Wer einen Kredit beantragt, sollte seine SCHUFA-Daten vorher prüfen. Banken holen vor ihrer Entscheidung in der Regel eine SCHUFA-Auskunft ein. Auch Einkommen, bestehende Verpflichtungen und der monatliche Haushaltsüberschuss spielen eine Rolle. Sie beeinflussen, ob die Bank einen Kredit anbietet und zu welchen Konditionen.
Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei. Sie sammelt unter anderem Informationen zu Krediten, Girokonten, Kreditkarten und Zahlungsstörungen. Daraus berechnet sie Bonitätswerte. Eine Datenkopie nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zeigt, welche personenbezogenen Daten gespeichert sind und welche Anfragen von Vertragspartnern in den vergangenen zwölf Monaten eingegangen sind.
Die Prüfung lohnt sich, weil Auskünfte fehlerhafte, veraltete oder unvollständige Angaben enthalten können. Wenn Sie solche Einträge vor dem Kreditantrag erkennen und klären, vermeiden Sie unnötige Rückfragen. Die Selbstauskunft ersetzt die Entscheidung der Bank aber nicht. Auch Einkommen, laufende Ausgaben, weitere Kredite, Kreditbetrag und Laufzeit zählen.
Warum die Selbstauskunft vor dem Kredit wichtig ist
Ein falscher Eintrag kann die Kreditprüfung erschweren. Dazu gehören zum Beispiel ein bereits bezahlter Kredit, der noch als offen erscheint, ein unbekanntes Konto oder eine Zahlungsstörung einer anderen Person. Solche Angaben sollten Sie vor der Prüfung des Kreditantrags durch die Bank entdecken.
Die kostenlose Datenkopie erhalten Sie direkt bei der SCHUFA. Nach Angaben der Verbraucherzentrale zur SCHUFA-Datenkopie enthält sie die gespeicherten Daten und die Anfragen von Vertragspartnern aus den vergangenen zwölf Monaten. Lesen Sie das Dokument vollständig und bewahren Sie es auf. Für eine weitere Auskunft im selben Jahr können Kosten anfallen. Nach der Berichtigung eines falschen Eintrags ist eine zusätzliche Kontrolle wieder kostenlos.
Die Auskunft zeigt außerdem, wie Sie in den Kreditantrag starten. Sie sehen, welche laufenden Verträge und Kredite gemeldet sind. So können Sie Ihre Angaben im Antrag vollständig und widerspruchsfrei machen. Ein Mobilfunkvertrag, eine Kreditkarte oder ein laufender Kredit ist nicht automatisch negativ. Entscheidend ist vor allem, ob Sie pünktlich zahlen und wie hoch Ihre gesamte finanzielle Belastung ist.
Diese Angaben sollten Sie besonders sorgfältig prüfen
Gehen Sie die Datenkopie nicht nur nach einem einzelnen Score-Wert durch. Kontrollieren Sie zuerst, ob alle personenbezogenen Angaben stimmen:
- vollständiger Name, einschließlich früherer Namen
- aktuelle und frühere Anschriften
- Geburtsdatum
- Angaben zu Vertragspartnern und Konten
- Einträge, die einer anderen Person gehören könnten
Vergleichen Sie anschließend die einzelnen Vertragsdaten mit Ihren Unterlagen. Prüfen Sie insbesondere:
| Bereich | Darauf kommt es an | Konkrete Prüfung |
|---|---|---|
| Kredite | Betrag, Vertragsstatus und Meldedatum müssen nachvollziehbar sein | Ist der Kredit noch offen oder bereits vollständig bezahlt? |
| Girokonten und Kreditkarten | Nicht mehr genutzte Verträge sollten korrekt als beendet erfasst sein | Stimmen Bank, Kontonummernbezug und Status mit den Unterlagen überein? |
| Zahlungsstörungen | Forderung, Gläubiger und Erledigungsstatus müssen eindeutig sein | Kennen Sie die Forderung und wurde sie bereits ausgeglichen? |
| Schuldnerverzeichnisse | Einträge dürfen nicht veraltet oder falsch zugeordnet sein | Passt der Eintrag zu Ihrer Person und zum aktuellen Stand? |
| Insolvenzmerkmale | Status und Zeitraum müssen plausibel sein | Ist das Merkmal noch innerhalb der zulässigen Speicherfrist? |
| Anfragen | Die aufgeführten Vertragspartner und Zeitpunkte sollten nachvollziehbar sein | Haben Sie dort tatsächlich einen Vertrag oder eine Finanzierung angefragt? |
Achten Sie besonders auf Erledigungsvermerke. Wenn Sie einen Kredit vorzeitig zurückgezahlt haben, sollte die Bank dies an die SCHUFA melden. Der Erledigungsvermerk bleibt nach Angaben der Verbraucherzentrale drei Jahre gespeichert. Er zeigt, dass die Verpflichtung abgeschlossen ist. Bei einer späteren Kreditprüfung kann das hilfreicher sein als ein Kredit, der weiterhin offen erscheint. Die SCHUFA beschreibt auch, wie sich ein vorzeitig erledigter Kredit korrigieren lässt.
