Wenn Sie als privater Verbraucher in Ihrer Bonitätsauskunft einen Eintrag finden, der nicht zu Ihnen gehört, kann das Kredit, Mietwohnung oder Handyvertrag blockieren. In einer Bonitätsauskunft, im Alltag oft SCHUFA-Auskunft genannt, stehen Daten, mit denen Unternehmen prüfen, ob Sie einen Kredit, einen Mietvertrag oder einen Ratenvertrag bekommen können. Steht dort ein fremder Eintrag, weil Sie mit einer anderen Person verwechselt werden, können Verträge und Lebenspläne daran scheitern.
Die gute Nachricht: Sie müssen den Fehler nicht hinnehmen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen das Recht, falsche Daten korrigieren zu lassen. Der erste Schritt ist immer derselbe: Weisen Sie nach, dass der Eintrag nicht zu Ihnen gehört, und fordern Sie die Auskunftei schriftlich zur Korrektur auf. Die Auskunftei ist das Unternehmen, das die Bonitätsdaten speichert, zum Beispiel die SCHUFA.
Handeln Sie nicht vorschnell. Nicht jeder Eintrag, der Sie ärgert, ist automatisch falsch. Eine bezahlte Forderung verschwindet nicht sofort aus der Auskunft, und manche Einträge sind zulässig, auch wenn sie unangenehm sind. Eine Verwechslung im engeren Sinn liegt vor, wenn die Auskunftei Daten einer anderen Person unter Ihrem Namen gespeichert hat. Das passiert zum Beispiel bei einem häufigen Namen, einer Adresse, die noch nicht gelöscht ist, oder einem Vertrag, der versehentlich mit Ihrem Namen verbunden wurde.
So erkennen Sie, ob wirklich eine Verwechslung vorliegt
Fordern Sie zuerst die kostenlose Selbstauskunft an. Sie steht Ihnen bei jeder Auskunftei einmal pro Jahr zu. In der Selbstauskunft stehen alle Informationen, die die Auskunftei zu Ihrer Person gespeichert hat. Prüfen Sie darin drei Bereiche: Personendaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift), Vertragsdaten (Vertragspartner, Vertragsnummer, Vertragsbeginn) und Ereignisse (zum Beispiel eine gemeldete Zahlungsstörung).
Eine Verwechslung erkennen Sie daran, dass ein Eintrag zu einer Person gehört, die Sie nicht sind. Typische Anzeichen sind ein falsches Geburtsdatum, eine Adresse, an der Sie nie gewohnt haben, ein Vertrag mit einem Unternehmen, mit dem Sie nie zu tun hatten, oder eine Zahlungsstörung, die Sie nicht verursacht haben. Auch ein häufiger Name oder die Namensgleichheit mit einem früheren Mieter kann dazu führen, dass Daten vermischt werden. Neben der SCHUFA gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel und infoscore. Fordern Sie auch dort eine Auskunft an, wenn Sie den Verdacht haben, dass Daten falsch gespeichert sind.
Bevor Sie einen Berichtigungsantrag stellen, prüfen Sie, ob der Eintrag wirklich falsch ist. Ein Berichtigungsantrag ist ein Schreiben, in dem Sie die Auskunftei auffordern, einen Eintrag zu korrigieren oder zu löschen. Wenn Sie eine Forderung bezahlt haben, der Eintrag aber noch steht, ist das ärgerlich, aber keine Verwechslung. Seit Ende 2025 ist klarer, dass bei erledigten Zahlungsstörungen oft eine Einzelfallabwägung nötig ist. Die Auskunftei muss prüfen, ob der Eintrag weiterhin berechtigt ist. In diesem Fall brauchen Sie den Zahlungsbeleg, nicht den Nachweis, dass Sie eine andere Person sind. Wer vorschnell eine Verwechslung behauptet, verliert die Glaubwürdigkeit und erschwert sich den richtigen Weg zur Korrektur.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Korrektur
Für den Berichtigungsantrag brauchen Sie drei Arten von Unterlagen: den Nachweis Ihrer Identität, den Nachweis des Fehlers und den Nachweis, dass der Eintrag zu einer anderen Person gehört.
Die Übersicht zeigt, welche Dokumente wofür geeignet sind.

| Unterlage | Zweck | Wann sie nötig ist |
|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Nachweis Ihrer Identität | immer, die Auskunftei muss Sie zuordnen können |
| Die Auskunft selbst | Nachweis, welcher Eintrag falsch ist | immer, markieren Sie die fehlerhafte Stelle |
| Meldebescheinigung | Nachweis Ihrer aktuellen Adresse | bei falscher Adresse oder Umzug |
| Verträge oder Rechnungen | Nachweis, dass Sie keinen Vertrag mit dem genannten Unternehmen haben | wenn ein fremder Vertrag auf Ihrem Namen steht |
| Zahlungsbelege und Kontoauszüge | Nachweis, dass eine Forderung beglichen ist | wenn der Eintrag eine erledigte Zahlungsstörung betrifft |
| Geburtsurkunde oder Namensurkunde | Nachweis, dass Sie mit einer gleichnamigen Person nichts zu tun haben | bei Namensgleichheit oder Namensänderung |
Schicken Sie nur Kopien, niemals Originale. Die Auskunftei gibt Originale nicht zurück, und Sie brauchen sie für spätere Schritte. Fertigen Sie von jedem Dokument eine Kopie. Vermerken Sie darauf, wofür Sie sie einreichen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Dokument reicht, legen Sie lieber einen Beleg zu viel bei.
