Sie sind privater Verbraucher in Deutschland und haben ein Leasing für ein Auto beantragt. Der Anbieter hat Ihren Antrag abgelehnt, weil Ihre Bonität nicht ausreicht. Bonität heißt Zahlungsfähigkeit. Der Leasinggeber prüft, ob Sie die monatlichen Raten voraussichtlich zuverlässig zahlen können. Dazu fragt er Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA oder Creditreform ab und prüft Ihr Einkommen und Ihre laufenden Verpflichtungen.
Die Ablehnung ist nicht endgültig. Sie haben drei Möglichkeiten: Prüfen Sie, welche Daten der Anbieter gesehen hat, und korrigieren Sie Fehler. Passen Sie das Angebot an, damit das Risiko für den Anbieter sinkt. Oder holen Sie sich Unterstützung, wenn Schulden oder ein niedriges Einkommen die Ursache sind. Diese Schritte sind in dieser Reihenfolge sinnvoll, und die meisten kosten nichts.
Warum die Bonität über den Leasingantrag entscheidet
Beim Leasing nutzen Sie das Fahrzeug gegen monatliche Raten, ohne es zunächst zu kaufen. Der Anbieter trägt das Risiko, dass Sie die Raten nicht zahlen. Deshalb prüft er Ihre Zahlungsfähigkeit, bevor der Vertrag zustande kommt. Er verlangt ein Mindestalter von 18 Jahren, einen festen Wohnsitz in Deutschland, einen gültigen Führerschein und eine ausreichende Bonität.
Die Prüfung läuft über Wirtschaftsauskunfteien. Die SCHUFA und Creditreform speichern Daten zu Ihren Verträgen und Zahlungen. Daraus berechnen sie einen Score, also eine Wahrscheinlichkeit, wie zuverlässig Sie künftig zahlen. Der Leasinganbieter erhält diesen Score zusammen mit den wichtigsten gespeicherten Daten. Ein negativer Score oder ein Eintrag über eine offene Forderung führt häufig zur Ablehnung des Antrags.
Jeder Anbieter bewertet die Daten nach seinen eigenen Regeln. Die Entscheidung fällt bei jedem Anbieter einzeln. Manche verlangen einen höheren Zins oder eine höhere Anzahlung, statt den Vertrag abzulehnen. Klären Sie deshalb zuerst die Ursache, bevor Sie den nächsten Antrag stellen. Halten Sie die Einkommensnachweise bereit, die der Anbieter verlangt, etwa Gehaltsabrechnungen oder den Steuerbescheid.
Zuerst die SCHUFA-Datenkopie prüfen
Bevor Sie einen neuen Antrag stellen, sollten Sie prüfen, welche Daten die Auskunftei über Sie gespeichert hat. Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie von der SCHUFA zu verlangen. Die Datenkopie listet Ihre gespeicherten Verträge, Anfragen und Adressen auf. Das Bestellformular ist auf der SCHUFA-Seite schwer zu finden. Suchen Sie beim Bestellen der SCHUFA-Selbstauskunft gezielt nach dem Begriff „Datenkopie“.
Die kostenlose Datenkopie ist nicht dasselbe wie die kostenpflichtige SCHUFA-Bonitätsauskunft, die Ihren Score so zeigt, wie der Anbieter ihn sieht. Für die Prüfung Ihrer Daten reicht die Datenkopie. Die folgende Tabelle zeigt, welche Auskunft Sie wofür brauchen:
| Dokument | Kosten | Was Sie daraus lesen |
|---|---|---|
| Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | einmal im Jahr kostenlos | Alle gespeicherten Daten, Verträge, Anfragen, Adressen |
| SCHUFA-Bonitätsauskunft | kostenpflichtig | Ihren Score, so wie der Anbieter ihn erhält |
Prüfen Sie die Datenkopie auf drei Punkte: Gehören alle Einträge zu Ihnen? Sind Verträge, die Sie längst bezahlt haben, noch als offen geführt? Und tauchen Anfragen auf, die Sie nicht ausgelöst haben? Wenn Sie einen Fehler finden, verlangen Sie schriftlich die Korrektur oder Entfernung des Eintrags. Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten. Wenn sie die Korrektur ablehnt, können Sie sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Diese Schritte kosten nichts, brauchen aber Geduld. Erst wenn die Daten stimmen, hat ein neuer Antrag eine gute Grundlage.
Das Angebot anpassen oder absichern
Wenn die Daten stimmen und die Bonität trotzdem nicht reicht, können Sie das Angebot verändern, damit das Risiko für den Anbieter sinkt. Die einfachste Variante ist eine Sonderzahlung: Sie zahlen einen größeren Betrag zu Beginn. Dadurch sinkt die monatliche Rate, und der Anbieter muss weniger Geld vorfinanzieren. Auch eine kürzere Laufzeit oder ein günstigeres Fahrzeug senken die Belastung.
Eine zweite Variante ist die Bürgschaft. Eine Person mit guter Bonität, etwa ein Familienmitglied, übernimmt die Haftung, wenn Sie die Raten nicht zahlen. Der Anbieter sieht den Vertrag dann als abgesichert an. Der Bürge haftet jedoch mit seinem Vermögen, und der Anbieter kann ihn direkt in Anspruch nehmen. Schlagen Sie eine Bürgschaft nur vor, wenn die Person die mögliche Belastung tragen kann.
