Zum Inhalt springen
kreditzentrale.com

Restschuldversicherung beim Kredit: Sinnvoll oder zu teuer?

Wenn Sie einen Ratenkredit aufnehmen, bietet die Bank Ihnen häufig auch eine Restschuldversicherung an. Sie soll die offene Kreditsumme oder einzelne Raten übernehmen, wenn Sie sterben, arbeitsunfähig oder arbeitslos werden. Ob sich die Versicherung lohnt, hängt von Ihrer finanziellen Absicherung, der Kredithöhe und den Vertragsbedingungen ab.

Bei vielen privaten Krediten fällt die Bewertung kritisch aus: Restschuldversicherungen sind häufig teuer, enthalten viele Ausschlüsse und zahlen im Ernstfall nur unter engen Voraussetzungen. Die Verbraucherzentralen raten deshalb meist vom Abschluss ab. Prüfen Sie zuerst, ob Rücklagen, gesetzliche Leistungen oder andere Versicherungen das Risiko bereits abdecken.

Seit dem 2. Januar 2025 müssen zwischen dem Abschluss des Kreditvertrags und dem Abschluss der Restschuldversicherung sieben Tage liegen.

Balkendiagramm: Bis Ende 2024 betrug die Wartefrist zwischen Kreditabschluss und Abschluss einer Restschuldversicherung null Tage. Seit dem 2. Januar 2025 beträgt sie sieben Tage. Die Frist soll übereilte Abschlüsse verhindern. Wird sie nicht eingehalten, ist der Versicherungsvertrag unwirksam. Darauf weisen die Verbraucherzentrale und der Verbraucherzentrale Bundesverband hin.

Was eine Restschuldversicherung absichert

Die Versicherung bezieht sich auf den Kredit und die noch offene Restschuld. Im Todesfall zahlt sie je nach Vertrag die verbleibende Kreditsumme an die Bank. Bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit übernimmt sie für einen begrenzten Zeitraum die vereinbarten Raten.

Das Geld aus einer Risikolebensversicherung erhalten zum Beispiel die Hinterbliebenen und können es frei verwenden. Die Restschuldversicherung zahlt grundsätzlich zur Tilgung des konkreten Kredits.

Welche Risiken versichert sind, steht im Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen. Eine Police kann nur den Todesfall abdecken oder zusätzlich Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit versichern. Mit jedem weiteren versicherten Risiko steigt der Beitrag. Entscheidend ist, ob die Versicherung im Ernstfall nach ihren Bedingungen zahlt.

Warum die Versicherung häufig teuer wird

Die Versicherung kostet häufig einen einmaligen Betrag, der direkt auf die Kreditsumme aufgeschlagen wird. Sie finanzieren dann neben dem Kaufpreis oder Auszahlungsbetrag auch den Versicherungsbeitrag. Für diesen zusätzlichen Betrag zahlen Sie ebenfalls Kreditzinsen.

Prüfen Sie deshalb neben der Monatsrate auch die Gesamtkosten. Lassen Sie sich den Kredit mit und ohne Versicherung berechnen. Vergleichen Sie den gesamten Rückzahlungsbetrag, die Kreditsumme, den effektiven Jahreszins und die Versicherungsprämie.

Der effektive Jahreszins soll die Kreditkosten vergleichbar machen. Wenn die Versicherungsprämie mit dem Kredit finanziert wird, kann sie die tatsächlichen Finanzierungskosten erhöhen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass diese Kosten in bestimmten Vertragsgestaltungen nicht vollständig im angegebenen effektiven Jahreszins enthalten sind. Lesen Sie deshalb die vorvertraglichen Informationen und den Kreditvertrag genau.

Wann der Schutz im Ernstfall nicht greift

Eine Restschuldversicherung zahlt nur, wenn der konkrete Fall von den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist. Ausschlüsse, Wartezeiten und Karenzzeiten begrenzen den Schutz. Bei einer Karenzzeit zahlt die Versicherung erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit eine bestimmte Zeit gedauert hat.