Nicht jeder ältere Eintrag ist automatisch unzulässig. Prüfen Sie deshalb drei Punkte: Ist die Information richtig? Ist die Forderung erledigt? Darf der Eintrag noch gespeichert werden? Für erledigte negative Einträge nennt die Verbraucherzentrale in der Regel eine Speicherdauer von drei Jahren. Für die Restschuldbefreiung nennt sie sechs Monate. Danach wird der Eintrag automatisch entfernt.
Die konkrete Frist hängt von der Eintragsart und den geltenden Regeln ab.
Was bei einem falschen Eintrag zu tun ist
Beanstanden Sie einen falschen Datensatz schriftlich bei der SCHUFA und bei dem Unternehmen, das ihn gemeldet hat. Die meldende Bank, der Telekommunikationsanbieter oder das Inkassounternehmen muss die eigenen Daten ebenfalls prüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Eine sachliche Mitteilung sollte enthalten:
- die genaue Bezeichnung des beanstandeten Eintrags,
- den Grund für den Widerspruch,
- die gewünschte Berichtigung oder Entfernung,
- geeignete Nachweise, etwa eine Bestätigung über die vollständige Rückzahlung,
- eine Bitte um schriftliche Rückmeldung.
Senden Sie nur die erforderlichen Unterlagen und schwärzen Sie nicht benötigte sensible Angaben. Bewahren Sie Ihre Nachricht, Nachweise und Versandbestätigung auf.
Während die SCHUFA prüft, ob ein bestrittener Eintrag richtig ist, muss sie ihn nach Darstellung der Verbraucherzentrale sperren. In dieser Zeit darf sie ihn nicht an Banken oder andere Gläubiger herausgeben. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die betroffene Person Recht bekommt. Entscheidend ist, ob die Meldung tatsächlich falsch, unzulässig oder veraltet ist.
Fordern Sie nach der Korrektur eine neue Datenkopie an. Vergleichen Sie sie mit der ursprünglichen Auskunft und prüfen Sie, ob der Status tatsächlich geändert wurde. Wenn die Meldung trotz Nachweisen bestehen bleibt, helfen Verbraucherzentralen oder eine rechtliche Beratung bei den nächsten Schritten.
Was die Selbstauskunft nicht leisten kann
Eine fehlerfreie SCHUFA-Auskunft führt nicht automatisch zu einem Kreditangebot. Banken prüfen zusätzlich:
- regelmäßiges Einkommen und Beschäftigung,
- bestehende Kredite und sonstige Zahlungsverpflichtungen,
- Miete, Unterhalt und weitere feste Ausgaben,
- den frei verfügbaren Haushaltsüberschuss,
- Kreditsumme und Laufzeit,
- Sicherheiten oder einen zweiten Antragsteller,
- eigene Annahmekriterien sowie interne Bewertungsverfahren.
Deshalb können zwei Banken dieselben SCHUFA-Daten unterschiedlich bewerten. Ein SCHUFA-Wert ersetzt außerdem keine vollständige Haushaltsrechnung. Prüfen Sie vor dem Antrag daher auch, welche Monatsrate nach Abzug aller regelmäßigen Ausgaben dauerhaft tragbar ist.
Stellen Sie nicht unüberlegt mehrere Anfragen bei verschiedenen Banken. Vergleichen Sie zuerst die Konditionen. Klären Sie außerdem, welche Art von Anfrage der jeweilige Anbieter für den Vergleich verwendet. Achten Sie nicht nur auf einen beworbenen Zinssatz. Entscheidend sind der effektive Jahreszins und die Gesamtkosten für Ihre persönliche Situation.
Eine praktische Prüfreihenfolge
Mit dieser Reihenfolge prüfen Sie die Datenkopie Schritt für Schritt:
- Persönliche Daten abgleichen: Stimmen Name, Geburtsdatum und Anschriften?
