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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn ein gemeinsamer Kredit getrennt werden muss

Sie haben zusammen mit Ihrem Partner, Ihrer Partnerin oder einem Familienmitglied einen Kredit aufgenommen und trennen sich nun. Bei einem gemeinsamen Kredit stehen beide Namen im Vertrag, und beide haften gegenüber der Bank für die gesamte Restschuld. Das gilt für Ratenkredite, Autokredite und besonders für Immobilienkredite. Eine Trennung der Lebensgemeinschaft beendet den Vertrag nicht automatisch. Solange die Bank keinen der beiden aus der Haftung entlässt, kann sie sich bei ausbleibenden Raten an jeden der beiden wenden.

Um den Kredit zu trennen, brauchen Sie eine Vereinbarung mit der Bank: Entweder übernimmt eine Person den Vertrag allein, oder der gemeinsame Kredit wird abgelöst und durch eine neue Finanzierung ersetzt. Für beide Wege verlangt die Bank Nachweise. Entscheidend sind die richtigen Unterlagen, ein frühes Gespräch mit der Bank und eine schriftliche Bestätigung der neuen Regelung.

Warum nur die Bank den Vertrag trennen kann

Den gemeinsamen Kredit zu trennen, ist eine Vertragsänderung. Nur die Bank kann sie vornehmen. Beide Darlehensnehmer haften als Gesamtschuldner. Das heißt: Die Bank darf die gesamte Restschuld von jedem der beiden verlangen, unabhängig davon, wer die Raten tatsächlich zahlt. Eine private Absprache wie „Du zahlst weiter, ich bin raus" gilt für die Bank nicht. Erst wenn die Bank schriftlich bestätigt, dass ein Partner aus der Verpflichtung entlassen ist, endet seine Haftung.

Drei Wege führen aus dem gemeinsamen Vertrag:

  1. Entlassung aus der Haftung: Die Bank entlässt einen Partner aus dem Vertrag, der andere führt den Kredit allein fort. Voraussetzung ist, dass der verbleibende Partner die Raten nachweislich allein tragen kann.
  2. Umschuldung: Eine Person schließt einen neuen Kredit auf ihren Namen ab und löst damit den gemeinsamen Vertrag ab. Auch hier prüft die Bank die Kreditwürdigkeit des Antragstellers.
  3. Verkauf oder vorzeitige Rückzahlung: Bei Immobilienkrediten kann der Verkauf der Immobilie den Kredit ablösen. Zahlen Sie vorzeitig zurück, verlangt die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Bank darf einen Immobilienkredit kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei Raten in Folge im Rückstand sind und der Rückstand insgesamt mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags ausmacht. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, früh Kontakt zum Darlehensgeber aufzunehmen und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Wer die Raten nicht mehr zahlen kann, sollte das Gespräch mit der Bank suchen, bevor Mahnungen und Kündigung drohen. Reagieren Sie schnell auf Schreiben der Bank. Mahnungen und Kündigungen enthalten Fristen; verpassen Sie eine Frist, verschärft sich die Lage.

Die wichtigsten Unterlagen im Überblick

Sammeln Sie die Belege, bevor Sie mit der Bank sprechen. Anhand dieser Unterlagen entscheidet die Bank, ob sie einen Partner aus der Haftung entlässt oder einer Umschuldung zustimmt.

Unterlage Wofür sie gebraucht wird Woher Sie sie bekommen
Kreditvertrag mit Konditionen Zeigt Zinssatz, Laufzeit, Restschuld und vereinbarte Rate Eigene Vertragsunterlagen, Bank
Aktueller Saldo und Tilgungsplan Belegt die genaue Restschuld zum Stichtag Bank, Online-Banking, Kontoauszug
Einkommensnachweise der letzten Monate Belegt, dass der verbleibende Partner die Rate allein tragen kann Gehaltsabrechnungen; bei Selbstständigen Steuerbescheid und betriebswirtschaftliche Auswertung
Schufa-Auskunft und Bonitätsnachweise Die Bank prüft die Kreditwürdigkeit des übernehmenden Partners Kostenlose Datenkopie bei der Schufa, Bank
Grundbuchauszug (bei Immobilienkredit) Zeigt Eigentumsverhältnisse und eingetragene Belastungen Grundbuchamt beim Amtsgericht
Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung Hält fest, wer welche Schulden und Vermögenswerte übernimmt Eigene Vereinbarung, Anwalt, Notar
Vollmacht und Identitätsnachweis Nötig, wenn ein Partner die Bankgeschäfte allein führt Personalausweis, schriftliche Vollmacht

Bei der Prüfung vergleicht die Bank das Einkommen des verbleibenden Partners mit seinen regelmäßigen Ausgaben, etwa Miete, Unterhalt und anderen Krediten. Fehlen Nachweise oder reicht das Einkommen nicht aus, lehnt die Bank die Entlassung des anderen Partners ab. Bei einer Umschuldung verlangt die neue Bank dieselben Unterlagen erneut. Ältere Belege akzeptiert sie meist nicht. Fordern Sie daher kurz vor dem Antrag aktuelle Gehaltsabrechnungen und einen aktuellen Saldo an.

Wenn zum Kredit eine Restschuldversicherung gehört, prüfen Sie, ob sie auf den verbleibenden Partner übertragbar ist oder gekündigt werden kann. Die Verbraucherzentrale rät von Restschuldversicherungen ab: Sie sind teuer und zahlen im Ernstfall oft nicht. Als Alternativen nennt sie Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Neuverträge ab dem 2. Januar 2025 darf die Restschuldversicherung erst eine Woche nach Unterzeichnung des Kreditvertrags abgeschlossen werden.

