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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn Vermieter eine Auskunft verlangen

Dieser Artikel richtet sich an private Mieterinnen und Mieter in Deutschland, die sich auf eine Wohnung bewerben und vom Vermieter eine Mieterselbstauskunft verlangt bekommen.

Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular. Darin machen Sie dem Vermieter Angaben zu Ihrer Person und Ihrer finanziellen Situation. Anhand dieser Angaben entscheidet er, ob er Ihnen die Wohnung vermietet. Das Formular ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber bei der Wohnungssuche in Deutschland weit verbreitet. Wer es nicht ausfüllt, bekommt die Wohnung in der Regel nicht. Die wichtigsten Unterlagen dafür sind ein gültiger Ausweis, aktuelle Einkommensnachweise, eine Bestätigung des Vorvermieters über Ihr Mietverhältnis und gegebenenfalls eine Bonitätsauskunft. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller läuft die Bewerbung.

Was in der Selbstauskunft steht und welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten

Die Mieterselbstauskunft enthält in der Regel Felder zu Ihrer Person, Ihrem Einkommen und Ihrem bisherigen Mietverhältnis. Dazu gehören Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die Anzahl der einziehenden Personen und Ihr Beruf. Für diese Angaben brauchen Sie keine besonderen Nachweise, aber Sie sollten sie griffbereit haben, damit Sie das Formular vollständig und richtig ausfüllen.

Die wichtigsten Unterlagen betreffen Ihre finanzielle Situation. Vermieter wollen sicher sein, dass Sie die Miete zuverlässig zahlen können. Die meisten verlangen dafür die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder eine aktuelle Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie selbstständig sind, legen Sie stattdessen Ihre letzte Steuererklärung oder eine Gewinn- und Verlustrechnung vor. Wenn Sie arbeitslos sind oder Bürgergeld beziehen, dient der aktuelle Leistungsbescheid als Nachweis. Kopieren Sie diese Dokumente vor der Wohnungsbesichtigung oder halten Sie sie als PDF bereit, damit Sie sie der Selbstauskunft direkt beilegen können.

Viele Vermieter verlangen zusätzlich eine Bestätigung Ihres Vorvermieters, dass Sie die Miete regelmäßig gezahlt und keine offenen Forderungen hinterlassen haben. Diese Mietschuldenfreiheitsbescheinigung stellt Ihnen Ihr aktueller Vermieter aus. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, gehört aber meist zu den Bewerbungsunterlagen. Wenn Sie sie nicht vorlegen können, etwa weil Sie zum ersten Mal umziehen oder Ihr Vermieter sie nicht ausstellt, erklären Sie das kurz im Anschreiben. Ein fehlender Nachweis schließt Sie nicht aus, wenn Ihre übrigen Unterlagen stimmig sind.

Im Internet finden Sie kostenlose PDF-Vorlagen für die Mieterselbstauskunft. Sie können die Vorlage am Computer ausfüllen, zur Besichtigung mitbringen oder der Bewerbung beilegen. Das wirkt professionell und beschleunigt den Weg zum Mietvertrag, weil der Vermieter alle Angaben auf einen Blick sieht. Achten Sie darauf, dass die Vorlage aktuelle Felder enthält, und übernehmen Sie keine veralteten Angaben.

Was Vermieter prüfen dürfen und welche Angaben freiwillig sind

Die Mieterselbstauskunft ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt weder eine Liste erlaubter Fragen noch einen verbindlichen Schutz davor, welche Angaben Sie machen müssen. In der Praxis gilt: Je mehr Sie offenlegen, desto größer ist Ihre Chance, die Wohnung zu bekommen. Wer die Selbstauskunft verweigert, muss damit rechnen, dass der Vermieter die Wohnung an eine andere Person vergibt. Diese Rechtsunsicherheit gehört zur Wohnungssuche dazu.

Die zentrale Frage ist die Bonität, also Ihre Fähigkeit, die Miete zu zahlen. Viele Vermieter verlangen dafür eine Bonitätsauskunft, häufig von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA. Diese Auskunft zeigt, ob Sie Kredite oder offene Rechnungen haben und ob Zahlungsstörungen vorliegen. Sie können die SCHUFA-Auskunft selbst bei der SCHUFA anfordern und der Bewerbung beilegen. So sehen Sie, welche Daten über Sie gespeichert sind, und der Vermieter muss keine eigene Abfrage starten. Die Selbstauskunft über Ihre eigenen Daten ist in der Regel kostenlos. Eine Bonitätsauskunft für Dritte kostet Geld; die Preise hängen vom Anbieter und Umfang ab.

Neben der Bonität dürfen Vermieter Angaben verlangen, die für das Mietverhältnis wichtig sind. Dazu gehören die Anzahl der einziehenden Personen, Ihr Beruf, Ihr Arbeitgeber und Ihre aktuelle Anschrift. Fragen zu Schwangerschaft, Religion, politischer Einstellung oder Gewerkschaftszugehörigkeit sind unzulässig, weil sie diskriminieren. Sie müssen solche Fragen nicht beantworten. In der Praxis kommen sie selten vor, weil Vermieter wissen, dass sie sich damit angreifbar machen.

Eine Frage nach einer Schwangerschaft oder der Planung von Kindern ist unzulässig, weil sie eine Diskriminierung darstellt. Sie dürfen sie wahrheitsgemäß beantworten, müssen es aber nicht. Gleiches gilt für Fragen nach Vorstrafen, außer wenn es um Straftaten geht, die für das Mietverhältnis wichtig sind, etwa Sachbeschädigung oder Betrug.

