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Welche Schritte helfen, wenn eine Datenauskunft schwer verständlich ist

Sie haben bei einer Auskunftei wie der Schufa, Creditreform, infoscore oder Bürgel eine Datenauskunft angefordert. Das Dokument enthält Abkürzungen, Zahlenkolonnen und einen Score-Wert, den Sie nicht einordnen können. Wenn Sie als privater Verbraucher in Deutschland klären wollen, was darin steht, ob die Daten stimmen und wie Sie sich gegen falsche oder unklare Einträge wehren können, gehen Sie in vier Schritten vor: prüfen, nachfragen, belegen, beschweren.

Eine Auskunftei ist ein privates Unternehmen. Sie sammelt Zahlungsdaten von Verbrauchern und verkauft sie an Banken, Mobilfunkanbieter, Vermieter und Online-Händler. Der Score ist eine Zahl. Sie soll ausdrücken, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Rechnungen bezahlen. Unternehmen nutzen diesen Wert bei Entscheidungen über Kredite, Handyverträge oder Mietverträge. Die Datenauskunft, auch Selbstauskunft genannt, zeigt Ihnen, welche Informationen die Auskunftei über Sie gespeichert hat.

Das Dokument müssen Sie nicht allein entschlüsseln. Sie haben gesetzliche Rechte und können sie schrittweise durchsetzen: die kostenlose Selbstauskunft einmal im Jahr, die Erklärung des Score-Werts bei abgelehnten Verträgen und die Korrektur falscher Einträge. Die Verbraucherzentrale zeigt, wie Sie die Auskunft bei Schufa und anderen Auskunfteien verlangen und worauf Sie dabei achten sollten.

Was in einer Datenauskunft steht und was Sie zuerst prüfen

Prüfen Sie zuerst die Fakten. Eine Datenauskunft besteht aus mehreren Bausteinen mit unterschiedlicher Aussagekraft. Die wichtigsten sind:

Baustein Bedeutung Prüfpunkt
Stammdaten Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Adressen Stimmen Schreibweise und Adressen? Gehören alte Adressen wirklich zu Ihnen?
Vertragsdaten Laufende und beendete Verträge, etwa Girokonto, Kredit, Mobilfunk Sind alle Verträge bekannt? Sind beendete Verträge noch gelistet?
Zahlungsinformationen Gemeldete Rückstände, Mahnungen, abgeschlossene Insolvenzverfahren Sind Beträge und Zeiträume korrekt? Wurde die Forderung inzwischen bezahlt?
Anfragen Abrufe von Unternehmen, die Ihre Daten angefordert haben Passt jede Anfrage zu einem tatsächlich gestellten Antrag?
Score-Wert Berechnete Zahl zur Einschätzung Ihrer Zahlungswahrscheinlichkeit Welche Faktoren haben den Wert gesenkt?

Beginnen Sie mit den Stammdaten. Ein vertauschter Buchstabe im Namen oder eine alte Adresse kann dazu führen, dass Daten einer anderen Person oder eines früheren Mitbewohners in Ihrer Akte landen. Solche Vermischungen kommen vor und lassen sich meist schnell belegen. Prüfen Sie dann die Vertragsdaten: Ein Vertrag, den Sie vor Jahren gekündigt haben, darf nicht mehr als laufend geführt werden. Bei Zahlungsinformationen ist der Zeitpunkt entscheidend: Eine Forderung, die Sie bezahlt haben, muss als erledigt gekennzeichnet sein. Auskunfteien müssen gespeicherte Daten richtig und aktuell halten. Wenn ein Eintrag unklar ist, notieren Sie sich die genaue Bezeichnung, das Datum und die Vertragsnummer. So können Sie später gezielt nachfragen.

Die Anfragen sind ein eigener Prüfpunkt. Jedes Mal, wenn ein Unternehmen Ihre Daten abruft, speichert die Auskunftei diesen Abruf. Manche Abfragen sind für Sie unsichtbar und können den Score beeinflussen. Wenn Sie eine Anfrage sehen, die Sie keinem eigenen Antrag zuordnen können, fragen Sie bei der Auskunftei nach, welches Unternehmen angefragt hat und zu welchem Zweck. Einen unberechtigten Abruf können Sie als Datenschutzverstoß melden.

