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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn eine Korrektur bei Auskunfteien nötig wird

Haben Sie als private Verbraucherin oder privater Verbraucher in Deutschland einen falschen Eintrag in Ihrer Bonitätsakte bei einer Auskunftei entdeckt oder vermuten Sie einen? Auskunfteien sind private Unternehmen wie die SCHUFA, Creditreform, Bürgel oder infoscore. Sie sammeln Daten über Ihr Zahlungsverhalten und geben sie an Banken, Mobilfunkanbieter oder Versandhändler weiter. Diese Daten entscheiden mit, ob Sie einen Kredit, einen Handyvertrag oder eine Wohnung bekommen. Steht dort etwas Falsches, belastet das Ihre Bonität und bringt Ihnen konkrete Nachteile.

Sie haben ein gesetzliches Recht auf Korrektur. Die nötigen Unterlagen können Sie meist ohne Anwalt zusammenstellen. Dieser Artikel erklärt, worauf es ankommt, welche Belege Sie brauchen und welche Fristen gelten.

Was in Ihrer Akte steht und wie Sie sie prüfen

Bevor Sie eine Korrektur verlangen, müssen Sie wissen, was die Auskunftei über Sie gespeichert hat. Dafür fordern Sie eine kostenlose Datenkopie an, die Selbstauskunft. Einmal pro Jahr ist das nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Ihr Recht. Die SCHUFA stellt diese Auskunft online, per Brief oder in einer Filiale zur Verfügung. Andere Auskunfteien bieten ähnliche Wege an. Prüfen Sie darin alle Einträge: Stimmen Name, Adresse und Geburtsdatum? Sind Zahlungen korrekt als erledigt vermerkt? Gibt es Einträge, die Sie nicht kennen, etwa einen Vertrag, den Sie nie abgeschlossen haben, oder eine Forderung, die längst beglichen ist?

Ein häufiger Fehler betrifft die Löschfristen. Manche Einträge, etwa zu erledigten Mahnverfahren oder Verbraucherinsolvenzen, dürfen nur eine begrenzte Zeit gespeichert werden. Nach Ablauf der Frist muss die Auskunftei den Eintrag entfernen. Die genauen Fristen hängen von der Art des Eintrags ab. Sie stehen in den Löschfristen der Auskunfteien auf deren Websites. Wenn Sie einen abgelaufenen Eintrag entdecken, ist die Korrektur meist einfacher als bei einem inhaltlich falschen Eintrag, weil Sie nur auf die Frist verweisen müssen.

Die richtigen Unterlagen für jede Art von Fehler

Welche Unterlagen Sie einreichen, hängt davon ab, was in Ihrer Akte falsch ist. Es gibt drei typische Fälle.

Falscher Eintrag zu einer Zahlung. Wenn Sie eine Rechnung bezahlt haben, die als offen vermerkt ist, brauchen Sie den Zahlungsbeleg: den Kontoauszug mit Buchung, die Quittung oder die Bestätigung des Gläubigers. Der Beleg muss den Zeitpunkt der Zahlung und den Verwendungszweck zeigen, damit die Auskunftei den Eintrag eindeutig zuordnen kann. Ein Kontoauszug reicht meist, wenn die Überweisung an den richtigen Empfänger und mit der richtigen Rechnungsnummer erfolgte.

Falscher Eintrag zu einem Vertrag. Wenn ein Vertrag auf Ihren Namen läuft, den Sie nie abgeschlossen haben, liegt möglicherweise ein Identitätsmissbrauch vor. Sie brauchen eine polizeiliche Anzeige wegen Identitätsdiebstahls, die Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle erstatten können. Dazu kommen alle Unterlagen, die belegen, dass Sie den Vertrag nicht abgeschlossen haben, etwa eine eidesstattliche Versicherung oder eine schriftliche Erklärung, die Sie selbst verfassen. Die Auskunftei muss dann den Vertragspartner kontaktieren und die Daten prüfen.

Eintrag zu einer Forderung, die verjährt oder erloschen ist. Wenn eine Forderung verjährt ist oder der Gläubiger sie zurückgezogen hat, brauchen Sie einen Nachweis, etwa ein Schreiben des Gläubigers, das die Rücknahme bestätigt, oder einen Kontoauszug, der die letzte Zahlung zeigt. Bei einer vollständig bezahlten Forderung reicht der Zahlungsbeleg.

In allen Fällen gilt: Reichen Sie nur Kopien ein, keine Originale. Bewahren Sie die Originale auf, denn Sie brauchen sie, falls die Auskunftei Rückfragen stellt oder Sie die Unterlagen später noch einmal vorlegen müssen. Erstellen Sie von jedem Dokument eine Kopie für Ihre eigene Akte und notieren Sie das Datum, an dem Sie die Unterlagen eingereicht haben.

Der Ablauf: Schritte, Fristen und Kosten

Der Korrekturprozess läuft in drei Schritten ab. Zuerst schreiben Sie die Auskunftei an, nennen den falschen Eintrag und legen die Belege bei. Sie können das per Post mit Rückschein oder per E-Mail mit Anhang tun. Die Post mit Rückschein hat den Vorteil, dass Sie den Zugang nachweisen können. Die Auskunftei muss Ihre Anfrage innerhalb eines Monats beantworten. Die Frist kann um zwei weitere Monate verlängert werden, wenn die Prüfung kompliziert ist. Sie müssen also nicht wochenlang warten, sondern können nach Ablauf der Frist nachfragen.

