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Welche Fehler Sie vermeiden sollten, wenn eine Verwechslung in der Auskunft steht

Dieser Artikel richtet sich an private Verbraucher in Deutschland, die in ihrer Bonitätsauskunft falsche Daten entdecken. Eine Bonitätsauskunft ist eine Sammlung von Informationen über Ihr Zahlungsverhalten. Auskunfteien wie die Schufa, Creditreform Boniversum und CRIFBürgel speichern diese Daten und geben sie an Banken, Mobilfunkanbieter, Vermieter und andere Unternehmen weiter, wenn diese prüfen, ob Sie ein Vertragspartner mit guter Zahlungsmoral sind. Fast alle, die ein Girokonto eröffnet oder einen Kredit aufgenommen haben, sind dort eingetragen. Diese Sammlungen sollen anzeigen, wenn jemand seine Kredite, Ratenkäufe oder Rechnungen nicht bezahlt.

Eine Verwechslung in dieser Auskunft bedeutet, dass Daten einer anderen Person oder falsche Angaben zu Ihrer Person gespeichert sind. Das kann ein ähnlicher Name, eine falsche Adresse oder eine verwechselte Kontonummer sein. Auch eine fremde Schuld gehört dazu. Solche Fehler entstehen zum Beispiel, wenn ein Unternehmen bei der Meldung den falschen Kunden nennt. Auch eine alte Adresse, die nicht aktualisiert wird, oder ein Tippfehler in einer Vertragsnummer kann dazu führen, dass ein Vertrag Ihnen zugeordnet wird. Die Folge: Banken, Mobilfunkanbieter und Vermieter sehen einen schlechteren Score, also eine schlechtere Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit, und lehnen Anträge ab oder verlangen höhere Zinsen.

Der wichtigste Punkt vorweg: Sie müssen nicht tatenlos zusehen. Sie haben das Recht, die gespeicherten Daten abzufragen und falsche Einträge anzufechten. Wer das nicht tut, trägt die Folgen der Verwechslung selbst. Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Fehler Sie dabei vermeiden sollten.

Warum eine Verwechslung in der Auskunft teuer wird

Die Schufa ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen und keine staatliche Behörde. Sie erhält ihre Informationen hauptsächlich über ihre Vertragspartner aus der Wirtschaft, also Banken, Händler, Mobilfunkanbieter und andere Unternehmen. Diese melden, wenn ein Kunde einen Kredit aufnimmt, ein Konto eröffnet oder eine Rechnung nicht bezahlt. Auch die Eröffnung eines Girokontos wird bei der Schufa eingetragen. Die Auskunfteien sollen anzeigen, wenn jemand seine Kredite, Ratenkäufe oder Rechnungen nicht bezahlt.

Ein falscher Eintrag wirkt sich direkt auf Ihren Score aus, also auf die Zahl, die Banken und andere Unternehmen als Maß für Ihre Kreditwürdigkeit nutzen. Der Score ist eine Wahrscheinlichkeitsangabe: Er sagt aus, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihre Zahlungen vertragsgemäß leisten. Die Auskunftei berechnet ihn aus den gespeicherten Daten. Wenn fremde Daten unter Ihrem Namen geführt werden, fließen sie in diese Berechnung ein und drücken den Score. Ein niedriger Score führt zu abgelehnten Kreditanträgen, teureren Ratenkrediten, abgelehnten Mobilfunkverträgen und Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Selbst ein einzelner falscher Eintrag kann ausreichen, um einen Antrag scheitern zu lassen. Auch Anfragen von Unternehmen, die Ihre Daten abrufen, werden gespeichert und können den Score beeinflussen.

Die Schufa darf nicht alles speichern und auch nicht auf Dauer. Die gesetzlichen Grenzen stehen in der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Wie lange ein Eintrag gespeichert bleiben darf, hängt von der Art des Eintrags ab: Manche Angaben werden nach einigen Monaten gelöscht, andere erst nach Jahren. Ein falscher Eintrag, der nicht angefochten wird, bleibt jedoch bestehen, bis er von selbst gelöscht wird oder Sie aktiv werden. Deshalb lohnt es sich, die Auskunft regelmäßig zu prüfen und bei einer Verwechslung sofort zu handeln.

Fehler 1: Den Eintrag nicht prüfen und nicht anfechten

Der größte Fehler ist, nichts zu tun. Viele Verbraucher erfahren erst von der Verwechslung, wenn ein Antrag abgelehnt wird, und lassen es dann dabei bewenden. Das ist verständlich, aber teuer. Ein falscher Eintrag verschwindet nicht von selbst, nur weil Sie ihn ignorieren.