Typische Prüfstellen im Vertrag sind:

  • Welche Krankheiten oder Vorerkrankungen sind ausgeschlossen?
  • Beginnt der Versicherungsschutz sofort oder erst nach einer Wartezeit?
  • Wie lange übernimmt die Versicherung die Rate?
  • Muss die Arbeitslosigkeit unverschuldet und dauerhaft sein?
  • Gilt der Schutz bei einer Kündigung durch Sie selbst oder bei einem befristeten Arbeitsvertrag?
  • Welche Höchstsumme und maximale Leistungsdauer gelten?
  • Muss die Arbeitsunfähigkeit durchgehend ärztlich bescheinigt werden?
  • Welche Fristen gelten für die Schadenmeldung?

Arbeitslosigkeit allein reicht daher nicht für eine Zahlung. Auch eine Krankschreibung führt nicht automatisch dazu, dass die Versicherung die Rate übernimmt. Entscheidend ist die genaue Definition im Vertrag.

Die BaFin stellte bei einer Untersuchung im Jahr 2023 Mängel in der Beratung fest. Sechs Prozent der Testkäufer fühlten sich zum Abschluss gedrängt. Außerdem stellte die Untersuchung teilweise geringe Leistungsquoten fest. Eine niedrige Leistungsquote erklärt nicht jeden einzelnen Vertrag, zeigt aber, warum ein Abschluss unter Zeitdruck riskant ist.

Fordert eine Bank die Versicherung als Bedingung für einen Kredit, lassen Sie sich diese Verbindung schriftlich erklären. Fragen Sie, ob Sie den Kredit zu denselben Konditionen ohne Restschuldversicherung erhalten. Eine mündliche Aussage am Telefon genügt für eine belastbare Kostenentscheidung nicht.

Welche Absicherung Sie bereits haben

Bevor Sie eine zusätzliche Versicherung kaufen, prüfen Sie Ihre bestehenden Ansprüche. Arbeitnehmer sind in Deutschland grundsätzlich gesetzlich gegen Arbeitslosigkeit versichert. Bei Krankheit besteht zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld für einen begrenzten Zeitraum.

Diese Leistungen decken eine Kreditrate nicht immer vollständig ab. Trotzdem ist eine zusätzliche Versicherung deshalb nicht automatisch nötig. Entscheidend ist, ob Ihr Einkommen nach den Abzügen ausreicht und wie lange Sie eine Rate aus Rücklagen bezahlen können.

Für den Todesfall kann eine Risikolebensversicherung besser zu einem Familienkredit passen. Sie zahlt im Versicherungsfall an die begünstigten Personen, die das Geld flexibel verwenden können. Für das Risiko einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung infrage. Beide Versicherungen schützen nicht nur einen einzelnen Kredit, sondern die finanzielle Situation der betroffenen Person oder Familie insgesamt.

Eine Restschuldversicherung kann in Einzelfällen trotzdem vertretbar sein. Das betrifft etwa einen langfristigen Immobilienkredit, eine hohe finanzielle Verpflichtung gegenüber Angehörigen oder fehlende andere Absicherung. Auch eine unsichere berufliche Lage kann für einen Schutz sprechen. Prüfen Sie dann besonders streng die Ausschlüsse, die Leistungsdauer und die Gesamtkosten. Für einen kleinen Kredit mit kurzer Laufzeit stehen die Versicherungskosten häufig in einem ungünstigen Verhältnis zum möglichen Nutzen.

Was Sie vor der Unterschrift vergleichen sollten

Prüfen Sie Kreditangebot und Versicherungsangebot getrennt. Darlehensvertrag und Versicherungsvertrag sind zwei getrennte Verträge. Deshalb beendet eine Kündigung oder Umschuldung des Kredits die Restschuldversicherung nicht automatisch.

