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Welche Kosten und Fristen zählen, wenn ein Handyvertrag am Score scheitert

Sie haben einen Handyvertrag beantragt, und der Anbieter hat abgelehnt, weil Ihr Score zu niedrig ist. Oder Sie befürchten, dass der Anbieter bei der nächsten Bestellung ablehnt. Dieser Artikel ist für private Verbraucher in Deutschland, die eine solche Ablehnung erleben oder erwarten. Ein Score ist eine Zahl, die Auskunfteien wie die Schufa berechnen. Sie gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Rechnungen und Ratenzahlungen bezahlen. Der Anbieter fragt diese Zahl ab, bevor er den Vertrag abschließt. Er darf den Vertrag ablehnen, wenn sie zu niedrig ist.

Die Ablehnung selbst kostet Sie kein Geld. Kosten entstehen erst danach, wenn Sie zusätzliche Auskünfte oder Beratung bezahlen oder einen teureren Ersatzvertrag abschließen. Dazu kommen Fristen, die Sie kennen sollten: die Antwortfrist der Auskunftei und die Löschfristen für Einträge. Auch die Frist für Ihren Widerspruch sollten Sie im Blick behalten. Wer diese Fristen kennt, kann falsche Einträge korrigieren und die eigene Bonität gezielt verbessern.

Warum der Anbieter den Vertrag ablehnen darf

Die Schufa ist ein privates Unternehmen. Sie bekommt ihre Informationen hauptsächlich von ihren Vertragspartnern, also von Banken, Versandhändlern und Mobilfunkanbietern. Gespeichert wird zum Beispiel, wenn Sie ein Girokonto eröffnen oder wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird. Die Schufa speichert diese Daten, um Auskunft zu geben, wenn jemand Kredite, Ratenkäufe oder Rechnungen nicht bezahlt. Das erklärt die Verbraucherzentrale in ihrem Ratgeber zum Schufa-Eintrag.

Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel. Auch der Anbieter kann sie bei einer Vertragsprüfung anfragen. Der Mobilfunkanbieter erhält dabei keinen vollständigen Einblick in Ihre Finanzen, sondern einen Score-Wert. Dieser Wert fasst zusammen, wie wahrscheinlich ein Zahlungsausfall ist.

Ein negativer Score kann dazu führen, dass der Handyvertrag oder der Internetanschluss verweigert wird, obwohl die Finanzen eigentlich in Ordnung sind. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Eintrag falsch, veraltet oder doppelt gespeichert wurde. Die Schufa darf nicht alles speichern und auch nicht dauerhaft. Die Schufa hat angekündigt, ihr Score-Modell transparenter zu machen und mit weniger Kriterien zu arbeiten.

Der Anbieter muss den Vertrag nicht abschließen. Er muss Ihnen aber auf Nachfrage mitteilen, dass ein Score verwendet wurde und wie das Ergebnis zustande kam. Diese Auskunftspflicht steht im Bundesdatenschutzgesetz. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Score, der eine Vertragsentscheidung maßgeblich beeinflusst, eine automatisierte Entscheidung sein kann, gegen die Sie Rechte haben. Stellen Sie die Frage schriftlich per E-Mail, damit Sie eine Dokumentation haben.

Welche Kosten nach der Ablehnung entstehen

Die wichtigste Auskunft ist kostenlos: Einmal pro Jahr haben Sie das Recht auf eine Datenauskunft bei der Schufa und anderen Auskunfteien. Das Recht steht in Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Sie können abfragen, welche Daten gespeichert sind. Wenn Einträge falsch sind, können Sie sich dagegen wehren. Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls auf diese Möglichkeiten hin.

Kosten entstehen, wenn Sie mehr als einmal pro Jahr eine Auskunft brauchen oder eine Auskunft mit detaillierten Score-Informationen bestellen. Die Schufa verlangt dafür eine Gebühr. Wie hoch sie ist, hängt vom Umfang der Auskunft ab.

Weitere Kosten können dazukommen:

  • Beratung: Die Verbraucherzentrale hilft bei Schufa-Einträgen, meist kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beantragen, und der Staat übernimmt dann die Kosten einer anwaltlichen Beratung.
  • Ersatzvertrag: Nach der Ablehnung bleibt ein Prepaid-Tarif oder ein Anbieter ohne Bonitätsprüfung. Prepaid-Tarife verlangen eine Aufladung im Voraus und haben meist keine monatliche Rechnung.
  • Sicherheitsleistung: Manche Anbieter schließen einen Vertrag mit einer Kaution ab, die Sie am Ende zurückerhalten. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Anbieter.

Wenn Sie offene Forderungen ausgleichen, um einen Eintrag zu bereinigen, zahlen Sie die Forderung selbst. Das ist keine zusätzliche Gebühr, aber Sie sollten das Geld einplanen.

Welche Fristen Sie kennen müssen

Die wichtigste Frist ist die Antwortfrist der Auskunftei.

Balkendiagramm: Die Antwortfrist der Auskunftei beträgt 1 Monat, die Löschfrist für unbestrittene Forderungen 36 Monate und die Löschfrist nach Insolvenzverfahren ebenfalls 36 Monate. Nach Ihrer Anfrage zur Datenauskunft muss die Schufa innerhalb eines Monats antworten. Wenn Sie einen Eintrag für falsch halten und Widerspruch einlegen, muss die Schufa den Fall prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.

Die zweite Frist gilt für die Löschung von Einträgen. Die Schufa löscht Einträge nicht sofort, sondern nach festgelegten Fristen. Bei unbestrittenen Forderungen beträgt die Frist in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem sie fällig wurden. Einträge nach einem Insolvenzverfahren werden in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Verfahrens gelöscht. Die genauen Fristen hängen von der Art des Eintrags ab.

