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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn ein Konto wegen Pfändung blockiert ist

Wenn Ihr Konto wegen einer Pfändung blockiert ist, kommen Sie nicht mehr an Ihr Geld. Sie brauchen es aber für Miete, Lebensmittel und laufende Rechnungen.

Dieser Artikel erklärt, welche Unterlagen Sie als privater Verbraucher in Deutschland brauchen, um wieder Zugriff auf Ihr Geld zu bekommen.

Sie haben ein gesetzliches Recht, Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) umzuwandeln. Das P-Konto schützt Ihren Kontostand vor Pfändung, Aufrechnung und Verrechnung, sodass Sie über einen Grundfreibetrag verfügen können, auch wenn ein Gläubiger Ihr Konto gepfändet hat. Damit der Schutz vollständig greift, müssen Sie bestimmte Unterlagen beschaffen.

Das P-Konto als erster Schritt: Umwandlung beantragen

Der wichtigste Schritt bei einer Kontopfändung ist die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Diesen Antrag können Sie jederzeit stellen, auch nachdem die Pfändung bereits erfolgt ist. Sie müssen also nicht warten. Die Umwandlung ist der erste Schritt, um wieder an geschütztes Geld zu kommen.

Für die Umwandlung brauchen Sie in der Regel keine besonderen Nachweise. Sie teilen Ihrer Bank mit, dass Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln möchten. Die Bank ist verpflichtet, dem nachzukommen. Meist genügt ein formloser Antrag; manche Banken haben ein eigenes Formular. Halten Sie die Umwandlung schriftlich fest, damit Sie im Streitfall einen Nachweis haben.

Mit dem P-Konto können Sie bis zum gesetzlichen Grundfreibetrag über Ihr Guthaben verfügen, sofern genügend Geld auf dem Konto ist. Dieser Betrag ist der monatliche Schutz, den das Gesetz garantiert. Alles darüber hinaus bleibt pfändbar und ist für den Gläubiger reserviert. Der Grundfreibetrag gilt pro Kalendermonat, nicht pro Kalendertag. Wenn Sie am Monatsanfang eine größere Summe erhalten, können Sie diese innerhalb des Freibetrags nutzen, solange Sie den Grundfreibetrag im Monat nicht überschreiten.

Die Umwandlung kostet in der Regel nichts. Einzelne Banken dürfen aber Gebühren für die Führung eines P-Kontos verlangen; diese sind begrenzt und dürfen den Grundfreibetrag nicht aushöhlen. Wenn Ihre Bank überhöhte Gebühren verlangt, können Sie sich dagegen wehren.

Die Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags

Der gesetzliche Grundfreibetrag reicht nicht für jeden aus.

Balkendiagramm: Der gesetzliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt 1.590 Euro pro Monat. Wenn Sie Unterhalt zahlen müssen, Arbeitslosengeld I beziehen oder andere gesetzliche Verpflichtungen haben, können Sie den Freibetrag erhöhen lassen. Dafür brauchen Sie eine P-Konto-Bescheinigung. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Bank unverzüglich vorlegen, damit der erhöhte Freibetrag tatsächlich gewährt wird. Tun Sie das nicht, bleibt Ihr Konto für Beträge oberhalb des Grundfreibetrags blockiert, auch wenn Ihnen ein höherer Schutz zustehen würde.

Verschiedene Stellen können die Bescheinigung ausstellen, und die Kosten sind unterschiedlich. Zu den ausstellenden Stellen gehören das Jobcenter, die Familienkasse, das Sozialamt, Schuldnerberatungsstellen, Arbeitgeber, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Manche Stellen stellen die Bescheinigung kostenlos aus, andere verlangen eine Gebühr. Bevor Sie eine kostenpflichtige Bescheinigung in Auftrag geben, prüfen Sie, ob eine der kostenlosen Stellen für Sie zuständig ist.

Wenn Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Grundsicherung, gesetzliche Rente, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen beziehen, können Sie die auszahlende Stelle, also etwa das Jobcenter oder das Sozialamt, um die Ausstellung bitten. Diese Stellen sind gesetzlich verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen. Sie müssen also nicht lange verhandeln, sondern können sich auf Ihr Recht berufen. Nehmen Sie idealerweise Ihren Bescheid über die Leistungen mit, damit die Stelle die Angaben schnell prüfen kann.

Die Bescheinigung muss bestimmte Angaben enthalten, etwa die Höhe des erhöhten Freibetrags und den Zeitraum, für den die Erhöhung gilt. Prüfen Sie die Bescheinigung sorgfältig, bevor Sie sie bei der Bank einreichen. Fehlen Angaben oder sind sie unvollständig, kann die Bank die Erhöhung ablehnen, und Sie müssen erneut tätig werden.

