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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn eine Datenauskunft schwer verständlich ist

Als privater Verbraucher in Deutschland haben Sie von einer Auskunftei wie der Schufa, Creditreform, Bürgel oder infoscore eine Datenauskunft erhalten und verstehen die darin enthaltenen Angaben nicht. Eine Datenauskunft listet alle Daten auf, die eine Auskunftei über Sie gespeichert hat. Dazu gehören Verträge, Zahlungsstörungen, ein Score-Wert und oft kryptische Kürzel. Der Score ist eine Zahl, die vorhersagen soll, wie wahrscheinlich Sie Rechnungen bezahlen. Banken, Vermieter und Mobilfunkanbieter nutzen diesen Wert, um über Verträge zu entscheiden. Deshalb ist es wichtig, die Auskunft zu verstehen und falsche Einträge zu erkennen.

Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs müssen Auskunfteien besser erklären, wie der Score-Wert zustande kommt. Sie haben dadurch mehr Rechte zu erfahren, wie der Score berechnet wird; auch die Bonitätsprüfung durch Schufa und Co. unterliegt klaren Regeln. Um eine unverständliche Auskunft zu prüfen, brauchen Sie die Auskunft selbst, Ihre Verträge und Zahlungsbelege sowie den Schriftverkehr mit der Auskunftei. Diese Unterlagen helfen Ihnen, unklare Einträge einzuordnen, Fehler zu belegen und eine Korrektur durchzusetzen.

Was in der Datenauskunft steht und warum sie schwer zu lesen ist

Die Datenauskunft einer Auskunftei enthält in der Regel mehrere Abschnitte. Oben stehen Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse. Es folgen Informationen zu Verträgen, etwa Girokonten, Krediten, Mobilfunkverträgen oder Leasingverträgen. Dazu kommen Einträge zu Zahlungsstörungen, zum Beispiel eine „unerledigte Forderung“ oder ein Mahnbescheid. Am Ende steht meist der Score-Wert, oft als Prozentzahl oder als Punktwert, plus eine Erklärung, welche Faktoren ihn beeinflusst haben.

Die Auskunft ist schwer zu lesen, weil die Auskunfteien Abkürzungen und eigene Codes verwenden. Ein Eintrag wie „M1“ oder „Forderung unerledigt“ sagt Ihnen nicht, ob es sich um eine offene Rechnung, eine verjährte Forderung oder einen bereits beglichenen Betrag handelt. Auch die Score-Erklärung bleibt oft vage, weil die genaue Berechnungsformel als Geschäftsgeheimnis gilt. Seit den EuGH-Urteilen muss die Auskunftei die wesentlichen Gründe nennen, die zu einem bestimmten Score geführt haben. Eine vollständige Offenlegung der Formel verlangt das Gericht aber nicht.

In den gespeicherten Daten können falsche, unzulässige oder veraltete Informationen stehen. Ein häufiger Fall ist eine alte Adresse, die noch mit einem negativen Eintrag verknüpft ist, oder eine Forderung, die längst bezahlt wurde. Solche Einträge senken den Score, auch wenn Sie nichts dafür können. Deshalb lohnt es sich, die Auskunft regelmäßig zu prüfen, mindestens einmal im Jahr.

Welche Unterlagen Sie zum Prüfen und Widersprechen brauchen

Um eine unverständliche Auskunft zu prüfen, sollten Sie folgende Unterlagen zur Hand haben. Die Tabelle zeigt, wofür jede Unterlage hilft und was Sie daraus ableiten können.

Unterlage Wofür sie hilft Was Sie daraus ableiten
Die Datenauskunft selbst Grundlage der gesamten Prüfung Welche Einträge gespeichert sind, welcher Score berechnet wurde und welches Datum die Auskunft trägt
Score-Erläuterung und Merkmalscodes Verstehen, welche Faktoren den Score senken Ob die Erklärung nachvollziehbar ist und ob Sie Angaben dazu haben
Verträge und Kontoauszüge Belegen, dass Zahlungen geleistet wurden Ob ein negativer Eintrag berechtigt ist oder auf einem Irrtum beruht
Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Vollstreckungsbescheide Nachvollziehen, worauf sich ein Eintrag bezieht Ob die Forderung besteht, verjährt oder bereits beglichen ist
Unterlagen zu einem Insolvenzverfahren Nachweisen, dass das Verfahren abgeschlossen ist Ob ein Eintrag gelöscht werden kann
Schriftverkehr mit der Auskunftei Dokumentieren, was Sie bereits beanstandet haben Welche Fristen liefen und wie die Auskunftei geantwortet hat
Ausweis und Meldebescheinigung Identität nachweisen und Adressänderungen klären Ob Daten verwechselt wurden oder eine Altadresse bereinigt werden muss

