Wenn Sie einen Ratenkredit, Autokredit oder Immobilienkredit vor dem vereinbarten Ende zurückzahlen, sparen Sie künftige Zinsen. Die Bank kann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Damit gleicht sie einen Teil der Zinsen aus, die ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen.
Die Kosten hängen vor allem von der Kreditart, der restlichen Laufzeit, dem Zinssatz und Ihrem Vertrag ab. Bei gewöhnlichen Verbraucherkrediten ist die Entschädigung gesetzlich begrenzt. Bei Baufinanzierungen kann sie deutlich höher sein. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für die Ablösung darf die Bank nicht verlangen.
Fordern Sie vor der Zahlung eine schriftliche Ablösebescheinigung an. Sie sollte die Restschuld, die Vorfälligkeitsentschädigung und den Ablösebetrag für ein bestimmtes Datum nennen. Erst dann können Sie prüfen, ob die Rückzahlung Geld spart.
Welche Kosten bei der vorzeitigen Rückzahlung entstehen
Der wichtigste Betrag ist die Restschuld. Sie entspricht dem noch offenen Kreditbetrag. Dazu kommen die Zinsen bis zum Ablösetag und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Bei einem Ratenkredit entfallen nach der Ablösung die künftigen Zinsen und andere laufzeitabhängige Kosten. Die Ersparnis entspricht deshalb nicht der Summe aller offenen Raten. Jede Rate enthält neben der Tilgung auch Zinsen.
| Kostenbestandteil | Was Sie dazu wissen sollten |
|---|---|
| Restschuld | Der noch offene Kreditbetrag muss vollständig oder teilweise bezahlt werden. |
| Zinsen bis zum Ablösetag | Diese fallen bis zu dem Tag an, an dem die Rückzahlung wirksam wird. |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Sie ersetzt der Bank einen Teil des entgangenen Zinsertrags, sofern sie rechtlich zulässig ist. |
| Bearbeitungsgebühr | Eine gesonderte Gebühr für die vorzeitige Ablösung ist unzulässig. |
| Kosten eines neuen Kredits | Bei einer Umschuldung kommen gegebenenfalls Zinsen, Vermittlungskosten oder eine neue Restschuldversicherung hinzu. |
Bei einer Umschuldung lösen Sie den alten Kredit mit einem neuen Darlehen ab. Ein niedrigerer Zinssatz allein macht den neuen Kredit nicht automatisch günstiger. Eine längere Laufzeit, eine neue Versicherung oder zusätzliche Gebühren können die Gesamtkosten erhöhen.
Ratenkredit und Autokredit: Die Entschädigung ist begrenzt
Für allgemeine Verbraucherdarlehen, zu denen viele Raten- und Autokredite gehören, gilt eine gesetzliche Obergrenze. Die Bank darf höchstens verlangen:
- 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn die Restlaufzeit mehr als zwölf Monate beträgt
- 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn die Restlaufzeit höchstens zwölf Monate beträgt
Sie dürfen einen allgemeinen Verbraucherkredit jederzeit vollständig oder teilweise zurückzahlen. Dafür müssen Sie grundsätzlich keine Kündigungsfrist einhalten. Die Verbraucherzentrale erklärt die Rechte bei Kreditverträgen und die gesetzliche Begrenzung der Entschädigung.
Bei einem Kredit mit variablem Zinssatz ist eine Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig. Die Bank passt den variablen Zinssatz regelmäßig an. Ein fester Sollzins bleibt dagegen für die vereinbarte Zeit gleich. Für einen variabel verzinsten Kredit gilt ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten.
Beispiel für einen Ratenkredit
Ob sich die Ablösung lohnt, hängt von der Zinsersparnis ab. Ist sie deutlich höher als die zulässige Entschädigung und kostet ein neuer Kredit wenig, spricht das für eine vorzeitige Rückzahlung. Prüfen Sie trotzdem die genaue Ablösesumme. Bei einer kurzen Restlaufzeit fällt die Zinsersparnis oft gering aus.
Baufinanzierung: Die Vorfälligkeitsentschädigung kann hoch ausfallen
Bei einer Immobilienfinanzierung mit festem Zinssatz gilt die gesetzliche Obergrenze von 1 oder 0,5 Prozent nicht. Die Bank berechnet stattdessen ihren Zinsschaden. Dafür vergleicht sie unter anderem die vereinbarten Darlehenszinsen mit den Erträgen, die sie mit dem zurückgezahlten Geld bei einer anderen Anlage erzielen könnte.
Je länger die Zinsbindung noch läuft und je weiter der vereinbarte Zinssatz über dem aktuellen Marktniveau liegt, desto höher kann die Entschädigung sein. Bei Immobilienkrediten sind deshalb mehrere tausend Euro möglich.