Der Berichtigungsantrag ist ein kurzes Schreiben, kein Formular. Nennen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift, den beanstandeten Eintrag und die Gründe, warum er nicht zu Ihnen gehört. Listen Sie die beigefügten Unterlagen auf und fordern Sie die Auskunftei auf, den Eintrag zu berichtigen oder zu löschen. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben. Damit können Sie den Zugang nachweisen. Eine E-Mail genügt zwar, aber ein Einschreiben ist sicherer, wenn später Fristen und Nachweise wichtig werden.
Fristen, Kosten und wann Sie sich Hilfe holen sollten
Die Korrektur kostet nichts. Die einmalige Selbstauskunft pro Jahr ist kostenlos. Die Auskunftei darf die Berichtigung nicht in Rechnung stellen. Kosten entstehen nur, wenn Sie einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale einschalten. Bei geringem Einkommen übernimmt die Beratungshilfe die Kosten einer anwaltlichen Beratung, und viele Verbraucherzentralen bieten eine Ersteinschätzung an.
Die Auskunftei muss Ihren Berichtigungsantrag innerhalb eines Monats beantworten. Wie schnell der Eintrag danach korrigiert ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenn die Auskunftei den Eintrag nicht korrigieren will, haben Sie zwei Wege: Entweder Sie beschweren sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, oder Sie setzen den Anspruch auf Berichtigung gerichtlich durch. Die Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der Datenschutzregeln und kann in Ihrem Fall einschreiten.
Beratung ist sinnvoll, wenn die Auskunftei nicht reagiert oder wenn der Fehler eine konkrete Entscheidung verhindert hat, etwa eine abgelehnte Mietwohnung oder einen abgelehnten Kredit. Auch wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie den Antrag begründen sollen, lohnt sich eine Beratung. Ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale kann den Antrag prüfen und den Schriftverkehr übernehmen. Bewahren Sie alle Kopien und den Versandnachweis auf, denn Sie müssen belegen, dass der Eintrag falsch ist. Ohne diese Nachweise wird die Korrektur zum mührenden Hin und Her.
Kernaussagen
- Prüfen Sie zuerst, ob wirklich eine Verwechslung vorliegt: Nicht jeder Eintrag ist falsch, und eine bezahlte Forderung wird nicht sofort gelöscht.
- Belegen Sie den Fehler mit Unterlagen: Ausweis, Meldebescheinigung, Verträge und Zahlungsbelege machen der Auskunftei klar, dass der Eintrag nicht zu Ihnen gehört.
- Stellen Sie den Berichtigungsantrag schriftlich per Einschreiben: Nur mit Nachweis des Zugangs können Sie später Fristen und Rechte geltend machen.
- Die Korrektur ist kostenlos: Die Selbstauskunft pro Jahr und die Berichtigung dürfen keine Gebühren auslösen.
- Reagiert die Auskunftei nicht, holen Sie sich Unterstützung: Die Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes und Verbraucherzentralen sind die richtigen Anlaufstellen.
FAQ
Was kostet es, eine Verwechslung in der Auskunft zu korrigieren?
Die Berichtigung selbst ist kostenlos, und die einmalige Selbstauskunft pro Jahr ist ebenfalls kostenlos. Bei geringem Einkommen übernimmt die Beratungshilfe die Kosten einer anwaltlichen Beratung.
Wie lange dauert es, bis ein falscher Eintrag gelöscht wird?
Die eigentliche Korrektur kann danach noch etwas dauern. Wenn die Auskunftei den Eintrag nicht löschen will, können Sie sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.
Was mache ich, wenn die Auskunftei den Eintrag nicht löschen will?
Sie haben zwei Wege: Entweder Sie beschweren sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie wohnen, oder Sie setzen den Anspruch auf Berichtigung gerichtlich durch. Eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt hilft Ihnen, den Antrag richtig zu begründen und die nächsten Schritte zu planen.
Der Eintrag ist richtig, aber die Forderung ist bezahlt. Muss der Eintrag trotzdem stehen bleiben?
Nein, nicht unbedingt. Schicken Sie den Zahlungsbeleg an die Auskunftei und beantragen Sie die Löschung. Das ist keine Verwechslung, aber ein berechtigter Löschungsantrag.
Kann eine Verwechslung durch eine alte Adresse entstehen?
Ja, das ist ein häufiger Fall. Wenn Sie umgezogen sind und die Auskunftei noch die alte Adresse oder einen Vertrag des Vormieters gespeichert hat, können Daten vermischt werden. Eine Meldebescheinigung und ein Hinweis auf den Umzug helfen, die Einträge zu bereinigen.