Auch nach der Elternzeit oder einem Jobwechsel ist ein Kredit grundsätzlich möglich. Entscheidend sind nicht nur die Höhe des heutigen Einkommens, sondern auch seine Regelmäßigkeit und Sicherheit. Nach allen Ausgaben muss außerdem genug Geld für die Rate übrig bleiben.
Banken prüfen dabei die Haushaltsrechnung. Sie stellt alle regelmäßigen Einnahmen den laufenden Ausgaben und bestehenden Verpflichtungen gegenüber. Der verbleibende Betrag zeigt, wie viel Geld monatlich für eine neue Rate übrig bleibt. Elterngeld, Teilzeitgehalt, Probezeit oder ein befristeter Arbeitsvertrag verändern diese Rechnung und damit häufig auch die Kreditentscheidung.
Eine sorgfältige Haushaltsrechnung hat deshalb zwei Vorteile: Sie zeigt der Bank, ob der Kredit tragbar ist, und schützt Kreditnehmer vor einer im Alltag zu hohen Rate.
Welche Veränderungen Banken beim Einkommen prüfen
Banken achten vor allem auf vier Punkte:
- die Höhe des regelmäßigen Nettoeinkommens,
- die Dauer und Stabilität des Arbeitsverhältnisses,
- die Vertragsart, etwa eine unbefristete oder befristete Beschäftigung,
- den monatlichen Überschuss nach allen Ausgaben.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird im Allgemeinen besser bewertet als eine befristete Beschäftigung. Auch die bisherige Beschäftigungsdauer und teilweise die Branche spielen eine Rolle. Welche Anforderungen gelten, hängt vom Kreditinstitut, der Kreditart und der persönlichen Situation ab. Einen einheitlichen Schwellenwert für alle Banken gibt es nicht.
Die Bank berücksichtigt neben dem Gehalt auch bestehende Darlehen, Leasingraten, Unterhaltszahlungen, Wohnkosten und andere regelmäßige Belastungen. Das Einkommen allein entscheidet daher nicht. Auch ein hohes Gehalt kann durch laufende Verpflichtungen weitgehend gebunden sein.
Bei einer Immobilienfinanzierung zählen zusätzlich Vermögen und Sicherheiten. Bei einem gemeinsamen Antrag prüft die Bank die Einkommen, Vermögenswerte und Verpflichtungen beider Personen. Informationen zur Immobilienfinanzierung zeigen, welche Rolle diese Faktoren neben dem Einkommen spielen.
Kredit während oder nach der Elternzeit
Während der Elternzeit sinkt das Haushaltseinkommen häufig, weil das Gehalt teilweise oder vollständig durch Elterngeld ersetzt wird. Elterngeld ist zeitlich begrenzt.
Deshalb behandeln viele Banken es bei einer langfristigen Baufinanzierung nicht als dauerhaft verlässliches Einkommen. Das erschwert besonders die Immobilienfinanzierung. Die Rate muss auch nach dem Ende der Elternzeit aus dem laufenden Einkommen bezahlt werden können.
Bei einem Ratenkredit prüfen Banken je nach Anbieter und Laufzeit unterschiedlich. Die wichtigste Frage bleibt aber: Reicht das nachweisbare Einkommen während der gesamten Rückzahlung für die Rate und die Lebenshaltungskosten?
Für die Bewertung nach der Elternzeit helfen Nachweise über die künftige Beschäftigungssituation. Dazu gehören beispielsweise:
- eine Arbeitgeberbestätigung über die geplante Rückkehr,
- der voraussichtliche Beschäftigungsumfang,
- das künftig erwartete Gehalt,
- ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis,
- gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung über die Rückkehr aus der Teilzeit.
Die geplante Rückkehr in eine Vollzeitstelle verbessert die Aussicht auf ein höheres Einkommen. Sie ersetzt aber nicht automatisch den Nachweis des aktuellen Einkommens. Die Bank entscheidet, welche Unterlagen sie akzeptiert und wie sie künftige Einnahmen berücksichtigt. Bei einer Baufinanzierung während der Elternzeit rechnen Banken deshalb oft mit mehreren Szenarien: mit dem Einkommen während der Elternzeit und mit dem Einkommen nach der Rückkehr in den Beruf.