Fristen, Kosten und Risiken bei der Auskunft

Eine gesetzliche Frist für die Mieterselbstauskunft gibt es nicht. Der Vermieter kann eine Frist setzen, etwa bis zum Ende der Besichtigungswoche. Wenn Sie die Wohnung möchten, sollten Sie diese Frist einhalten. Üblich ist, die Unterlagen direkt bei der Besichtigung abzugeben oder innerhalb von ein bis zwei Tagen nachzureichen. Wenn Sie eine Frist nicht einhalten können, fragen Sie aktiv nach einer Verlängerung. Das zeigt Interesse und vermeidet Missverständnisse.

Die Kosten für die Bewerbung tragen Sie selbst. Die Selbstauskunft ist kostenlos, ebenso die Kopien Ihrer Gehaltsabrechnungen. Kosten entstehen nur, wenn Sie eine Bonitätsauskunft von der SCHUFA oder einem anderen Auskunfteiunternehmen anfordern. Die Kosten liegen im niedrigen einstelligen Eurobereich, variieren aber je nach Anbieter. Bestellen Sie nicht für jede Wohnungsbewerbung eine neue Auskunft. Verwenden Sie die aktuelle Auskunft mehrfach, solange sie gültig ist. Die Gültigkeit ist nicht gesetzlich festgelegt; viele Vermieter akzeptieren Auskünfte, die nicht älter als drei Monate sind.

Das größte Risiko bei der Mieterselbstauskunft sind falsche Angaben. Wenn Sie Ihr Einkommen höher angeben, als es ist, oder offene Schulden verschweigen, kann der Vermieter den Mietvertrag später anfechten. Im schlimmsten Fall führt das zur Kündigung und zu Schadensersatzforderungen, wenn der Vermieter nachweist, dass er Ihnen die Wohnung bei korrekten Angaben nicht vermietet hätte. Geben Sie deshalb nur an, was der Wahrheit entspricht und was Sie belegen können. Wenn Sie eine schlechte Bonität haben, sprechen Sie das offen an und bieten Sie etwa einen Bürgen an, statt die Situation zu verschleiern.

Wenn Sie unsicher sind, welche Angaben zulässig sind oder ob ein Vermieter eine unzulässige Frage gestellt hat, holen Sie sich Beratung. Der Mieterverein oder der örtliche Mieterschutzbund berät Mitglieder zur Mieterselbstauskunft und prüft, ob ein Vermieter Ihre Rechte verletzt. Auch die Verbraucherzentralen informieren und helfen bei Streitfragen rund um die Wohnungssuche. Das Jobcenter oder das Sozialamt hilft, wenn Sie Leistungen beziehen und einen Berechtigungsschein für eine geförderte Wohnung benötigen. Für die meisten privaten Mietverhältnisse ist der Mieterverein die erste Anlaufstelle.

Kernaussagen

  • Bereiten Sie die Kernunterlagen vor: Gültiger Ausweis, die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder ein Leistungsbescheid sowie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters decken die häufigsten Anforderungen ab.
  • Beantworten Sie nur zulässige Fragen: Angaben zu Person, Einkommen und Mietverhältnis sind üblich. Fragen zu Schwangerschaft, Religion oder politischer Einstellung müssen Sie nicht beantworten.
  • Legen Sie eine aktuelle Bonitätsauskunft bei: Eine selbst angeforderte SCHUFA-Auskunft zeigt dem Vermieter Ihre Zahlungsfähigkeit und erspart ihm eine eigene Abfrage.
  • Machen Sie keine falschen Angaben: Unwahre Angaben zum Einkommen oder zu Schulden können zur Anfechtung des Mietvertrags und zu Schadensersatzforderungen führen.
  • Holen Sie sich bei Unsicherheit Beratung: Der Mieterverein oder die Verbraucherzentrale hilft, wenn Sie nicht wissen, welche Angaben zulässig sind oder ein Vermieter Ihre Rechte verletzt.

FAQ

Muss ich die Mieterselbstauskunft ausfüllen?

Nein, gesetzlich verpflichtet sind Sie nicht. In der Praxis führt die Verweigerung aber fast immer dazu, dass der Vermieter die Wohnung an eine andere Person vergibt. Wenn Sie die Wohnung möchten, sollten Sie die Selbstauskunft ausfüllen und beilegen.

Was kostet eine Bonitätsauskunft für den Vermieter?

Eine Bonitätsauskunft von der SCHUFA oder einem anderen Auskunfteiunternehmen kostet in der Regel wenige Euro. Die genauen Preise hängen vom Anbieter und vom Umfang der Auskunft ab. Die Selbstauskunft über Ihre eigenen gespeicherten Daten ist meist kostenlos.

Darf der Vermieter meine Gehaltsabrechnung verlangen?

Ja, das ist üblich und zulässig. Der Vermieter darf prüfen, ob Sie die Miete zahlen können, und dafür Einkommensnachweise verlangen. Sie sollten die Abrechnungen der letzten drei Monate vorlegen, bei Selbstständigkeit stattdessen die letzte Steuererklärung oder eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?

Falsche Angaben können zur Anfechtung des Mietvertrags führen. Der Vermieter kann kündigen und Schadensersatz verlangen, wenn er nachweist, dass er Ihnen die Wohnung bei korrekten Angaben nicht vermietet hätte. Deshalb sollten Sie nur Angaben machen, die der Wahrheit entsprechen.

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ein Vermieter unzulässige Fragen stellt?

Der Mieterverein oder der örtliche Mieterschutzbund berät Mitglieder zu Fragen der Mieterselbstauskunft. Auch die Verbraucherzentralen bieten Informationen und Unterstützung, wenn Sie unsicher sind, welche Angaben zulässig sind.

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