Beim Einzug müssen Sie für eine Barkaution oft viel Geld auf einmal zahlen. Eine Mietkautionsbürgschaft ersetzt diese Zahlung durch eine Bürgschaft: Eine Bank, Versicherung oder Privatperson verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Summe zu zahlen. Dafür zahlen Sie bei Bank- und Versicherungsangeboten laufende Beiträge.
Am ehesten lohnt sich die Bürgschaft, wenn Sie das Geld für den Umzug oder andere notwendige Ausgaben brauchen und die Vermieterseite schriftlich zustimmt. Über die gesamte Mietzeit zahlen Sie jedoch Beiträge, die Sie nicht zurückerhalten. Vergleichen Sie deshalb die Gesamtkosten mit der Barkaution. Prüfen Sie neben dem Preis auch, ob der Anbieter gezahlte Beträge von Ihnen zurückfordern kann, wie Sie kündigen können und welche Vertragsbedingungen gelten.
Erst klären, ob die Bürgschaft akzeptiert wird
Ein günstiger Tarif hilft nicht, wenn der Vermieter die Bürgschaft nicht als Sicherheit annimmt. Steht im Mietvertrag eine Barkaution, kann die Vermieterseite grundsätzlich darauf bestehen. Lassen Sie sich deshalb vor dem Abschluss schriftlich bestätigen, dass genau die angebotene Bürgschaft die vereinbarte Sicherheit ersetzt. Ein bloßes Werbeversprechen zur Akzeptanz ist keine individuelle Zustimmung. Die rechtlichen Grenzen der Mietkautionsbürgschaft hängen unter anderem davon ab, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Bei einer Barkaution dürfen Sie die Summe in drei gleichen monatlichen Raten zahlen: Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren zusammen mit den nächsten Mietzahlungen. Diese Regeln stehen in § 551 BGB. Diese Ratenzahlung gilt, wenn Sie die Kaution als Geld zahlen. Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie den Beitrag für eine Bürgschaft ebenfalls in drei Raten zahlen dürfen.
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Was die Bürgschaft kostet
Versicherungs- und Bankbürgschaften kosten laufende Beiträge. Die Beiträge hängen unter anderem von der Kautionssumme und dem Anbieter ab. Vergleichsratgeber nennen je nach Anbieter unterschiedliche Beitragssätze. Diese sind keine Preisgarantie; Mindestbeiträge können kleine Kautionen relativ verteuern. Vergleichen Sie deshalb Angebote mit derselben Kautionssumme und derselben Zahlungsweise.
Addieren Sie zur Orientierung die laufenden Beiträge für die voraussichtliche Mietdauer. Ein Anbietervergleich veranschaulicht, wie sich die Beiträge im Zeitverlauf summieren. Bei einer Barkaution bleibt das Geld während des Mietverhältnisses gebunden und wird nach dessen Ende zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Forderungen offen sind. Bei Wohnraum muss der Vermieter eine als Geldsumme überlassene Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu. Laufende Bürgschaftsbeiträge bekommen Sie dagegen nicht zurück.
Entscheidungsregel: Multiplizieren Sie den Jahresbeitrag mit der voraussichtlichen Mietdauer. Vergleichen Sie die Summe damit, wie viel es Ihnen wert ist, die Kautionssumme während der Mietzeit verfügbar zu haben. Wenn Sie die Barkaution zahlen können, ohne wichtige Ausgaben oder eine finanzielle Reserve zu gefährden, ist sie über längere Zeit oft günstiger. Prüfen Sie außerdem die gesetzliche Ratenzahlung, bevor Sie allein wegen der Anfangskosten eine Bürgschaft wählen.
Welche Bürgschaft passt zu Ihrer Lage?
Eine Kautionsversicherung ist praktisch, wenn Sie Ihr Geld zunächst für den Umzug benötigen und der Vermieter diese Form akzeptiert. Sie sollten dabei genau prüfen, ob der Beitrag monatlich oder jährlich anfällt, ob ein Mindestbeitrag gilt und wann die Zahlung endet. Eine Versicherung schützt vor allem den Vermieter: Zahlt sie eine Forderung aus der Bürgschaft, kann sie das Geld anschließend von Ihnen zurückfordern. Die Bürgschaft beseitigt also nicht Ihre mögliche Zahlungspflicht.