Vergleichen Sie vor der Unterschrift mindestens:

  1. die Kreditsumme ohne Versicherungsbeitrag,
  2. die Kreditsumme einschließlich Versicherungsbeitrag,
  3. die Monatsrate in beiden Varianten,
  4. den gesamten Rückzahlungsbetrag,
  5. den effektiven Jahreszins,
  6. den genauen Versicherungsumfang,
  7. Ausschlüsse sowie Warte- und Karenzzeiten,
  8. die Kündigungs- und Widerrufsbedingungen.

Lassen Sie sich den Einmalbeitrag ausdrücklich nennen. Steht nur eine höhere Monatsrate im Angebot, fragen Sie nach dem Gesamtpreis der Versicherung. Eine separate Aufstellung verhindert, dass der Versicherungsbeitrag in der Kreditrechnung untergeht.

Die gesetzliche Wartefrist nutzen

Seit dem 2. Januar 2025 dürfen Kredit und Restschuldversicherung nicht am selben Tag abgeschlossen werden. Nutzen Sie die sieben Tage für einen unabhängigen Vergleich. Unterschreiben Sie nicht allein deshalb, weil eine Beratungsperson sagt, die Bank zahle den Kredit nur sofort aus, wenn Sie die Versicherung abschließen. Verlangen Sie diese Aussage und die Kosten schriftlich.

Die Kreditwirtschaft setzt sich für eine Abschaffung dieser Wartefrist ein, während Verbraucherschützer ihren Erhalt fordern. Für Sie bietet die Frist eine konkrete Möglichkeit, den Vertrag ohne Verkaufsdruck zu prüfen.

Widerruf und Kündigung der Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung können Sie grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei einer Todesfallabsicherung gilt eine Frist von 30 Tagen. Maßgeblich sind die Widerrufsbelehrung und der Zugang der erforderlichen Vertragsunterlagen.

Sie können die Versicherung auch später kündigen. Je nach Vertrag erhalten Sie dann möglicherweise einen Teil der Einmalprämie zurück. Die Höhe hängt unter anderem von der Vertragslaufzeit, dem bereits genutzten Versicherungsschutz und den Regeln zur Beitragsabrechnung ab. Fordern Sie eine schriftliche Abrechnung an.

Schicken Sie den Widerruf oder die Kündigung nachweisbar, etwa per Einschreiben oder über einen vom Anbieter bestätigten digitalen Weg. Bewahren Sie den Nachweis und die Antwort auf. Kündigen Sie den Kredit, müssen Sie die Versicherung zusätzlich separat kündigen.

Auch der Versicherer kann den Vertrag nach einem Schadenfall unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Nach Informationen von Stiftung Warentest ist eine Kündigung frühestens bei der ersten Schadenzahlung und spätestens nach der Abwicklung des Schadenfalls mit einer Frist von vier Wochen möglich. Bezahlen Sie Beiträge nicht, darf der Versicherer nicht sofort kündigen: Er muss zunächst erinnern und anschließend qualifiziert mahnen.

Wann die Restschuldversicherung eher passt

Diese Fragen helfen Ihnen bei der Entscheidung:

  • Kleiner Kredit und kurze Laufzeit: Rücklagen für wenige Monatsraten sind häufig günstiger als eine teure Einmalprämie.
  • Ausreichende Rücklagen: Sie können einen vorübergehenden Einkommensausfall selbst überbrücken.
  • Sicheres Einkommen: Das Risiko einer längeren Zahlungsstörung ist geringer, wenn keine weiteren hohen Verpflichtungen bestehen.
  • Familie oder gemeinsamer Kredit: Für den Todesfall kann eine eigenständige Risikolebensversicherung den Schutz verständlicher und flexibler gestalten.
  • Keine andere Absicherung: Eine Restschuldversicherung kann eine Lücke schließen, wenn andere Lösungen nicht erreichbar oder nicht ausreichend sind.
  • Langfristige Immobilienfinanzierung: Die hohe Kreditsumme erhöht das Todesfallrisiko für Angehörige. Vergleichen Sie hier besonders mit einer separat abgeschlossenen Risikolebensversicherung.

