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Welche Kosten und Fristen zählen, wenn eine Korrektur bei Auskunfteien nötig wird

Sie haben als privater Verbraucher in Deutschland bei einer Auskunftei wie der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei einen negativen Eintrag gefunden und möchten wissen, was eine Korrektur kostet und wie lange sie dauert. Eine Auskunftei sammelt Daten über Ihr Zahlungsverhalten und berechnet daraus einen Bonitätsscore. Banken, Vermieter und Mobilfunkanbieter prüfen diese Daten, bevor sie Ihnen einen Kredit geben, eine Wohnung vermieten oder einen Vertrag abschließen. Ein falscher oder unberechtigter Eintrag kann dazu führen, dass Sie keinen Kredit bekommen, keine Wohnung mieten oder keinen Vertrag abschließen können.

Die zentrale Antwort vorweg: Die Korrektur selbst ist über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kostenlos, wenn Sie den Eintrag beanstanden. Kosten entstehen erst, wenn Sie einen Anwalt beauftragen oder ein Gerichtsverfahren führen. Die Fristen hängen von der Datenart ab: Eine erledigte Forderung, eine Anfrage, Vertragsdaten oder ein Insolvenzbezug unterliegen unterschiedlichen Regeln. Nicht jeder Eintrag ist falsch, und nicht jeder korrekte Eintrag ist sofort löschbar.

Die Datenart bestimmt, ob eine Korrektur möglich ist

Ob Sie einen Eintrag korrigieren oder löschen lassen können, hängt nicht davon ab, wie Sie ihn als negativ empfinden, sondern von der Datenart, die gespeichert ist. Eine Auskunftei speichert verschiedene Typen: Forderungen, Anfragen, Vertragsdaten und Registerbezüge wie Insolvenzverfahren. Für jede Datenart gelten unterschiedliche Regeln und Fristen. Ein korrekter Eintrag bleibt in der Regel bis zum Ablauf der Löschfrist bestehen, auch wenn er Ihre Bonität belastet. Ein Gericht kann in diesem Fall nichts ändern, weil der Eintrag rechtmäßig ist.

Bei erledigten Zahlungsstörungen hat sich die Lage seit Ende 2025 verändert. Die Auskunftei wägt im Einzelfall ab, ob ein Eintrag nach der Tilgung der Schulden gelöscht wird oder in der Bonitätshistorie bleibt. Das Landgericht Wiesbaden hat in einem Fall zugunsten der Wirtschaftsauskunftei entschieden, die negative Einträge trotz Tilgung der Schulden in der Bonitätshistorie behielt. Das Gericht betonte die Bedeutung des vergangenen Zahlungsverhaltens für die Bonitätsbewertung. Eine bezahlte Forderung führt also nicht automatisch zur Löschung, wenn die Auskunftei den Eintrag für die Bewertung weiterhin braucht.

Die Tabelle unten zeigt die Datenarten, die eine Auskunftei speichert, und was Sie bei der Prüfung beachten müssen:

Datenart Was gespeichert ist Was Sie prüfen sollten
Forderung Unbezahlte Zahlung oder Zahlungsstörung Ist die Forderung erledigt? Seit Ende 2025 kommt es auf die Einzelfallabwägung an
Anfrage Anfrage eines Unternehmens bei der Auskunftei Wie lange ist die Anfrage bereits gespeichert?
Vertragsdaten Laufende oder beendete Verträge, etwa Girokonto oder Kreditkarte Ist der Vertrag korrekt abgebildet?
Insolvenzbezug Eröffnetes Insolvenzverfahren Welche Frist gilt für diesen Bezug?

Eine Anfrage entsteht, wenn ein Unternehmen bei der Auskunft anfragt, ob Sie für einen Kredit oder Vertrag in Frage kommen. Diese Daten werden nach einer bestimmten Frist gelöscht, die je nach Auskunftei unterschiedlich sein kann. Vertragsdaten betreffen Verträge, die Sie bereits abgeschlossen haben. Sie bleiben gespeichert, solange der Vertrag läuft oder bis die Löschfrist abläuft. Ein Insolvenzbezug entsteht, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, und unterliegt eigenen Regeln. Wenn Sie einen Eintrag korrigieren möchten, müssen Sie zuerst wissen, welche Datenart vorliegt und welche Frist dafür gilt. Ohne diese Einordnung bleibt ein Vorgehen wirkungslos, weil Sie dann die falschen Regeln anwenden.

Was die Korrektur kostet und was kostenlos bleibt

Die Korrektur eines Eintrags ist über die DSGVO kostenlos. Sie haben das Recht, die Berichtigung falscher Daten zu verlangen, und die Auskunftei muss dafür keine Gebühr verlangen. Das gilt für die direkte Beanstandung an der Auskunftei selbst.

Eine spezialisierte Anwältin oder ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Diese Ersteinschätzung ist der wichtigste Schritt, weil Sie vor der Beauftragung wissen, ob ein Vorgehen sinnvoll ist. Sie prüft die Erfolgsaussichten und erklärt Ihnen die möglichen Schritte. Diese Reihenfolge gibt Ihnen Kostensicherheit: Sie wissen vor der Beauftragung, ob Sie Geld in ein aussichtsloses Verfahren stecken würden.

