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Unseriöse Kreditangebote: Diese Warnzeichen sollten Sie kennen

Wenn Sie kurzfristig Geld brauchen oder wegen eines negativen SCHUFA-Eintrags kaum Angebote finden, wirkt ein Kredit ohne Prüfung besonders verlockend. Seien Sie vorsichtig, wenn ein Anbieter eine sichere Zusage verspricht, vor der Auszahlung Geld verlangt oder den Kredit an eine Karte, Versicherung oder ein Abo koppelt. Dann zahlen Sie möglicherweise, ohne ein Darlehen zu erhalten.

Ein Kreditvermittler vergibt selbst kein Darlehen. Er leitet Ihre Anfrage an mögliche Kreditgeber weiter; über die Zusage entscheidet die Bank oder ein anderer Darlehensgeber. Diese müssen Ihre Kreditwürdigkeit prüfen. Ein Angebot, das unabhängig von Einkommen und finanzieller Lage einen Kredit in Aussicht stellt, verdient deshalb besondere Skepsis, wie die Verbraucherzentrale zu unseriösen Kreditangeboten erläutert.

Wann Sie den Abschluss stoppen sollten

Zahlen Sie nichts, solange unklar ist, wer Ihnen welche Leistung verkauft und ob Sie tatsächlich ein Darlehen erhalten. Unseriöse Vermittler verlangen laut Verbraucherzentrale mitunter einen Vorschuss oder schicken Unterlagen per Nachnahme. Dann bekommen Betroffene häufig nur wertlose Unterlagen oder eine Rechnung. Das versprochene Geld bleibt aus.

Auch Werbung mit einem „Kredit ohne SCHUFA“ ist ein Anlass, genau hinzusehen. Kredite ohne Bonitätsprüfung gibt es nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht oder nur sehr selten; wenn verschuldete Menschen überhaupt einen Kredit erhalten, sind die Zinsen teils extrem hoch. Bei manchen Webseiten folgen nach der Eingabe persönlicher Daten Rechnungen für Gebühren oder Abonnements. Die Verbraucherzentrale berichtet von Fällen mit Forderungen von bis zu 700 Euro und anschließenden Mahnungen und Gerichtskosten bei Nichtzahlung. Die Verbraucherzentrale berichtet damit von konkreten Beschwerden. Das heißt nicht, dass jedes Angebot mit SCHUFA-Bezug betroffen ist. Warnungen vor solchen Kreditwebseiten zeigen aber, warum Sie vor der Dateneingabe die Bedingungen prüfen sollten.

Achten Sie besonders darauf, ob der Anbieter statt eines Darlehens eine Finanzsanierung verkauft. Dabei handelt es sich um eine Dienstleistung zur Regelung von Schulden, nicht um einen Kredit. Laut Verbraucherzentrale können dafür hohe Gebühren anfallen, ohne dass Sie Geld ausgezahlt bekommen. In Verträgen stehen mitunter eine „Sanierungssumme“ und monatliche Raten, die wie Kreditsumme und Kreditrate wirken. Prüfen Sie daher, ob der Vertrag ausdrücklich eine Auszahlung an Sie vorsieht. Die Verbraucherzentrale erklärt die Masche mit Finanzsanierungen.

Warnzeichen Was dahinterstecken kann Was Sie tun sollten
Vorauszahlung oder Nachnahme Gebühren oder wertlose Unterlagen statt einer Kreditauszahlung Nicht zahlen und keine Nachnahmesendung annehmen, wenn Sie den Inhalt nicht geprüft haben
Kredit zusammen mit Prepaid-Karte, Handyvertrag oder Abo Ein zusätzliches Produkt, das Geld kostet, ohne den Kredit zu sichern Zusatzverträge ablehnen und Kosten sowie Kündigungsbedingungen getrennt prüfen
„Finanzsanierung“ statt Darlehen Schuldenhilfe mit Gebühren, aber ohne Auszahlung Vertragstitel und Leistungsbeschreibung genau lesen
Unbekannter Auftraggeber bei POSTIDENT Eine Identifizierung könnte für einen Kreditvertrag auf Ihren Namen genutzt werden Vorgang sofort abbrechen und den Auftraggeber unabhängig prüfen

Eine goldene Prepaid-Kreditkarte, ein Handyvertrag oder ein Abo gehört nicht automatisch zu einem seriösen Kredit. Die Verbraucherzentrale nennt solche Kopplungen als Warnzeichen. Ebenso sollten Sie bei fehlendem Impressum, unklarer Anschrift oder fehlender Telefonnummer keinen Auftrag erteilen. Ein Gütesiegel oder positive Bewertungen reichen als Nachweis nicht aus; laut Verbraucherzentrale sind sie bei unseriösen Angeboten teils gefälscht.