Beispiel für die Prüfung
Eine Familie erhält während der Elternzeit ein geringeres Erwerbseinkommen und zusätzlich Elterngeld. Die gewünschte Rate passt nur dann in die Haushaltsrechnung, wenn das Elterngeld vollständig berücksichtigt wird. Da diese Zahlung zeitlich endet, muss die Familie zusätzlich prüfen, ob die Rate auch nach dem Wegfall des Elterngelds aus dem Arbeitseinkommen tragbar bleibt.
Eine verlässliche Rechnung betrachtet deshalb nicht nur den aktuellen Monat, sondern mindestens diese beiden Situationen:
- Haushaltseinkommen während der Elternzeit,
- Haushaltseinkommen nach der Rückkehr in die Arbeit.
Bleibt in der ersten Phase nach der Rate nur sehr wenig Geld übrig, sind unerwartete Ausgaben ein größeres Risiko. Planen Sie deshalb einen ausreichenden Puffer ein, auch wenn die Bank die Rate rechnerisch akzeptiert.
Kredit nach einem Jobwechsel
Nach einem Jobwechsel prüft die Bank, ob das neue Arbeitsverhältnis schon sicher besteht. Eine laufende Probezeit oder ein befristeter Vertrag erschwert die Kreditaufnahme häufig. Einige Kreditgeber verlangen zusätzliche Nachweise oder begrenzen die Laufzeit. Manche Anbieter nennen eine unbefristete Beschäftigung von mehr als sechs Monaten als Voraussetzung. Das gilt aber nicht allgemein für alle Banken.
Geben Sie Ihre berufliche Situation vollständig und wahrheitsgemäß an. Dazu gehören:
- Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses,
- monatliches Nettoeinkommen,
- Befristung oder Unbefristung,
- Dauer der Probezeit,
- Kündigungsfristen,
- variable Gehaltsbestandteile,
- bereits beendete oder noch laufende Beschäftigungen.
Bei einem befristeten Vertrag prüft die Bank besonders, ob die Rückzahlung zur Vertragsdauer passt. Läuft der Arbeitsvertrag bald aus, ist eine lange Kreditlaufzeit aus Sicht der Bank riskanter. Eine kürzere Laufzeit verkürzt zwar die Rückzahlung, erhöht aber die monatliche Rate. Beides muss in die Haushaltsrechnung passen.
Wer gerade gewechselt hat, sollte daher den neuen Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen und gegebenenfalls eine Bestätigung des Arbeitgebers bereithalten. Unterlagen zum Einkommensnachweis umfassen je nach Anbieter unter anderem Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und den Arbeitsvertrag mit Angaben zu Gehalt und Beschäftigungsart.
Die Haushaltsrechnung belastbar vorbereiten
Die Bank erwartet aktuelle, vollständige und richtige Angaben. Auch für die eigene Prüfung sollte die Haushaltsrechnung realistisch sein und nicht besonders günstig ausfallen.
Einnahmen vollständig erfassen
Tragen Sie alle regelmäßigen Einnahmen zusammen und unterscheiden Sie zwischen dauerhaftem und zeitlich begrenztem Einkommen. Dazu zählen je nach Situation:
- Nettoeinkommen aus Beschäftigung,
- Einkommen der mitantragstellenden Person,
- Kindergeld,
- Elterngeld,
- Unterhaltszahlungen,
- Renten oder andere regelmäßige Einnahmen,
- variable Bestandteile, etwa Boni oder Provisionen.
Zeitlich begrenzte Zahlungen sollten nicht automatisch wie ein dauerhaftes Gehalt behandelt werden. Bei schwankenden Einnahmen empfiehlt es sich, den niedrigsten Einkommenswert der vergangenen drei Monate anzusetzen. Das bildet Teilzeit, Provisionen oder die Übergangsphase nach einem Jobwechsel vorsichtiger ab.
