Ich brauche für meine kleine Handwerksfirma einen gebrauchten Transporter, der Kaufpreis liegt bei etwa 14.000 Euro. Meine Hausbank ist bereit, mir den Kredit zu geben, verlangt aber eine Sicherheit und schlägt eine Sicherungsübereignung vor. Ich würde den Wagen täglich nutzen und bin unsicher, ob ich damit überhaupt noch Eigentümer bin.
Was genau bedeutet eine Sicherungsübereignung für mich? Welche Rechte verliere ich, welche behalte ich, und was passiert nach der letzten Rate mit dem Transporter? Und worauf muss ich achten, wenn ich den Kredit vorzeitig ablösen will?
Wenn Sie ein Auto mit Kredit finanzieren, verlangt die Bank manchmal eine Sicherheit. Bei einer Sicherungsübereignung gehört das Fahrzeug rechtlich der Bank, während Sie es weiter nutzen.
Wichtig ist, wem das Auto gehört, welche Rechte die Bank hat und was nach der Rückzahlung passiert.
Kurze Antwort
Bei einer Sicherungsübereignung übertragen Sie das Eigentum an einer beweglichen Sache, zum Beispiel einem Auto, als Sicherheit auf die Bank. Sie behalten den Besitz und dürfen die Sache weiter nutzen, solange Sie den Kredit wie vereinbart zurückzahlen. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 929, 930 und 868 BGB. Das Gesetz legt dafür weder eine bestimmte Kreditsumme noch eine allgemeine Wertgrenze fest. Entscheidend sind der Kreditvertrag und die Sicherungsvereinbarung.
Bevor Sie die Sicherungsübereignung unterschreiben, lassen Sie sich den Vertrag genau erklären und prüfen Sie, ob ein Kredit ohne Sicherheit günstiger wäre. Mit einer Schufa-neutralen Anfrage über den Kreditvergleich sehen Sie, welche Angebote andere Banken machen.
Was rechtlich übertragen wird
Die Bank erhält das Eigentum an der vereinbarten Sache. Sie müssen diese dafür nicht abgeben: Eine Vereinbarung erlaubt Ihnen, sie weiter zu besitzen und zu nutzen. Juristisch heißt diese Konstruktion „Besitzkonstitut“. Die Regeln zur Übereignung nach §§ 929 und 930 BGB erklären, wie Eigentum und Besitz dabei auseinanderfallen.
Die Sicherungsvereinbarung, auch Sicherungsabrede genannt, nennt den Kredit, für den die Sache als Sicherheit dient. Sie legt außerdem fest, wann die Bank auf die Sache zugreifen darf und was nach der Rückzahlung geschieht. Zahlen Sie nicht wie vereinbart, darf die Bank die Sache nach den Regeln dieser Vereinbarung verwerten, zum Beispiel das finanzierte Auto verkaufen. Den Verkaufserlös zieht sie von Ihrer offenen Schuld ab.
Hier geht es zum passenden Kredit
Nach vollständiger Rückzahlung können Sie verlangen, dass die Bank Ihnen das Eigentum zurücküberträgt. Die Sicherungsübereignung endet rechtlich nicht in jedem Fall automatisch mit der letzten Rate. Bitten Sie die Bank deshalb schriftlich um eine Bestätigung der Rückübertragung und darum, Ihnen gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil II auszuhändigen.
Worauf die Bank achtet
Bei einem Autokredit prüft die Bank, ob sich das Fahrzeug als Sicherheit eignet und eindeutig erkennen lässt, um welches Fahrzeug es geht. Dazu benötigt sie zum Beispiel die Fahrzeugidentifikationsnummer und die Modellangabe. Sie prüft auch, welchen Wert das Fahrzeug hat und ob andere Personen Rechte daran haben. Welche Unterlagen und Bewertungen sie verlangt, steht in den Kreditbedingungen.
Die Bank prüft neben der Sicherheit auch Ihre finanzielle Situation. Anhand Ihrer Angaben zu Einkommen, Ausgaben und bestehenden Verpflichtungen entscheidet sie, ob sie den Kredit vergibt. Banken prüfen, ob sie den Wert einer Sicherheit einschätzen und sie bei Bedarf verkaufen können. Bei einer Autofinanzierung mit Sicherungsübereignung nutzen Sie das Fahrzeug während der Rückzahlung weiter.
Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins, die Gesamtkosten und die Bedingungen für Sondertilgungen. Ein Vergleichsportal wie smava gibt den Kreditwunsch nach eigener Beschreibung als schufaneutrale Anfrage an Banken weiter. Prüfen Sie beim Antrag, ob tatsächlich eine Anfrage zu Kreditkonditionen gestellt wird, und lesen Sie die Hinweise zur Übermittlung an die SCHUFA. Ein Vergleich sichert Ihnen weder einen Kredit noch bestimmte Konditionen zu.