Eine dritte Variante ist die Kaution. Der Anbieter verlangt einen Geldbetrag, den Sie bei Vertragsende zurückerhalten. Die Kaution senkt das Risiko, weil der Anbieter im Schadensfall auf den Betrag zugreifen kann. Fragen Sie den Anbieter ausdrücklich, ob eine höhere Sonderzahlung oder eine Kaution die Ablehnung abwenden kann. Nicht jeder Anbieter bietet das an, aber ein Gespräch kostet nichts.
Wenn keine Anpassung möglich ist, bleibt der Weg zu einem anderen Anbieter. Stellen Sie aber nicht mehrere Anträge gleichzeitig, denn jede Anfrage erzeugt einen Eintrag bei der SCHUFA und mehrere Anfragen in kurzer Zeit verbessern Ihre Position nicht. Klären Sie zuerst die Daten und passen Sie dann das Angebot an. Erst danach stellen Sie einen einzigen neuen Antrag.
Wann sich Beratung und anwaltliche Hilfe lohnen
Wenn Schulden oder ein Einkommen, das die Raten nicht deckt, die Ursache sind, lohnt sich eine Schuldnerberatung. Viele Beratungsstellen, etwa bei Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt, arbeiten kostenlos oder verlangen nur einen kleinen Beitrag. Die Beratung prüft Ihre Einnahmen und Ausgaben und stellt fest, ob Sie das Leasing überhaupt tragen können. Außerdem hilft sie, bestehende Schulden zu ordnen. Das ist auch dann ein sinnvoller Weg, wenn Sie vorerst auf das Leasing verzichten und Ihre Finanzen stabilisieren.
Anwaltliche Hilfe ist sinnvoll, wenn die Auskunftei einen Fehler nicht korrigiert oder wenn Sie prüfen möchten, ob ein Eintrag entfernt werden kann. Einige Kanzleien werben damit, Einträge auf Grundlage von Urteilen des EuGH und des OLG Köln entfernen zu lassen. Eine Entfernung ist aber nur im Einzelfall möglich, und niemand kann den Erfolg garantieren. Fragen Sie vor der Beauftragung, was die Beratung kostet und welche Aussichten Ihr Fall hat. Bei geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann die Anwaltskosten, Sie zahlen nur einen kleinen Eigenanteil.
Eine Verbraucherinsolvenzberatung ist erst dann sinnvoll, wenn die Schulden so hoch sind, dass Sie sie absehbar nicht zurückzahlen können. Sie dient nicht dazu, ein Leasing zu retten. Sie ist der Weg zu einem Neustart aus der Insolvenz. Wer solche Schulden hat, sollte diesen Weg nicht einschlagen.
Kernaussagen
- Prüfen Sie zuerst die SCHUFA-Datenkopie: Sie erhalten sie einmal im Jahr kostenlos und sehen, welche Daten der Anbieter bei seiner Entscheidung hatte.
- Korrigieren Sie falsche Einträge vor dem nächsten Antrag: Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten, die Korrektur selbst kostet nichts.
- Passen Sie das Angebot an: Sonderzahlung, kürzere Laufzeit, günstigeres Fahrzeug, Kaution oder Bürgschaft senken das Risiko für den Anbieter.
- Stellen Sie nicht mehrere Anträge gleichzeitig: Jede Anfrage wird gespeichert, ohne Ihre Position zu verbessern.
- Holen Sie sich Hilfe, wenn Schulden die Ursache sind: Schuldnerberatung ist oft kostenlos, Beratungshilfe übernimmt bei geringem Einkommen die Anwaltskosten.
FAQ
Was kann ich nach einer Ablehnung sofort einen neuen Leasingantrag stellen?
Ja, aber warten Sie, bis Sie die Ursache geklärt haben. Prüfen Sie zuerst die Datenkopie, korrigieren Sie Fehler und passen Sie das Angebot an. Mehrere Anträge in kurzer Zeit erzeugen mehrere Anfragen bei der SCHUFA. Sie verbessern Ihre Aussichten nicht.
Was kostet die SCHUFA-Auskunft?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist einmal im Jahr kostenlos. Die Bonitätsauskunft ist kostenpflichtig und zeigt Ihren Score so, wie der Anbieter ihn sieht. Für die Prüfung Ihrer gespeicherten Daten reicht die kostenlose Datenkopie.
Hilft eine Bürgschaft, wenn meine Bonität nicht reicht?
Ja, eine Bürgschaft kann die Ablehnung abwenden. Der Anbieter kann sich dann an den Bürgen wenden, wenn Sie nicht zahlen. Der Bürge haftet mit seinem Vermögen und kann direkt in Anspruch genommen werden. Gehen Sie eine Bürgschaft nur ein, wenn die Person die Belastung tragen kann.
Was mache ich, wenn die SCHUFA-Daten falsch sind?
Verlangen Sie schriftlich die Korrektur oder Entfernung des Eintrags. Wenn sie die Korrektur ablehnt, können Sie sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren oder einen Anwalt einschalten.
Wann ist eine Schuldnerberatung sinnvoll?
Wenn Schulden oder ein Einkommen, das die Raten nicht trägt, die Ursache sind. Die Beratung prüft Ihre Finanzen, hilft, die Schulden zu ordnen, und zeigt Ihnen, ob Leasing überhaupt das Richtige ist. Viele Beratungsstellen sind kostenlos oder verlangen nur einen kleinen Beitrag.