Wenn Sie ein Girokonto eröffnen wollen und die Bank Sie wegen schlechter Schufa-Daten, eines unbezahlten Kredits oder aktueller Schulden ablehnt, fühlt sich das wie eine Sackgasse an. Ohne Konto kein Gehaltseingang, keine Mietzahlung, kein Stromvertrag. Für genau diese Situation gibt es das Basiskonto: ein gesetzlich garantiertes Konto für den grundlegenden Zahlungsverkehr, das jeder Mensch, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, beanspruchen kann.
Für die Eröffnung eines Basiskontos ist Ihre Bonität kein zulässiger Ablehnungsgrund. Schulden, ein niedriger Score bei der Schufa oder ein geringes Einkommen dürfen nicht dazu führen, dass die Bank das Konto verweigert. Wenn Sie wegen „Bonität" abgelehnt werden, ist das meist ein Fehler der Bank oder ein bürokratisches Hindernis, das sich korrigieren lässt. Wie Sie konkret gegen eine Ablehnung vorgehen, erklären wir in den nächsten Abschnitten. Sie müssen keine Umwege gehen, aber Sie brauchen einen planvollen, schriftlichen Weg.
Warum die Bonität beim Basiskonto keine Rolle spielt
Die rechtliche Grundlage für das Basiskonto ist das Zahlungskontengesetz. Jeder Mensch, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat daraus einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto, auch wenn es nicht ganz kostenlos sein muss. Die Bank ist verpflichtet, dieses Konto anzubieten, es mindestens mit Basisfunktionen wie Überweisungen, Lastschriften, Bargeldabhebung und Kartendienst auszustatten. Ihre Bonität, also Ihr Score-Wert und offene Schulden, spielt dafür keine rechtliche Rolle. Darauf weist auch die unabhängigen Vergleichs-Redaktion bei Finanztip in ihren Hinweisen hin: Wer die Eröffnung verweigern will, darf das nicht mit dem Schufa-Eintrag des Kunden begründen.
Die Bank darf nur in schwerwiegenden Fällen ablehnen, etwa wenn sie die Identität nicht überprüfen kann, die Person bereits ein Konto hat oder dringende Geschäftsinteressen entgegenstehen. Das sind Ausnahmefälle. Die schlichte Information „leihe Score ist zu schlecht" ist dagegen keine zulässige stehende Grundlage. Wenn Sie als richtig erkannt haben, dass ein Basiskonto beantragt wird und die Bank dagegen keine einwandfreien als „Versagung" formuliert, geht der Fehler aus der Bank. Sie müssen diesen Fehler dokumentieren und korrigieren lassen.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass man zuerst nur ein normales Girokonto bekommen müsse und das Basiskonto erst der zweite Schritt wäre. Praktisch können Sie so vorgehen, nötig ist es aber nicht. Wer ein Standardkonto oder ein besser konditioniertes Konto bekommt, ist besser dran. Führt der Weg jedoch nicht zum Erfolg, ist das Basiskonto kein „geringeres Recht", sondern ein gesetzlicher Anspruch.
Schritt für Schritt gegen die Ablehnung vorgehen
Stellen Sie den Antrag ausdrücklich als Antrag auf ein Basiskonto, nicht nur als Antrag auf ein Girokonto. Rufen Sie nicht nur an, sondern stellen Sie den Antrag schriftlich mit den offiziellen Formularen, die das Institut dafür anbieten muss. Sie können die Formulare der Bank nutzen oder einen eigenen Brief per Einschreiben senden. Sagen Sie darin genau: Ich bin rechtlich dazu berechtigt, ein Basiskonto zu eröffnen, und verlange es gemäß Zahlungskontengesetz.
Der Brief sollte die Grundlagen belegen: Ihre Daten, die genaue Bezeichnung des Kontos, eine Meldebescheinigung oder ein Ausweisdokument sowie, falls gefordert, Nachweise Ihres rechtmäßigen Aufenthalts. Bitten Sie die Bank um eine schriftliche Antwort. Lehnt sie ab und nennt Ihre Bonität als Grund, beginnen Sie mit dem ersten praktischen Gegenschritt: Schreiben Sie der Bank einen schriftlichen Einspruch und weisen Sie auf Ihren Anspruch hin. Nennen Sie eine Frist von zwei Wochen für die Entscheidung. Antworten Sie auch auf Mahnungen schriftlich. Eine Ablehnung wegen Ihrer Bonität ist nicht zulässig.
