Wenn Sie als privater Verbraucher in Deutschland bei einer Auskunftei wie der Schufa, Creditreform oder infoscore/arvato eine Datenauskunft anfordern, erhalten Sie eine Aufstellung gespeicherter Daten, die ohne Erläuterung oft schwer zu verstehen ist. Eine Datenauskunft ist die Mitteilung, die ein Unternehmen Ihnen auf Antrag über die bei ihm gespeicherten personenbezogenen Daten geben muss. Auskunfteien sammeln Daten über Ihr Zahlungsverhalten und berechnen daraus einen Score, eine Zahl, die Banken, Mobilfunkanbieter und Vermieter nutzen, um vorherzusagen, ob Sie Rechnungen voraussichtlich bezahlen. Ein schlechter Score kann einen Kredit, einen Handyvertrag oder eine Wohnung kosten.
Die wichtigste Antwort vorweg: Die erste Datenauskunft pro Jahr ist kostenlos, die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten, und Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Auskunft verständlich ist. Ist sie das nicht, können Sie eine verständliche Erklärung verlangen, falsche Einträge korrigieren lassen und sich notfalls bei der Datenschutzaufsicht beschweren. Diese Schritte kosten Sie kein Geld. Dabei gelten klare Fristen, und für die wichtigsten Schritte brauchen Sie weder Anwalt noch teure Beratung.
Was die Auskunft kosten darf
Die erste Datenauskunft ist kostenlos. Das ergibt sich aus Artikel 15 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und aus § 34 Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Verlangt ein Unternehmen für die erste Auskunft Geld, müssen Sie nicht zahlen. Auch die Erläuterung des Inhalts ist kostenlos: Wenn Sie nachfragen, was ein Eintrag bedeutet, darf die Auskunftei dafür kein Extra-Entgelt fordern.
Eine Ausnahme gibt es für Wiederholungen. Verlangen Sie innerhalb von zwölf Monaten eine zweite Auskunft und haben sich Ihre Daten nicht geändert, darf die Auskunftei ein angemessenes Entgelt verlangen. Die Schufa stellt einmal im Jahr eine Datenkopie kostenlos zur Verfügung; eine weitere Auskunft innerhalb dieses Zeitraums ist gebührenpflichtig. Wie hoch die Gebühr ausfällt, legt jedes Unternehmen selbst fest. Fragen Sie deshalb vor der zweiten Anforderung nach dem Preis, dann vermeiden Sie eine unerwartete Rechnung.
Ein häufiger Irrtum betrifft die Bonitätsauskunft für den Vermieter. Die kostenlose Datenkopie dient Ihrer eigenen Kontrolle. Wenn Sie eine Bescheinigung über Ihre Zahlungsfähigkeit für eine Wohnungsbewerbung benötigen, ist das ein kostenpflichtiges Produkt der Auskunftei. Für die Datenauskunft selbst brauchen Sie außer Ihrem Ausweis zur Identifikation keine Unterlagen. Schicken Sie eine Ausweiskopie nur mit dem Vermerk, dass sie ausschließlich der Identitätsprüfung dient, oder nutzen Sie das Online-Verfahren der Auskunftei.
Welche Frist gilt
Die Auskunftei muss Ihnen die Daten innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags mitteilen.
Das steht in Artikel 12 Absatz 3 DSGVO. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags, nicht erst, wenn Sie nachfassen. Bei komplexen Anträgen darf die Frist um zwei Monate verlängert werden. Die Auskunftei muss Ihnen die Verlängerung jedoch innerhalb des ersten Monats mitteilen und die Gründe nennen. Insgesamt dürfen also höchstens drei Monate vergehen.
| Frist | Dauer | Was Sie beachten müssen |
|---|---|---|
| Antwort auf die Datenauskunft | 1 Monat | beginnt mit Eingang des Antrags |
| Verlängerung bei komplexen Anträgen | bis zu 3 Monate insgesamt | Mitteilung innerhalb des ersten Monats nötig |
| Antwort auf Berichtigungsverlangen | 1 Monat | gilt auch für Korrekturen nach Artikel 16 DSGVO |
Reagiert die Auskunftei nach Ablauf der Frist nicht, können Sie sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Die Beschwerde ist kostenlos. Sie ist auch dann sinnvoll, wenn die Auskunft zwar rechtzeitig kommt, aber unverständlich bleibt.
Was Sie tun können, wenn die Auskunft unverständlich ist
Eine Datenauskunft darf nicht aus unerklärten Kürzeln und Zahlenkolonnen bestehen. Artikel 12 Absatz 1 DSGVO verlangt, dass Informationen in verständlicher und klarer Sprache mitgeteilt werden. Das gilt auch für den Score: Nach § 31 BDSG müssen Auskunfteien erläutern, welche Daten in die Berechnung eingeflossen sind und wie der Wert zustande kommt. Der Score ist ein personenbezogenes Datum, auf dessen Mitteilung Sie einen Anspruch haben.
Wenn Sie die Auskunft nicht verstehen, schreiben Sie der Auskunftei und benennen Sie die Stellen, die Sie nicht nachvollziehen können. Fragen Sie konkret: Welche Bedeutung hat dieser Eintrag? Welche Daten haben den Score beeinflusst? Warum ist der Score so ausgefallen? Setzen Sie eine Frist von zwei bis vier Wochen. Die Erläuterung ist Teil der Auskunft und kostenlos.