So fordern Sie eine verständliche Erklärung des Score-Werts an

Der Score ist die Zahl, die über Kreditchancen entscheidet, und der unverständlichste Teil der Auskunft. Wenn ein Unternehmen Ihren Antrag auf einen Kredit, einen Handyvertrag oder eine Mietwohnung wegen des Scores abgelehnt hat, müssen Sie das nicht hinnehmen. Dann muss die Auskunftei erklären, wie der Score berechnet wurde, welche Daten in die Berechnung eingeflossen sind und welche Bedeutung der Wert für die Entscheidung hatte. Dieses Recht steht in der Datenschutz-Grundverordnung und in den ergänzenden Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes. Diese Regeln verlangen besondere Transparenz bei automatisiert getroffenen Entscheidungen.

Fordern Sie die Erklärung schriftlich an. Ein formloser Brief oder eine E-Mail genügt. Beziehen Sie sich darin auf Ihre Selbstauskunft und fragen Sie konkret: Welche gespeicherten Merkmale haben den Score gesenkt? Welche Gewichtung hatten die einzelnen Faktoren? Gibt es einen negativen Eintrag, der den Wert besonders stark beeinflusst? Die Auskunftei muss Ihre Anfrage innerhalb eines Monats beantworten. Bleibt die Antwort aus oder bleibt sie unverständlich, können Sie sich bei der Landesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes beschweren, in dem die Auskunftei ihren Sitz hat.

Achten Sie dabei auf die Kostenfalle. Die erste Selbstauskunft pro Kalenderjahr ist kostenlos. Trotzdem werben im Internet zahlreiche Dienste mit kostenpflichtigen Auskünften über Ihre Kreditwürdigkeit, die im Kern dieselben Daten liefern. Zahlen Sie für eine Auskunft nichts, solange Sie die kostenlose Variante nicht genutzt haben. Wenn Sie die Auskunft bereits haben und nur eine Erklärung des Scores benötigen, gehört diese Erklärung zu Ihrem Auskunftsrecht und darf nicht extra kosten.

Falsche oder unklare Einträge: Berichtigung, Sperrung und Beschwerde

Wenn Sie einen nachweislich falschen Eintrag gefunden haben, fordern Sie die Berichtigung. Das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten steht in Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung. Schreiben Sie der Auskunftei, benennen Sie den Eintrag genau und legen Sie Belege bei: Kontoauszüge, Zahlungsbestätigungen, Kündigungsbestätigungen oder einen Eröffnungsbeschluss über ein Insolvenzverfahren. Die Auskunftei muss den Eintrag prüfen und entweder korrigieren oder Ihnen mitteilen, warum sie ihn für richtig hält. Solange die Prüfung läuft, muss die Auskunftei den Eintrag als streitig kennzeichnen. So darf er bei neuen Anfragen nicht ungeprüft gegen Sie verwendet werden.

Besonders heikel wird es, wenn Sie in der Auskunft eine Forderung entdecken, die Sie nicht anerkennen. Reagieren Sie auf keinen Fall mit Schweigen. Wenn zu dieser Forderung ein Mahnbescheid vom Gericht eingegangen ist, müssen Sie dem Mahnbescheid schriftlich widersprechen. Die interaktive Briefvorlage der Verbraucherzentrale hilft Ihnen, eine unberechtigte Forderung abzuwehren. Wer einen Mahnbescheid ignoriert, riskiert ein Versäumnisurteil. Das Urteil ergeht ohne mündliche Verhandlung und verfestigt den negativen Eintrag in der Auskunft weiter. Zahlen Sie eine strittige Forderung auch nicht einfach, nur um Ruhe zu haben. Mit der Zahlung erkennen Sie die Forderung an und verlieren das Recht, später dagegen vorzugehen.

