Dieser Artikel hilft allen, die einen Kredit, eine Kreditkarte oder ein Konto beantragt haben und in ihrer SCHUFA-Auskunft eine sichtbare Kreditanfrage finden. Sie erfahren, ob dieser Eintrag Ihre Bonität verschlechtert und welche Schritte sich lohnen. Bonität bedeutet Kreditwürdigkeit: Banken prüfen damit, ob Sie einen Kredit voraussichtlich zurückzahlen. Eine Kreditanfrage ist Teil dieser Prüfung: Das Unternehmen fragt bei der SCHUFA an, ob gegen Sie negative Merkmale vorliegen, bevor es über Ihren Antrag entscheidet. Diese Anfrage wird gespeichert und bleibt für andere Unternehmen, die später Ihre Bonität prüfen, eine Zeit lang sichtbar.
Ob Sie etwas gegen den Eintrag unternehmen können, hängt von zwei Fragen ab: Ist die Anfrage korrekt gespeichert? Und ist die Speicherfrist bereits abgelaufen? Falsche oder unzulässig gespeicherte Anfragen können Sie löschen lassen. Korrekte Anfragen bleiben bis zum Ende der Speicherfrist bestehen; dann entfernt die Auskunftei sie automatisch. Konkret heißt das: prüfen, widersprechen, abwarten.
Erst prüfen, was die SCHUFA über Sie gespeichert hat
Bevor Sie etwas beanstanden oder beantragen, brauchen Sie eine Datenkopie. Darin listet die SCHUFA alle gespeicherten Einträge auf, auch den, der zeigt, welches Unternehmen bei Ihnen angefragt hat. Diese Auskunft ist einmal pro Jahr kostenlos; die Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen dieses Recht. Auch andere Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel oder Infoscore speichern Bonitätsdaten, bei Kreditanfragen ist die SCHUFA aber meist die zentrale Stelle.
Fordern Sie die Datenkopie schriftlich oder über das Online-Portal der SCHUFA an. Gleichen Sie dann ab, ob die aufgeführte Anfrage zu Ihren Anträgen passt. Drei Fragen helfen dabei:
- Habe ich bei diesem Unternehmen tatsächlich einen Kredit, eine Kreditkarte oder ein Konto beantragt?
- Passt das Datum der Anfrage zu meiner Antragstellung?
- Steht die Anfrage in der Auskunft einmal oder mehrfach?
Weicht die Anfrage von Ihren Unterlagen ab, notieren Sie das. Diese Abweichung ist die Grundlage für eine Löschung. Die Verbraucherzentrale erklärt in ihrem Ratgeber zu Schufa-Einträgen, dass Auskunfteien nicht alles und nicht auf Dauer speichern dürfen. Solche Abfragen entstehen nicht nur bei Krediten; schon die Eröffnung eines Girokontos kann dazu führen, dass eine Auskunftei Daten speichert.
Sammeln Sie für den nächsten Schritt Belege: Kontoauszüge, Vertragsunterlagen, E-Mails oder Schreiben der Bank. Sie brauchen diese Unterlagen, sobald Sie die Löschung schriftlich verlangen.
Falsche Anfrage? Löschung schriftlich verlangen
Ein Eintrag wird gelöscht, wenn er falsch ist, unzulässig gespeichert wurde oder die Speicherfrist abgelaufen ist. Eine Kreditanfrage ist falsch, wenn Sie bei dem genannten Unternehmen nie etwas beantragt haben, wenn die Anfrage doppelt eingetragen ist oder wenn das Unternehmen ohne Rechtsgrundlage angefragt hat. Auch eine Anfrage, deren Speicherfrist bereits abgelaufen ist, muss gelöscht werden, selbst wenn sie damals korrekt war.
Verlangen Sie die Löschung schriftlich bei der SCHUFA und gleichzeitig bei dem Unternehmen, das die Anfrage gestellt hat. Nennen Sie den konkreten Eintrag, erklären Sie, warum er unzulässig ist, und legen Sie Ihre Belege bei. Setzen Sie eine Frist: Die Auskunftei muss Ihren Einwand prüfen und Ihnen innerhalb eines Monats antworten. Lehnt die SCHUFA die Löschung ab, bleibt Ihnen die Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsicht. Für die SCHUFA ist das die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Eine solche Beschwerde kostet nichts. Wer schnell eine Entscheidung braucht, weil ein wichtiger Kredit bevorsteht, kann parallel einen Anwalt einschalten.
Diese Übersicht zeigt, wann eine Löschung möglich ist:
| Ihre Situation | Einordnung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Sie haben nie bei diesem Unternehmen beantragt | Eintrag falsch und unzulässig | Löschung schriftlich verlangen |
| Die Anfrage steht doppelt in der Datenkopie | Datensatz fehlerhaft | Berichtigung und Löschung des Duplikats verlangen |
| Das Unternehmen fragte ohne Rechtsgrundlage an | Eintrag unzulässig | Löschung verlangen, bei Weigerung Beschwerde |
| Sie haben beantragt, der Kredit kam aber nicht zustande | Eintrag korrekt | Speicherfrist abwarten |
Vorsicht vor Anbietern, die gegen Geld die Löschung von SCHUFA-Einträgen versprechen. Eine Löschung folgt den gesetzlichen Regeln und lässt sich nicht kaufen. Seriöse und meist günstige Anlaufstellen sind die Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt. Wer wenig verdient, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen; dann übernimmt der Staat die Anwaltskosten ganz oder teilweise.
