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Darf man ein finanziertes Auto vorzeitig verkaufen?

✓ Beantwortet von der Redaktion Auto 5 Min. Lesezeit

Inhalt der Antwort
  1. Kurze Antwort
  2. Was bei Kredit und Verkauf rechtlich gilt
  3. Warum die Bank beim Fahrzeug mitreden kann
  4. Typische Fehler beim Verkauf
  5. Wenn der Verkaufspreis nicht für die Ablösung reicht
  6. Kernaussagen
  7. FAQ
FrageSo oder ähnlich fragen viele

Ich habe mein Auto vor zwei Jahren über die Bank des Autohauses finanziert, offen sind noch etwa 9.000 Euro. Weil wir Nachwuchs bekommen, brauchen wir ein größeres Auto, und ich würde meinen Wagen gern privat verkaufen. Den Fahrzeugbrief hat noch die Bank.

Darf ich ein finanziertes Auto überhaupt vorzeitig verkaufen? Und wie läuft das mit dem Fahrzeugbrief und der Restschuld ab?

Redaktion KreditzentraleAntwort der Redaktion

Wer sein Auto noch in Raten abbezahlt, möchte es vielleicht verkaufen, bevor der Kreditvertrag endet. Das ist grundsätzlich möglich. Stimmen Sie den Verkauf aber mit der Bank ab, wenn das Auto ihr als Sicherheit dient oder sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verwahrt.

Wichtig sind vor allem der Ablösebetrag, also die Summe für die vorzeitige Rückzahlung des Kredits, und die Freigabe des Fahrzeugs durch die Bank.

Kurze Antwort

Ja, ein finanziertes Auto lässt sich grundsätzlich vorzeitig verkaufen. Der Kredit muss dadurch aber nicht automatisch enden: Bei einem Verbraucherdarlehen dürfen Sie den offenen Betrag jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Für die Ablösung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, die bei vielen Allgemein-Verbraucherdarlehen höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags beträgt, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit höchstens 0,5 Prozent. Steht das Auto der Bank als Sicherheit zur Verfügung, müssen Sie den Verkauf mit ihr abstimmen.

Reicht der Verkaufspreis nicht für die Ablösung, bleibt eine Restschuld. Die können Sie mit einem kleineren Ratenkredit ablösen; welche Banken das zu welchen Zinsen machen, sehen Sie über smava mit einer Schufa-neutralen Anfrage.

Was bei Kredit und Verkauf rechtlich gilt

Nach § 500 BGB können Sie ein Verbraucherdarlehen jederzeit vollständig oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Der Verkauf des Autos allein löst den Kredit jedoch nicht ab. Dafür muss die Bank den Ablösebetrag erhalten; bis dahin gelten die vereinbarten Raten weiter.

Wenn der vereinbarte Sollzinssatz für eine feste Zeit gilt, kann die Bank unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Für Allgemein-Verbraucherdarlehen begrenzt § 502 BGB sie auf höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe. Liegt die Zeit bis zur vereinbarten Rückzahlung bei höchstens einem Jahr, gilt eine Grenze von 0,5 Prozent. Außerdem darf die Entschädigung nicht höher sein als die Sollzinsen, die bis zur vereinbarten Rückzahlung noch angefallen wären. Ob die Regeln im konkreten Fall gelten und wie hoch die Ablösung ausfällt, zeigen der Kreditvertrag und die Abrechnung der Bank.

Warum die Bank beim Fahrzeug mitreden kann

Bei einer Finanzierung mit Sicherungsübereignung dient das Auto der Bank als Sicherheit. Dadurch hat die Bank bestimmte Rechte am Fahrzeug, bis der Kredit abbezahlt ist. Die Zulassungsbescheinigung Teil II, umgangssprachlich Fahrzeugbrief, bleibt dabei häufig bis zur vollständigen Tilgung bei der Bank. Welche Rechte die Bank am Auto hat und unter welchen Bedingungen Sie es verkaufen können, steht in Ihrem Vertrag.

Fragen Sie die Bank vor dem Verkauf, wie hoch der Ablösebetrag an einem bestimmten Zahlungstag ist und wie sie das Fahrzeug freigibt. Klären Sie auch schriftlich, ob die Bank einer Abwicklung zustimmt, bei der der Käufer den Ablösebetrag direkt an sie überweist. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Käufer das Auto ohne diese Abstimmung umschreiben kann.