Bei der Berechnung müssen Vorteile berücksichtigt werden, die der Bank durch die Ablösung entstehen. Dazu gehören ersparte Verwaltungs- und Risikokosten. Die Bank muss die wesentlichen Berechnungsparameter offenlegen. Eine vollständig ausformulierte finanzmathematische Formel muss sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nicht zwingend mitteilen. Die Verbraucherzentrale erläutert die Berechnung und mögliche Fehler.
Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr darf die Bank auch bei der Baufinanzierung nicht anstelle der Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Der Bundesgerichtshof hat eine solche Umgehung der gesetzlichen Regelung untersagt.
Wann Sie eine Baufinanzierung ohne Entschädigung kündigen können
Nach zehn Jahren seit der vollständigen Auszahlung des Darlehens können Sie ein Immobiliendarlehen nach § 489 Bürgerliches Gesetzbuch mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank dafür nicht verlangen.
Bei einer Erstfinanzierung beginnt die Zehnjahresfrist mit der vollständigen Auszahlung des Darlehens. Die Vertragsunterzeichnung ist dafür nicht entscheidend. Bei einer Anschlussfinanzierung oder einem Forward-Darlehen gelten andere Regeln. Hier kann die Vertragsunterzeichnung maßgeblich sein. Lassen Sie den Fristbeginn bei Unsicherheit anhand Ihrer Darlehensunterlagen prüfen.
Auch der Verkauf der finanzierten Immobilie kann eine vorzeitige Ablösung nötig machen. Ob die Bank die Rückzahlung akzeptieren muss und welche Entschädigung zulässig ist, hängt von den Umständen und dem Vertrag ab. Eine persönliche Veränderung wie Arbeitslosigkeit, eine Erbschaft oder der Wunsch nach einem günstigeren Kredit begründet dagegen nicht automatisch ein kostenloses Kündigungsrecht.
Wenn die Bank den Kredit wegen Zahlungsrückständen kündigt, darf sie keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie kann jedoch Verzugszinsen und andere berechtigte Kosten fordern.
Prüfen Sie den Vertrag vor der Zahlung
Bei Kreditverträgen ab dem 21. März 2016 kann eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag wichtige Angaben nicht ausreichend enthält. Dazu zählen insbesondere Informationen über:
- die Laufzeit des Kredits;
- das Kündigungsrecht des Kreditnehmers;
- die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Lesen Sie den Abschnitt zur vorzeitigen Rückzahlung und vergleichen Sie ihn mit der Ablösebescheinigung. Prüfen Sie besonders, ob die Bank neben der Vorfälligkeitsentschädigung eine weitere Ablöse-, Bearbeitungs- oder Aufhebungsgebühr verlangt.
Fordern Sie außerdem eine nachvollziehbare Berechnung an. Die Bank muss die wesentlichen Parameter nennen, zum Beispiel den Ablösezeitpunkt, die berücksichtigte Restschuld und die angewandten Zinserträge. Bei einer Immobilienfinanzierung lohnt sich eine unabhängige Prüfung durch die Verbraucherzentrale oder eine auf Bankrecht spezialisierte Rechtsberatung, wenn der geforderte Betrag hoch ist.
Wer eine bereits gezahlte Entschädigung zurückfordern möchte, muss konkrete Fehler in der Berechnung nachweisen. Der bloße Verdacht, die Bank habe zu ihren Gunsten gerechnet, reicht dafür nicht aus.
So vergleichen Sie Ablösung und Weiterzahlung
Vergleichen Sie nicht die Monatsraten, sondern die Gesamtkosten bis zum Ende des alten Kredits. Dafür brauchen Sie vier Werte:
Ersparnis durch Ablösung = künftig entfallende Zinsen und laufzeitabhängige Kosten minus Vorfälligkeitsentschädigung minus Kosten eines neuen Kredits
Bei einer Umschuldung müssen Sie zusätzlich prüfen, ob die neue Laufzeit länger ist. Eine niedrigere Monatsrate kann dadurch entstehen, dass Sie insgesamt länger zahlen. Berücksichtigen Sie außerdem eine neue Restschuldversicherung. Solche Versicherungen werden bei neuen Krediten häufig angeboten und können die Zinsersparnis vollständig aufzehren.
Eine vorzeitige Rückzahlung lohnt sich besonders dann, wenn:
- die verbleibenden Zinsen deutlich über der Entschädigung liegen,
- kein teurer neuer Kredit nötig ist,
- die neue Finanzierung keine zusätzlichen Versicherungs- oder Vermittlungskosten enthält,
- Sie nach der Ablösung noch eine ausreichende finanzielle Reserve behalten.
Bei einem Raten- oder Autokredit ist die begrenzte Entschädigung häufig so niedrig, dass eine Ablösung wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei einer Baufinanzierung müssen Sie dagegen die konkrete Berechnung prüfen. Eine pauschale Entscheidung zugunsten oder zulasten der Ablösung ist dort nicht möglich.
Sondertilgung kann günstiger sein als die vollständige Ablösung
Prüfen Sie im Vertrag, ob kostenlose Sondertilgungen möglich sind. Dabei zahlen Sie zusätzlich zurück und verringern den offenen Kreditbetrag. So können Sie künftige Zinsen senken, ohne den gesamten Kredit zu kündigen.