Ausgaben nicht zu knapp ansetzen
Neben Miete oder Finanzierungskosten gehören alle regelmäßigen Belastungen in die Rechnung:
- Strom, Heizung und weitere Wohnkosten,
- Versicherungen,
- bestehende Kreditraten,
- Leasingraten,
- Unterhalt,
- Kinderbetreuung,
- Kosten für Mobilität,
- Telefon und Internet,
- Mitgliedschaften sowie regelmäßige Verträge,
- Lebenshaltungskosten,
- Rücklagen für Reparaturen und unregelmäßige Ausgaben.
Bestehende Darlehen und Leasingraten müssen mit ihrer tatsächlichen monatlichen Belastung eingetragen werden; bei einem gemeinsamen Antrag darf die gemeinsame Miete nicht doppelt angesetzt werden. Falsche oder veraltete Angaben können die Prüfung verzögern oder zu einer Ablehnung führen. Hinweise zu vollständigen Angaben bei Kreditanträgen und Haushaltsrechnungen helfen bei der Vorbereitung.
Das verfügbare Budget berechnen
Die Grundformel lautet:
Regelmäßige Einnahmen
- regelmäßige Ausgaben
- bestehende Kredit- und Leasingraten
- Sicherheits- und Rücklagenbetrag
= tragbarer Spielraum für eine neue Rate
Jede Bank berechnet den Sicherheits- und Rücklagenbetrag anders. Für Ihre eigene Entscheidung sollten Sie ihn trotzdem einplanen. Nach der neuen Rate sollten weiterhin unerwartete Ausgaben, Einkommensverluste oder zusätzliche Wohnkosten auffangbar sein. Die Hinweise der ING zur Ratenhöhe stellen ebenfalls die Frage in den Mittelpunkt, ob nach Abzug der Rate alle Verpflichtungen weiter erfüllt werden können.
Haushaltsrechnung als Übersicht
| Bereich | Was einzutragen ist | Worauf besonders zu achten ist |
|---|---|---|
| Erwerbseinkommen | Nettoeinkommen aller Antragsteller | Bei Schwankungen den niedrigsten Wert der letzten drei Monate verwenden |
| Elternzeit | Elterngeld, Teilzeitgehalt und Rückkehrperspektive | Zeitliche Befristung des Elterngelds getrennt betrachten |
| Jobwechsel | Neues Gehalt, Vertragsart und Beschäftigungsbeginn | Probezeit und Befristung offen angeben |
| Wohnkosten | Miete oder bestehende Immobilienrate sowie Nebenkosten | Gemeinsame Miete bei einem gemeinsamen Antrag nicht doppelt rechnen |
| Bestehende Verpflichtungen | Kredite, Leasing, Unterhalt und regelmäßige Verträge | Aktuelle Monatsraten und Restlaufzeiten prüfen |
| Lebenshaltung | Lebensmittel, Mobilität, Kinderbetreuung und Versicherungen | Regelmäßige Ausgaben nicht durch zu niedrige Pauschalen unterschätzen |
| Sicherheitsreserve | Rücklage für unerwartete Belastungen | Nicht den gesamten rechnerischen Überschuss verplanen |
| Neue Rate | Geplante Rate einschließlich Laufzeit | Auch das Einkommen nach Elternzeit oder Vertragsende simulieren |
Welche Unterlagen die Prüfung erleichtern
Eine vollständige Dokumentenmappe verhindert viele Rückfragen. Je nach Bank und Kreditart werden meist folgende Unterlagen verlangt:
- aktuelle Gehaltsabrechnungen,
- Kontoauszüge,
- Arbeitsvertrag,
- Nachweis über Elternzeit und Elterngeld,
- Arbeitgeberbestätigung zur Rückkehr,
- Unterlagen zu bestehenden Krediten und Leasingverträgen,
- Nachweise zu weiteren regelmäßigen Einnahmen,
- bei einer Immobilienfinanzierung zusätzlich Angaben zu Vermögen und Sicherheiten.