Besondere Vorsicht gilt bei POSTIDENT-Anfragen, die Sie nicht selbst veranlasst haben. Betrüger können eine Identifizierung nutzen, um Kredite auf fremde Namen abzuschließen. Wenn auf dem Coupon oder dem Signaturgerät ein unbekannter Auftraggeber steht, brechen Sie den Vorgang ab. Bei einem Verdacht empfiehlt die Verbraucherzentrale, die eigene Bank über deren offizielle Telefonnummer zu informieren und Anzeige zu erstatten. Hinweise zu gefälschten POSTIDENT-Anfragen.

Welche Vertragsdetails Sie vor der Unterschrift prüfen sollten

Lesen Sie den Vertrag vollständig, bevor Sie unterschreiben oder online auf eine Schaltfläche zum Abschluss klicken. Entscheidend ist, wer der Darlehensgeber ist, welcher Betrag tatsächlich auf Ihr Konto fließt und welchen Gesamtbetrag Sie zurückzahlen müssen. Vergleichen Sie außerdem den effektiven Jahreszins. Er berücksichtigt neben dem Sollzins weitere Kreditkosten und eignet sich deshalb besser zum Vergleich als der Sollzins allein.

Eine niedrige Monatsrate sagt wenig über die Gesamtkosten aus. Sie beruht häufig auf einer längeren Laufzeit. Prüfen Sie, wie viele Raten anfallen und wie viel Sie insgesamt zahlen. Fragen Sie auch nach Zusatzkosten, die nicht im effektiven Jahreszins enthalten sein können. Eine freiwillige Restschuldversicherung kann den Kredit verteuern; vergleichen Sie ihre Kosten und Bedingungen separat, statt sie ungeprüft mit abzuschließen.

Prüfen Sie auch die Vermittlungsvergütung. Nach Angaben der Verbraucherzentrale hat ein Kreditvermittler grundsätzlich erst dann Anspruch auf Vergütung, wenn seine Bemühungen zu einem genehmigten und ausgezahlten Darlehen geführt haben. Die Vergütung muss schriftlich vereinbart und im Kreditvertrag ausgewiesen sein. Auslagen kommen nur infrage, wenn sie vorab schriftlich vereinbart wurden, tatsächlich entstanden und notwendig waren. Pauschale Gebühren, Kosten für Eilbearbeitung oder Außendienst und Zahlungen für Hotlines sind deutliche Warnzeichen. Weitere Hinweise stehen bei der Verbraucherzentrale zu Vermittlergebühren und Zusatzverträgen.

Unterschreiben Sie keinen Vertrag über eine Versicherung, Geldanlage oder vermögenswirksame Leistung, nur weil der Anbieter sie als Bedingung für den Kredit nennt. Prüfen Sie solche Verträge unabhängig. Wenn eine zweite Person den Kredit mit unterschreibt, haftet sie ebenfalls für die Rückzahlung. Eine Bürgschaft oder zusätzliche Sicherheit kann deshalb auch Angehörige finanziell belasten.

Was Sie tun können, bevor Sie unterschreiben

Rechnen Sie zuerst aus, welche Rate Ihr Haushalt dauerhaft tragen kann. Ziehen Sie von Ihren Nettoeinnahmen die laufenden Ausgaben und bestehenden Kreditraten ab. Berücksichtigen Sie auch unregelmäßige Kosten und absehbare Änderungen wie einen Umzug oder eine Elternzeit. Bleibt nach dieser Rechnung kaum Geld übrig, nehmen Sie keine weitere Kreditrate auf, sondern suchen Sie nach einer anderen Lösung.

Vergleichen Sie Angebote anhand von Auszahlungssumme, effektivem Jahreszins, Gesamtrückzahlung und Laufzeit. Fragen Sie bei Unklarheiten schriftlich nach und unterschreiben Sie erst, wenn Sie die Antwort verstanden haben. Eine seriöse Vermittlung lässt Ihnen Zeit, das Angebot zu prüfen, und leitet Ihre Anfrage ohne zusätzlichen Vertrag weiter.

