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Welche Kosten und Fristen zählen, wenn ein gemeinsamer Kredit getrennt werden muss

Wenn Sie einen Kredit gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin aufgenommen haben und sich jetzt trennen, bleibt ein unangenehmer Rest: der Kredit. Beide Namen stehen im Vertrag, beide haften gegenüber der Bank. Die Trennung ändert daran zunächst nichts. Sie müssen aus dieser gemeinsamen Haftung herauskommen, ohne unnötig zu zahlen.

Bei einem gemeinsamen Kredit haften beide als Gesamtschuldner. Die Bank kann sich die Rückzahlung von jedem von Ihnen einzeln holen, je nachdem, bei wem sie schneller an Geld kommt. Eine interne Absprache, dass der Ex-Partner die Raten allein weiterzahlt, gilt nur zwischen Ihnen, nicht gegenüber der Bank.

Zwei Wege führen aus der gemeinsamen Haftung: Entweder übernimmt ein Partner den Kredit allein, oder Sie lösen den Kredit vollständig ab und beenden den Vertrag. Beide Wege kosten Geld und brauchen Zeit. Die nächsten Abschnitte erklären, welche Kosten anfallen, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.

Beide haften für die volle Summe

Solange der Kredit läuft, interessiert die Bank nicht, ob Sie getrennt leben, geschieden sind oder wer welchen Anteil zahlt. Der Vertrag läuft zwischen der Bank und beiden Kreditnehmern. Das Gesetz nennt das Gesamtschuld: Jeder haftet für die gesamte Summe. Zahlt der eine nicht, fordert die Bank den anderen auf, die vollen Raten zu übernehmen.

Sobald Raten ausfallen, meldet die Bank das an die Schufa und andere Auskunfteien, in der Regel mit Einträgen für beide Kreditnehmer. Ein negativer Eintrag kann für Jahre den Zugang zu Mietverträgen, Handyverträgen oder neuen Krediten erschweren. Deshalb gilt: Zahlen Sie die Raten weiter, solange die Trennung des Kredits verhandelt wird.

Was Sie untereinander vereinbaren, gilt nicht gegenüber der Bank. Ein privater Vertrag, in dem der Ex-Partner die alleinige Übernahme der Raten bestätigt, schützt Sie nicht vor der Bank. Der einzige Weg aus der Haftung führt über die ausdrückliche schriftliche Freigabe durch die Bank. Dafür gibt es zwei Varianten.

Bei der Übernahme prüft die Bank, ob ein Partner den Kredit allein tragen kann. Reichen Einkommen und Bonität nicht aus, verlangt die Bank die Ablösung: Der Kredit wird vollständig zurückgezahlt und der Vertrag beendet. Ein laufender Ratenkredit lässt sich meist unkompliziert ablösen. Bei einer Baufinanzierung mit langer Zinsbindung wird es teuer, weil die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

Was die Ablösung wirklich kostet

Bei Immobilienkrediten darf die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Rechtsgrundlage steht in § 502 Abs. 1 BGB. Die Entschädigung gleicht aus, dass der Bank geplante Zinseinnahmen entfallen. Besonders hoch fällt sie aus, wenn die Zinsen seit Vertragsabschluss gesunken sind. Bei Ratenkrediten mit kurzer Zinsbindung bleibt sie dagegen meist gering oder entfällt ganz.

Eine zweite Kostenart betrifft Paare, die einen Kreditvertrag unterschrieben, das Geld aber nie abgerufen haben, etwa weil der gemeinsame Immobilienkauf nach der Trennung scheitert. Dann kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Auch sie steigt, wenn die Zinsen zwischen Vertragsschluss und Abruf gefallen sind.

Die geforderte Summe ist nicht automatisch richtig. Die Verbraucherzentralen raten, die Berechnung unabhängig überprüfen zu lassen. In einigen Fällen verlangt die Bank mehr, als rechtlich angemessen ist, oder sie verliert den Anspruch ganz, etwa wenn im Darlehensvertrag Fehler gemacht wurden. Wer die Prüfung überspringt, zahlt im Zweifel zu viel.