Typische Fehler beim Verkauf

Ein häufiger Fehler ist, den Verkaufspreis mit dem Ablösebetrag gleichzusetzen. Der noch offene Betrag laut Ratenplan kann sich von der Summe unterscheiden, die Sie für eine sofortige Rückzahlung zahlen müssen. Verlangen Sie deshalb eine aktuelle Ablöseauskunft, bevor Sie den Kaufpreis festlegen.

Unterschreiben Sie den Kaufvertrag nicht, bevor geklärt ist, ob und wann die Bank den Fahrzeugbrief freigibt. Klären Sie vorher, welche Zahlung und welche Unterlagen die Bank für die Freigabe verlangt. Verwechseln Sie außerdem Kredit und Leasing: Beim Leasing sind Sie grundsätzlich nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Eine vorzeitige Rückgabe hängt von der Zustimmung des Leasinggebers ab und kann eine Zahlung auslösen, wie der ADAC zur Leasingrückgabe erläutert.

Wenn der Verkaufspreis nicht für die Ablösung reicht

Liegt der Verkaufspreis unter dem Ablösebetrag, müssen Sie die Differenz aus eigenen Mitteln zahlen oder mit der Bank eine andere Lösung vereinbaren. Die Bank gibt eine von ihr gehaltene Sicherheit erst nach der vereinbarten Ablösung oder einer anderen von ihr akzeptierten Lösung frei.

Reicht das eigene Geld nicht, fragen Sie die Bank nach einer Finanzierung der verbleibenden Summe oder nach einer anderen Abwicklung. Vergleichen Sie bei einem neuen Kredit den effektiven Jahreszins und die Gesamtkosten, denn er ist nicht automatisch günstiger. Bei Vergleichsportalen wie smava achten Sie darauf, dass zunächst eine Konditionsanfrage und kein Kreditantrag gestellt wird. Eine Konditionsanfrage wird nach Angaben der Verbraucherzentrale zum Kreditvergleich SCHUFA-neutral behandelt; prüfen Sie im jeweiligen Ablauf, wie die Anfrage bezeichnet wird. Erst ein Kreditantrag führt zur formellen Prüfung und kann verbindliche Schritte auslösen.

Kernaussagen

  • Fragen Sie zuerst die Bank: Lassen Sie sich den Ablösebetrag für einen konkreten Termin nennen und klären Sie die Freigabe des Fahrzeugs.
  • Rechnen Sie die Ablösung genau durch: Verkaufspreis und offene Kreditsumme reichen für die Kalkulation nicht immer aus; eine Vorfälligkeitsentschädigung kann hinzukommen.
  • Decken Sie eine Lücke ein: Liegt der Verkaufspreis unter dem Ablösebetrag, müssen Sie die Differenz zahlen oder eine andere Lösung mit der Bank vereinbaren.
  • Beachten Sie die gesetzliche Grenze: Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen beträgt die mögliche Entschädigung höchstens 1 Prozent, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit höchstens 0,5 Prozent, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

FAQ

Muss die Bank einem Verkauf immer zustimmen?

Das hängt davon ab, ob das Auto der Bank als Sicherheit dient und was im Kreditvertrag steht. Hält die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II zurück, müssen Sie die Freigabe vor dem Verkauf mit ihr abstimmen.

Wie erfahre ich, was die vorzeitige Ablösung kostet?

Bitten Sie die Bank um eine Ablöseauskunft für den geplanten Zahlungstag. Darin sollte der Betrag stehen, der zu diesem Termin einschließlich einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist.

Was passiert, wenn der Verkaufspreis niedriger ist als die Restschuld?

Sie müssen die Differenz grundsätzlich selbst ausgleichen oder mit der Bank eine andere Abwicklung vereinbaren. Klären Sie das vor dem Verkauf, damit die Freigabe des Fahrzeugs nicht an der fehlenden Zahlung scheitert.

Gilt das auch für Leasing?

Nein, Leasing folgt anderen Regeln. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Autos; eine vorzeitige Rückgabe ist laut ADAC grundsätzlich von seiner Zustimmung abhängig und kann eine Zahlung nach sich ziehen.

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