Paare und Haushalte sollten einen Kreditantrag nicht nur gemeinsam ausfüllen. Sie sollten vor allem die Haftung, die monatliche Belastung und die Folgen späterer Veränderungen klären. Zuerst müssen die Rollen klar sein: Eine zweite kreditnehmende Person haftet grundsätzlich ebenso für die Rückzahlung wie die erste. Eine Bürgin oder ein Bürge steht dagegen für die Schuld einer anderen Person ein und wird bei deren Zahlungsausfall in Anspruch genommen.
Eine gemeinsame Haushaltsrechnung zeigt, ob die Rate auch dann bezahlbar bleibt, wenn das Einkommen sinkt, die Ausgaben steigen oder eine Person vorübergehend ausfällt. Dafür sammeln alle Beteiligten ihre Nachweise. Sie prüfen die gesamte Rückzahlung und vergleichen die Angebote nach effektivem Jahreszins und Gesamtkosten.
Zuerst die Haftungsrollen festlegen
Vor dem Antrag sollten beide Partner schriftlich festhalten, wer welche Rolle übernimmt und aus welchem Grund. Im Alltag werden diese Begriffe oft verwechselt. Rechtlich bedeuten sie aber nicht dasselbe.
| Rolle | Typische Bedeutung | Finanzielle Folge |
|---|---|---|
| Erste kreditnehmende Person | Schließt den Kreditvertrag ab | Muss die vereinbarten Raten zurückzahlen |
| Zweite kreditnehmende Person | Tritt ebenfalls als Vertragspartner auf | Haftet ebenfalls für die Rückzahlung, nicht nur für einen „eigenen Anteil“ |
| Bürgin oder Bürge | Sichert die Schuld einer anderen Person ab | Muss bei einem Ausfall nach den Bedingungen der Bürgschaft einstehen |
Eine zweite kreditnehmende Person erhöht also nicht nur das Haushaltseinkommen. Sie übernimmt eine eigene Verpflichtung gegenüber der Bank. Eine interne Absprache wie „Du zahlst die Hälfte“ begrenzt die Haftung gegenüber dem Kreditinstitut nicht. Bei Zahlungsproblemen kann die Bank von allen vertraglich verpflichteten Personen Geld verlangen.
Bei einer Bürgschaft bleibt der Kredit in der Regel bei der kreditnehmenden Person. Die bürgende Person haftet dennoch für die abgesicherte Schuld. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank die Bürgin oder den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, ohne zunächst alle Schritte gegen die kreditnehmende Person abzuwarten.
Entscheidung vor dem Antrag
Ein gemeinsamer Antrag ist eher sinnvoll, wenn beide Personen den Kredit wirklich mittragen und die Haftung bewusst übernehmen. Eine Bürgschaft sollte nur infrage kommen, wenn die bürgende Person mögliche Zahlungen aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen leisten könnte.
Vor allem unverheiratete Paare und Haushalte mit mehreren Personen sollten zusätzlich eine private Vereinbarung treffen. Darin können sie zum Beispiel das Eigentum am finanzierten Gegenstand, die Aufteilung der Raten und den Umgang mit einer Trennung regeln. Diese Vereinbarung ersetzt aber nicht die Verpflichtung gegenüber der Bank.
Die Haushaltsrechnung mit Belastungstest erstellen
Paare sollten prüfen, ob die Rate bei den aktuellen Einkommen und Fixkosten sowie bei niedrigerem Einkommen oder höheren Fixkosten tragbar bleibt und noch genug Geld für den Lebensunterhalt, Rücklagen und unerwartete Ausgaben vorhanden ist.
Eine einfache Haushaltsrechnung enthält mindestens:
- die regelmäßigen Nettoeinkommen aller beteiligten Personen,
- Miete oder Immobilienrate einschließlich Nebenkosten,
- Strom, Heizung, Versicherungen und Telekommunikation,
- bestehende Kredit- und Leasingraten,
- Unterhalt, Kinderbetreuung und regelmäßige Gesundheitskosten,
- Ausgaben für Lebensmittel, Mobilität und Alltag,
- Rücklagen für Reparaturen, Selbstbeteiligungen und Einkommensausfälle.