Der Score selbst wird nicht gelöscht. Er ist ein berechneter Wert aus den gespeicherten Daten. Wenn ein Eintrag gelöscht wird, verbessert sich der Score, sobald die Daten nicht mehr gespeichert sind.

Die dritte Frist gilt für Ihren Widerspruch. Wenn Sie einen Eintrag für falsch halten, sollten Sie nicht zu lange warten. Ein falscher Eintrag belastet Ihren Score, solange er gespeichert ist. Reichen Sie den Widerspruch schriftlich ein und bewahren Sie eine Kopie auf.

Die Tabelle fasst die wichtigsten Kosten und Fristen zusammen:

Punkt Was gilt Kosten oder Frist
Datenauskunft nach Artikel 15 DSGVO einmal pro Jahr kostenlos
Antwort auf die Anfrage die Auskunftei antwortet innerhalb eines Monats
Widerspruch bei falschem Eintrag die Auskunftei prüft kostenlos
Löschung unbestrittener Forderungen Eintrag wird entfernt in der Regel nach drei Jahren
Löschung nach Insolvenzverfahren Eintrag wird entfernt in der Regel nach drei Jahren nach Ende
Beratung Verbraucherzentrale oder Beratungshilfe kostenlos oder geringe Gebühr

Was nach der Ablehnung konkret hilft

Die Reihenfolge nach einer Ablehnung ist klar:

  1. Fragen Sie den Anbieter nach dem Grund. Er muss Ihnen mitteilen, welcher Score verwendet wurde und wie das Ergebnis zustande kam.
  2. Fordern Sie die kostenlose Datenauskunft bei der Schufa an. Wenn Sie vermuten, dass weitere Auskunfteien beteiligt sind, fordern Sie die Auskunft auch bei Creditreform Boniversum und CRIFBürgel an.
  3. Prüfen Sie die Einträge. Einen falschen oder veralteten Eintrag sollten Sie widersprechen.
  4. Verbessern Sie Ihr Zahlungsverhalten: Zahlen Sie Rechnungen pünktlich und kündigen Sie unnötige Verträge. Nutzen Sie den Dispokredit nicht dauerhaft. Diese Punkte wirken sich positiv auf den Score aus, aber nicht von heute auf morgen.

Halten Sie für den Widerspruch den Ablehnungsbescheid des Anbieters, Ihre Vertragsunterlagen und die Datenauskunft bereit. Vorsicht bei Anbietern, die Ihnen eine schnelle Verbesserung des Scores versprechen. Diese Versprechen sind meist unseriös und kosten nur Geld.

Beratung ist sinnvoll, wenn Sie mehrere Einträge finden oder ein Eintrag offensichtlich falsch ist, aber auch wenn Sie unsicher sind, ob eine Forderung berechtigt ist. Die Verbraucherzentrale hilft bei der Prüfung und beim Widerspruch. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beantragen. Eine Schuldnerberatung ist die richtige Anlaufstelle, wenn mehrere offene Forderungen bestehen.

FAQ

Was kostet die Schufa-Auskunft?

Einmal pro Jahr ist die Datenauskunft kostenlos. Weitere Auskünfte im selben Jahr kosten eine Gebühr, deren Höhe vom Umfang abhängt. Sie können die Auskunft schriftlich oder online beantragen.

Wie lange bleibt ein negativer Eintrag gespeichert?

Unbestrittene Forderungen löscht die Schufa in der Regel nach drei Jahren. Einträge nach einem Insolvenzverfahren bleiben in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Verfahrens gespeichert. Der Score selbst wird nicht gelöscht. Er wird aus den gespeicherten Daten berechnet.

Muss der Anbieter mir sagen, warum er abgelehnt hat?

Ja. Der Anbieter muss Ihnen auf Nachfrage mitteilen, dass ein Score verwendet wurde und wie das Ergebnis zustande kam. Das steht im Bundesdatenschutzgesetz. Stellen Sie die Frage schriftlich, damit Sie eine Dokumentation haben.

Kann ich den Handyvertrag trotz schlechtem Score bekommen?

Ja, auf mehreren Wegen. Prepaid-Tarife kommen ohne Bonitätsprüfung aus. Manche Anbieter bieten einen Vertrag mit einer Sicherheitsleistung an, die Sie am Ende zurückerhalten. Ein Bürge kann helfen, wenn der Anbieter das akzeptiert.

Was mache ich, wenn die Schufa nicht antwortet?

Wenn die Auskunftei nicht innerhalb eines Monats antwortet, können Sie sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Die Behörde prüft den Fall und kann die Auskunftei zur Auskunft verpflichten.

Kernaussagen

  • Kostenlose Datenauskunft zuerst: Fordern Sie die einmal im Jahr kostenlose Auskunft bei der Schufa an, bevor Sie für weitere Auskünfte bezahlen.
  • Fristen einhalten: Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten. Unbestrittene Forderungen löscht sie in der Regel nach drei Jahren.
  • Falsche Einträge anfechten: Prüfen Sie die Datenauskunft auf Fehler und reichen Sie den Widerspruch schriftlich ein; je früher Sie das tun, desto besser.
  • Score gezielt verbessern: Pünktliche Zahlungen, weniger unnötige Verträge und kein dauerhafter Dispo wirken auf den Score, aber nicht von heute auf morgen.
  • Hilfe holen, wenn es unklar wird: Verbraucherzentrale und Beratungshilfe helfen bei unklaren Einträgen, ohne dass Sie hohe Anwaltskosten tragen müssen.

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