Die Schufa hat ihren Score inzwischen neu gestaltet, um ihn verständlicher zu machen. Statt einer Prozentangabe von 0 bis 100 gilt eine Punkteskala von 100 bis 999. Die zwölf Kriterien, die in die Berechnung einfließen, hat das Unternehmen offengelegt, sodass Verbraucher die Bewertung nachvollziehen können. Nach Angaben der Schufa bleiben 83 Prozent der Verbraucher in ihrer bisherigen Score-Klasse, neun Prozent verbessern sich.
Das ändert nichts an Ihrem Recht, die Erklärung für Ihren eigenen Wert zu verlangen.
Prüfen Sie die Auskunft außerdem auf Fehler. Ein falscher Eintrag, etwa ein bereits bezahlter Kredit, der noch als offen geführt wird, kann Ihren Score unnötig verschlechtern. Verlangen Sie die Berichtigung schriftlich nach Artikel 16 DSGVO und legen Sie Belege bei, etwa eine Zahlungsbestätigung oder einen Kontoauszug. Die Auskunftei muss den Eintrag prüfen und Ihnen das Ergebnis innerhalb eines Monats mitteilen.
Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist
Wenn die Auskunftei nicht antwortet, die Frist verstreicht oder die Erklärung weiterhin unzureichend ist, haben Sie zwei Wege, die wenig oder nichts kosten. Die Datenschutzaufsichtsbehörde nimmt Beschwerden kostenlos entgegen. Für die Schufa ist die hessische Datenschutzaufsicht zuständig, weil das Unternehmen in Wiesbaden sitzt. Für andere Auskunfteien ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Behörde prüft, ob das Unternehmen gegen die DSGVO verstößt, und kann Maßnahmen anordnen. Sie vertritt dabei nicht Ihre Interessen wie ein Anwalt, sondern handelt als Aufsichtsinstanz.
Die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland hilft bei Fragen zu Auskunfteien, prüft Datenauskünfte und unterstützt beim Formulieren von Beschwerden. Die Beratung ist kostenpflichtig, aber deutlich günstiger als ein Anwalt. Ein Anwalt ist in der Regel erst dann sinnvoll, wenn Sie wegen eines falschen Scorewerts einen konkreten Schaden erlitten haben, etwa weil ein Kredit abgelehnt wurde, und Sie Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen.
Ein Hinweis für die Praxis: Lehnt ein Unternehmen einen Vertrag wegen eines Scores ab, muss es Sie darüber informieren. Fragen Sie in diesem Fall bei dem Unternehmen nach, welcher Score verwendet wurde und wie er zustande kam. Diese Information hilft Ihnen, die Datenauskunft einzuordnen und gezielt nachzufragen.
Kernaussagen
- Erste Auskunft kostenlos: Die erste Datenkopie pro Jahr ist gesetzlich kostenlos; nur eine zweite Auskunft innerhalb von zwölf Monaten darf mit einer angemessenen Gebühr belegt werden.
- Frist von einem Monat: Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten, bei komplexen Anträgen nach Mitteilung innerhalb von höchstens drei Monaten.
- Verständlichkeit einfordern: Verlangen Sie bei unverständlichen Passagen schriftlich eine Erklärung in klarer Sprache; die Erläuterung ist Teil der Auskunft und kostenlos.
- Fehler korrigieren lassen: Falsche Einträge nach Artikel 16 DSGVO schriftlich berichtigen lassen, Belege beifügen und eine Frist setzen.
- Kostenlose Beschwerde: Bei ausbleibender Reaktion hilft die Datenschutzaufsichtsbehörde kostenlos; die Verbraucherzentrale berät günstig.
FAQ
Was kostet eine Datenauskunft bei der Schufa?
Die erste Datenauskunft pro Jahr ist kostenlos. Verlangen Sie innerhalb von zwölf Monaten eine weitere Auskunft, kann die Schufa eine Gebühr erheben. Fragen Sie vor der zweiten Anforderung nach dem Preis.
Wie lange darf die Schufa für die Auskunft brauchen?
Einen Monat. Bei komplexen Anträgen darf die Frist um zwei Monate verlängert werden, wenn die Schufa Ihnen die Verlängerung innerhalb des ersten Monats mitteilt. Nach spätestens drei Monaten muss die Auskunft vorliegen.
Was mache ich, wenn ich die Datenauskunft nicht verstehe?
Schreiben Sie der Auskunftei, benennen Sie die unverständlichen Stellen und fragen Sie konkret nach der Bedeutung der Einträge und der Berechnung des Scores. Die Erklärung ist kostenlos.
Kann ich eine zweite Auskunft verlangen, wenn ich die erste nicht verstehe?
Ja, aber die zweite Auskunft innerhalb von zwölf Monaten kann kostenpflichtig sein. Besser ist es, auf die erste Auskunft zu reagieren und eine verständliche Erklärung zu verlangen, statt eine neue Auskunft anzufordern.
Muss ich für die Erklärung des Scores extra zahlen?
Nein. Die Erläuterung, wie Ihr Score zustande kommt, gehört zur Auskunftspflicht nach § 31 BDSG und ist Teil der kostenlosen Datenauskunft. Verlangt die Auskunftei dafür Geld, können Sie sich bei der Datenschutzaufsicht beschweren.
Was ist der Unterschied zwischen Datenkopie und Bonitätsauskunft?
Die Datenkopie ist die kostenlose Auskunft über Ihre gespeicherten Daten und Ihren Score zu Ihrer eigenen Kontrolle. Die Bonitätsauskunft ist eine kostenpflichtige Bescheinigung, die Sie etwa dem Vermieter vorlegen können.
An wen wende ich mich, wenn die Schufa nicht reagiert?
An die Datenschutzaufsichtsbehörde. Die Beschwerde ist kostenlos. Zusätzlich hilft die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.