Erst wenn diese Ausgaben abgezogen sind, sollte die geplante Kreditrate berücksichtigt werden. Unregelmäßige Ausgaben sollten auf einen Monatsbetrag umgerechnet werden. Sie sollten nicht einfach entfallen. Dazu gehören beispielsweise Versicherungsbeiträge, Urlaub, Kfz-Kosten oder jährliche Nachzahlungen.
Drei Belastungsfälle durchrechnen
Für eine sichere Planung sollten mindestens drei Fälle berechnet werden:
- Aktueller Haushalt: Beide Einkommen und die derzeitigen Ausgaben bleiben unverändert.
- Ein Einkommen fällt zeitweise weg: Die Rate muss aus dem verbleibenden Einkommen und den vorhandenen Rücklagen tragbar sein.
- Kosten steigen: Mietnebenkosten, Betreuung, Mobilität oder andere feste Ausgaben erhöhen sich.
Diese Rechnung soll nicht die Entscheidung der Bank vorhersagen. Sie beantwortet eine andere Frage: Können die Beteiligten den Kredit auch dann zurückzahlen, wenn ihre persönliche Lage schlechter ist als am Tag der Antragstellung?
Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß sammeln
Alle Personen, deren Einkommen oder Haftung im Antrag berücksichtigt wird, sollten ihre Unterlagen vorher sammeln. Banken verlangen je nach Kredit und Anbieter unterschiedliche Nachweise. Einheitliche Vorgaben für jeden privaten Kreditantrag gibt es nicht.
Typische Unterlagen können sein:
- Gehaltsabrechnungen oder andere Einkommensnachweise,
- Kontoauszüge,
- Nachweise über weitere regelmäßige Einnahmen,
- Übersicht bestehender Kredite und sonstiger Zahlungsverpflichtungen,
- Angaben zu Miete, Unterhalt und Versicherungen,
- Nachweise über selbstständige oder freiberufliche Einkünfte, wenn relevant,
- Identitätsnachweise und erforderliche Antragsunterlagen.
Bei einer Bürgschaft prüft die Bank typischerweise die wirtschaftliche Lage sowohl der kreditnehmenden als auch der bürgenden Person. Dazu können Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und eine SCHUFA-Auskunft gehören. Eine SCHUFA-Auskunft enthält Informationen zu gespeicherten Zahlungs- und Vertragsdaten und wird von Kreditgebern häufig für die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit herangezogen.
Fehlende oder widersprüchliche Angaben sollten vor dem Absenden berichtigt werden. Einkommen, bestehende Verpflichtungen und regelmäßige Ausgaben dürfen nicht unvollständig angegeben werden, damit die Haushaltsrechnung besser aussieht. Die tatsächliche Rate muss zur realen finanziellen Situation passen.
Angebote anhand der Gesamtkosten vergleichen
Eine niedrige Monatsrate macht einen Kredit nicht automatisch günstig. Eine längere Laufzeit senkt die monatliche Belastung, verlängert aber die Rückzahlung und kann die Gesamtkosten erhöhen. Die längere Rückzahlung lässt die Schuld außerdem länger bestehen.
Für den Vergleich sollten mindestens diese Angaben nebeneinanderstehen:
- Nettokreditbetrag,
- effektiver Jahreszins,
- Monatsrate,
- Laufzeit,
- gesamte Rückzahlung,
- mögliche Gebühren,
- Sondertilgungen einschließlich ihrer Bedingungen,
- Folgen bei vorzeitiger Rückzahlung oder Zahlungsverzug.
Der effektive Jahreszins erleichtert den Vergleich. Er berücksichtigt neben dem Sollzins auch weitere Kostenbestandteile. Die gesamte Rückzahlung zeigt, wie viel Geld während der gesamten Laufzeit an den Kreditgeber gezahlt wird.
Beispiel für die Vergleichslogik
Angenommen, zwei Angebote finanzieren denselben Betrag. Angebot A hat eine höhere Rate, endet aber früher. Angebot B verteilt die Rückzahlung auf eine längere Laufzeit und wirkt monatlich leichter. Paare sollten dann nicht nur fragen, welche Rate in den aktuellen Haushaltsplan passt. Sie sollten auch prüfen:
- Wie viel höher ist die gesamte Rückzahlung?
- Wie lange bleibt die finanzielle Verpflichtung bestehen?