Die Entscheidung hängt nicht allein vom Kreditbetrag ab. Fragen Sie sich, wer die Rate bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit tatsächlich bezahlen müsste, wie lange Ihre Rücklagen reichen und ob die Versicherung genau dieses Risiko abdeckt.

Kernaussagen

  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Lassen Sie sich den Kredit mit und ohne Restschuldversicherung berechnen und achten Sie auf den finanzierten Einmalbeitrag.
  • Prüfen Sie die Leistungsausschlüsse: Wartezeiten, Karenzzeiten und enge Bedingungen können verhindern, dass die Versicherung im Schadenfall zahlt.
  • Nutzen Sie die sieben Tage Wartefrist: Seit dem 2. Januar 2025 müssen Kredit und Restschuldversicherung zeitlich getrennt abgeschlossen werden.
  • Sichern Sie den Kredit passend ab: Eine Risikolebensversicherung für den Todesfall oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann umfassender schützen.
  • Kündigen Sie getrennt: Die Beendigung oder Umschuldung des Kredits beendet den Versicherungsvertrag nicht automatisch.

FAQ

Muss ich eine Restschuldversicherung zum Kredit abschließen?

Eine Restschuldversicherung ist ein eigener Versicherungsvertrag. Fragen Sie die Bank schriftlich, ob sie den Kredit ohne diese Versicherung zu denselben Bedingungen anbietet. Lassen Sie sich nicht zu einer sofortigen Entscheidung drängen.

Was kostet eine Restschuldversicherung?

Die Kosten hängen von der Kreditsumme, der Laufzeit, dem Alter, den versicherten Risiken sowie Gesundheits- oder Berufsmerkmalen ab. In Verbraucherfällen machten die Einmalprämien einen erheblichen Anteil der Kreditsumme aus. Einen verlässlichen Preis nennt nur das konkrete Angebot.

Wird die Versicherungsprämie im effektiven Jahreszins berücksichtigt?

Das hängt von der Vertragsgestaltung und den gesetzlichen Vorgaben für die konkrete Finanzierung ab. Wenn die Prämie als Einmalbetrag mitfinanziert wird, erhöht sie jedenfalls die Kreditsumme und verursacht zusätzliche Zinsen. Vergleichen Sie deshalb neben dem effektiven Jahreszins immer auch den gesamten Rückzahlungsbetrag und lassen Sie sich die Versicherungskosten separat ausweisen.

Kann ich die Restschuldversicherung nach dem Kreditabschluss widerrufen?

Ja, grundsätzlich gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Für eine Todesfallabsicherung gilt eine Frist von 30 Tagen. Prüfen Sie die Widerrufsbelehrung und senden Sie den Widerruf nachweisbar.

Was passiert, wenn ich den Kredit umschulde?

Die Umschuldung beendet die alte Restschuldversicherung nicht automatisch. Kündigen Sie den Versicherungsvertrag separat und fragen Sie nach einer möglichen Erstattung der nicht verbrauchten Einmalprämie.

Zahlt die Versicherung bei jeder Arbeitslosigkeit?

Nein. Die Bedingungen können zum Beispiel eine unverschuldete Arbeitslosigkeit, eine Mindestdauer oder eine Begrenzung der Zahlungen voraussetzen. Befristete Beschäftigung, Eigenkündigung, bekannte Umstände oder bestimmte Vertragsarten können ausgeschlossen sein.

Was passiert, wenn ich den Kredit online beantrage, aber nicht erhalte?

Prüfen Sie, ob der Versicherungsvertrag unabhängig vom Kredit zustande gekommen ist. Nach den vorliegenden Verbraucherhinweisen kann bei einem Online-Antrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden, obwohl die Bank den Kredit nicht auszahlt. Widersprechen oder widerrufen Sie einen ungewollten Versicherungsvertrag deshalb sofort und nachweisbar.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/restschuldversicherung-beim-kredit-sinnvoll-oder-zu-teuer