Die Unterlagen sollten dieselben Angaben enthalten wie der Antrag. Stimmen Gehalt, Beschäftigungsbeginn oder Wohnkosten im Antrag nicht mit den Nachweisen überein, entstehen unnötige Rückfragen. Prüfen Sie vor dem Absenden außerdem Adresse, Familienstand, Zahl der unterhaltsberechtigten Personen und die berufliche Situation.
Was die Ausgangslage verbessern kann
Ihre Chancen verbessern sich vor allem durch klare Angaben zur künftigen Einkommenssituation und eine realistische Kreditsumme.
- Zeitpunkt prüfen: Warten Sie bei einem Jobwechsel, wenn möglich, bis die Probezeit beendet oder das Einkommen durch mehrere Abrechnungen belegt ist.
- Rückkehr dokumentieren: Lassen Sie sich nach der Elternzeit Beschäftigungsumfang und voraussichtliches Gehalt schriftlich bestätigen.
- Kreditsumme reduzieren: Eine kleinere Kreditsumme oder eine höhere Eigenleistung senkt die Rate und damit die monatliche Belastung.
- Laufzeit vergleichen: Eine längere Laufzeit senkt die Rate, verlängert aber die Rückzahlung und kann die Gesamtkosten erhöhen. Eine kürzere Laufzeit belastet das Monatsbudget stärker.
- Zweiten Darlehensnehmer prüfen: Ein zweiter Antragsteller mit stabilem Einkommen kann die Haushaltsrechnung verbessern. Beide Personen haften dann für die Rückzahlung.
- Sicherheiten abwägen: Weitere Sicherheiten oder eine Bürgschaft können die Entscheidung unterstützen, übertragen das Risiko aber auf den Sicherheitengeber oder Bürgen.
- Mehrere Angebote vergleichen: Banken bewerten Elternzeit, Probezeit und variable Einkommen unterschiedlich. Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins, nicht nur den Sollzins.
Eine Bürgschaft sollte nicht eingesetzt werden, um eine Rate zu ermöglichen, die aus dem eigenen Haushalt dauerhaft nicht tragbar ist. Sie schafft keine zusätzliche finanzielle Leistungsfähigkeit, sondern verteilt das Rückzahlungsrisiko auf eine weitere Person.
Ratenkredit und Baufinanzierung nicht gleich behandeln
Die Aussagen zur Elternzeit betreffen häufig Baufinanzierungen. Immobilienkredite haben meist hohe Darlehensbeträge und lange Laufzeiten. Deshalb prüfen Banken die langfristige Einkommensentwicklung, das Eigenkapital, die Sicherheiten und die Belastbarkeit des Haushalts besonders streng.
Ein Ratenkredit hat meist eine kürzere Laufzeit und eine geringere Kreditsumme; die Bank betrachtet dabei dennoch Einkommen, Ausgaben, bestehende Verpflichtungen und die Stabilität des Arbeitsverhältnisses. Ob Elterngeld oder ein künftiges Gehalt angerechnet wird, hängt vom Kreditgeber und den konkreten Nachweisen ab. Aussagen aus der Baufinanzierung lassen sich daher nicht uneingeschränkt auf jeden Ratenkredit übertragen.
Wenn die Bank den Antrag ablehnt
Eine Ablehnung schließt nicht automatisch jede Finanzierung aus. Klären Sie zuerst den Grund, sofern die Bank dazu Auskunft gibt. Häufige Ansatzpunkte sind eine laufende Probezeit, ein befristeter Vertrag, ein zu geringer monatlicher Überschuss oder fehlende Unterlagen.
Sinnvolle nächste Schritte sind:
- Haushaltsrechnung mit den aktuellen Zahlen neu erstellen,
- Kreditsumme oder Rate reduzieren,
- zusätzliche laufende Verpflichtungen prüfen,
- Rückkehr nach der Elternzeit nachweisen,
- nach Ende der Probezeit erneut anfragen,
- Angebote anderer Banken vergleichen,
- bei einer Immobilienfinanzierung Eigenkapital oder zusätzliche Sicherheiten berücksichtigen.
