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Welche Kosten und Fristen zählen, wenn die Bank Gebühren erhöht

Sie haben Post von Ihrer Bank: höhere Kontoführungsgebühren, neue Preise für die Karte, geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dazu kommt die Aufforderung, den Änderungen zuzustimmen. Dieser Artikel richtet sich an private Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die ein solches Schreiben erhalten haben. Er erklärt, was Sie tun können, welche Kosten Sie zurückfordern können und welche Fristen dabei zählen.

Ihre Bank darf höhere Gebühren nicht einfach durchsetzen. Dafür braucht sie Ihre ausdrückliche Zustimmung. Der Bundesgerichtshof hat die sogenannte Zustimmungsfiktion, also das unterstellte Einverständnis, für ungültig erklärt. Wer schweigt, stimmt nicht zu. Sie haben drei Optionen: Sie stimmen zu, Sie widersprechen und fordern zu viel gezahlte Gebühren zurück, oder Sie kündigen das Konto und wechseln zu einer günstigeren Bank. Welche Kosten und Fristen dabei zählen, hängt von Ihrer Entscheidung ab.

Warum die Bank Ihre ausdrückliche Zustimmung braucht

Immer mehr Kreditinstitute fordern ihre Kundinnen und Kunden auf, neuen Bedingungen und Preisen zuzustimmen. Die Banken begründen das so: Nur mit Ihrer Zustimmung lasse sich das Vertragsverhältnis rechtssicher fortführen. Ohne Ihre Antwort bleibt unklar, ob die neuen Gebühren gelten.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 19. November 2024 und 3. Juni 2025 klargestellt, dass Banken Gebührenerhöhungen nicht einfach unterstellen dürfen.

Zeitleiste mit drei Urteilen des Bundesgerichtshofs: Am 27. April 2021 wird die Zustimmungsfiktion der Postbank für unzulässig erklärt, am 19. November 2024 entscheidet der BGH über Erstattungsansprüche bei Girokonten und am 3. Juni 2025 über Verjährungsfristen. Die Zustimmungsfiktion, also die Annahme, Sie hätten zugestimmt, wenn Sie nicht widersprechen, ist ungültig. Konkret heißt das: Wenn Ihre Bank in der Vergangenheit Entgelte auf dieser Grundlage erhöht hat, können Sie die Differenz zurückfordern und die Vertragsänderung rückgängig machen. Der BGH hat dabei über Erstattungsansprüche und Verjährungsfristen entschieden.

Die Banken reagieren unterschiedlich. Manche drohen mit Kündigungen oder versuchen, Kundinnen und Kunden mit fadenscheinigen Begründungen abzuwimmeln. Andere Institute haben bereits massenhaft Kündigungen verschickt. Das ist unangenehm, aber kein Grund, einer Erhöhung nur aus Bequemlichkeit zuzustimmen. Sie haben die Wahl, zuzustimmen oder das Konto zu kündigen. Als dritte Möglichkeit können Sie widersprechen und die bereits gezahlten höheren Gebühren zurückfordern.

Bevor Sie entscheiden, prüfen Sie, was sich konkret ändert. Eine Erhöhung der Kontoführungsgebühr um zwei Euro im Monat kostet im Jahr 24 Euro.

Balkendiagramm, das die kumulierten Mehrkosten einer Kontoführungsgebühren-Erhöhung um 2 Euro pro Monat zeigt: 24 Euro nach einem Jahr, 48 Euro nach zwei Jahren, 72 Euro nach drei Jahren, 96 Euro nach vier Jahren und 120 Euro nach fünf Jahren. Bei mehreren Positionen, etwa Karte, Überweisungen und Kontoauszügen, kommt schnell ein dreistelliger Betrag zusammen. Diese Summe zeigt Ihnen, ob sich der Widerspruch lohnt oder ob der Wechsel zu einer günstigeren Bank der einfachere Weg ist.

Welche Gebühren Sie zurückfordern können und welche Fristen gelten

Wenn Ihre Bank Gebühren auf der Grundlage der ungültigen Zustimmungsfiktion erhöht hat, können Sie die zu viel gezahlten Beträge zurückverlangen. Dafür stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit. Mit diesem Brief fordern Sie die Erstattung. Schicken Sie den Brief am besten per Einschreiben. Behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Die Verjährung bestimmt, wie weit Sie zurückfordern können. Einige Banken versuchen, Erstattungsansprüche mit einem Verweis auf die Dreijahreslösung abzuwehren. Damit ist die regelmäßige dreijährige Verjährung gemeint. Ansprüche aus weiter zurückliegenden Jahren können verjährt sein. Je früher Sie den Widerspruch und die Rückforderung einreichen, desto größer ist der Zeitraum, für den Sie Geld zurückbekommen. Warten Sie nicht, bis die Bank Sie an die Frist erinnert.

Negativzinsen auf dem Girokonto sind ein Sonderfall. Die Verbraucherzentrale hält sie für unzulässig, eine höchstrichterliche Entscheidung dazu steht aber noch aus. Wenn Ihre Bank Negativzinsen verlangt, können Sie diese beanstanden. Sie müssen aber damit rechnen, dass der Ausgang eines Rechtsstreits offen ist.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Kosten und Risiken mit den drei Optionen verbunden sind:

Ihre Option Was Sie tun müssen Kosten und Risiken Fristen
Zustimmen Formular unterschreiben oder online bestätigen Höhere Gebühren gelten dauerhaft; kein Rückforderungsanspruch für die Zukunft Frist im Schreiben der Bank beachten
Widersprechen und zurückfordern Schriftlicher Widerspruch, Musterbrief, Kontoauszüge als Nachweis Bank kann das Konto kündigen; Erstattung älterer Beträge kann verjährt sein Je früher, desto besser; Verjährungsfristen beachten
Kündigen und wechseln Neues Konto eröffnen, Zahlungen umstellen, altes Konto kündigen Aufwand für den Umzug von Gehalt, Daueraufträgen und Lastschriften; Gebühren am neuen Konto Kündigungsfrist des alten Vertrags; Umstellung vor der Kündigung abschließen

Wenn Sie zustimmen, müssen Sie keine Erstattung zurückfordern. Dafür zahlen Sie dauerhaft die höheren Gebühren. Der Widerspruch ist der richtige Weg, wenn Sie bei Ihrer Bank bleiben und zu viel Gezahltes zurückholen wollen. Der Wechsel lohnt sich, wenn die neue Bank dauerhaft günstiger ist und Sie den einmaligen Umzug in Kauf nehmen.

