Wenn eine Auskunftei wie die Schufa, Creditreform Boniversum oder CRIFBürgel falsche Daten über Sie gespeichert hat, führt das zu Problemen bei Krediten, Handyverträgen oder der Wohnungssuche. Die Auskunfteien sammeln Informationen über Ihr Zahlungsverhalten und berechnen daraus einen Score. Der Score ist eine Zahl, die Unternehmen als Entscheidungshilfe nutzen. Fehler in den Daten bilden Ihr Zahlungsverhalten falsch ab.
Sie haben das gesetzliche Recht, falsche Einträge korrigieren zu lassen. Viele Betroffene machen dabei vermeidbare Fehler, die das Verfahren verzögern oder scheitern lassen. Entscheidend sind die richtigen Schritte.
Die häufigsten Fehler bei der Korrektur
Der erste und folgenreichste Fehler ist, sich nur an die Schufa zu wenden. Viele Verbraucher kennen nur diesen einen Namen und prüfen nicht, ob auch andere Auskunfteien Daten über sie gespeichert haben. Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel, die ebenfalls Bonitätsdaten sammeln und an Vertragspartner weitergeben. Wenn Sie nur bei einer Stelle korrigieren, bleibt der Fehler bei den anderen bestehen und schadet Ihnen weiterhin. Fordern Sie deshalb bei allen relevanten Auskunfteien eine Datenkopie an, bevor Sie mit der Korrektur beginnen.
Ein zweiter häufiger Fehler ist, den Fehler nur mündlich zu melden. Ein Anruf bei der Schufa-Hotline ist schnell erledigt, aber er hinterlässt keine belastbare Spur. Die Auskunftei ist nicht verpflichtet, auf ein Telefonat hin eine Korrektur vorzunehmen, und Sie haben keinen Nachweis, dass Sie den Fehler gemeldet haben. Melden Sie den Fehler schriftlich, per Brief oder über das Online-Formular der Auskunftei, und bewahren Sie den Nachweis der Meldung auf. Die Verbraucherzentrale stellt dafür ein Musterschreiben bereit, das Sie verwenden können.
Ein dritter Fehler ist, den Fehler zu melden, ohne Nachweise beizufügen. Wenn Sie behaupten, dass eine Forderung bereits bezahlt ist, muss die Auskunftei das nicht einfach glauben. Sie brauchen Belege wie Kontoauszüge, Quittungen oder eine schriftliche Bestätigung des Gläubigers. Ohne diese Unterlagen kann die Auskunftei Ihre Angaben nicht prüfen. Sie lehnt die Korrektur ab oder zieht das Verfahren in die Länge. Legen Sie alle relevanten Nachweise gleich mit der ersten Meldung bei.
Ein vierter Fehler ist, sich an den falschen Ansprechpartner zu wenden. Wenn ein Eintrag auf einer unberechtigten Forderung eines Unternehmens beruht, wenden sich viele Betroffene an die Bank oder den Händler. Das ist verständlich, aber nicht ausreichend. Die Auskunftei selbst ist dafür verantwortlich, ihre Daten zu korrigieren. Sie müssen also sowohl den Gläubiger auffordern, die Forderung zurückzuziehen, als auch die Auskunftei informieren. Nur die Auskunftei kann den Eintrag tatsächlich löschen oder ändern.
Ein fünfter Fehler ist, nach einer ersten Ablehnung aufzugeben. Die Auskunftei muss Ihre Korrektur nicht automatisch akzeptieren. Wenn sie den Fehler bestreitet, haben Sie das Recht, eine Gegendarstellung in Ihre Akte aufnehmen zu lassen, und können sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt Ihre Kreditehre in § 824 BGB, und seit der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 werden auch fahrlässig verursachte Schäden durch fehlerhafte Einträge ersetzt. Sie müssen also nicht kampflos akzeptieren, was die Auskunftei behauptet.
So läuft die Korrektur richtig ab
Der erste Schritt ist immer die Datenkopie. Sie haben nach der Datenschutzgrundverordnung das Recht, von jeder Auskunftei kostenlos zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind. Fordern Sie diese Kopie schriftlich an und prüfen Sie sie sorgfältig auf Fehler. Achten Sie dabei nicht nur auf offensichtlich falsche Einträge wie eine fremde Adresse oder einen falschen Namen. Achten Sie auch auf veraltete Informationen, doppelte Einträge oder Forderungen, die bereits beglichen sind.
Wenn Sie einen Fehler gefunden haben, melden Sie ihn schriftlich mit allen Nachweisen. Beschreiben Sie genau, welcher Eintrag falsch ist und warum. Nennen Sie die Belege, die Ihre Angabe stützen. Die Auskunftei ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Angaben zu prüfen und die Daten zu berichtigen, wenn sie nachweislich falsch sind. Sie müssen nicht beweisen, dass der Eintrag falsch ist, sondern die Auskunftei muss die Richtigkeit ihrer Daten belegen können. Kann sie das nicht, muss sie den Eintrag löschen oder korrigieren.
Behalten Sie Fristen im Blick. Die Auskunftei muss Ihre Anfrage innerhalb eines Monats beantworten. Das gilt sowohl für die Datenkopie als auch für die Bearbeitung Ihrer Korrekturmeldung. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder die Auskunftei die Korrektur ohne Begründung ablehnt, können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden, in dem die Auskunftei ihren Sitz hat. Diese Behörde kann die Auskunftei zur Korrektur auffordern.