Stellen Sie nicht wahllos mehrere Anfragen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter zunächst Konditionsanfragen und nicht sofort mehrere verbindliche Kreditanfragen ausführt. Die konkrete Vorgehensweise sollten Sie vor dem Antrag beim jeweiligen Anbieter klären.
Kernaussagen
- Einkommen realistisch ansetzen: Befristetes Elterngeld, Teilzeit und variable Gehälter sind nicht als dauerhaft gesicherte Einnahmen anzusetzen.
- Arbeitsverhältnis offenlegen: Probezeit, Befristung, Beschäftigungsbeginn und Rückkehr aus der Elternzeit gehören vollständig in den Antrag.
- Haushaltsrechnung konservativ führen: Bei schwankenden Einnahmen zählt für die eigene Planung der niedrigste Wert der vergangenen drei Monate, ergänzt um einen Sicherheitsbetrag.
- Zukunft mitrechnen: Prüfen Sie die Rate sowohl während der Elternzeit als auch nach dem Wegfall des Elterngelds oder bei einem möglichen Ende des Arbeitsvertrags.
- Angebote vergleichen: Banken bewerten veränderte Einkommen unterschiedlich. Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins und die Gesamtbelastung.
FAQ
Bekomme ich nach der Elternzeit grundsätzlich einen Kredit?
Ja, ein Kredit bleibt grundsätzlich möglich. Die Bank prüft, ob das aktuelle und künftig erwartete Einkommen nach Abzug aller Ausgaben für die Rate ausreicht. Elterngeld wird wegen seiner zeitlichen Begrenzung bei vielen langfristigen Finanzierungen nicht wie ein dauerhaftes Gehalt behandelt.
Wie weise ich meine Rückkehr aus der Elternzeit nach?
Geeignet ist eine schriftliche Arbeitgeberbestätigung mit geplantem Rückkehrdatum, Beschäftigungsumfang und möglichst dem voraussichtlichen Gehalt. Zusätzlich können Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und Nachweise über das bestehende, ungekündigte Arbeitsverhältnis verlangt werden.
Muss ich nach einem Jobwechsel bis zum Ende der Probezeit warten?
Eine allgemeingültige Wartezeit für alle Banken gibt es nicht. Eine laufende Probezeit erschwert die Prüfung jedoch häufig, weil die dauerhafte Beschäftigung noch nicht feststeht. Fragen Sie vor dem Antrag, welche Nachweise der konkrete Anbieter akzeptiert.
Wie berechne ich meine maximal tragbare Rate?
Addieren Sie alle regelmäßigen Einnahmen und ziehen Sie sämtliche laufenden Ausgaben, bestehenden Kreditraten sowie einen eigenen Sicherheitsbetrag ab. Der verbleibende Betrag ist nicht automatisch vollständig für die neue Rate verfügbar, weil unregelmäßige Ausgaben und Einkommensrisiken berücksichtigt werden müssen.
Soll ich Elterngeld in die Haushaltsrechnung aufnehmen?
Ja, Sie sollten es angeben, wenn es tatsächlich bezogen wird. Für die Tragfähigkeit einer langfristigen Finanzierung sollte die Rate aber zusätzlich ohne dieses zeitlich begrenzte Einkommen funktionieren, sofern die Bank es nicht dauerhaft anrechnet.
Was gilt bei einem befristeten Arbeitsvertrag?
Die Bank prüft, ob Einkommen und Vertragsdauer zur gewünschten Laufzeit passen. Sie kann zusätzliche Nachweise verlangen, die Kreditsumme begrenzen oder eine kürzere Laufzeit voraussetzen. Entscheidend ist die konkrete Kreditrichtlinie und nicht eine allgemeine Regel für alle Anbieter.
Kann ein zweiter Darlehensnehmer helfen?
Ein zweiter Darlehensnehmer mit stabilem Einkommen kann den monatlichen Haushaltsüberschuss erhöhen und die Finanzierung erleichtern. Beide Antragsteller tragen jedoch die Verantwortung für die Rückzahlung, unabhängig davon, wer das Geld tatsächlich verwendet.