Dieser Artikel richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die einen Inkassobrief erhalten haben oder in ihrer Bonitätsauskunft einen Eintrag entdeckt haben, den sie für falsch halten. Ein Inkasso-Eintrag entsteht, wenn ein Unternehmen eine offene Rechnung an ein Inkassounternehmen weitergibt und dieses die Forderung eintreibt. Bleibt die Forderung unbezahlt, kann der Gläubiger oder das Inkassounternehmen das an Auskunfteien wie die Schufa melden. Auskunfteien sind private Unternehmen, die Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern sammeln und an Vertragspartner weitergeben. Eine solche Meldung landet in Ihrer Bonitätsakte und kann Kredite, Mietverträge oder Handyverträge erschweren.
Die gute Nachricht: Nicht jeder Eintrag ist korrekt, und nicht jeder korrekte Eintrag muss dauerhaft stehen bleiben. Die Schufa darf nicht alles speichern und auch nicht auf Dauer. Wer einen Eintrag bestreitet, sollte systematisch vorgehen: Forderung prüfen, schriftlich widersprechen, Datenauskunft verlangen und bei Bedarf Beratung holen.
Prüfen, ob die Forderung wirklich besteht
Zahlen Sie nicht sofort, aber ignorieren Sie das Schreiben auch nicht. Bevor Sie auf ein Inkassoschreiben reagieren, prüfen Sie, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Ein Inkassounternehmen darf nur Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen tatsächlich Anspruch hat, etwa wenn eine Rechnung nicht bezahlt wurde. Existiert keine offene Rechnung, ist die Inkasso-Forderung unberechtigt.
Prüfen Sie das Schreiben auf drei Punkte: Wer ist der ursprüngliche Gläubiger, also das Unternehmen, das die Rechnung gestellt hat? Gibt es einen Vertrag oder eine Rechnung, die die Forderung belegt? Und stimmen Betrag und Zeitraum mit Ihrer Erinnerung überein? Wenn Sie die Rechnung bereits bezahlt haben, suchen Sie den Zahlungsbeleg heraus. Wenn Sie den Vertrag nie abgeschlossen haben, notieren Sie das.
Auch das Inkassounternehmen selbst sollten Sie prüfen. Seriöse Unternehmen nennen ihren Auftraggeber und sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass nicht alle geforderten Inkasso-Kosten bezahlt werden müssen. Inkassounternehmen verlangen oft zusätzliches Geld für ihre Tätigkeit, aber ein Teil dieser Kosten ist nicht zu zahlen. Wenn das Schreiben unseriös wirkt oder die Forderung nicht nachvollziehbar ist, zahlen Sie nicht vorschnell.
Ein wichtiger Unterschied: Das Inkassounternehmen kann die Forderung im Auftrag des Gläubigers eintreiben. Es kann die Forderung aber auch selbst gekauft haben. Das nennt man Forderungskauf oder Abtretung. Im zweiten Fall muss das Unternehmen nachweisen, dass der Anspruch wirksam auf es übergegangen ist. Fehlt dieser Nachweis, können Sie die Forderung zurückweisen.
Schriftlich widersprechen und Datenauskunft verlangen
Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Benennen Sie den konkreten Eintrag, erklären Sie, warum er falsch ist, und fordern Sie Korrektur oder Löschung. Fügen Sie Belege bei, etwa den Zahlungsbeleg oder den Nachweis, dass kein Vertrag besteht. Schicken Sie das Schreiben per Einschreiben und bewahren Sie eine Kopie auf. Reagiert das Inkassounternehmen nicht oder lehnt es die Löschung ab, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden.
Parallel dazu sollten Sie bei den Auskunfteien eine Datenauskunft verlangen. Die Schufa ist ein privates Unternehmen. Sie erhält ihre Informationen hauptsächlich über ihre Vertragspartner aus der Wirtschaft. Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel. Die Verbraucherzentrale zeigt, wie man abfragt, was Auskunfteien gespeichert haben, und wie man sich bei falschen Einträgen wehren kann.
Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind. Fordern Sie die Auskunft bei jeder Auskunftei an, nicht nur bei der Schufa, denn der Eintrag kann auch bei anderen Anbietern liegen. In der Auskunft sehen Sie, welcher Eintrag vorliegt, wer ihn gemeldet hat und bis wann er gespeichert werden soll.
| Schritt | Was Sie tun | Warum es hilft |
|---|---|---|
| 1 | Forderung und Gläubiger prüfen | Sie erkennen, ob die Forderung berechtigt ist |
| 2 | Inkassounternehmen prüfen | Sie vermeiden Zahlungen an unseriöse Anbieter |
| 3 | Schriftlich widersprechen | Sie dokumentieren Ihren Einwand und sichern Belege |
| 4 | Datenauskunft verlangen | Sie sehen, welche Einträge bei welcher Auskunftei liegen |
| 5 | Beratung holen | Sie erhalten Unterstützung bei hohen Forderungen |
Wichtig: Nicht jeder negative Eintrag ist korrekt, und nicht jeder korrekte Eintrag ist sofort löschbar. Ein Eintrag, der zu Recht besteht, weil eine Forderung offen ist, bleibt in der Regel bestehen, bis die Forderung beglichen ist oder die gesetzliche Speicherfrist abläuft. Die genauen Löschfristen hängen von der Art des Eintrags und der Auskunftei ab; fragen Sie im Zweifel direkt nach dem vorgesehenen Löschdatum.
Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist
Bei kleinen, klaren Fällen können Sie den Widerspruch selbst formulieren. Sobald die Forderung hoch ist, mehrere Einträge vorliegen oder das Inkassounternehmen auf Zahlung besteht, lohnt sich Beratung. Die Verbraucherzentrale hilft bei Fragen zu Schufa-Einträgen und Inkassobriefen und zeigt, welche Kosten zu zahlen sind und welche nicht.
Für Menschen mit mehreren offenen Forderungen oder drohender Überschuldung ist die Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner. Diese Beratung wird von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden angeboten und ist in der Regel kostenlos oder kostengünstig. Sie prüft die Forderungen und verhandelt mit Gläubigern. Außerdem hilft sie, einen Überblick über die finanzielle Lage zu bekommen. Je früher Sie die Beratung aufsuchen, desto mehr Spielraum bleibt, um Zahlungspläne auszuhandeln.
Vorsicht vor Anbietern, die gegen Geld eine schnelle Löschung versprechen. Eine Löschung hängt von der Berechtigung des Eintrags und den gesetzlichen Regeln ab, nicht von einem bezahlten Service. Seriöse Hilfe erkennen Sie daran, dass sie transparent über Kosten und Erfolgsaussichten spricht. Wenn ein Schreiben unseriös wirkt, zahlen Sie nicht, sondern holen Sie sich eine zweite Meinung ein.
Kernaussagen
- Forderung prüfen, bevor Sie zahlen: Kontrollieren Sie Gläubiger, Rechnung und Betrag; existiert keine offene Rechnung, ist die Forderung unberechtigt.
- Schriftlich widersprechen und Belege sichern: Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben und fügen Sie Zahlungsbelege oder Vertragsnachweise bei.
- Datenauskunft bei allen Auskunfteien verlangen: Neben der Schufa speichern auch Creditreform Boniversum und CRIFBürgel Daten. Nur wer die Auskunft anfordert, sieht, welche Einträge vorliegen.
- Nicht alle Inkasso-Kosten zahlen: Ein Teil der geforderten Gebühren ist nicht zu zahlen; die Verbraucherzentrale zeigt, welche Kosten berechtigt sind.
- Bei hohen Forderungen Beratung holen: Die Schuldnerberatung ist meist kostenlos und prüft Forderungen, verhandelt mit Gläubigern und hilft bei Überschuldung.
FAQ
Was ist ein Inkasso-Eintrag?
Bleibt die Forderung unbezahlt, kann der Gläubiger oder das Inkassounternehmen das an Auskunfteien wie die Schufa melden, was Ihre Bonität belastet.
Muss ich alle Inkasso-Kosten bezahlen?
Nein. Inkassounternehmen verlangen oft zusätzliches Geld für ihre Tätigkeit, aber nicht alle diese Kosten müssen bezahlt werden. Die Verbraucherzentrale informiert, welche Kosten zu zahlen sind und welche nicht.
Wie lange bleibt ein Eintrag in der Schufa?
Die Speicherdauer hängt von der Art des Eintrags und der Auskunftei ab. Fragen Sie im Zweifel direkt bei der Auskunftei nach dem vorgesehenen Löschdatum.
Was kostet die Beratung bei der Verbraucherzentrale?
Die Verbraucherzentrale bietet Beratung zu Schufa-Einträgen und Inkassobriefen an; die Kosten hängen vom Umfang der Beratung ab. Die Schuldnerberatung von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden ist in der Regel kostenlos oder kostengünstig.
Kann ich einen korrekten Eintrag löschen lassen?
Nicht jeder korrekte Eintrag ist sofort löschbar.