Wenn beim Umzug viel Geld auf einmal gebraucht wird, wirkt eine Mietkautionsversicherung oder Bürgschaft zunächst attraktiv: Sie müssen die Kaution nicht als Geldbetrag hinterlegen, zahlen dafür aber laufende Beiträge. Ein Mietkautionskonto bindet dagegen Geld, verursacht laut Anbieterangaben teils keine Kontogebühr und lässt die Kaution verzinst angelegt.
Vergleichen Sie nicht nur die Anbieter. Wichtig ist, welche Kautionsform Ihr Vermieter annimmt, wie viel sie Sie über die Mietdauer kostet und ob Sie dem Anbieter eine Zahlung später zurückerstatten müssen. Als Kaution kommen unter anderem ein Geldbetrag, ein Sparguthaben oder eine Bürgschaft infrage. Eine Bürgschaft ist das Versprechen eines Dritten, bei berechtigten Forderungen des Vermieters einzustehen.
Welche Kautionsformen Anbieter vermitteln
Das Gesetz schreibt für Wohnraummietverträge keine einzelne Kautionsform vor. Häufig vereinbaren Vermieter eine Barkaution, die auf ein Mietkautionskonto eingezahlt wird. Daneben kommen ein verpfändetes Sparguthaben, eine Bürgschaft oder eine Mietkautionsversicherung infrage. Die verschiedenen Möglichkeiten und ihre rechtlichen Grundlagen fasst Mietrecht.org zusammen.
| Kautionsform | Was Sie bereitstellen | Kosten und Bindung | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|---|
| Mietkautionskonto | Den vereinbarten Geldbetrag | Das Geld bleibt während des Mietverhältnisses gebunden. Kontogebühren und Verzinsung hängen vom konkreten Angebot ab. | Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen. |
| Bürgschaft oder Kautionsversicherung | Eine Bürgschaftsurkunde; bei Versicherungen zahlen Sie Beiträge | Sie müssen die Kaution nicht vollständig vorstrecken, zahlen aber laufende Kosten. | Der Vermieter muss die Bürgschaft akzeptieren. Eine Zahlung an den Vermieter kann eine Rückzahlungspflicht an den Anbieter auslösen. |
| Verpfändetes Sparguthaben | Ein Sparguthaben, auf das der Vermieter im vereinbarten Sicherungsfall zugreifen darf | Das Guthaben bleibt gebunden; mögliche Kosten und Zinsen hängen vom Konto ab. | Die Verpfändung muss vereinbart und korrekt dokumentiert sein. |
| Andere Sicherheiten | Zum Beispiel eine Abtretung bestimmter Ansprüche | Kosten und Verfügbarkeit richten sich nach der konkreten Vereinbarung. | Klären Sie schriftlich, welche Sicherheit der Vermieter annimmt. |
Beim Kautionskonto bleibt Ihr Geld gebunden. Für eine Bürgschaft zahlen Sie laufende Beiträge. Eine Kautionsversicherung nimmt Ihnen die Verantwortung für berechtigte Forderungen des Vermieters nicht ab. Zahlt der Versicherer bei einer berechtigten Forderung des Vermieters, müssen Sie dem Anbieter den ausgezahlten Betrag nach den Vertragsbedingungen in der Regel erstatten. Auch Beiträge werden im Allgemeinen nicht mit der Kaution verrechnet und nicht automatisch zurückgezahlt, wenn Sie ausziehen, wie die Übersicht zur Mietkautionsversicherung erläutert.
Hier geht es zum passenden Kredit
Was der Vergleich konkreter Anbieter leisten kann
Bei einem konkreten Angebot sollten Sie zuerst prüfen, ob der Vermieter die Kautionsform überhaupt annimmt. Vermieter sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Bürgschaft anstelle der vereinbarten Geldkaution zu akzeptieren. Lassen Sie sich die Zustimmung und die akzeptierte Form der Bürgschaft schriftlich bestätigen, bevor Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen.
