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Welche Schritte helfen, wenn eine Auskunftei nicht reagiert

Sie haben in Deutschland bei einer Auskunftei wie der SCHUFA, der Creditreform oder der Bürgel eine Selbstauskunft über Ihre gespeicherten Bonitätsdaten angefordert und darauf keine Antwort erhalten. Eine Auskunftei sammelt Zahlungsinformationen von Verbrauchern und erstellt daraus Bonitätsauskünfte. Banken, Mobilfunkanbieter oder Vermieter fragen diese Auskünfte bei Vertragsabschlüssen an.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie ein Auskunftsrecht. Die Auskunftei muss Ihre Anfrage innerhalb eines Monats beantworten. Bleibt die Antwort aus, gibt es einen klaren Weg: Sie erinnern die Auskunftei an die Frist, beschweren sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde und ziehen im Ernstfall rechtliche Hilfe hinzu. Die folgenden Schritte zeigen, wie Sie dabei konkret vorgehen und welche Risiken und Kosten Sie einplanen sollten.

Was Sie zuerst prüfen sollten

Bevor Sie annehmen, dass die Auskunftei Ihre Anfrage ignoriert, prüfen Sie, ob Ihre Anfrage angekommen ist und ob Sie Ihre Identität zweifelsfrei nachgewiesen haben. Die Auskunftei darf personenbezogene Daten nur an die Person herausgeben, auf die sich die Daten beziehen. Fehlt ein ausreichender Identitätsnachweis, darf die Auskunftei die Auskunft verweigern oder verzögern, bis Sie den Nachweis erbracht haben. Das ist kein böser Wille, sondern eine gesetzliche Pflicht zum Schutz Ihrer Daten.

Eine formlose E-Mail reicht rechtlich aus, ist aber für den Nachweis ungünstig. Senden Sie Ihre Anfrage per Brief mit Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Schwärzen Sie auf der Kopie die Seriennummer und die Unterschrift, damit niemand die Daten missbrauchen kann. Vermerken Sie im Betreff „Auskunftsersuchen nach Art. 15 DS-GVO“ und nennen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum. Bewahren Sie den Nachweis des Versands auf, denn Sie brauchen ihn später, wenn Sie sich beschweren.

Prüfen Sie außerdem, ob die Auskunftei für Sie zuständig ist. Wenn Sie nie einen Vertrag mit einem Unternehmen hatten, das Daten an diese Auskunftei meldet, kann es sein, dass dort keine Daten über Sie gespeichert sind. Auch dann muss die Auskunftei Ihnen eine sogenannte Negativauskunft erteilen, also schriftlich bestätigen, dass keine personenbezogenen Daten vorliegen. Das Schweigen auf eine Anfrage ist also nie zulässig, auch nicht bei einem leeren Datenbestand.

Wenn die Monatsfrist abläuft

Die DSGVO gibt der Auskunftei einen Monat Zeit, Ihre Anfrage zu beantworten. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer vollständigen Anfrage, also erst dann, wenn Ihre Identität geklärt ist. Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist keine Antwort erhalten haben, schreiben Sie der Auskunftei eine Erinnerung. Setzen Sie darin eine Nachfrist von zwei Wochen und weisen Sie darauf hin, dass Sie sich andernfalls bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren werden. Senden Sie auch diese Erinnerung per Einschreiben und behalten Sie eine Kopie.

Bleibt auch die Erinnerung unbeantwortet, ist der nächste Schritt die Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde. Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem die Auskunftei ihren Sitz hat. Die SCHUFA hat ihren Sitz in Wiesbaden, die Creditreform in Neuss, die Bürgel in Hamburg. Die Behörden finden Sie im Internet, etwa über die Seite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die auch für viele andere Fälle zuständig ist. In Ihrer Beschwerde schildern Sie den Ablauf. Legen Sie Kopien Ihrer Anfrage, der Erinnerung und der Versandbelege bei. Bitten Sie die Behörde, die Auskunftei zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten.

Die Behörde kann gegen die Auskunftei ein Bußgeld verhängen. Im Jahr 2024 wurden laut einem Tätigkeitsbericht 20 Bußgeldverfahren rechtskräftig abgeschlossen, mit einer Gesamtsumme von über 1,2 Millionen Euro.

Balkendiagramm: Im Jahr 2024 wurden 20 Bußgeldverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Viele dieser Verfahren beruhten auf schlechtem Datenmanagement, etwa auf unnötig langer Speicherung von Daten. Ein Bußgeld gegen die Auskunftei bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Daten korrigiert oder gelöscht werden. Die Behörde kann die Auskunftei zwar zur Auskunft zwingen, aber Sie müssen im Zweifel weiter selbst nachfassen, bis Sie die gewünschte Antwort erhalten.