Wenn Sie beim Kreditabschluss eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie auch deren Beitrag einrechnen. Diese Policen sollen die Raten bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod übernehmen, zahlen in der Praxis aber selten und sind teuer. Die Verbraucherzentralen raten meist davon ab. Eine bestehende Restschuldversicherung können Sie in der Regel kündigen. Bei Neuverträgen gilt seit dem 2. Januar 2025, dass die Versicherung erst eine Woche nach der Unterschrift unter den Kreditvertrag geschlossen werden darf. Als sinnvolle Alternativen nennt die Verbraucherzentrale die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dazu kommen Kosten, die mit der neuen Finanzierung zusammenhängen: Bearbeitungsgebühren, gegebenenfalls Notarkosten, wenn Eigentum übertragen wird, und ein höherer Zins, wenn der übernehmende Partner allein weniger Einkommen vorweisen kann als das Paar zuvor.

Welche Fristen Sie einhalten müssen

Bei einer Baufinanzierung mit gebundenem Sollzins haben Sie nach zehn Jahren Laufzeit ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist (§ 489 BGB). Diese Frist ist an den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gebunden. Wer den Kredit vor Ablauf der Zinsbindung beenden will, zahlt die Vorfälligkeitsentschädigung; wer nach zehn Jahren kündigt, kommt ohne sie aus. Der genaue Termin gehört zu den wichtigsten Daten in Ihrem Kreditvertrag.

Ein zweites gesetzliches Zeitfenster ist das Widerrufsrecht. Bei Verbraucherdarlehen können Sie den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist nach Abschluss widerrufen. In einer Trennungssituation hilft das nur, wenn der Kredit gerade erst unterschrieben wurde. Das zeigt aber, wie kurz gesetzliche Fristen sein können und dass Sie nicht auf mündliche Zusagen bauen sollten.

Für die Umschuldung selbst gibt es keine gesetzliche Frist, aber einen praktischen Zeitbedarf. Die Bank prüft bei der Übernahme die Bonität des verbleibenden Partners, verlangt Einkommensnachweise und Schufa-Auskunft und bewertet bei Immobilien den Beleihungswert neu. Planen Sie dafür etwa drei bis sechs Monate ein. Wer erst kündigt, wenn die Trennung eskaliert, gerät in Zeitnot und akzeptiert im Zweifel teurere Zwischenfinanzierungen.

Die entscheidende Frist ist die schriftliche Freigabe. Erst wenn die Bank bestätigt, dass die Haftung für einen Partner beendet ist, ist sie beendet. Mündliche Zusagen eines Beraters haben keinen Bestand. Verlangen Sie die Freigabeerklärung, bevor Sie Absprachen über Zahlungen oder Eigentumsübertragungen umsetzen. Bis dahin zahlen beide weiter. Neben den Fristen bei der Bank sollten Sie mit dem Ex-Partner einen eigenen Termin vereinbaren, bis zu dem die Ablösung oder Übernahme abgeschlossen sein muss, damit die Klärung nicht über Monate läuft.

Schritt für Schritt aus der gemeinsamen Haftung

Sammeln Sie zuerst die Unterlagen: den Kreditvertrag mit Zinsbindung und Restschuld, die letzten Kontoauszüge, Einkommensnachweise beider Seiten und bei Eigentum den Grundbuchauszug. Fordern Sie bei der Bank eine Ablösebescheinigung an. Sie nennt die Restschuld, die bis zu einem gewünschten Termin gezahlt werden müsste, und die anfallende Vorfälligkeitsentschädigung.

Vergleichen Sie dann die beiden Wege. Lassen Sie sich von der Bank einen Übernahmeantrag geben, wenn ein Partner den Kredit allein weiterführen will. Achten Sie auf die neuen Konditionen: Zins, Laufzeit und monatliche Rate. Prüfen Sie parallel, ob ein anderer Anbieter einen günstigeren Anschlusskredit anbietet, mit dem der verbleibende Partner den alten Kredit ablöst und die Bank den Mitverpflichteten freigibt. Das ist die klassische Umschuldung.