- Reicht der Puffer bei Angebot A trotz der höheren Rate aus?
- Welche Variante lässt sich bei einem vorübergehenden Einkommensausfall eher tragen?
Die passende Laufzeit verbindet eine sicher bezahlbare Monatsrate mit möglichst niedrigen Gesamtkosten. Eine Rate, die keinen finanziellen Puffer lässt, ist keine solide Planung.
Bürgschaft und Kreditabsicherung nicht als Formalität behandeln
Eine Bürgschaft ist ein rechtlich bindender Vertrag. Die bürgende Person kann je nach Vereinbarung zur vollständigen oder teilweisen Rückzahlung verpflichtet werden und mit dem eigenen Einkommen oder Vermögen haften. Nach den dargestellten Informationen endet die Bürgschaft grundsätzlich erst, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt ist oder die Bank darauf verzichtet. Das muss langfristig eingeplant werden.
Vor der Unterschrift sollten Bürgin oder Bürge insbesondere klären:
- Für welchen Kreditbetrag und welche Nebenforderungen gilt die Bürgschaft?
- Ist die Haftung begrenzt oder umfasst sie den gesamten offenen Betrag?
- Ist es eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
- Unter welchen Bedingungen endet die Verpflichtung?
- Welche Auswirkungen hätte ein Zahlungsausfall auf das eigene Budget und Vermögen?
Auch eine Kreditabsicherung sollte genau geprüft werden. Je nach Produkt können Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall vorgesehen sein. Wichtig sind die genauen Bedingungen, zum Beispiel Wartezeiten, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und zusätzliche Kosten. Eine Restschuldversicherung kann teurer als eine Risikolebensversicherung sein und Leistungen zeitlich oder inhaltlich begrenzen, wie die Hinweise zur Kreditabsicherung verdeutlichen.
Die Versicherung sollte deshalb nicht automatisch zusammen mit dem Kredit abgeschlossen werden. Paare sollten zuerst feststellen, welches Risiko tatsächlich abgesichert werden soll und ob bereits eine passende Absicherung besteht.
Gemeinsame Vorbereitung in einer festen Reihenfolge
Eine feste Reihenfolge verhindert, dass die Kreditentscheidung nur von der gewünschten Kaufsumme oder einer scheinbar niedrigen Rate abhängt.
- Finanzierungszweck festlegen: Betrag, Verwendungszweck und notwendige statt nur wünschenswerte Ausgaben trennen.
- Rollen bestimmen: Kreditnehmende, zweite kreditnehmende Person und gegebenenfalls Bürgin oder Bürge eindeutig benennen.
- Haushaltsrechnung erstellen: Alle Einkommen, Ausgaben und bestehenden Verpflichtungen erfassen.
- Belastungsfälle rechnen: Einkommensausfall, steigende Kosten und unvorhergesehene Ausgaben einbeziehen.
- Unterlagen zusammentragen: Für jede beteiligte Person vollständige Nachweise bereithalten.
- Angebote vergleichen: Effektiven Jahreszins, Monatsrate und gesamte Rückzahlung gemeinsam prüfen.
- Vertrag vollständig lesen: Haftung, Laufzeit, Kündigung, Sondertilgung, Verzug und Zusatzprodukte klären.
- Interne Vereinbarung festhalten: Bei mehreren Personen Eigentum, Kostenverteilung und Ausstiegsszenarien schriftlich regeln.
Vor dem Absenden sollte jede beteiligte Person den vollständigen Antrag und Vertrag selbst lesen. Niemand sollte unterschreiben, nur weil eine andere Person die Bedingungen bereits geprüft hat.
Veränderungen im Haushalt vorab einplanen
Kredite laufen oft länger als einzelne Lebensabschnitte. Paare sollten deshalb nicht nur die aktuelle Lage betrachten. Relevante Veränderungen sind beispielsweise Elternzeit, ein geplanter Arbeitsplatzwechsel, Selbstständigkeit, Umzug, Trennung oder der Übergang in den Ruhestand.
Diese Frage hilft bei der Entscheidung:
Bleibt die Rate auch dann tragbar, wenn nur ein Einkommen zur Verfügung steht und gleichzeitig zusätzliche Haushaltskosten entstehen?