Bei Immobilienkrediten kann eine vertraglich zugesicherte jährliche Sondertilgung die Vorfälligkeitsentschädigung verringern. Prüfen Sie dabei, ob eine Frist, ein Mindestbetrag oder ein jährlicher Höchstbetrag gilt. Lassen Sie sich bestätigen, wie die Zahlung auf die Restschuld und die Laufzeit angerechnet wird.
Überweisen Sie das Geld bei einer vollständigen Ablösung erst, wenn die Bank den Ablösebetrag und das Zahlungsdatum schriftlich bestätigt hat. Bei einer Kündigung aufgrund eines gesetzlichen Kündigungsrechts müssen Sie den geschuldeten Betrag nach Wirksamwerden der Kündigung innerhalb von zwei Wochen zurückzahlen. Andernfalls wird die Kündigung unwirksam und der Vertrag läuft weiter.
Ihre konkrete nächste Handlung
Schreiben Sie Ihrer Bank und verlangen Sie eine schriftliche Ablösebescheinigung zu einem konkreten Datum. Bitten Sie um folgende Angaben:
- Restschuld am Ablösetag;
- Zinsen bis zum Ablösetag;
- Vorfälligkeitsentschädigung;
- sonstige verlangte Kosten;
- Gesamtsumme sowie Zahlungsfrist;
- mögliche kostenlose Sondertilgung.
Vergleichen Sie die Gesamtsumme anschließend mit den noch ausstehenden Zinsen. Bei einem Immobiliendarlehen oder einer auffällig hohen Entschädigung lassen Sie die Berechnung vor der Zahlung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt prüfen.
Kernaussagen
- Fordern Sie eine Ablösebescheinigung an: Zahlen Sie erst, wenn Restschuld, Entschädigung und Gesamtsumme schriftlich feststehen.
- Begrenzen Sie die Kosten beim Ratenkredit: Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt höchstens 1 Prozent bei mehr als zwölf Monaten Restlaufzeit und 0,5 Prozent bei höchstens zwölf Monaten.
- Prüfen Sie Immobilienkredite besonders genau: Dort gilt keine allgemeine Prozentgrenze. Die Entschädigung kann mehrere tausend Euro betragen.
- Nutzen Sie gesetzliche und vertragliche Rechte: Nach zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung eines Immobiliendarlehens gilt eine sechsmonatige Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
- Vergleichen Sie Gesamtkosten: Eine niedrigere Rate oder ein niedrigerer Zins reicht nicht aus, wenn Laufzeit, Versicherung oder neue Gebühren die Ersparnis aufzehren.
FAQ
Muss ich für jeden vorzeitig abgelösten Kredit eine Entschädigung zahlen?
Nein. Bei variabel verzinsten Krediten ist eine Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig. Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen gilt außerdem eine gesetzliche Obergrenze. Bei Immobilienkrediten kann die Entschädigung entfallen, wenn Sie nach zehn Jahren mit der gesetzlichen Frist kündigen oder der Vertrag unzureichende Pflichtangaben enthält.
Darf die Bank zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr verlangen?
Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr für die vorzeitige Ablösung ist unzulässig. Die Bank darf die gesetzliche Vorfälligkeitsentschädigung nicht durch eine anders bezeichnete Gebühr umgehen.
Wie stelle ich fest, ob die Vorfälligkeitsentschädigung richtig berechnet wurde?
Fordern Sie die Berechnung mit den wesentlichen Parametern an und vergleichen Sie sie mit Ihrem Vertrag. Bei einer Baufinanzierung sollten Sie die Berechnung wegen der komplexen Zins- und Annahmerechnung von einer Verbraucherzentrale oder einer spezialisierten Rechtsberatung prüfen lassen.
Lohnt sich eine Umschuldung bei einem niedrigeren Zinssatz immer?
Nein. Entscheidend sind die Gesamtkosten bis zum Ende der neuen Laufzeit. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, eine längere Laufzeit, Vermittlungskosten oder eine neue Restschuldversicherung können die Zinsersparnis aufzehren.
Was passiert, wenn ich die Ablösesumme nicht rechtzeitig überweise?
Bei einer Kündigung aufgrund eines gesetzlichen Kündigungsrechts müssen Sie den geschuldeten Betrag innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlen. Halten Sie diese Frist nicht ein, wird die Kündigung unwirksam und der Kreditvertrag läuft weiter.
Kann ich einen Ratenkredit teilweise vorzeitig zurückzahlen?
Ja. Allgemeine Verbraucherdarlehen dürfen Sie grundsätzlich vollständig oder teilweise vorzeitig tilgen. Dadurch sinken die verbleibenden Zinsen und laufzeitabhängigen Kosten. Die mögliche Entschädigung berechnet sich auf den vorzeitig zurückgezahlten Betrag.