Die Datenauskunft selbst ist das wichtigste Dokument. Prüfen Sie zuerst, ob alle Einträge zu Ihnen gehören und ob die Adressen stimmen. Notieren Sie sich jeden Eintrag, den Sie nicht verstehen, und stellen Sie dazu eine konkrete Frage an die Auskunftei. Verträge und Kontoauszüge brauchen Sie, wenn Sie einen Eintrag bestreiten. Wenn zum Beispiel ein Kredit als „nicht bezahlt“ geführt wird, Sie aber die Raten nachweisen können, belegen die Kontoauszüge das Gegenteil. Mahnungen und Vollstreckungsbescheide zeigen, ob eine Forderung überhaupt rechtmäßig entstanden ist. Bei einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren ist die Restschuldbefreiung der zentrale Nachweis, dass das Verfahren beendet ist.

Bewahren Sie alle Unterlagen in einem Ordner auf, am besten auch als Kopie oder Scan. Schicken Sie der Auskunftei nur Kopien, niemals Originale. Schwärzen Sie auf Kontoauszügen alle Angaben, die für die Prüfung nicht nötig sind, etwa Umsätze, die nichts mit dem strittigen Eintrag zu tun haben. So schützen Sie Ihre Daten, während Sie Ihre Bonität klären.

Schritte, Fristen und Kosten bei unklaren oder falschen Einträgen

Wenn Sie in der Auskunft einen unklaren oder falschen Eintrag finden, gehen Sie in vier Schritten vor.

Zuerst fordern Sie die Auskunft an, falls Sie noch keine haben. Nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ist die erste Auskunft pro Kalenderjahr kostenlos. Für weitere Auskünfte darf die Auskunftei eine angemessene Gebühr verlangen. Sie können die Auskunft schriftlich oder online beantragen. Die Auskunftei muss Ihnen die Daten innerhalb eines Monats mitteilen. In komplexen Fällen darf sich diese Frist um zwei Monate verlängern.

Im zweiten Schritt fragen Sie bei der Auskunftei nach, wenn Sie einen Eintrag oder die Score-Erklärung nicht verstehen. Verlangen Sie eine verständliche Erklärung, welche Daten den Score beeinflusst haben. Die EuGH-Urteile geben Ihnen dafür ein Recht auf mehr Transparenz. Formulieren Sie Ihre Fragen schriftlich und nennen Sie das Aktenzeichen aus der Auskunft.

Im dritten Schritt verlangen Sie die Berichtigung, Löschung oder Sperrung eines Eintrags, wenn er falsch, unzulässig oder veraltet ist. Die Auskunftei muss Ihrem Antrag innerhalb eines Monats nachkommen oder Ihnen schriftlich mitteilen, warum sie das nicht tut. Die Korrektur kostet keine Gebühr. Legen Sie dem Antrag die Belege bei, etwa Kontoauszüge oder die Restschuldbefreiung.

Im vierten Schritt wenden Sie sich an eine unabhängige Stelle, wenn die Auskunftei nicht reagiert oder die Korrektur ablehnt. Dafür gibt es zwei Wege: Sie beschweren sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes, das ist kostenlos. Oder Sie lassen sich bei der Verbraucherzentrale beraten. Dort bekommen Sie Hilfe bei der Formulierung und eine Einschätzung, ob der Eintrag rechtlich angreifbar ist.