Wenn Sie den Anwalt beauftragen, entstehen Anwaltsgebühren, die sich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte richten. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kommen Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite hinzu. Ein Gerichtsverfahren kann zugunsten der Auskunftei enden, wie das Landgericht Wiesbaden gezeigt hat. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie vor der Beauftragung, ob sie die Kosten übernimmt. Wenn Sie die Anwaltskosten nicht selbst tragen können, gibt es staatlich geförderte Beratungshilfe, die die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernimmt.

So gehen Sie vor und wann Sie sich Hilfe holen

Schauen Sie in den Bericht, den Sie von der Auskunftei erhalten haben, und ordnen Sie den Eintrag ein: Handelt es sich um eine Forderung, eine Anfrage, Vertragsdaten oder einen Insolvenzbezug? Diese Einordnung bestimmt, welche Frist gilt und welche Regeln anwendbar sind. Wenn Sie unsicher sind, notieren Sie den Eintrag und die Angaben der Auskunftei dazu.

Beanstanden Sie den Eintrag direkt bei der Auskunftei. Sie verlangen die Berichtigung des Eintrags und berufen sich auf das Recht aus der DSGVO. Die Auskunftei muss auf Ihre Anfrage reagieren. Wenn sie den Eintrag nicht korrigiert oder die Löschung ablehnt, nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung eines Anwalts. Diese Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist oder ob Sie die Kosten sparen sollten.

Der dritte Schritt ist die Entscheidung über die Beauftragung. Wenn die Ersteinschätzung zeigt, dass der Eintrag falsch ist und die Auskunftei nicht korrigiert, ist eine anwaltliche Beauftragung sinnvoll. Wenn die Ersteinschätzung zeigt, dass der Eintrag korrekt ist, sparen Sie sich die Kosten und warten Sie, bis die Löschfrist abläuft. Wann ist Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll? Wenn der Eintrag falsch ist und die Auskunftei nicht reagiert, lohnt sich eine anwaltliche Einschätzung. Wenn der Eintrag korrekt ist, kann auch ein Anwalt nichts daran ändern. Wenn Sie die Anwaltskosten nicht selbst tragen können, prüfen Sie, ob staatliche Beratungshilfe oder Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Verbraucherzentralen bieten ebenfalls Beratung zu Bonitätsthemen an, oft ohne Kosten oder zu einem geringen Beitrag. Halten Sie den Bericht der Auskunftei und alle Unterlagen bereit, die Ihre Position stützen, etwa eine Zahlungsbestätigung oder einen Kontoauszug.

FAQ

Was kostet eine Korrektur bei der SCHUFA?

Die Korrektur selbst ist über die DSGVO kostenlos. Sie können die Berichtigung eines falschen Eintrags verlangen, ohne dafür zu bezahlen.

Wie lange dauert eine Korrektur?

Die Dauer hängt von der Datenart und der Reaktionszeit der Auskunftei ab. Eine einheitliche gesetzliche Frist für alle Einträge gibt es nicht. Bei erledigten Zahlungsstörungen wägt die Auskunftei seit Ende 2025 im Einzelfall ab. Diese Abwägung kann die Dauer beeinflussen.

Kann ich einen korrekten Eintrag trotzdem löschen lassen?

Nein. Ein korrekter Eintrag bleibt in der Regel bis zum Ablauf der Löschfrist bestehen. Auch ein Anwalt kann einen korrekten Eintrag nicht sofort entfernen. Wenn die Forderung erledigt ist, entscheidet die Auskunftei seit Ende 2025 im Einzelfall, ob der Eintrag in der Bonitätshistorie bleibt.

Was mache ich, wenn die Auskunftei den Eintrag nicht korrigiert?

Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung eines spezialisierten Anwalts. Sie zeigt Ihnen, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist und ob die Erfolgsaussichten bestehen. Wenn die Ersteinschätzung Erfolgsaussicht zeigt, können Sie den Anwalt beauftragen. Wenn Sie die Kosten nicht tragen können, prüfen Sie, ob staatliche Beratungshilfe oder Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Was passiert, wenn ich die Forderung bezahlt habe?

Die Bezahlung der Forderung führt seit Ende 2025 nicht automatisch zur Löschung des Eintrags. Das Landgericht Wiesbaden hat entschieden, dass negative Einträge in der Bonitätshistorie weiterhin bleiben können. Die Auskunftei wägt im Einzelfall ab, ob der Eintrag für die Bewertung weiterhin notwendig ist.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst die Datenart: Forderung, Anfrage, Vertragsdaten oder Insolvenzbezug bestimmen, welche Frist gilt und ob eine Korrektur möglich ist.
  • Die Korrektur ist über die DSGVO kostenlos, wenn Sie den Eintrag direkt bei der Auskunftei beanstanden. Kosten entstehen erst bei anwaltlicher Beauftragung oder Gerichtsverfahren.
  • Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung eines Anwalts, bevor Sie Geld ausgeben; sie zeigt die Erfolgsaussichten und die möglichen Schritte.
  • Bezahlen der Forderung reicht nicht: Seit Ende 2025 entscheidet eine Einzelfallabwägung, ob der Eintrag in der Bonitätshistorie bleibt.
  • Ein korrekter Eintrag bleibt bis zur Löschfrist bestehen; ein Gerichtsverfahren kann zugunsten der Auskunftei enden, und Sie tragen dann die Kosten selbst.

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