- Verträge zuordnen: Erkennen Sie jedes Konto, jede Karte und jeden Kredit?
- Status prüfen: Sind beendete Verträge als erledigt oder geschlossen gekennzeichnet?
- Zahlungsstörungen kontrollieren: Sind Forderung, Betrag und Erledigungsdatum korrekt?
- Speicherfristen hinterfragen: Ist ein älterer Eintrag noch plausibel?
- Anfragen einordnen: Kennen Sie die genannten Vertragspartner sowie die Zeitpunkte?
- Belege sammeln: Legen Sie Rückzahlungsbestätigungen, Kündigungsbestätigungen oder andere Nachweise bereit.
- Korrektur anstoßen: Schreiben Sie sowohl die SCHUFA als auch das meldende Unternehmen an, wenn ein Datensatz nicht stimmt.
- Ergebnis kontrollieren: Fordern Sie nach der Korrektur eine neue Datenkopie an.
Beginnen Sie die Prüfung nicht erst kurz vor der geplanten Finanzierung. Die Quellen nennen keine feste ideale Vorlaufzeit. Planen Sie trotzdem genug Zeit ein, um Nachweise zu beschaffen, auf eine Rückmeldung zu warten und die Daten erneut zu prüfen.
Kernaussagen
- Fordern Sie eine Datenkopie an: Die kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO zeigt gespeicherte Informationen und Anfragen aus den vergangenen zwölf Monaten.
- Prüfen Sie jeden Status: Achten Sie besonders auf unbekannte Verträge, falsche Zahlungsstörungen und Kredite, die trotz Rückzahlung noch offen erscheinen.
- Beanstanden Sie Fehler doppelt: Wenden Sie sich an die SCHUFA und an das Unternehmen, das den fehlerhaften Datensatz gemeldet hat.
- Kontrollieren Sie die Korrektur: Eine neue Datenkopie bestätigt, ob der Eintrag tatsächlich berichtigt wurde.
- Bewerten Sie die gesamte Haushaltsrechnung: Zur Kreditprüfung gehören neben der SCHUFA-Auskunft auch Einkommen, Ausgaben, Verpflichtungen und die Kreditlaufzeit.
FAQ
Ist die SCHUFA-Datenkopie kostenlos?
Verbraucher können eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO kostenlos anfordern. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass weitere Auskünfte innerhalb eines Jahres kostenpflichtig sein können. Nach der Korrektur eines falschen Eintrags ist eine weitere kostenlose Kontrolle möglich.
Verschlechtert die Selbstauskunft meinen SCHUFA-Wert?
Die eigene Datenkopie dient der Information und ist nicht mit einem Kreditantrag gleichzusetzen. Sie zeigt unter anderem, welche Anfragen von Vertragspartnern gespeichert sind. Lassen Sie sich bei mehreren Kreditangeboten erklären, wie die jeweilige Anfrage verarbeitet wird.
Ist ein laufender Kredit automatisch ein negativer Eintrag?
Nein. Ein laufender Kredit ist nicht automatisch problematisch, wenn Sie die Raten pünktlich zahlen. Für die Bank zählt zusätzlich, ob die monatliche Belastung zu Ihrem Einkommen und zu Ihren übrigen Verpflichtungen passt.
Was mache ich, wenn ich einen Eintrag nicht kenne?
Widersprechen Sie dem Eintrag schriftlich, verlangen Sie eine Prüfung und wenden Sie sich an das meldende Unternehmen und fügen Sie Nachweise bei, die Ihre Identität oder den tatsächlichen Vertragsstatus belegen. Während der Klärung muss der bestrittene Eintrag nach Darstellung der Verbraucherzentrale gesperrt werden.
Was gilt für einen bereits bezahlten Kredit?
Prüfen Sie, ob die Bank die vorzeitige Erledigung gemeldet hat. Der Erledigungsvermerk bleibt in der Regel drei Jahre gespeichert und dokumentiert, dass der Kredit abgeschlossen wurde. Fehlt der Vermerk oder ist der Status falsch, fordern Sie eine Berichtigung bei der Bank und der SCHUFA.
Reicht eine gute SCHUFA-Auskunft für einen Kredit?
Nein. Banken berücksichtigen zusätzlich Einkommen, Ausgaben, bestehende Verpflichtungen, Kreditbetrag und Laufzeit. Auch bei identischen SCHUFA-Daten können interne Bewertungsregeln zu unterschiedlichen Entscheidungen und Konditionen führen.