Wenn Sie beim Einzug knapp bei Kasse sind, kann eine Mietkautionsversicherung oder Bankbürgschaft eine Möglichkeit sein: Statt die Kaution als Geld zu hinterlegen, stellt ein Versicherer oder eine Bank dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit aus. Der Bürge zahlt berechtigte Forderungen des Vermieters bis zur vereinbarten Summe. Zahlt der Bürge, kann er das Geld anschließend vom Mieter zurückfordern.
Welche Variante besser passt, hängt vor allem von den Kosten, den Bedingungen des Anbieters und der Zustimmung des Vermieters ab. Eine Versicherung kostet laufende Beiträge; bei einer Bankbürgschaft hängen Preis und mögliche Sicherheiten von der Bank ab. Klären Sie deshalb zuerst schriftlich, welche Form der Vermieter akzeptiert, und vergleichen Sie danach die Gesamtkosten für die voraussichtliche Mietdauer.
Die Unterschiede auf einen Blick
Bei einer Mietkautionsversicherung übernimmt ein Versicherer die Bürgschaft. Eine Bankbürgschaft stellt eine Bank aus. Für den Vermieter dient in beiden Fällen eine Urkunde als Sicherheit; der Mieter zahlt die Kaution nicht direkt auf ein Kautionskonto ein.
| Merkmal | Mietkautionsversicherung | Bankbürgschaft |
|---|---|---|
| Wer bürgt? | Ein Versicherer | Eine Bank |
| Was zahlt der Mieter? | Wiederkehrende Beiträge | Gebühren nach den Konditionen der Bank |
| Bleibt Geld gebunden? | Die Kautionssumme bleibt zunächst beim Mieter; Beiträge sind laufende Kosten | Abhängig vom Vertrag: Die Bank kann eine Sicherheit verlangen oder vorhandenes Guthaben berücksichtigen |
| Was passiert bei einer berechtigten Forderung? | Der Bürge zahlt im vereinbarten Rahmen und kann den Betrag vom Mieter zurückfordern | Die Bank zahlt im vereinbarten Rahmen und kann den Betrag vom Mieter zurückfordern |
| Worauf kommt es besonders an? | Beitragshöhe, Laufzeit und Kündigung | Gebühren, verlangte Sicherheiten und Bürgschaftsbedingungen |
Die Kosten einer Bankbürgschaft lassen sich erst mit einem konkreten Angebot der Bank mit einem Versicherungstarif vergleichen. Manche Banken nutzen mit Standardformularen und berücksichtigen vorhandenes Sparguthaben als Sicherheit. Ob das möglich ist, hängt von den Bedingungen der Bank ab. Fragen Sie deshalb gezielt nach Jahresgebühr, möglichen Kontosperren und weiteren Sicherheiten, wie es auch der Überblick zu Mietkaution und anderen Sicherheiten beschreibt.
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Wann sich die laufenden Beiträge rechnen
Die Versicherung hält die Kautionssumme für andere Ausgaben frei. Dafür zahlen Sie jedes Jahr einen Beitrag, der nicht mit der Kaution verrechnet wird und nicht zurückkommt. Bei einer langen Mietdauer summieren sich die Beiträge daher deutlich.
Der Ratgeber von Mietkaution1.de zeigt: Für eine Mietkautionsbürgschaft zahlen Sie laufende Beiträge. Diese werden nicht mit der Kaution verrechnet. Die Gesamtkosten hängen von der Kautionshöhe, der Mietdauer und dem Anbieter ab.
Ein konkreter Tarif zeigt, wie stark die Kosten vom Produkt abhängen: Auf der Produktseite der R+V-MietkautionsBürgschaft werden Beispielbeiträge für unterschiedliche Kautionshöhen und Tarife genannt. Diese Beispiele gelten nur für das Angebot der R+V und sind keine allgemeinen Marktpreise.
Vergleichen Sie daher den Gesamtbetrag der Beiträge über die geplante Mietzeit mit dem Vorteil, die Kautionssumme zunächst verfügbar zu haben. Wenn Sie das Geld aufbringen können und voraussichtlich lange in der Wohnung bleiben, ist eine Barkaution häufig günstiger. Fehlt das Geld beim Einzug oder warten Sie noch auf die Rückzahlung einer alten Kaution, kann eine Bürgschaft als Überbrückung sinnvoll sein. Diese Abwägung erläutert auch der Kostenüberblick zur Mietkautionsversicherung.
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Die Zustimmung des Vermieters zuerst klären
Die Annahme einer Versicherungs- oder Bankbürgschaft ist nicht sicher; klären Sie sie mit dem Vermieter. Die verfügbaren Informationen dazu sind widersprüchlich. Entscheidend ist daher Ihre Vereinbarung mit dem Vermieter. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen, dass er die konkrete Bürgschaft annimmt und welche Formulierungen die Urkunde enthalten muss.
Eine bereits abgeschlossene Versicherung verursacht laufende Kosten, auch wenn der Vermieter die Bürgschaft nicht annimmt und sie die Kaution deshalb nicht ersetzt. Die R+V-Seite nennt für ihr Produkt zwar eine Möglichkeit zur kostenfreien Rückgabe, wenn der Vermieter die Bürgschaft nicht annimmt. Diese Regel gilt für das dort beschriebene Angebot und nicht automatisch für andere Anbieter.
Für Wohnraummietverhältnisse ist die Kaution gesetzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt. Bei einer Geldkaution darf der Mieter sie in drei gleichen monatlichen Raten zahlen; die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die Darstellung zu den Regeln der Mietkaution erläutert diese Vorgaben. Wenn Sie Bürgschaft und Barkaution kombinieren sollen, lassen Sie die Gesamthöhe und die Vereinbarung prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben.