Sie haben das Recht, die gespeicherten Daten abzufragen: Die Schufa und andere Auskunfteien müssen Ihnen auf Verlangen Auskunft darüber geben, welche Daten sie über Sie gespeichert haben. Einmal pro Kalenderjahr ist diese Auskunft kostenlos; für weitere Abfragen darf die Auskunftei ein Entgelt verlangen. Sie können die Auskunft online, per Brief oder über die App der Auskunftei beantragen. Die Auskunftei prüft zuerst Ihre Identität, bevor sie Daten herausgibt. Die kostenlose Jahresauskunft umfasst alle gespeicherten Daten, auch den Score.

Prüfen Sie dabei nicht nur die Schufa, sondern auch andere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel, denn jede speichert eigene Daten. Achten Sie auf Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, Kontonummern, Verträge und alle Einträge, die Sie nicht zuordnen können. Auch ein veralteter Eintrag, der nicht mehr gespeichert werden darf, sollte beanstandet werden.

Wenn Sie einen falschen Eintrag finden, fechten Sie ihn schriftlich an. Schreiben Sie der Auskunftei, welcher Eintrag falsch ist und warum. Legen Sie Belege bei, zum Beispiel eine Kopie Ihres Personalausweises, einen Meldenachweis oder Vertragsunterlagen, die belegen, dass die Schuld nicht von Ihnen stammt. Setzen Sie der Auskunftei eine Frist von zwei Wochen und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Korrektur. Die Auskunftei muss den Eintrag prüfen und korrigieren; die Datenschutz-Grundverordnung gibt ihr dafür in der Regel einen Monat Zeit. Weigert sie sich, können Sie sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Nach der Korrektur erhalten Sie eine aktualisierte Auskunft. Prüfen Sie, ob der Eintrag tatsächlich entfernt oder berichtigt wurde.

Fehler 2: Inkasso-Forderungen ungeprüft bezahlen

Eine Verwechslung führt häufig dazu, dass ein Inkassounternehmen eine Forderung eintreibt, die gar nicht von Ihnen stammt. Ein Inkassounternehmen darf Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen Anspruch hat. Wenn die Forderung auf einer Verwechslung beruht, ist sie nicht berechtigt.

Der Fehler ist, die geforderte Summe ungeprüft zu bezahlen, nur um Ruhe zu haben, denn die von der Inkasso-Firma verlangten Inkasso-Kosten müssen nicht immer vollständig bezahlt werden. Oft verlangt das Inkassounternehmen zusätzliches Geld für Gebühren und Auslagen, das nicht geschuldet ist. Wer zahlt, erkennt die Forderung in der Regel an und hat es später schwer, das Geld zurückzuverlangen. Prüfen Sie deshalb immer, ob die Forderung von Ihnen stammt und ob die geforderten Kosten gerechtfertigt sind.

Fordern Sie vom Inkassounternehmen einen Nachweis über die Forderung, also den ursprünglichen Vertrag oder die Rechnung. Der Gläubiger muss belegen, dass die Forderung besteht und dass sie Ihnen zuzuordnen ist. Antworten Sie schriftlich und nicht nur telefonisch, damit Sie einen Nachweis über Ihren Einwand haben. Wenn die Forderung auf einer Verwechslung beruht, teilen Sie das schriftlich mit und legen Sie Belege bei. Bezahlen Sie erst, wenn die Forderung eindeutig belegt ist und zu Ihnen gehört. Wenn die Forderung berechtigt ist, zahlen Sie die Hauptforderung; bei den Inkasso-Kosten gilt, dass nur die Kosten geschuldet sind, die für die Durchsetzung der Forderung notwendig waren.

Fehler 3: Ohne Belege und Fristen handeln

Wer eine Verwechslung anficht, muss nachweisen können, was falsch ist. Der dritte Fehler ist, ohne Belege und ohne schriftliche Nachweise zu handeln. Bewahren Sie die Auskunft selbst, den Schriftwechsel mit der Auskunftei und alle Belege auf, die Ihre Position stützen. Schicken Sie Ihre Anfechtung per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie belegen können, dass die Auskunftei das Schreiben erhalten hat. Notieren Sie sich, wann Sie die Auskunft angefordert haben und wann die Auskunftei geantwortet hat.