Korrekte Anfrage? Speicherfrist abwarten und neue Anfragen vermeiden
Wenn die Anfrage zu einem echten Antrag gehört, ist sie rechtmäßig gespeichert. Dann lässt sie sich nicht vorzeitig löschen, auch wenn der Kredit nicht zustande kam oder die Bank ihn abgelehnt hat. Das gilt immer dann, wenn die Meldung korrekt war und die Speicherfrist noch läuft. Ein beglichener oder abgelehnter Kredit verkürzt diese Frist nicht.
Stellen Sie in den nächsten Monaten keine weiteren Kreditanfragen. Wer bei mehreren Banken fast gleichzeitig einen Antrag stellt, erzeugt eine Häufung sichtbarer Anfragen; das wirkt wie ausgeprägter Kreditbedarf und belastet die Bonitätsbewertung stärker als eine einzelne Anfrage. Fragen Sie vor einem neuen Antrag, ob die Bank eine Kreditanfrage benötigt oder zuerst eine unverbindliche Konditionsprüfung anbietet, die nicht als sichtbare Kreditanfrage gespeichert wird.
Zahlen Sie bestehende Raten pünktlich. Ein Zahlungsausfall wiegt für Ihre Bonität deutlich schwerer als eine einzelne Anfrage, und ein solcher Eintrag bleibt erheblich länger sichtbar. Nach Ablauf der Speicherfrist löscht die SCHUFA die Anfrage automatisch. Die Dauer richtet sich nach der Art der Anfrage; in Ihrer Datenkopie sehen Sie, bis wann die Auskunftei den Eintrag vorhalten will.
Beratung lohnt sich, wenn die Anfrage einen konkreten Kreditwunsch blockiert, etwa den Kauf einer Immobilie, und die Bank die Ablehnung mit dem Eintrag begründet. Dann sollten Sie die Lage mit der Verbraucherzentrale, einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt besprechen, statt nur abzuwarten. Auch wenn die SCHUFA auf Ihre Löschungsforderung nicht reagiert oder die Antwort aus Ihrer Sicht falsch ist, ist fachliche Hilfe der richtige nächste Schritt.
Kernaussagen
- Prüfen Sie zuerst die Datenkopie: Fordern Sie bei der SCHUFA die kostenlose Jahresauskunft an und gleichen Sie Datum, Unternehmen und Art der Anfrage mit Ihren Unterlagen ab.
- Beanstanden Sie falsche Anfragen schriftlich: Verlangen Sie die Löschung mit Belegen und setzen Sie eine Frist. Lehnt die Auskunftei ab, helfen Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht oder anwaltliche Schritte.
- Warten Sie bei korrekten Anfragen ab: Eine rechtmäßig gespeicherte Anfrage bleibt bis zum Ende der Speicherfrist sichtbar; danach entfernt die SCHUFA sie automatisch.
- Vermeiden Sie in dieser Zeit neue Anträge: Eine Häufung von Kreditanfragen innerhalb kurzer Zeit belastet die Bonitätsbewertung mehr als eine einzelne Anfrage.
- Zahlen Sie nicht für Löschversprechen: Löschungen folgen gesetzlichen Regeln. Günstige Hilfe bieten Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung oder ein Anwalt mit Beratungshilfe.
FAQ
Warum ist meine Kreditanfrage noch sichtbar, obwohl der Kredit nicht zustande kam?
Weil die Anfrage selbst gespeichert wird, nicht der Vertragsabschluss. Das Unternehmen durfte Ihre Bonität prüfen, und diese Prüfung bleibt bis zum Ende der Speicherfrist in den Daten. Ob Sie den Kredit genommen oder abgelehnt haben, spielt für die Sichtbarkeit zunächst keine Rolle.
Wie lange bleibt eine Kreditanfrage sichtbar?
Die Speicherdauer hängt von der Art des Eintrags ab. Kreditanfragen werden kürzer gespeichert als Zahlungsstörungen; in Ihrer Datenkopie sehen Sie in der Regel, bis wann die SCHUFA den Eintrag vorhalten will. Nach Ablauf der Frist löscht die Auskunftei ihn automatisch.
Was kostet es, eine falsche Kreditanfrage löschen zu lassen?
Die Datenkopie ist einmal pro Jahr kostenlos, und auch die Löschungsforderung an die SCHUFA kostet nichts. Anwaltliche Hilfe kostet Geld; wer wenig verdient, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Vorsicht vor Anbietern, die für eine Löschung Gebühren verlangen, ohne dass ein Rechtsanspruch besteht.
Kann ich Kreditangebote vergleichen, ohne sichtbare Anfragen zu hinterlassen?
Fragen Sie vor der Antragstellung, ob die Bank eine Kreditanfrage stellt oder zuerst eine unverbindliche Konditionsprüfung anbietet. Vermeiden Sie es, innerhalb weniger Wochen mehrere echte Anträge einzureichen, denn die Häufung fällt negativ auf. Vergleichen Sie zuerst Kriterien wie Zinssatz, Laufzeit und Kosten, bevor Sie sich festlegen.
Was tun, wenn eine Bank ohne mein Wissen angefragt hat?
Eine Anfrage ohne Rechtsgrundlage ist unzulässig gespeichert. Verlangen Sie schriftlich die Löschung bei der SCHUFA und bei der Bank und legen Sie dar, dass Sie nie beantragt haben. Wenn Sie einen Identitätsbetrug vermuten, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und reichen die Anzeige als Beleg ein.