Bleibt die Bank bei der Verweigerung, gibt es eine zentrale Instanz: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Behörde überwacht, ob Banken das Zahlungskontengesetz einhalten. Sie können über das offizielle Beschwerdesystem der BaFin jede Entscheidung prüfen lassen. Dazu schildern Sie der BaFin den genauen Sachverhalt und legen die schriftliche Ablehnung der Bank bei. Die BaFin selbst eröffnet kein Konto für Sie. Sie prüft aber, ob die Bank rechtswidrig gehandelt hat, und kann die Einhaltung des Gesetzes gegenüber dem Institut durchsetzen. Zusätzlich können Sie die Schuldnerberatung der Verbraucherzentralen nutzen, die sich mit Basiskonto-Bedingungen genau auskennt und den Schriftverkehr begleiten kann. Dieser Weg dauert, ist aber meist nicht teuer: Die Beratung der Verbraucherzentralen ist in der Regel vergünstigt oder kostenlos.
Die Schufa-Daten prüfen und veraltete Einträge korrigieren
Parallel zur Kontoeröffnung sollten Sie sich um Ihre Schufa-Daten kümmern. Der Bundesgerichtshof hat am 18. Dezember entschieden: Bezahlte Schulden können bis zu drei Jahren gespeichert werden. Es gibt aber eine verkürzte Frist von 18 Monaten, wenn die Forderung vollständig bezahlt ist und die Voraussetzungen vorliegen.
Auch eine vorzeitige Löschung einzelner Einträge ist in diesem Fall möglich.
Das bedeutet für Sie: Fordern Sie einmal im Jahr eine kostenlose Datenübersicht und eine vollständige Selbstauskunft an. Sie finden dort jeden gespeicherten Eintrag, den Zeitpunkt und den Empfänger. Anhand der Daten können Sie feststellen, ob ein Eintrag länger als 18 Monate nach der letzten Zahlung gespeichert blieb. Wenn das der Fall ist, haben Sie einen Anspruch auf Löschung bei der Schufa. Stellen Sie den Löschungsantrag schriftlich, beschreiben Sie den Sachverhalt und legen Sie den Zahlungsnachweis bei. Wenn die Schufa einen Eintrag zu Unrecht speichert, widersprechen Sie der Meldung. Eine korrekte Löschung beseitigt einen Grund für einen Ablehnungsversuch. Sie hilft aber nicht für genau diese eine Ablehnung.
Wichtig: Ein oder mehrere Schufa-Einträge können in dieser Zeit weiter blockieren und Zahlungen erschweren.
Kosten, Fallstricke und wann Sie eine Schuldnerberatung brauchen
Das Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Die Bank kann im gesetzlichen Rahmen ein Entgelt für Kontoführung und Leistungen verlangen. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, vergleichen Sie die Kosten mehrerer Institute: Manche verlangen einen geringen Jahresbeitrag, andere verkaufen teure Einzelleistungen. Schließen Sie auf dem Basiskonto nur Leistungen ab, die Sie tatsächlich nutzen.
Das wichtigste Risiko liegt nicht in der Kontoeröffnung, sondern in den Schulden, die zur Ablehnung geführt haben könnten. Wer unbezahlte Rechnungen und Mahnbescheide ignoriert, riskiert einen Vollstreckungsbescheid. Dann greift das Gericht in Ihr Eigentum: Gerichtsvollzieher nehmen Wertgegenstände mit und können ein Pfandsiegel hinterlassen. Deshalb ist die erste Chance, ein Basiskonto zu haben, dass Sie unbezahlte Forderungen nicht vollständig ignorieren. Wenn Sie aktuell kein Geld haben und eine lange aufgelaufene Insolvenz droht, ist Schuldnerberatung der richtige Weg, kein Zeichen von Schwäche. Die Verbraucherzentralen beraten kostenlos und unabhängig. Ihre Aufgabe ist es, einen Überblick über die Forderungen zu schaffen und Zahlungsausfälle zu klären. Ein Basiskonto kann Ihnen allenfalls helfen, die notwendigsten Zahlungen zu verwalten, aber es löst die Schulden nicht.
Es gibt auch Fallstricke. Ein praktisches Hindernis sind Dokumente wie eine Fiktionsbescheinigung: Wenn Sie einen Aufenthaltsstatus haben, der keine Meldebescheinigung enthält, und Sie keine vollständigen Papiere vorweisen können, kann die Bank die Identität nicht abschließend prüfen. In diesem Fall sind die Verbraucherzentrale und gegebenenfalls die Beratungsstelle für öffentliches Recht die erste Anlaufstelle.