Was passiert, wenn Sie nicht reagieren, und wie Sie richtig vorgehen

Es ist nicht ratsam, die Zustimmung zu verweigern oder gar nicht zu reagieren. Schweigen gilt nicht als Zustimmung, aber die Bank kann das Konto kündigen. Manche Institute haben bereits massenhaft Kündigungen verschickt. Eine Kündigung durch die Bank zwingt Sie, unter Zeitdruck ein neues Konto zu finden.

Wenn Sie widersprechen wollen, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor. Zuerst prüfen Sie das Schreiben der Bank: Welche Gebühren ändern sich, ab wann, und welche Frist ist genannt? Dann entscheiden Sie, ob Sie zustimmen, widersprechen oder wechseln. Für den Widerspruch nutzen Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale und fordern die Erstattung der zu viel gezahlten Beträge. Behalten Sie alle Unterlagen: das Änderungsschreiben, Kontoauszüge aus den betroffenen Jahren und den Nachweis Ihres Widerspruchs. Diese Belege brauchen Sie, wenn die Bank Ihre Forderung ablehnt oder sich auf Verjährung beruft.

Für den Bankwechsel gilt eine einfache Reihenfolge: erst das neue Konto eröffnen, dann Gehalt, Daueraufträge und Lastschriften umstellen, danach das alte Konto kündigen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die neue Kontoverbindung, damit das Gehalt pünktlich ankommt. Vergleichen Sie vorher die Konditionen, denn auch das neue Konto kostet Gebühren. Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn die neue Bank dauerhaft günstiger ist und keine versteckten Kosten für Karte oder Überweisungen verlangt.

Beratung ist sinnvoll, wenn die Bank Ihren Widerspruch ablehnt, mit Kündigung droht oder wenn es um größere Beträge geht. Die Verbraucherzentralen bieten dafür Musterbriefe und Beratungsgespräche an. Bei komplizierten Fällen, etwa wenn die Bank sich auf die Dreijahreslösung beruft und Sie ältere Ansprüche geltend machen wollen, kann eine Rechtsberatung helfen.

Kernaussagen

  • Zustimmungsfiktion ist ungültig: Höhere Gebühren gelten nur, wenn Sie aktiv zustimmen. Schweigen reicht nicht, der BGH hat das unterstellte Einverständnis verworfen.
  • Zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern: Mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale fordern Sie die Beträge zurück, die Ihre Bank auf Basis der ungültigen Fiktion erhoben hat.
  • Nicht reagieren ist riskant: Verweigern Sie die Zustimmung oder antworten Sie nicht, kann die Bank das Konto kündigen.
  • Fristen entscheiden über den Geldbetrag: Banken wehren Ansprüche mit der Dreijahreslösung ab; je früher Sie widersprechen, desto mehr Jahre können Sie zurückfordern.
  • Wechsel ist der Ausweg bei dauerhaften Erhöhungen: Wer nicht zustimmen will, eröffnet zuerst ein neues Konto und stellt die Zahlungen um. Erst danach kündigt er das alte.

FAQ

Muss ich den neuen Gebühren meiner Bank zustimmen?

Nein. Die Bank braucht Ihre ausdrückliche Zustimmung. Der Bundesgerichtshof hat die Zustimmungsfiktion für ungültig erklärt, Ihr Schweigen gilt also nicht als Einverständnis. Sie können zustimmen, widersprechen oder das Konto kündigen.

Was passiert, wenn ich auf das Schreiben der Bank nicht antworte?

Sie stimmen damit nicht zu, aber Sie riskieren, dass die Bank das Konto kündigt. Einige Institute haben bereits massenhaft Kündigungen verschickt. Besser ist es, aktiv zu entscheiden und schriftlich zu widersprechen oder zu wechseln.

Kann ich bereits gezahlte höhere Gebühren zurückfordern?

Ja, wenn die Erhöhung auf der ungültigen Zustimmungsfiktion beruhte. Nutzen Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale und fordern Sie die Erstattung. Beachten Sie, dass Banken ältere Ansprüche mit dem Hinweis auf die Dreijahreslösung abwehren können.

Was bedeutet die Dreijahreslösung?

Banken führen sie an, um Erstattungsansprüche aus weiter zurückliegenden Jahren abzulehnen. Je früher Sie widersprechen, desto größer ist der Zeitraum, für den Sie Geld zurückfordern können.

Sind Negativzinsen auf dem Girokonto zulässig?

Die Verbraucherzentrale hält Negativzinsen für unzulässig, eine höchstrichterliche Entscheidung steht aber noch aus. Sie können die Zinsen beanstanden, müssen aber mit einem offenen Ausgang rechnen.

Wie wechsle ich mein Konto, wenn ich kündigen will?

Eröffnen Sie zuerst das neue Konto, stellen Sie Gehalt, Daueraufträge und Lastschriften um und kündigen Sie danach das alte Konto. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die neue Kontoverbindung und vergleichen Sie vorher die Konditionen.

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