Danach lohnt sich ein Vergleich der Gesamtkosten über die voraussichtliche Mietdauer. Ein Beispiel von Kautionsvergleich rechnet bei einer Kaution von 2.400 Euro mit einem jährlichen Bürgschaftsbeitrag von 103,20 Euro. Wenn die Bedingungen gleich bleiben, wären es über fünf Jahre 516 Euro. Die Beispielrechnung ist kein allgemeiner Tarif; die tatsächlichen Kosten hängen vom Anbieter und den Vertragsbedingungen ab. Beim dort beschriebenen Angebot der Deutschen Mietkaution nennt die Vergleichsseite keine Kontoführungsgebühr. Die 2.400 Euro bleiben dabei dennoch gebunden. Prüfen Sie solche Angaben direkt im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis des Anbieters.
Einzelne Bedingungen können erheblich voneinander abweichen. Für ein Angebot der R+V wird etwa eine tägliche Kündigungsmöglichkeit beschrieben, bei der ab dem Auszugstag keine weiteren Beiträge anfallen, sofern eine Kündigungsbestätigung oder ein Übergabeprotokoll vorliegt. Diese Bedingung gilt für das dort beschriebene Angebot und sollte nicht auf andere Bürgschaften übertragen werden.
Daraus lässt sich keine verlässliche Rangliste mit aktuellen Preisen und einheitlichen Bedingungen erstellen. Vergleichen Sie bei jedem Anbieter mindestens den Jahresbeitrag, mögliche Zusatzkosten, Kündigung und Beitragsende sowie die Rückzahlungspflicht nach einer Auszahlung. Fragen Sie außerdem, welche Unterlagen der Anbieter bei einem Schadensfall verlangt und wie er mit einer bestrittenen Forderung umgeht.
Zinsen vieler Banken vergleichen und günstigen Kredit finden
Was bei der Höhe und Zahlung der Kaution gilt
Bei Wohnraummietverträgen darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Werden verschiedene Sicherheiten kombiniert, zählt ihr Gesamtwert zu dieser Grenze. Für eine Barkaution dürfen Mieterinnen und Mieter in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Diese Regeln stehen in § 551 BGB und werden in der Übersicht zu Mietkautionsfragen erläutert.
Die Ratenregel gilt nicht automatisch für eine Bürgschaft oder Versicherung. Bei einer Bürgschaft zahlen Sie die Kaution nicht in drei Raten auf das Konto des Vermieters. Klären Sie deshalb vor Vertragsabschluss, wann die vereinbarte Sicherheit gestellt werden muss. Bei einem Rückstand mit der Kaution von mindestens zwei Nettokaltmieten kann dem Vermieter bei Wohnraum eine fristlose Kündigung zustehen. Die Kautionshöhe und der Zahlungstermin gehören daher in die Prüfung des Mietvertrags, bevor Sie Beiträge an einen Anbieter zahlen.
Was nach dem Auszug mit der Sicherheit geschieht
Nach dem Auszug muss der Vermieter prüfen, ob noch Forderungen aus dem Mietverhältnis offen sind, und die Kaution nachvollziehbar abrechnen. Es gibt keine feste Frist für die Rückzahlung. Der Vermieter darf eine angemessene Zeit prüfen, ob noch Forderungen offen sind. Wie die Rechtsprechungsübersicht von Haufe darstellt, soll die Abrechnung die Kaution samt Zinsen aufführen. Sie soll auch erklären, welche Gegenforderungen der Vermieter geltend macht und wie hoch sie sind.
Bei einer Barkaution muss der Vermieter das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Die gesetzliche Regel sieht eine Anlage bei einem Kreditinstitut zu den üblichen Bedingungen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist vor. Andere Anlageformen sind möglich, wenn die Kaution ebenfalls vor dem Zugriff der Gläubiger des Vermieters geschützt bleibt. Hinweise zum erforderlichen Sonderkonto finden sich beim Vermieter-Ratgeber.
