Sie haben in Deutschland ein Konto beantragt. Die Bank hat abgelehnt und als Grund Ihre Bonität genannt, also Ihre Kreditwürdigkeit. Vielleicht steht ein negativer Schufa-Eintrag in Ihrer Akte, Sie haben laufende Schulden oder ein geringes Einkommen. Wenn Sie ein Basiskonto beantragt haben, ist diese Ablehnung nicht rechtmäßig. Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit den grundlegenden Funktionen eines Girokontos. Jeder Mensch mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union hat darauf einen gesetzlichen Anspruch. Banken dürfen die Eröffnung nicht verweigern, nur weil Sie Schulden, ein geringes Einkommen oder einen niedrigen Schufa-Score haben.
Bei einem regulären Girokonto darf die Bank Ihre Kreditwürdigkeit prüfen und Sie ablehnen. Beim Basiskonto ist das gesetzlich ausgeschlossen. Dieser Text richtet sich an Sie, wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben. Er zeigt Schritt für Schritt, welche Rechte Sie haben, welche Unterlagen Sie brauchen und wann Sie sich Hilfe holen sollten.
Warum die Ablehnung wegen Bonität nicht zulässig ist
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) gibt jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU das Recht auf ein Basiskonto. Die Bank kann die Eröffnung nur in eng begrenzten Ausnahmen ablehnen. Dazu gehört, wenn Sie bereits ein anderes Konto besitzen, das Ihre grundlegenden Bedürfnisse abdeckt, oder wenn konkrete Anhaltspunkte für Geldwäsche vorliegen. Ein ungünstiger Schufa-Score, offene Rechnungen, eine laufende Privatinsolvenz oder ein geringes Einkommen zählen nicht dazu.
In der Praxis umgehen viele Banken diese Pflicht trotzdem. Sie behandeln Ihren Antrag stillschweigend als Antrag auf ein normales Girokonto, prüfen Ihre Bonität und lehnen dann ab. Oder ein Mitarbeiter am Schalter rät Ihnen, es gar nicht erst zu versuchen. Deshalb gilt: Verwenden Sie in Ihrem Antrag ausdrücklich das Wort „Basiskonto" und bestehen Sie darauf, dass Ihr Antrag als Basiskonto behandelt wird. Stellen Sie den Antrag schriftlich und mit den offiziellen Formularen der Bank. Ein mündliches Gespräch oder ein Online-Antrag ohne klare Kennzeichnung erschwert später eine Beschwerde.
Sie sollten zwei Situationen getrennt sehen: Wenn Sie derzeit kein Konto haben und dringend eines brauchen, etwa für Lohn, Miete oder Sozialleistungen, beantragen Sie konsequent ein Basiskonto. Wenn Sie bereits ein Konto besitzen und ein zweites nur zusätzlich eröffnen möchten, darf die Bank das Basiskonto ablehnen, sofern Ihr bestehendes Konto die grundlegenden Funktionen abdeckt. Diese Ablehnung gehört zu den wenigen rechtmäßigen Ausnahmen und hat nichts mit Ihrer Bonität zu tun.
Die richtigen Schritte nach einer Ablehnung
Verlieren Sie nach einer Ablehnung keine Zeit. Fordern Sie zuerst eine schriftliche Ablehnung mit Begründung an. Innerhalb von zehn Geschäftstagen nach vollständigem Antrag muss die Bank Ihnen entweder das Konto anbieten oder die Ablehnung schriftlich mitteilen. Auch eine mündliche Ablehnung am Schalter beendet das Verfahren nicht.
Halten Sie bei der Beantragung die notwendigen Unterlagen bereit: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation und, falls Sie kein EU-Bürger sind, einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt, dass Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel läuft, und gilt als Nachweis für den rechtmäßigen Aufenthalt. Für die Eröffnung eines Basiskontos dürfen keine Einkommensnachweise, Kontoauszüge oder Schufa-Auskünfte verlangt werden. Verlangt die Bank sie trotzdem, behandelt sie das Basiskonto wie ein normales Girokonto. Sie können den Antrag parallel bei einer anderen Bank stellen. Eine Ablehnung durch ein Institut verpflichtet kein anderes Institut, ebenfalls abzulehnen.
Weigert sich die Bank weiterhin, stehen Ihnen drei Wege offen, die Sie auch parallel gehen können. Erstens können Sie sich bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank beschweren, die für Streitigkeiten über Zahlungskonten zuständig ist. Die Schlichtung ist für Sie kostenlos und bietet sich an, bevor Sie klagen. Zweitens eine Beschwerde bei der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie kann als Aufsichtsbehörde gegen ein Institut vorgehen, das systematisch gegen das Zahlungskontengesetz verstößt. Drittens der Rechtsweg: Sie können vor dem Amtsgericht Ihres Wohnorts auf Abschluss eines Basiskontovertrags klagen. Das kostet Geld und Zeit. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen, sodass der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.
Bevor Sie selbst klagen, sollten Sie sich Hilfe holen. Die Verbraucherzentrale berät zu Basiskonten und kennt die üblichen Weigerungen der Banken. Eine Schuldnerberatung ist der richtige Ansprechpartner, wenn neben der Ablehnung laufende Schulden oder eine Pfändung bestehen. Sie ist für Menschen mit geringem Einkommen in der Regel kostenlos und erklärt, welche Schutzrechte Ihnen zustehen.