Praktische Übersicht: Was Sie jetzt tun können
| Situation | Konkreter Schritt | Hilft bei |
|---|---|---|
| Bank macht „mündliche Ablehnung“ | Schriftlichen Basiskonto-Antrag per Einschreiben verlangen | Erste Klarheit |
| Ablehnung wegen Bonität | Thematisieren Sie, warum dieser Grund nicht lässig; schriftliche bestehen | Widerspruch |
| Schufa-Eintrag zu alt | Datenübersicht anfordern, Fälligkeit prüfen, Löschung für Einzelfall beantragen | Datenbasis |
| Bank hält Abweisung | BaFin-Beschwerde mit allen Unterlagen | Bankenaufsicht |
| Sie brauchen bei der Bank des Betriebs | Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale nutzen | Langfristige Lösung |
Sie müssen diese Schritte nicht in einer festen Reihenfolge durchlaufen. In der Praxis hilft es, parallel zu arbeiten: Fordern Sie zuerst die Schufa-Auskunft an, damit Sie den Sachverhalt vollständig kennen. Fordern Sie die Bank schriftlich zur Entscheidung auf und legen Sie alle Unterlagen vor.
Kernaussagen
- Basiskonto einfordern: Banken dürfen die Eröffnung des Basiskontos nicht wegen des Schufa-Scores, geringen Einkommens oder vergangener Schulden verweigern. Nennen Sie den konkreten Grund und bleiben Sie schriftlich.
- Schriftlich bleiben: Verzichten Sie auf Anrufe und mündliche Zusagen. Antrag, Widerspruch und Beschwerde müssen schriftlich erfolgen. Wenden Sie sich mit der Beschwerde an die BaFin, falls die Bank hart bleibt.
- Schufa-Abfrage nutzen: Fordern Sie einmal jährlich die kostenlose Datenübersicht an und prüfen Sie, ob ein Eintrag nach der Bezahlung länger als 18 Monate gespeichert wird. Nur wenn das so ist, fordern Sie die Löschung des Eintrags an.
- Kosten vergleichen: Ein Basiskonto kann Geld kosten, muss es aber nicht. Vergleichen Sie die jährlichen Entgelte, bevor Sie sich entscheiden.
- Schuldner ermieten: Wenn Mahnbescheide und Vollstreckungen im Raum stehen, klären Sie diese rechtzeitig mit der Verbraucherzentrale. Das Konto allein löst die Schulden nicht.
FAQ
Darf eine Bank wirklich wegen der Schufa ein Basiskonto verweigern?
Nein. Ihre Bonität ist kein rechtlicher Ablehnungsgrund. Auch hohe Schulden, ein niedriger Score oder geringes Einkommen sind keine Ausschlusskriterien. Nur selten sind Ablehnungen zulässig, etwa wenn die Bank die Identität nicht feststellen kann oder spezifische gesetzliche Gründe vorliegen, die nichts mit Ihrer Zahlungshistorie zu tun haben.
Gibt es eine Frist, innerhalb der die Bank einem Basiskonto zustimmen oder ablehnen muss?
Das Zahlungskontengesetz enthält keine genauen gesetzlichen Fristen für die Eröffnung. Die Bank ist aber verpflichtet, Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu geben und über den Antrag zu entscheiden. Reagiert das Institut nicht oder nur mündlich, bestehen Sie auf einer schriftlichen Antwort, damit Sie später Belege für eine BaFin-Beschwerde haben.
Was kann ich mich bei der BaFin genau einreichen?
Sie schildern den konkreten Fall: Ihre Daten, die Gründe der Ablehnung und die schriftliche Ablehnung der Bank. Sie weisen auf Ihren Rechtsanspruch hin und bitten die BaFin zu prüfen, ob die Bank gegen das Zahlungskontengesetz verstoßen hat. Die BaFin eröffnet nicht Ihr Konto, kann die Bank aber zwingen, das Gesetz einzuhalten.
Muss die Bank noch bestehen, wenn die Schufa den Fällen leidet?
Ja. Nach der Kontoeröffnung besteht ein laufendes Vertragsverhältnis, das die Bank nur unter ganz engen Bedingungen beenden darf. Wenn sich Ihre Bonität später verschlechtert, wird der Vertrag dadurch nicht ungültig. Eine Kündigung wegen eines überzogenen Girokontos ist gesetzlich stark eingeschränkt.