Kredit kostenlos und Schufa-neutral anfragen
Bei einer Bürgschaft oder Versicherung erhalten Sie nicht unbedingt Geld zurück: Nach Ende des Mietverhältnisses muss die Sicherheit an den Bürgen beziehungsweise Versicherer zurückgegeben oder nach den Vertragsbedingungen beendet werden. Fragen Sie den Vermieter nach der Freigabe der Bürgschaftsurkunde und halten Sie den Rückgabetermin fest. Kündigungsfristen und Nachweise unterscheiden sich je nach Anbieter.
Kernaussagen
- Klären Sie die Annahme zuerst: Der Vermieter muss eine Bürgschaft nicht anstelle der vereinbarten Barkaution akzeptieren. Holen Sie vor Vertragsabschluss seine schriftliche Zustimmung ein.
- Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Rechnen Sie laufende Beiträge für die erwartete Mietdauer zusammen und prüfen Sie, ob sie nach dem Auszug weiterlaufen.
- Behalten Sie die Rückzahlungspflicht im Blick: Zahlt ein Versicherer oder Bürge an den Vermieter, müssen Sie den Betrag nach den Vertragsbedingungen in der Regel erstatten.
- Prüfen Sie die gesetzliche Obergrenze: Bei Wohnraum sind höchstens drei Nettokaltmieten als Kaution zulässig; kombinierte Sicherheiten zählen zusammen.
- Dokumentieren Sie die Freigabe: Nach dem Auszug brauchen Sie eine nachvollziehbare Abrechnung und bei einer Bürgschaft die Rückgabe oder Beendigung der Sicherheit.
FAQ
Muss mein Vermieter eine Mietkautionsversicherung akzeptieren?
Nein. Der Vermieter muss eine Bürgschaft oder Versicherung nicht anstelle der vereinbarten Kaution annehmen. Lassen Sie sich die Zustimmung und die genauen Anforderungen an die Bürgschaft schriftlich geben.
Ist eine Mietkautionsversicherung günstiger als ein Kautionskonto?
Das hängt davon ab, wie lange Sie die Wohnung mieten und welche Beiträge der Anbieter verlangt. Bei einem Konto bleibt zwar Geld gebunden, doch laufende Versicherungsbeiträge fallen dort nicht an. Vergleichen Sie deshalb die gesamten Beiträge über die Mietdauer mit den Kosten und der Verzinsung des konkreten Kontos.
Muss ich Geld zurückzahlen, wenn der Anbieter die Kaution an den Vermieter zahlt?
In der Regel müssen Sie eine Auszahlung an den Vermieter dem Versicherer oder Bürgen erstatten. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen und der Grund der Zahlung. Prüfen Sie diese Regel, bevor Sie unterschreiben.
Kann ich die Kaution in Raten zahlen?
Bei einer Barkaution für Wohnraum dürfen Sie drei gleiche monatliche Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Diese Regel gilt nicht automatisch für eine Bürgschaft oder Versicherung, daher sollten Sie den Fälligkeitstermin für diese Sicherheit mit dem Vermieter klären.
Bekomme ich die gezahlten Beiträge beim Auszug zurück?
Beiträge für eine Bürgschaft oder Versicherung werden im Allgemeinen nicht wie eine Barkaution angespart und nach dem Auszug ausgezahlt. Ob Beiträge für die Zeit nach dem Auszug entfallen, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Lassen Sie sich Kündigung, Beitragsende und nötige Nachweise schriftlich bestätigen.
Ist die Kaution sechs Monate nach dem Auszug automatisch zurückzuzahlen?
Eine feste gesetzliche Sechsmonatsfrist gilt nicht allgemein. Der Vermieter darf eine angemessene Zeit zur Prüfung möglicher Forderungen nutzen; die Frist hängt vom Einzelfall ab. Warten Sie nicht einfach ab: Bitten Sie nach dem Auszug um eine Abrechnung und prüfen Sie, ob der Vermieter einzelne Abzüge begründet.