Wenn die Auskunftei die Berichtigung ablehnt oder nicht reagiert, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können sich bei der zuständigen Datenschutzaufsicht beschweren, die die Auskunftei überwacht. Sie können außerdem rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Verbraucherzentralen beraten zu Datenschutz- und Vertragsfragen und können einschätzen, ob ein Fall aussichtsreich ist. Wenn der Fall komplex ist, etwa weil ein Kredit abgelehnt wurde und ein Schaden entstanden ist, kann ein Anwalt für Datenschutzrecht helfen. Wer die Ursache der negativen Einträge in eigenen Zahlungsschwierigkeiten sieht, findet bei einer Schuldnerberatung kostenlose Unterstützung, bevor sich weitere Forderungen ansammeln.

Die Korrektur eines Eintrags verbessert den Score nicht automatisch sofort. Der Score wird neu berechnet, sobald die Datengrundlage stimmt. Die Berichtigung ist aber die Voraussetzung dafür: Solange ein falscher negativer Eintrag in der Akte steht, fließt er in jede Berechnung ein.

FAQ

Was kostet eine Datenauskunft bei der Schufa?

Die erste Selbstauskunft pro Kalenderjahr ist kostenlos. Das gilt auch für andere Auskunfteien wie Creditreform oder infoscore. Kostenpflichtige Angebote im Internet sind meist nicht nötig, denn sie liefern dieselben Daten.

Muss die Auskunftei erklären, wie mein Score zustande kommt?

Ja, wenn ein Vertrag wegen des Scores abgelehnt wurde. Die Auskunftei muss dann offenlegen, welche gespeicherten Daten in die Berechnung eingeflossen sind und wie der Wert zustande kam. Auch ohne abgelehnten Vertrag können Sie bei der Selbstauskunft nachfragen, welche Faktoren Ihren Score beeinflussen.

Wie lange dauert es, bis falsche Daten korrigiert sind?

Die Auskunftei muss auf Ihre Anfrage innerhalb eines Monats antworten. Wie schnell die Korrektur erfolgt, hängt davon ab, wie eindeutig Ihre Belege sind. Solange die Prüfung läuft, muss der Eintrag als streitig gekennzeichnet werden.

Was mache ich, wenn die Auskunftei meine Korrektur ablehnt?

Legen Sie Widerspruch ein und beschweren Sie sich bei der Datenschutzaufsicht des Bundeslandes, in dem die Auskunftei ihren Sitz hat. Wenn ein größerer Schaden entstanden ist, etwa durch eine abgelehnte Kreditvergabe, kann ein Anwalt für Datenschutzrecht die Durchsetzung übernehmen.

Was passiert, wenn ich einen Mahnbescheid ignoriere?

Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil erlassen. Dann gilt die Forderung als anerkannt und der negative Eintrag in der Auskunft bleibt bestehen. Widersprechen Sie schriftlich, wenn Sie die Forderung nicht anerkennen.

Kernaussagen

  • Fordern Sie die kostenlose Selbstauskunft direkt bei der Auskunftei an. Die erste Auskunft pro Jahr ist kostenlos; kostenpflichtige Online-Dienste liefern keine besseren Daten.
  • Prüfen Sie zuerst Stammdaten, Vertragsdaten und Anfragen. Ein falscher Name, eine alte Adresse oder ein unbekannter Abruf erklärt oft mehr als der Score selbst.
  • Verlangen Sie bei abgelehntem Vertrag eine verständliche Erklärung des Score-Werts. Die Auskunftei muss offenlegen, welche Daten die Berechnung beeinflusst haben.
  • Belegen Sie Korrekturen mit Dokumenten und bestehen Sie auf streitiger Kennzeichnung. Solange die Prüfung läuft, darf der Eintrag nicht ungeprüft gegen Sie verwendet werden.
  • Reagieren Sie auf Mahnbescheide immer schriftlich. Schweigen führt zum Versäumnisurteil und verfestigt den negativen Eintrag.

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