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Eine Bankbürgschaft kommt infrage, wenn Ihre Bank sie zu nachvollziehbaren Konditionen anbietet und die Bürgschaft Ihren verfügbaren Kreditrahmen nicht zu stark einschränkt. Gebühren und Prüfungen Ihrer Kreditwürdigkeit unterscheiden sich je nach Bank. Holen Sie deshalb ein konkretes Angebot Ihrer Bank ein und vergleichen Sie die jährlichen Gesamtkosten mit denen einer Versicherung.
Eine private Bürgschaft, etwa durch Eltern, vermeidet in der Regel laufende Anbieterbeiträge. Dafür haftet die bürgende Person mit ihrem Vermögen, wenn die Vermieterseite berechtigte Ansprüche geltend macht. Die Erklärung muss die gesetzlichen Formanforderungen erfüllen. Klären Sie vorab den Höchstbetrag und lassen Sie die Bürgschaft schriftlich aufsetzen; eine mündliche Zusage sollte nicht als Ersatz für eine wirksame Erklärung dienen.
Vertragsbedingungen vor dem Abschluss prüfen
Vergleichen Sie nicht nur den angegebenen Jahrespreis. Wichtig ist, wie viel Sie über die gesamte Mietzeit zahlen und wann der Anbieter die Bürgschaft beendet. Achten Sie auf Mindestbeiträge, Zahlungsrhythmus, Kündigung und die Frage, ob der Beitrag erst endet, wenn der Vermieter die Bürgschaft freigibt.
Besonders wichtig ist eine Klausel „auf erstes Anfordern“. Sie kann bedeuten, dass der Anbieter zunächst an den Vermieter zahlt und Sie die Berechtigung der Forderung anschließend klären müssen. Lesen Sie die Bürgschaftserklärung daher vollständig, bevor Sie unterschreiben. Ein Wechsel während des Mietverhältnisses braucht außerdem die Zustimmung des Vermieters; dieser muss die neue Bürgschaft annehmen und die bisherige Sicherheit freigeben.
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Vergleichsportale können bei der Suche helfen, aber ihre Ergebnisse sind nicht automatisch unabhängige Tests. Einige veröffentlichen Partnerangebote oder Anzeigen. Vergleichen Sie deshalb die Bedingungen direkt beim Anbieter und lassen Sie sich den Beitrag für Ihre konkrete Kautionssumme anzeigen, statt nur auf einen hervorgehobenen „Bestpreis“ zu vertrauen.
Kernaussagen
- Zustimmung zuerst einholen: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Vermieter die konkrete Bürgschaft als Ersatz für die vereinbarte Kaution akzeptiert.
- Gesamtkosten berechnen: Multiplizieren Sie den Jahresbeitrag mit der geplanten Mietdauer und vergleichen Sie ihn mit der gebundenen Barkaution.
- Ratenzahlung prüfen: Bei einer Barkaution für Wohnraum dürfen Sie die Summe in drei gleichen Monatsraten zahlen.
- Rückgriff und Klauseln beachten: Die zugrunde liegende Zahlungspflicht bleibt trotz Bürgschaft bestehen; prüfen Sie besonders Klauseln zur Zahlung auf erstes Anfordern.
- Angebote nach Bedingungen vergleichen: Berücksichtigen Sie Mindestbeitrag, Zahlungsweise, Kündigung und Freigabe, nicht nur den beworbenen Jahrespreis.
FAQ
Muss der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft annehmen?
Nein. Wenn der Mietvertrag eine Barkaution vorsieht, kann die Vermieterseite grundsätzlich daran festhalten. Holen Sie die Zustimmung ein, bevor Sie einen Vertrag abschließen oder Beiträge zahlen.
Bekomme ich die Beiträge am Ende zurück?
Nein. Die Beiträge für eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft sind laufende Kosten und werden nicht erstattet. Eine Barkaution wird nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt, soweit der Vermieter keine berechtigten Ansprüche hat.
Was passiert, wenn der Bürge an den Vermieter zahlt?
Der Anbieter kann den gezahlten Betrag von Ihnen zurückfordern. Prüfen Sie deshalb, ob der Vermieter eine Bürgschaft geltend machen kann. Klären Sie außerdem, wann und wie Sie gegen eine Forderung vorgehen können.
Kann ich eine bestehende Barkaution später durch eine Bürgschaft ersetzen?
Das geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Die Vermieterseite muss die neue Sicherheit annehmen und die bisherige freigeben; ein allgemeiner Anspruch auf den Wechsel besteht nach den vorliegenden Informationen nicht.