Wann rechtliche Hilfe sinnvoll ist

Wenn die Datenschutzbehörde nicht hilft oder Sie die Auskunft dringend für einen konkreten Vertragsabschluss benötigen, kann ein Anwalt für Datenschutzrecht oder Verbraucherrecht helfen. Ein anwaltliches Schreiben an die Auskunftei wirkt oft stärker als eine private Erinnerung, weil die Auskunftei mit Kosten und einem gerichtlichen Verfahren rechnen muss. Sie können die Auskunft auch gerichtlich einklagen, wenn die Auskunftei weiterhin schweigt. Das Verfahren läuft vor dem Verwaltungsgericht oder dem Zivilgericht, je nachdem, ob Sie die Auskunft oder eine Korrektur der Daten verlangen.

Rechnen Sie mit Kosten für die anwaltliche Beratung, die je nach Streitwert und Aufwand variieren. Eine genaue Summe lässt sich pauschal nicht nennen, weil sie vom Einzelfall abhängt. Wenn Sie wenig Einkommen haben, können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen, die die Kosten für eine erste anwaltliche Beratung übernimmt. Auch Verbraucherzentralen bieten in vielen Bundesländern kostenlose oder kostengünstige Erstberatung zu Datenschutzfragen an. Prüfen Sie vorher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung solche Fälle abdeckt, denn nicht jede Police schließt datenschutzrechtliche Streitigkeiten ein.

Ein gerichtliches Verfahren lohnt sich vor allem dann, wenn die Auskunftei schweigt und zugleich falsche Daten gespeichert hat, die Ihre Bonität belasten. In diesem Fall steht die Berichtigung oder Löschung der Einträge im Vordergrund, während die Auskunft nur der erste Schritt ist. Ein Anwalt kann prüfen, ob die gespeicherten Daten überhaupt zulässig sind und ob die Auskunftei ihrer Pflicht zur Korrektur nachgekommen ist. Ohne anwaltliche Hilfe ist dieser Weg schwer zu gehen, weil Sie die rechtlichen Anforderungen an die Datenrichtigkeit selbst nachweisen müssten.

Kernaussagen

  • Frist einhalten: Die Auskunftei muss Ihre Anfrage nach Art. 15 DS-GVO innerhalb eines Monats beantworten, sonst liegt ein Verstoß vor.
  • Identität nachweisen: Senden Sie Ihre Anfrage schriftlich per Einschreiben mit Kopie des Ausweises, damit die Auskunftei Ihre Identität prüfen kann und Sie den Versand belegen können.
  • Erinnerung schreiben: Setzen Sie nach Ablauf der Frist eine Nachfrist von zwei Wochen und kündigen Sie die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde an.
  • Behörde einschalten: Die Datenschutzaufsichtsbehörde kann Bußgelder verhängen, aber keine automatische Korrektur Ihrer Daten erzwingen.
  • Rechtliche Hilfe abwägen: Ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale hilft vor allem, wenn falsche Daten Ihre Bonität belasten. Beratungshilfe kann die Kosten übernehmen.

FAQ

Wie lange darf eine Auskunftei für die Auskunft brauchen?

Die DSGVO gibt der Auskunftei einen Monat Zeit ab dem Eingang Ihrer vollständigen Anfrage. Wenn Ihre Identität nicht zweifelsfrei geklärt ist, beginnt die Frist erst, wenn Sie den Nachweis erbracht haben. Nach Ablauf der Frist können Sie eine Erinnerung schreiben und sich anschließend bei der Datenschutzbehörde beschweren.

Was passiert, wenn die Auskunftei behauptet, keine Daten über mich zu haben?

Auch dann muss die Auskunftei Ihnen eine Negativauskunft erteilen, also schriftlich bestätigen, dass keine personenbezogenen Daten gespeichert sind. Schweigen ist nicht zulässig. Wenn Sie keine Antwort erhalten, gehen Sie genauso vor wie bei einer ausbleibenden Auskunft mit Datenbestand.

Kann ich die Auskunftei auf Schadensersatz verklagen, wenn sie nicht reagiert?

Ein automatischer Anspruch auf Schadensersatz allein wegen einer verspäteten Auskunft ist nicht belegt. Sie können aber die Auskunft gerichtlich einklagen und bei falschen Daten die Berichtigung verlangen. Ob ein Schadensersatzanspruch besteht, hängt vom konkreten Schaden ab, etwa wenn ein Kredit wegen der fehlenden Auskunft abgelehnt wurde.

Was kostet die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde?

Die Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde ist kostenlos. Sie müssen keine Gebühren zahlen, um eine Beschwerde einzureichen. Kosten entstehen erst, wenn Sie einen Anwalt einschalten oder ein gerichtliches Verfahren führen.

Wie finde ich die zuständige Datenschutzbehörde?

Die SCHUFA sitzt in Wiesbaden, die Creditreform in Neuss, die Bürgel in Hamburg. Die Behörden sind über die Internetseite der jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten zu finden, etwa über die Seite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

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