Ein wichtiger Punkt ist die Dokumentation. Notieren Sie sich, wann Sie welche Meldung abgeschickt haben, an wen und mit welchem Inhalt. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Belege auf. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, sind diese Unterlagen Ihr wichtigstes Beweismittel. Die Schufa ist kein staatliches Unternehmen, sondern privatwirtschaftlich. Sie erhält ihre Informationen hauptsächlich über ihre Vertragspartner aus der Wirtschaft. Das bedeutet, dass Sie im Streitfall nicht mit einem Amt verhandeln, sondern mit einem Unternehmen, das seine Datenbasis verteidigen wird.
Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist
Nicht jede Korrektur braucht professionelle Unterstützung. Wenn der Fehler offensichtlich ist und Sie die Nachweise vorliegen haben, können Sie die Korrektur selbst durchführen. Wenn die Auskunftei jedoch die Korrektur verweigert, der Fehler komplex ist oder mehrere Auskunfteien betroffen sind, lohnt sich der Gang zur Verbraucherzentrale. Die Berater dort kennen die typischen Fallstricke und können Ihnen helfen, ein wirksames Schreiben zu formulieren oder den nächsten Schritt zu planen. Die Beratung kostet in der Regel eine geringe Gebühr, die sich bei einem drohenden Kreditschaden schnell amortisiert.
Auch die Datenschutzaufsichtsbehörde ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn die Auskunftei nicht reagiert oder Ihre Rechte missachtet. Sie können dort Beschwerde einlegen und die Behörde prüft, ob die Auskunftei gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen hat. Das Verfahren ist kostenlos und kann die Auskunftei zur Korrektur zwingen.
Wenn durch den falschen Eintrag bereits ein konkreter Schaden entstanden ist, etwa ein abgelehnter Kredit oder eine geplatzte Wohnungsbewerbung, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Seit 2018 können Sie auch fahrlässig verursachte Schäden ersetzt verlangen, nicht nur vorsätzliche. Ein Anwalt kann prüfen, ob ein Schadensersatzanspruch besteht, und die Auskunftei außergerichtlich oder gerichtlich zur Verantwortung ziehen. Die Kosten für die erste Beratung sind gesetzlich gedeckelt, und bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beantragen.
Kernaussagen
- Prüfen Sie alle Auskunfteien: Die Schufa ist nicht die einzige Stelle, die Daten über Sie speichert. Fordern Sie auch bei Creditreform Boniversum und CRIFBürgel eine Datenkopie an, sonst bleibt der Fehler dort bestehen.
- Melden Sie Fehler immer schriftlich: Ein Anruf hinterlässt keine Spur. Nutzen Sie ein Musterschreiben, fügen Sie Nachweise bei und bewahren Sie Kopien aller Schreiben auf.
- Wenden Sie sich an die Auskunftei, nicht nur an den Gläubiger: Nur die Auskunftei kann den Eintrag löschen oder ändern. Informieren Sie zusätzlich das Unternehmen, das die Forderung gemeldet hat.
- Geben Sie nach einer Ablehnung nicht auf: Sie haben das Recht auf eine Gegendarstellung und können sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Seit 2018 können Sie auch fahrlässig verursachte Schäden ersetzt verlangen.
- Nutzen Sie Beratung, wenn es komplex wird: Verbraucherzentrale und Datenschutzaufsicht helfen kostenlos oder gegen geringe Gebühr. Bei bereits entstandenem Schaden lohnt ein Anwalt.
FAQ
Wie bekomme ich heraus, welche Auskunfteien Daten über mich gespeichert haben?
Fordern Sie bei den großen Auskunfteien Schufa, Creditreform Boniversum und CRIFBürgel eine Datenkopie an. Die Datenkopie ist nach der Datenschutzgrundverordnung kostenlos und Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Prüfen Sie alle drei Auskünfte, weil jede Stelle eigene Daten speichert.
Was kostet die Korrektur eines falschen Eintrags?
Die Korrektur selbst ist kostenlos, wenn Sie sie selbst durchführen. Die Datenkopie ist einmal pro Jahr kostenlos. Wenn Sie eine Verbraucherzentrale einschalten, fällt eine geringe Beratungsgebühr an. Ein Anwalt kostet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei Sie bei geringem Einkommen Beratungshilfe beantragen können.
Wie lange muss die Auskunftei auf meine Korrekturmeldung reagieren?
Die Auskunftei muss Ihre Anfrage innerhalb eines Monats beantworten, das gilt für die Datenkopie und für die Korrekturmeldung. Wenn Sie keine Antwort erhalten, können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die Behörde kann die Auskunftei zur Bearbeitung auffordern.
Was mache ich, wenn die Auskunftei den Fehler bestreitet?
Verlangen Sie, dass eine Gegendarstellung in Ihre Akte aufgenommen wird, und legen Sie Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde ein. Die Auskunftei muss die Richtigkeit ihrer Daten belegen können. Kann sie das nicht, muss sie den Eintrag löschen. Bei bereits entstandenem Schaden sollten Sie einen Anwalt einschalten.
Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn ein falscher Eintrag mir geschadet hat?
Ja, seit der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 werden auch fahrlässig verursachte Schäden ersetzt. Dazu gehören etwa ein abgelehnter Kredit oder eine geplatzte Wohnungsbewerbung. Sie müssen den Schaden und den Zusammenhang mit dem falschen Eintrag nachweisen. Ein Anwalt kann prüfen, ob Ihr Anspruch Aussicht auf Erfolg hat.