Wer eine unverständliche Auskunft ignoriert, riskiert, dass falsche Einträge jahrelang den Score senken. Das kann dazu führen, dass Banken Kredite ablehnen, Zinsen höher ausfallen oder Vermieter Mietverträge ablehnen. Ein weiteres Risiko ist die Weitergabe von Dokumenten. Schicken Sie Unterlagen nur an die offizielle Adresse der Auskunftei und legen Sie keine sensiblen Daten offen, die für die Prüfung nicht nötig sind.

Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist

Nicht jede unklare Auskunft erfordert professionelle Hilfe. Wenn ein einzelner Eintrag unklar ist, reicht meist eine schriftliche Nachfrage bei der Auskunftei. Eine Beratung ist sinnvoll, wenn mehrere Einträge betroffen sind, der Score deutlich niedriger ist als erwartet, Sie eine Verwechslung mit einer anderen Person vermuten oder ein wichtiger Vertrag ansteht, etwa eine Immobilienfinanzierung oder ein Mietvertrag. Auch wenn die Auskunftei eine Korrektur ablehnt, sollten Sie sich Unterstützung holen.

Die Verbraucherzentrale bietet in vielen Bundesländern Beratungen zu Datenschutz und Bonität an. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden nehmen Beschwerden entgegen und prüfen, ob die Auskunftei gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen hat. Für gerichtliche Auseinandersetzungen kann ein Rechtsanwalt für Datenschutzrecht helfen. Wenn Ihr Einkommen gering ist, können Sie Beratungshilfe beantragen, dann übernimmt der Staat die Kosten für eine erste anwaltliche Beratung. Konkrete Preise und Voraussetzungen erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Kernaussagen

  • Auskunft selbst prüfen: Die Datenauskunft ist die Grundlage; kontrollieren Sie alle Einträge, Adressen und den Score mindestens einmal im Jahr.
  • Belege sammeln: Verträge, Kontoauszüge, Mahnungen und Insolvenzunterlagen belegen, ob ein Eintrag berechtigt ist oder gelöscht werden muss.
  • Schriftlich widersprechen: Fragen und Korrekturverlangen immer schriftlich stellen, mit Aktenzeichen und Belegen, und die Antwortfrist von einem Monat im Blick behalten.
  • Kosten kennen: Die erste Auskunft pro Jahr ist kostenlos, Korrekturen und Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde ebenfalls.
  • Hilfe holen: Bei mehreren unklaren Einträgen, abgelehnten Verträgen oder einer Verwechslung lohnt sich die Beratung bei Verbraucherzentrale oder Datenschutzbehörde.

FAQ

Wie oft kann ich eine kostenlose Datenauskunft verlangen?

Einmal pro Kalenderjahr ist die Auskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz kostenlos. Weitere Auskünfte darf die Auskunftei gegen eine angemessene Gebühr erteilen. Wenn Sie einen konkreten Anlass haben, etwa eine abgelehnte Finanzierung, können Sie auch außerhalb der Jahresfrist eine Auskunft verlangen.

Was mache ich, wenn die Auskunftei meine Berichtigung ablehnt?

Verlangen Sie eine schriftliche Begründung und legen Sie Widerspruch ein. Danach können Sie sich kostenlos bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes beschweren. Die Behörde prüft den Fall und kann die Auskunftei zu einer Korrektur anhalten. Parallel dazu kann die Verbraucherzentrale helfen.

Welche Unterlagen muss ich der Auskunftei schicken?

Schicken Sie nur Kopien, niemals Originale. Belege wie Kontoauszüge oder die Restschuldbefreiung reichen aus, um einen Eintrag zu widerlegen. Schwärzen Sie alle Angaben, die nichts mit dem strittigen Eintrag zu tun haben.

Was kostet es, einen falschen Eintrag löschen zu lassen?

Die Korrektur selbst ist kostenlos. Auch die Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde kostet nichts. Kosten entstehen nur, wenn Sie einen Anwalt beauftragen; dafür gibt es bei geringem Einkommen Beratungshilfe.

Wie lange darf die Auskunftei für die Antwort brauchen?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung muss die Auskunftei innerhalb eines Monats antworten. In komplexen Fällen darf sich die Frist um zwei Monate verlängern, dann muss sie Sie darüber informieren. Wenn Sie nach Ablauf der Frist keine Antwort haben, können Sie sich beschweren.

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