Weg Wann sinnvoll Typische Kosten Zeitbedarf
Ablösung des Kredits Kein Partner kann den Kredit allein tragen Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierung, ggf. Nichtabnahmeentschädigung Einige Wochen
Gruppierte Balken zeigen die geschätzte Zeitdauer: Ablösung 0,5 bis 1 Monat, Übernahme durch einen Partner 3 bis 6 Monate.
Bandbreiten aus den Angaben „Einige Wochen“ für die Ablösung und „etwa drei bis sechs Monate“ für die Übernahme/Umschuldung.

| Übernahme durch einen Partner | Einkommen und Bonität tragen den Kredit allein | Bearbeitungsgebühr, ggf. neuer und höherer Zins | Mehrere Monate |

Unabhängige Hilfe lohnt sich in drei Situationen. Bei einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung prüfen einige Verbraucherzentralen die Berechnung und verhandeln mit der Bank. Bei Zahlungsrückständen hilft eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle, bevor sich negative Schufa-Einträge verfestigen; wenn bereits Mahnbescheide oder eine Pfändung im Raum stehen, sollten Sie sich dort umgehend melden. Bei Immobilien sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuziehen, der den Übertrag des Eigentums und die Übernahme der Finanzierung zusammen mit der Bank abstimmt.

Vermeiden Sie die stillschweigende Annahme, der Ex-Partner werde schon weitermachen. Solange die Bank keine Freigabe erklärt hat, bleibt Ihre Haftung bestehen. Wer die Trennung des Kredits angeht, verschafft sich früh Klarheit über Restschuld, Ablösekosten und Bonität des Übernehmers und hält die Zahlungen bis zum Abschluss aufrecht.

Kernaussagen

  • Gesamtschuld ernst nehmen: Beide Kreditnehmer haften gegenüber der Bank für die volle Summe, unabhängig von internen Absprachen. Erst die schriftliche Freigabe der Bank beendet die Haftung.
  • Ablösekosten prüfen lassen: Bei Baufinanzierungen verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB. Die Berechnung sollten Sie von einer Verbraucherzentrale gegenprüfen lassen.
  • Mehrere Monate einplanen: Bankprüfung, Umschuldung und Auszahlung brauchen Zeit. Bis zur schriftlichen Freigabe zahlen beide weiter.
  • Restschuldversicherung kündigen: Diese Policen sind teuer und leisten selten. Wer eine hat, kann sie in der Regel beenden; Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind die sinnvolleren Alternativen.
  • Raten niemals ruhen lassen: Verpasste Zahlungen meldet die Bank für beide an die Schufa und erschwert so die spätere Umschuldung.

FAQ

Kann ich einen gemeinsamen Kredit einfach halbieren?

Nein. Die Bank hat den Vertrag mit beiden Kreditnehmern geschlossen und will die vereinbarten Raten zurückerhalten. Eine Halbierung der Raten ist ohne Zustimmung der Bank nicht möglich. Sie können nur vereinbaren, dass ein Partner den Kredit allein übernimmt, oder den Kredit vollständig abzahlen.

Was passiert, wenn mein Ex-Partner die Raten nicht mehr zahlt?

Die Bank fordert dann die vollen Raten von Ihnen, weil beide als Gesamtschuldner haften. Zahlen Sie nicht, drohen Mahngebühren und negative Schufa-Einträge für beide. Den Ex-Partner können Sie später privat in Regress nehmen, aber das ändert nichts an der Forderung der Bank.

Was kostet die vorzeitige Ablösung eines gemeinsamen Kredits?

Bei einem Ratenkredit fallen meist geringe Kosten an. Bei einer Baufinanzierung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, besonders wenn die Zinsen seit Vertragsabschluss gesunken sind. Die Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsdifferenz ab und sollte unabhängig geprüft werden.

Kann ein Partner den Kredit allein übernehmen?

Ja, wenn die Bank den verbleibenden Partner für kreditwürdig hält. Dafür müssen Einkommen, Bonität und gegebenenfalls der Wert der Immobilie stimmen. Die Bank stellt dann einen neuen Vertrag oder eine Übernahme auf, und der andere Partner wird aus der Haftung entlassen.

Wann brauche ich Anwalt, Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale?

Bei hohen Vorfälligkeitsentschädigungen prüfen Verbraucherzentralen die Berechnung. Bei Zahlungsrückständen hilft die Schuldnerberatung. Bei Immobilien, Grundbuch oder Streit über Eigentum sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuziehen.

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