Im zweiten Schritt prüft die Auskunftei den Eintrag. Sie kontaktiert den Vertragspartner, der die Daten gemeldet hat, etwa eine Bank oder ein Mobilfunkunternehmen. Wenn dieser die Daten nicht bestätigen kann, muss die Auskunftei den Eintrag löschen oder korrigieren. Wenn der Vertragspartner die Richtigkeit bestätigt, Sie aber weiterhin widersprechen, müssen Sie den Streitfall dokumentieren. Die Auskunftei muss den Eintrag dann als bestritten kennzeichnen, sodass Kreditgeber sehen, dass die Daten umstritten sind.

Der dritte Schritt betrifft die Korrektur selbst. Wenn die Auskunftei den Eintrag ändert oder löscht, erhalten Sie eine Bestätigung. Sie können verlangen, dass die Auskunftei die Korrektur an alle Unternehmen weitergibt, die die falschen Daten in den letzten sechs Monaten erhalten haben. Das ist wichtig, weil sonst ein Kreditgeber noch die alten Daten sieht.

Die Kosten für die Korrektur sind gering. Die Selbstauskunft ist einmal pro Jahr kostenlos, die Korrektur selbst kostet nichts. Wenn Sie die Auskunftei mehrfach im Jahr anfragen oder eine Auskunft für einen bestimmten Zweck benötigen, kann eine Gebühr anfallen. Diese ist im Rahmen des Datenschutzrechts begrenzt. Anwalts- oder Gerichtskosten entstehen nur, wenn Sie den Weg über die Gerichte gehen, was in den meisten Fällen unnötig ist.

Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist

Sie können die Korrektur in den meisten Fällen allein durchführen. Es gibt aber Situationen, in denen Unterstützung sinnvoll ist. Wenn die Auskunftei Ihre Korrektur ablehnt und Sie den Eintrag für falsch halten, wenden Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundes oder des Landes. Diese Behörde prüft Beschwerden und kann die Auskunftei zu einer Korrektur anhalten. Der Weg ist kostenlos und ohne Anwalt möglich.

Auch die Verbraucherzentralen bieten Hilfe an. Sie beraten zu Bonität und Auskunfteien, prüfen Ihre Unterlagen und helfen bei der Formulierung von Schreiben. Die Beratung kostet in der Regel eine geringe Gebühr. Sie lohnt sich, wenn Sie unsicher sind oder der Fall komplex ist. Bei Identitätsmissbrauch oder einer größeren Streitigkeit kann ein Anwalt für Datenschutzrecht oder Verbraucherrecht sinnvoll sein, besonders wenn Sie einen Kredit oder eine Wohnung dringend brauchen und die falschen Daten Sie daran hindern.

Ein Sonderfall ist die Schufa-Selbstauskunft mit allen gespeicherten Daten, auch dem Score-Wert. Der Score-Wert ist eine Zahl, die die Auskunftei berechnet und die Kreditgeber als Indikator für Ihre Bonität nutzen. Wenn Sie den Score-Wert überprüfen wollen, fordern Sie die Auskunft mit Score an. Die Korrektur eines falschen Eintrags verbessert den Score-Wert meist, aber nicht garantiert, weil die Auskunftei den Score auf Basis aller gespeicherten Daten berechnet.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst die kostenlose Selbstauskunft: Fordern Sie einmal pro Jahr die Datenkopie von jeder Auskunftei an, bei der Sie einen Eintrag vermuten. Prüfen Sie dann alle Einträge auf Richtigkeit und Löschfristen.
  • Sammeln Sie Belege passend zur Fehlerart: Zahlungsbelege für bezahlte Forderungen, eine polizeiliche Anzeige bei Identitätsmissbrauch, Gläubigerschreiben für erloschene Forderungen.
  • Reichen Sie Kopien ein und bewahren Sie die Originale auf: Dokumentieren Sie den Zugang mit Rückschein und behalten Sie eine eigene Akte mit allen Unterlagen.
  • Beachten Sie die Monatsfrist: Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten, nach zwei Monaten können Sie bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.
  • Verlangen Sie die Weitergabe der Korrektur: Die Auskunftei muss die geänderten Daten an alle Empfänger der letzten sechs Monate weitergeben, sonst sehen Kreditgeber weiterhin die alten Einträge.

FAQ

Was kostet die Korrektur bei einer Auskunftei?

Für eine zusätzliche Auskunft im Jahr oder eine Auskunft für einen konkreten Kreditantrag kann eine geringe Gebühr anfallen. Anwalts- oder Gerichtskosten entstehen nur, wenn Sie den Weg über die Gerichte gehen.

Wie lange dauert es, bis ein falscher Eintrag gelöscht wird?

Wenn die Prüfung komplex ist, kann sie die Frist um zwei Monate verlängern. Wenn die Auskunftei den Eintrag nicht bestätigen kann, muss sie ihn löschen oder korrigieren, in der Regel innerhalb dieser Frist.

Was mache ich, wenn die Auskunftei meine Korrektur ablehnt?

Sie können sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes beschweren. Die Behörde prüft den Fall und kann die Auskunftei zur Korrektur anhalten. Eine Unterstützung bietet auch die Verbraucherzentrale an, die Ihnen bei der Formulierung der Beschwerde hilft.

Welche Unterlagen brauche ich bei Identitätsdiebstahl?

Sie brauchen eine polizeiliche Anzeige, die Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle erstatten, sowie eine schriftliche Erklärung, dass Sie den Vertrag nicht abgeschlossen haben. Dazu kommen alle Belege, die den Missbrauch dokumentieren, etwa Rechnungen oder Mahnungen, die an eine fremde Adresse gingen.

Muss ich die Auskunftei selbst kontaktieren oder den Gläubiger?

Sie müssen die Auskunftei kontaktieren, weil sie die Daten speichert. Die Auskunftei wendet sich dann an den Vertragspartner, der die Daten gemeldet hat. Sie können zusätzlich den Gläubiger informieren, um den Prozess zu beschleunigen, aber der formale Weg läuft über die Auskunftei.

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