Rechenbeispiel: Verkaufserlös und Restschuld
Ob der Verkaufserlös die offene Schuld vollständig deckt, hängt davon ab, wie hoch der Erlös im Verhältnis zur Restschuld ist. Reicht der Erlös nicht aus, bleibt die Differenz grundsätzlich zu begleichen.
Typische Fehler bei der Sicherungsübereignung
Verkaufen Sie ein finanziertes Auto nicht eigenmächtig. Solange das Fahrzeug der Bank als Sicherheit gehört, können Sie es grundsätzlich nicht ohne ihre Zustimmung weiterverkaufen. Stimmen Sie einen Verkauf deshalb vorher mit der Bank ab und klären Sie, wie der Verkaufserlös zur Ablösung des Kredits verwendet wird. Auch bei der Finanzierung eines Autos mit Sicherungsübereignung kann die bei der Bank hinterlegte Zulassungsbescheinigung Teil II den Verkauf praktisch erschweren.
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Ein weiterer häufiger Fehler ist, die Sicherheit nach der letzten Rate nicht ausdrücklich freigeben zu lassen. Fragen Sie die Bank schriftlich nach der Rückübereignung und der Rückgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Prüfen Sie außerdem, ob der Kaufvertrag einen Eigentumsvorbehalt enthält. Dann bleibt das Fahrzeug zunächst im Eigentum des Verkäufers, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Dieser Vorbehalt kann mit einer Sicherungsübereignung an die Bank kollidieren. Klären Sie vor der Unterschrift, wie die Verträge das Eigentum regeln.
Was Sie tun können, wenn es nicht klappt
Wenn die Bank Ihren Kreditantrag ablehnt, fragen Sie nach dem Grund. Prüfen Sie, ob Sie eine kleinere Kreditsumme oder eine andere Laufzeit beantragen können. Vergleichen Sie auch, ob ein Autokredit ohne Sicherungsübereignung infrage kommt. Dabei achtet die Bank möglicherweise stärker auf Ihre Kreditwürdigkeit. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter. smava beschreibt auch Autokredite, bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Kreditnehmer bleibt.
Wenn Sie bereits Raten nicht zahlen können, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Bank auf. Fragen Sie nach einer möglichen Ratenanpassung oder einer anderen Vereinbarung und lassen Sie sich die Folgen schriftlich bestätigen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Verkaufserlös den gesamten Kredit deckt: Vergleichen Sie den Ablösebetrag mit einem realistischen Fahrzeugwert.
Kernaussagen
- Klären Sie das Eigentum: Die Sache gehört bei der Sicherungsübereignung rechtlich der Bank; Sie nutzen sie weiter.
- Lesen Sie die Sicherungsabrede: Sie bestimmt, wann die Bank verwerten darf und wie der Erlös angerechnet wird.
- Verkaufen Sie das Auto nicht ohne Zustimmung: Stimmen Sie den Verkauf und die Ablösung des Kredits vorher mit der Bank ab.
- Fordern Sie die Sicherheit zurück: Lassen Sie nach der letzten Rate die Rückübereignung und die Rückgabe der Zulassungsbescheinigung bestätigen.
FAQ
Darf ich mein finanziertes Auto verkaufen?
Verkaufen Sie es nicht ohne Zustimmung der Bank, wenn es sicherungsübereignet ist. Fragen Sie die Bank, ob sie dem Verkauf zustimmt und wie Sie den Kredit ablösen können. Klären Sie auch, welche Schritte nötig sind, um die Zulassungsbescheinigung zurückzubekommen.
Was passiert mit dem Auto, wenn ich die Raten nicht mehr zahlen kann?
Die Bank kann das Fahrzeug nach den Bedingungen der Sicherungsvereinbarung verwerten, also zum Beispiel verkaufen. Reicht der Verkaufserlös nicht für die offene Schuld, müssen Sie die Differenz grundsätzlich weiterhin bezahlen.
Bekomme ich die Zulassungsbescheinigung Teil II nach der letzten Rate automatisch zurück?
Klären Sie die Rückgabe mit der Bank und fordern Sie sie schriftlich an. Bitten Sie zugleich um eine Bestätigung der Rückübereignung.
Kann ich einen Autokredit ohne Sicherungsübereignung bekommen?
Ja, manche Anbieter bieten Autokredite an, bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Kreditnehmer bleibt. Ob ein solcher Kredit infrage kommt und zu welchen Konditionen, hängt vom Anbieter und Ihrer Bonität ab.