Wenn die Antwort nein lautet, sollte der Kreditbetrag sinken. Alternativ kann die Laufzeit neu verglichen oder die Finanzierung verschoben werden. Eine Bürgschaft behebt ein zu knappes Haushaltsbudget nicht dauerhaft. Sie verlagert einen Teil des Ausfallrisikos auf eine weitere Person.
Für Minderjährige gelten besondere Grenzen. Die Zustimmung der Eltern allein genügt bei einem Kredit nicht; nach den Informationen der Verbraucherzentrale zu Bankgeschäften mit Minderjährigen ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.
Kernaussagen
- Haftung klären: Eine zweite kreditnehmende Person haftet grundsätzlich ebenso wie die erste. Eine Bürgschaft bindet die bürgende Person und kann bei Zahlungsausfall das eigene Einkommen oder Vermögen betreffen.
- Haushalt testen: Rechne die Rate nicht nur mit den aktuellen Einkommen, sondern auch bei Einkommensausfall, steigenden Kosten und unerwarteten Ausgaben.
- Gesamtkosten vergleichen: Stelle effektiven Jahreszins, Monatsrate, Laufzeit und gesamte Rückzahlung nebeneinander. Eine niedrigere Rate durch längere Laufzeit erhöht häufig die Gesamtkosten.
- Unterlagen prüfen: Sammle für alle Beteiligten vollständige Einkommens-, Konto- und Verpflichtungsnachweise und mache im Antrag wahrheitsgemäße Angaben.
- Zusatzschutz hinterfragen: Prüfe bei einer Kreditabsicherung Wartezeiten, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und Kosten, bevor du sie mit dem Kredit verbindest.
FAQ
Muss ein Paar den Kredit immer gemeinsam beantragen?
Nein. Ob eine gemeinsame Antragstellung sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Haftung und Finanzierungszweck ab. Wer als zweite kreditnehmende Person unterschreibt, übernimmt jedoch grundsätzlich ebenfalls die Rückzahlungspflicht.
Was ist der Unterschied zwischen einer zweiten kreditnehmenden Person und einer Bürgin?
Die zweite kreditnehmende Person ist selbst Vertragspartner des Kredits. Eine Bürgin oder ein Bürge sichert dagegen die Schuld einer anderen Person ab und wird nach den Bedingungen der Bürgschaft bei einem Ausfall herangezogen.
Wie bereite ich die gemeinsame Haushaltsrechnung vor?
Erfasse zunächst alle regelmäßigen Einkommen und Ausgaben beider Personen. Ziehe bestehende Verpflichtungen und Rücklagen ab und prüfe anschließend, ob die neue Rate auch bei einem wegfallenden Einkommen oder höheren Kosten tragbar bleibt.
Welche Unterlagen brauchen wir für den Antrag?
Das hängt von der Bank und dem Kredit ab. Häufig werden Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Angaben zu bestehenden Verpflichtungen und Identitätsnachweise verlangt; bei einer Bürgschaft prüft die Bank typischerweise die wirtschaftliche Lage aller relevanten Personen.
Ist die niedrigste Monatsrate das beste Angebot?
Nein. Eine niedrigere Rate entsteht häufig durch eine längere Laufzeit. Vergleiche deshalb immer auch den effektiven Jahreszins und die gesamte Rückzahlung, weil eine längere Laufzeit die Gesamtkosten erhöhen kann.
Was passiert, wenn eine Person später nicht mehr zahlen kann?
Bei zwei kreditnehmenden Personen bleibt die gemeinsame Rückzahlungspflicht gegenüber der Bank bestehen. Bei einer Bürgschaft kann die Bank die bürgende Person nach dem Vertrag in Anspruch nehmen, besonders direkt bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft.
Was passiert mit dem Kredit bei einer Trennung?
Die Trennung beendet den Kreditvertrag nicht automatisch. Die Bank kann sich weiterhin an alle vertraglich verpflichteten Personen halten. Eine private Vereinbarung kann die interne Kostenverteilung regeln, ändert aber grundsätzlich nichts an der Haftung gegenüber dem Kreditgeber.
Sollten wir eine Restschuldversicherung abschließen?
Nicht automatisch. Prüfe zuerst, welches Risiko abgesichert werden soll, und vergleiche Wartezeiten, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und Kosten mit bereits vorhandenen Versicherungen und anderen Absicherungsmöglichkeiten.