Die Urkunde und das Ende der Bürgschaft prüfen
Nicht jede Bürgschaft ist gleich ausgestaltet. Achten Sie darauf, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter Geld verlangen kann und ob der Bürge den Anspruch zunächst prüft. Steht in der Urkunde „selbstschuldnerisch“, kann der Vermieter den Bürgen in Anspruch nehmen, ohne zuvor erfolglos gegen den Mieter vorzugehen. Lesen Sie die Bedingungen genau und bitten Sie den Anbieter um Erläuterung, wenn die Urkunde unklar ist.
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Eine Bürgschaft befreit Sie nicht von berechtigten Forderungen, etwa für offene Mietzahlungen oder Schäden, für die Sie haften. Zahlt die Bank oder Versicherung an den Vermieter, kann sie das Geld von Ihnen zurückverlangen. Planen Sie diesen möglichen Rückzahlungsanspruch in Ihr Budget ein.
Klären Sie vor Vertragsabschluss auch, wie Sie die Bürgschaft beenden und welche Unterlagen Sie dafür brauchen. Bei der R+V gilt laut Produktseite: Die Beiträge enden mit der Freigabeerklärung des Vermieters. Nach dem Auszug kann der Anbieter die Beiträge rückwirkend ab dem Auszugstag einstellen, wenn innerhalb von drei Monaten eine Freigabeerklärung, ein Übergabeprotokoll oder eine Kündigungsbestätigung eingeht. Andere Anbieter können andere Regeln haben. Bewahren Sie deshalb die Urkunde und alle Unterlagen zur Wohnungsübergabe auf und fordern Sie die Freigabe nach dem Auszug aktiv an.
So treffen Sie die Wahl
Wenn Sie die Kaution zahlen können und lange in der Wohnung bleiben wollen, spricht die Kostenrechnung meist für die Barkaution. Sie erhalten das Geld nach Ende des Mietverhältnisses zurück, soweit der Vermieter keine berechtigten Ansprüche geltend macht. Bei einer Bürgschaft erhalten Sie bereits gezahlte Beiträge dagegen nicht zurück.
Wenn Sie das Geld für den Umzug oder andere notwendige Ausgaben brauchen, verschafft Ihnen eine Bürgschaft kurzfristig finanziellen Spielraum. Holen Sie sowohl bei Ihrer Bank als auch bei Versicherern konkrete Angebote ein. Vergleichen Sie die Kosten über Ihre voraussichtliche Mietdauer und fragen Sie die Bank ausdrücklich, ob sie Guthaben blockiert oder weitere Sicherheiten verlangt.
Falls Sie sich für eine Bürgschaft entscheiden, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor: Lassen Sie sich vom Vermieter schriftlich bestätigen, dass er die Bürgschaft akzeptiert und welches Urkundenmuster er verlangt. Holen Sie ein verbindliches Angebot ein. Prüfen Sie außerdem, wie Sie kündigen und nach dem Auszug die Freigabe erhalten. Erst danach sollten Sie den Vertrag abschließen.
Kernaussagen
- Klären Sie die Annahme zuerst: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Vermieter die konkrete Bank- oder Versicherungsbürgschaft akzeptiert.
- Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Laufende Versicherungsbeiträge kommen nicht zurück und summieren sich mit jedem Mietjahr.
- Fragen Sie die Bank nach Sicherheiten: Gebühren, Guthabensperren und weitere Bedingungen hängen vom jeweiligen Angebot ab.
- Planen Sie eine mögliche Rückzahlung ein: Wenn der Bürge eine berechtigte Forderung des Vermieters bezahlt, kann er das Geld von Ihnen zurückfordern.
- Sichern Sie die Freigabe nach dem Auszug: Prüfen Sie, welche Unterlagen der Anbieter braucht, damit keine Beiträge unnötig weiterlaufen.
FAQ
Muss mein Vermieter eine Mietkautionsversicherung annehmen?
Verlassen Sie sich nicht auf eine automatische Annahme. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Vermieter die konkrete Bürgschaft akzeptiert und die Urkunde den vereinbarten Anforderungen entspricht.
Ist eine Bankbürgschaft günstiger als eine Mietkautionsversicherung?
Das lässt sich ohne konkrete Angebote nicht allgemein sagen. Die Bank legt ihre Gebühren und möglichen Sicherheiten selbst fest; Versicherer berechnen laufende Beiträge. Vergleichen Sie die Gesamtkosten für Ihre voraussichtliche Mietdauer.
Bekomme ich die Beiträge zurück, wenn ich ausziehe?
In der Regel sind die bereits gezahlten Beiträge keine zurückzahlbare Kaution. In den Bedingungen des Anbieters steht, wann Sie keine Beiträge mehr zahlen müssen und welche Freigabe- oder Übergabeunterlagen dafür nötig sind.
Was passiert, wenn der Bürge an den Vermieter zahlt?
Eine Bürgschaft übernimmt nicht Ihre Haftung für berechtigte Forderungen. Zahlt der Versicherer oder die Bank, kann der Bürge den ausgezahlten Betrag von Ihnen zurückfordern.
Kann ich eine bestehende Barkaution durch eine Bürgschaft ersetzen?
Das ist möglich, wenn der Vermieter zustimmt. Die R+V nennt für ihr Produkt eine rückwirkende Absicherung bei bestehendem Mietverhältnis, sofern der Vermieter einverstanden ist; prüfen Sie die Bedingungen anderer Anbieter gesondert.