Was die Schufa damit zu tun hat
Ob Sie ein normales Girokonto, einen Handyvertrag oder einen Kredit bekommen, hängt in Deutschland meist von Ihrer Bonität ab. Banken bewerten sie anhand von Daten der Schufa und ähnlicher Auskunfteien. Die Schufa speichert Informationen über laufende und abgeschlossene Verträge, Zahlungsstörungen und eröffnete Insolvenzverfahren. Daraus berechnet sie einen Score, einen Prozentwert, der angibt, wie wahrscheinlich Sie Zahlungen leisten.
Für negative Einträge gibt es feste Speicherfristen. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass bezahlte Schulden bis zu drei Jahre gespeichert bleiben dürfen, ohne dass die Schufa sie sofort entfernen muss. Unter bestimmten Voraussetzungen greift eine verkürzte Frist von 18 Monaten, und in Einzelfällen ist eine vorzeitige Löschung möglich.
Ein niedriger Score berührt Ihr Recht auf ein Basiskonto nicht, und Sie müssen Ihre Kreditwürdigkeit nicht erst reparieren, um ein Konto zu bekommen. Wenn Sie später ein normales Girokonto, einen Vertrag oder eine Finanzierung abschließen möchten, lohnt es sich trotzdem, Ihre Daten zu pflegen. Sie haben das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie von der Schufa zu verlangen, nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Prüfen Sie, ob alle Einträge korrekt sind, und widersprechen Sie fehlerhaften Einträgen schriftlich. Offene Forderungen zu begleichen lohnt sich ebenfalls, weil bezahlte Einträge nach der verkürzten Frist gelöscht werden können. Tun Sie das parallel zu Ihrer Kontosuche, nicht als Bedingung dafür.
Wenn Sie Schulden haben und eine Pfändung droht oder bereits läuft, richten Sie das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto ein. Jede Kontoinhaberin und jeder Kontoinhaber hat gegenüber der Bank den Anspruch, dass das Konto als P-Konto geführt wird. Das P-Konto schützt einen Grundfreibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger, sodass Lohn und Sozialleistungen für Sie verfügbar bleiben. Die Umwandlung können Sie jederzeit beantragen, auch direkt bei der Eröffnung. Detaillierte Antworten zu Grenzen und Nachweisen finden Sie in den Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto der Verbraucherzentrale.
Kernaussagen
- Rechtsanspruch nutzen: Ein Basiskonto steht jedem Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU zu. Schulden, geringes Einkommen oder ein niedriger Schufa-Score sind keine zulässigen Ablehnungsgründe.
- Schriftlich auf „Basiskonto" bestehen: Viele Banken behandeln den Antrag wie ein normales Girokonto und lehnen dann wegen Bonität ab. Stellen Sie den Antrag schriftlich mit den offiziellen Formularen und verwenden Sie ausdrücklich den Begriff Basiskonto.
- Ablehnung nicht hinnehmen: Verlangen Sie eine schriftliche Begründung, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank und die BaFin. Klagen Sie nötigenfalls vor dem Amtsgericht.
- Schufa-Daten separat prüfen: Bezahlte Schulden können bis zu drei Jahre gespeichert bleiben, in Einzelfällen gilt eine kürzere Frist. Eine kostenlose Datenkopie einmal im Jahr zeigt, ob Einträge korrekt sind.
- Bei Pfändung: P-Konto einrichten: Das Basiskonto lässt sich jederzeit in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln und schützt Ihren Grundfreibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger.
FAQ
Kann eine Bank ein Basiskonto wegen eines schlechten Schufa-Eintrags ablehnen?
Nein, das Zahlungskontengesetz erlaubt eine Ablehnung nur in wenigen Ausnahmen, etwa wenn Sie bereits ein anderes Konto haben oder ein Geldwäscheverdacht besteht. Ein negativer Schufa-Eintrag, Schulden oder geringes Einkommen sind keine zulässigen Gründe.
Ich habe nur ein normales Girokonto beantragt und die Bank hat abgelehnt. Was nun?
Für ein normales Girokonto darf die Bank Ihre Bonität prüfen und Sie ablehnen. Stellen Sie deshalb einen neuen Antrag, in dem Sie ausdrücklich ein Basiskonto beantragen, und reichen Sie ihn schriftlich ein. Erst wenn die Bank auch diesen Antrag ablehnt, können Sie die Beschwerdewege einschlagen.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Basiskonto?
Sie brauchen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation. Wenn Sie kein EU-Bürger sind, verlangt die Bank einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung. Einkommensnachweise oder Schufa-Auskünfte dürfen nicht verlangt werden.
Wie lange darf die Bank für die Entscheidung brauchen?
Ist der Antrag vollständig, muss die Bank innerhalb von zehn Geschäftstagen entweder das Konto anbieten oder die Ablehnung schriftlich begründen. Antwortet sie gar nicht, sollten Sie schriftlich nachfassen und sich anschließend an die Schlichtungsstelle wenden.
Was kostet ein Basiskonto?
Die Bank darf ein Entgelt verlangen, das angemessen sein muss und das sie Ihnen vor Vertragsschluss klar mitteilen muss. Viele Institute verlangen dafür einen monatlichen Betrag. Vergleichen Sie die Konditionen mehrerer Banken, bevor Sie unterschreiben, denn ein Anspruch auf ein unentgeltliches Konto besteht nicht.
Woher bekomme ich meine Schufa-Daten?
Einmal im Jahr können Sie eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung verlangen. Die Schufa muss Ihnen die gespeicherten Einträge und den Score mitteilen. Prüfen Sie die Angaben und widersprechen Sie falschen Einträgen schriftlich.