Wenn Sie bereits Schwierigkeiten haben, laufende Rechnungen oder Raten zu bezahlen, wenden Sie sich an Ihre Gläubiger oder an eine anerkannte Schuldnerberatung, bevor Sie neue Schulden aufnehmen. Beratungsstellen gibt es etwa bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen; Kosten und Wartezeiten unterscheiden sich. Die Verbraucherzentrale rät Menschen mit Geldproblemen ausdrücklich zur Schuldnerberatung statt zu einem weiteren Kredit. Informationen zu passenden Stellen finden Sie auch im Überblick zur Schuldnerberatung.

Wenn Sie bereits unterschrieben oder bezahlt haben

Bewahren Sie Vertrag, Werbung, E-Mails, Nachrichten und Zahlungsbelege auf. Wenn Sie eine Nachnahmesendung erwarten, die Sie nicht bestellt haben, nehmen Sie sie nicht an. Haben Sie einen Vertrag über eine Finanzsanierung unterschrieben, empfiehlt die Verbraucherzentrale, nicht zu zahlen und sich unabhängig beraten zu lassen. Sie rät außerdem dazu, den Vertrag vorsorglich zu widerrufen und wegen Irrtums oder Täuschung anzufechten. Ob das im Einzelfall greift, hängt von den Umständen ab.

Hat jemand Ihnen ein Abo oder eine Versicherung untergeschoben, widersprechen Sie der Forderung. Kündigen oder stornieren Sie den Zusatzvertrag schriftlich. Reagieren Sie auf Mahnungen, aber zahlen Sie nicht allein deshalb, weil ein Schreiben Druck macht. Lassen Sie die Forderung von einer Verbraucherzentrale oder einer Schuldnerberatung prüfen.

Kernaussagen

  • Stoppen Sie bei Vorauszahlungen und Nachnahme. Zahlen Sie keine Vermittlungsgebühr, bevor ein Darlehen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde.
  • Prüfen Sie, was Sie unterschreiben. Eine Finanzsanierung, Prepaid-Karte oder ein Abo ist kein Kredit und kann zusätzliche Kosten verursachen.
  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten. Effektiver Jahreszins, Laufzeit und Gesamtbetrag sagen mehr aus als eine niedrige Monatsrate.
  • Schützen Sie Ihre Daten und Identität. Brechen Sie eine unerwartete POSTIDENT-Anfrage mit unbekanntem Auftraggeber ab.
  • Suchen Sie bei Geldproblemen Beratung. Eine Schuldnerberatung ist sinnvoller als ein weiterer Kredit, wenn bestehende Raten bereits schwer zu bezahlen sind.

FAQ

Muss ein Kreditgeber meine Kreditwürdigkeit prüfen?

Ja. Kreditgeber müssen prüfen, ob Sie den Kredit voraussichtlich zurückzahlen können. Eine Werbung, die eine Zusage unabhängig von Einkommen und finanzieller Lage verspricht, ist deshalb ein Warnsignal.

Darf ein Kreditvermittler vor der Auszahlung Geld verlangen?

Eine Vermittlungsvergütung muss schriftlich vereinbart und im Kreditvertrag ausgewiesen sein. Nach Angaben der Verbraucherzentrale wird sie grundsätzlich erst fällig, wenn durch die Vermittlung ein Darlehen zustande kommt und ausgezahlt wird. Unklare Vorschüsse sollten Sie nicht zahlen.

Was ist eine Finanzsanierung?

Eine Finanzsanierung ist eine Dienstleistung zur Regelung von Schulden. Sie bedeutet nicht, dass Sie einen Kredit erhalten. Prüfen Sie, ob im Vertrag eine konkrete Kreditauszahlung an Sie vorgesehen ist und welche Gebühren für die Dienstleistung anfallen.

Was soll ich tun, wenn ich eine unerwartete POSTIDENT-Anfrage erhalte?

Brechen Sie die Identifizierung ab, wenn Sie den Auftraggeber nicht kennen oder keinen Kredit beantragt haben. Kontaktieren Sie bei Verdacht Ihre Bank über eine offiziell veröffentlichte Telefonnummer und erstatten Sie Anzeige.

Kann ich einen unterschriebenen Kreditvertrag widerrufen?

Für Verbraucherdarlehen gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wann die Frist beginnt, hängt unter anderem davon ab, wann Sie die Vertragsunterlagen erhalten haben; prüfen Sie deshalb die Widerrufsinformation im Vertrag und holen Sie bei Unsicherheit rechtlichen oder unabhängigen Rat ein. Hinweise zu § 356b BGB finden Sie bei der Darstellung zum Widerrufsrecht bei Darlehen.

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