Wenn die Bescheinigung nicht rechtzeitig oder kostenlos zu bekommen ist

Es kommt vor, dass die zuständige Stelle die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellt oder eine Gebühr verlangt, die Sie nicht zahlen können. Für diesen Fall sieht das Gesetz einen Ausweg vor: Sie können beim Amtsgericht eine Ersatzbescheinigung beantragen. Das Amtsgericht prüft dann, ob Ihnen der erhöhte Freibetrag zusteht, und stellt die Bescheinigung aus. Dieser Weg kostet Zeit und möglicherweise auch Gebühren, ist aber eine verlässliche Alternative, wenn andere Stellen nicht weiterhelfen.

Reicht auch der erhöhte Freibetrag nicht aus, weil Ihre Lebensumstände besondere Belastungen mit sich bringen, können Sie eine individuelle Erhöhung beim Vollstreckungsgericht beantragen. Das Vollstreckungsgericht entscheidet dann anhand Ihrer konkreten Situation, ob der Freibetrag weiter angehoben wird. Dafür müssen Sie Ihre Einkommens- und Ausgabensituation darlegen, also etwa Mietvertrag, Nachweise für Versicherungen oder andere regelmäßige Ausgaben vorlegen. Dieser Antrag ist aufwendiger und erfordert in der Regel eine sorgfältige Begründung. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, ist eine Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner. Die Beratungsstellen kennen die Formulare und die Anforderungen der Gerichte und können Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Stellen Sie die Umwandlung in ein P-Konto sofort, wenn Sie von der Pfändung erfahren. Parallel dazu kümmern Sie sich um die Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag. Warten Sie nicht, bis das Geld auf dem Konto fehlt, sondern handeln Sie, sobald Sie den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten haben. Jeder Tag, an dem das Konto ohne ausreichenden Schutz bleibt, kann bedeuten, dass Sie auf geschütztes Geld verzichten müssen.

Kernaussagen

  • Stellen Sie die Umwandlung in ein P-Konto sofort: Der Antrag ist jederzeit möglich, auch nach einer bereits erfolgten Pfändung, und sichert Ihnen den gesetzlichen Grundfreibetrag pro Monat.
  • Besorgen Sie die P-Konto-Bescheinigung zügig: Nur mit dieser Bescheinigung erhöht die Bank Ihren Freibetrag, etwa bei Unterhaltsverpflichtungen oder Sozialleistungsbezug.
  • Nutzen Sie kostenlose Stellen zuerst: Jobcenter, Sozialamt und andere Leistungsträger sind zur Ausstellung verpflichtet, bevor Sie kostenpflichtige Anbieter beauftragen.
  • Beantragen Sie die Ersatzbescheinigung beim Amtsgericht: Wenn die Bescheinigung nicht rechtzeitig oder kostenlos erhältlich ist, ist das Gericht der verlässliche Ausweg.
  • Ziehen Sie bei unzureichendem Freibetrag das Vollstreckungsgericht hinzu: Eine individuelle Erhöhung ist möglich, erfordert aber Nachweise zu Ihren Lebensumständen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem normalen Girokonto und einem P-Konto?

Ein normales Girokonto kann bei einer Pfändung vollständig blockiert werden, sodass Sie nicht mehr an Ihr Geld kommen. Ein P-Konto schützt dagegen einen gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag pro Monat vor dem Zugriff des Gläubigers. Alles darüber hinaus bleibt pfändbar.

Wie lange dauert es, bis die Bank mein Konto in ein P-Konto umwandelt?

Die Umwandlung erfolgt in der Regel unmittelbar nach Ihrem Antrag, oft noch am selben Tag. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, den Antrag umzusetzen. Es kann jedoch einige Tage dauern, bis die Umstellung technisch abgeschlossen ist. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.

Was passiert, wenn ich die Bescheinigung nicht rechtzeitig vorlege?

Wenn Sie die Bescheinigung nicht unverzüglich bei der Bank einreichen, bleibt der erhöhte Freibetrag unberücksichtigt. Ihr Konto bleibt dann für Beträge oberhalb des Grundfreibetrags blockiert. Geben Sie die Bescheinigung daher direkt nach Erhalt bei Ihrer Bank ab und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Kann ich die Bescheinigung auch beantragen, wenn ich keine Sozialleistungen beziehe?

Ja. Auch Arbeitgeber, Rechtsanwälte und Steuerberater können die Bescheinigung ausstellen, etwa wenn Sie Unterhalt zahlen müssen. Die Kosten sind unterschiedlich, manche Stellen verlangen Gebühren. Prüfen Sie vorher, ob eine kostenlose Stelle für Sie zuständig ist.

Was mache ich, wenn mir niemand die Bescheinigung ausstellen will?

Wenn weder die zuständige Stelle noch ein anderer Anbieter die Bescheinigung ausstellt, beantragen Sie eine Ersatzbescheinigung beim Amtsgericht. Das Gericht prüft Ihren Anspruch und stellt die Bescheinigung aus. Eine Schuldnerberatung kann Sie bei diesem Schritt unterstützen.

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