So trennen Sie den Kredit Schritt für Schritt

Klären Sie zuerst mit Ihrem Partner, welcher Weg für Ihre Situation passt, und holen Sie dann die nötigen Belege ein.

  1. Überblick verschaffen: Sammeln Sie Kreditvertrag, Kontoauszüge, Einkommensnachweise und bei Immobilien den Grundbuchauszug.
  2. Aufteilung klären: Entscheiden Sie, wer den Kredit übernimmt oder ob die Finanzierung abgelöst wird.
  3. Ablösesumme anfordern: Fragen Sie bei der Bank nach der aktuellen Restschuld und, bei Immobilienkrediten, nach der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.
  4. Antrag stellen: Reichen Sie die Unterlagen ein und beantragen Sie die Entlassung des Partners aus der Haftung.
  5. Angebote vergleichen: Bei einer Umschuldung vergleichen Sie die Konditionen mehrerer Banken, besonders den effektiven Jahreszins. Kreditinstitute haben ein Eigeninteresse an hohen Zinserträgen. Prüfen Sie die Angebote daher kritisch.
  6. Bestätigung einholen: Lassen Sie sich die Entlassung oder die Ablösung schriftlich bestätigen. Erst diese Bestätigung beendet die Haftung des ausscheidenden Partners.

Rechnen Sie mit Kosten. Bei der vorzeitigen Ablösung eines Immobilienkredits verlangen Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung. Damit gleichen sie den entgangenen Zins aus. Bei einer Umschuldung entstehen Gebühren für den neuen Vertrag. Wird eine Immobilie übertragen, kommen Notarkosten und Grundbuchgebühren dazu. Fragen Sie vor jeder Entscheidung nach den genauen Kosten.

Zahlt der übernehmende Partner die Raten später nicht, drohen Mahnung, Kündigung und bei Immobilienkrediten im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung. Auch der ausscheidende Partner ist nicht geschützt, solange die Bank die Entlassung nicht bestätigt hat. Wer die Raten nicht mehr zahlen kann, sollte früh das Gespräch mit der Bank suchen und eine Lösung vereinbaren, statt den Rückstand wachsen zu lassen.

Wann Beratung sinnvoll ist

Unterstützung lohnt sich bei Streit über die Aufteilung, bei Zahlungsschwierigkeiten oder wenn ein Partner nicht mitwirkt. Die Verbraucherzentrale berät bei Fragen zu Krediten und Immobilienfinanzierung und erklärt, welche Rechte Sie gegenüber der Bank haben. Wenn die Schulden das Einkommen übersteigen, hilft eine Schuldnerberatung. Sie arbeitet häufig kostenlos. Bei einer Scheidung mit gemeinsamer Immobilie sollten Sie anwaltliche und notarielle Beratung einholen, bevor Sie Verträge ändern oder Eigentum übertragen.

Wer sich eine kostenpflichtige Beratung nicht leisten kann, kann Beratungshilfe beantragen. Die Voraussetzungen erfragen Sie beim Amtsgericht oder bei Ihrer Kommune. Die Schuldnerberatung Ihrer Stadt ist oft der erste Anlaufpunkt. Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum haben Sie, den Kredit geordnet zu beenden.

Kernaussagen

  • Gesamtschuldnerische Haftung beenden: Solange die Bank keinen Partner schriftlich aus dem Vertrag entlässt, haften beide für die gesamte Restschuld. Eine private Vereinbarung reicht nicht.
  • Unterlagen früh sammeln: Kreditvertrag, aktueller Saldo, Einkommensnachweise und bei Immobilien der Grundbuchauszug sind die Grundlage für jede Verhandlung mit der Bank.
  • Schriftliche Bestätigung einholen: Erst die Entlassung aus der Haftung oder die Ablösung durch einen neuen Vertrag trennt den Kredit rechtlich.
  • Bei Rückstand früh reagieren: Bei zwei ausstehenden Raten und einem Rückstand von mindestens 2,5 Prozent des Darlehensbetrags kann die Bank einen Immobilienkredit kündigen. Suchen Sie früh das Gespräch mit der Bank.
  • Beratung bei Streit nutzen: Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung oder Anwalt helfen, wenn die Aufteilung strittig ist oder Sie die Raten nicht mehr zahlen können.

FAQ

Kann ich meinen Partner einfach aus dem Kreditvertrag streichen lassen?

Nein. Der Vertrag bleibt bestehen, bis die Bank der Entlassung zustimmt. Die Bank prüft dafür, ob der verbleibende Partner die Raten allein tragen kann, und verlangt entsprechende Einkommensnachweise.

Was passiert, wenn mein Ex-Partner die Raten nicht mehr zahlt?

Die Bank darf die Raten von jedem der beiden verlangen, solange beide im Vertrag stehen. Bleiben Raten aus, drohen Mahnung, Kündigung und bei Immobilienkrediten im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung. Suchen Sie früh das Gespräch mit der Bank.

Was ist eine Freistellung von der Haftung?

Die Bank entlässt einen Partner aus der Kreditverpflichtung. Der andere führt den Vertrag allein fort. Voraussetzung ist, dass der verbleibende Partner die Raten nachweislich allein tragen kann. Erst die schriftliche Bestätigung der Bank beendet die Haftung des ausscheidenden Partners.

Muss ich bei einer Umschuldung eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Bei Immobilienkrediten verlangen Banken für die vorzeitige Ablösung meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Ratenkrediten hängt es vom Vertrag ab. Fragen Sie die Bank nach der genauen Ablösesumme, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen.

Woher bekomme ich eine Schufa-Auskunft?

Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Damit sehen Sie, welche Einträge die Bank bei der Prüfung sieht. Die Auskunft erhalten Sie direkt bei der Schufa.

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