Nennen Sie in Ihrem Schreiben die genaue Bezeichnung des Eintrags, das Datum, an dem er gespeichert wurde, und den Grund, warum er falsch ist. Handeln Sie zügig. Je länger ein falscher Eintrag besteht, desto länger wirkt er sich auf Ihre Bonität aus. Warten Sie nicht auf den nächsten abgelehnten Antrag, sondern prüfen Sie die Auskunft regelmäßig, zum Beispiel einmal im Jahr. Wenn die Auskunftei nicht innerhalb eines Monats antwortet oder die Korrektur ablehnt, können Sie sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, holen Sie sich Hilfe. Die Verbraucherzentralen beraten zu Schufa-Einträgen und Bonität. Auch die Datenschutzaufsichtsbehörde kann helfen, wenn eine Auskunftei einen nachweislich falschen Eintrag nicht korrigiert. Eine Beratung ist sinnvoll, bevor Sie zahlen oder einen langwierigen Schriftwechsel allein führen. Eine anwaltliche Beratung kann sich lohnen, wenn durch den falschen Eintrag ein konkreter Schaden entstanden ist, etwa ein abgelehnter Kredit oder eine abgelehnte Wohnung.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie die Auskunft regelmäßig: Fordern Sie einmal im Jahr die gespeicherten Daten bei der Schufa und anderen Auskunfteien an, um Verwechslungen früh zu erkennen.
  • Fechten Sie falsche Einträge schriftlich an: Legen Sie Belege bei und setzen Sie eine Frist. Verlangen Sie die Korrektur; weigert sich die Auskunftei, beschweren Sie sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.
  • Bezahlen Sie Inkasso-Forderungen nicht ungeprüft: Verlangen Sie einen Nachweis der Forderung, denn Inkasso-Kosten müssen nicht immer vollständig bezahlt werden.
  • Dokumentieren Sie alles: Bewahren Sie Auskünfte, Schriftwechsel und Belege auf und senden Sie Anfechtungen per Einschreiben.
  • Handeln Sie zügig: Ein falscher Eintrag bleibt bestehen, bis Sie aktiv werden, und wirkt sich in der Zwischenzeit auf Ihre Bonität aus.

FAQ

Wie kann es zu einer Verwechslung in der Auskunft kommen?

Verwechslungen entstehen oft durch ähnliche Namen, gleiche Geburtsdaten, alte Adressen oder Tippfehler bei Kontonummern und Vertragsnummern. Auch Unternehmen, die der Auskunftei einen Kunden melden, können einen Fehler machen. Die Auskunftei übernimmt die Meldung in der Regel so, wie sie sie erhält.

Wie oft kann ich meine Bonitätsauskunft kostenlos abfragen?

Einmal pro Kalenderjahr haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten. Diese Abfrage können Sie bei der Schufa und bei anderen Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel stellen. Prüfen Sie dabei alle Einträge auf Richtigkeit.

Was mache ich, wenn die Auskunftei den falschen Eintrag nicht korrigiert?

Bestehen Sie schriftlich auf der Korrektur und legen Sie Ihre Belege erneut vor. Wenn die Auskunftei weiterhin ablehnt, können Sie sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Die Behörde prüft, ob die Auskunftei gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt.

Muss ich eine Inkasso-Forderung sofort bezahlen?

Nein. Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung wirklich von Ihnen stammt und ob die geforderten Kosten gerechtfertigt sind. Die von der Inkasso-Firma verlangten Inkasso-Kosten müssen nicht immer vollständig bezahlt werden. Fordern Sie einen Nachweis über die ursprüngliche Forderung an, bevor Sie zahlen.

Welche Unterlagen brauche ich, um eine Verwechslung nachzuweisen?

Eine Kopie Ihres Personalausweises, einen Meldenachweis und Vertragsunterlagen, die belegen, dass die fragliche Schuld oder der Eintrag nicht zu Ihnen gehört. Je genauer Ihre Belege sind, desto schneller kann die Auskunftei den Eintrag prüfen und korrigieren.

So setzen Sie die Korrektur durch

Eine Verwechslung in der Bonitätsauskunft ist ärgerlich, aber kein hoffnungsloser Fall. Wer die Auskunft regelmäßig prüft, falsche Einträge schriftlich anficht und Inkasso-Forderungen nicht ungeprüft bezahlt, kann die Korrektur in der Regel durchsetzen. Entscheidend ist, aktiv zu werden und Belege zu sammeln, statt abzuwarten. Beginnen Sie mit der kostenlosen Jahresauskunft, prüfen Sie alle Einträge und fechten Sie jeden falschen Eintrag schriftlich an. Je früher Sie handeln, desto schneller verschwindet die Verwechslung aus Ihrer Auskunft.

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