Sie haben einen Handyvertrag mit neuem Gerät beantragt und die Ablehnung kam ohne nachvollziehbare Begründung. Das passiert häufiger, als viele annehmen: Der Anbieter prüft vor Vertragsschluss Ihre Bonität, also ob Sie Rechnungen bezahlen können und wollen. Dafür fragt er Daten bei Auskunfteien wie der Schufa ab. Aus diesen Daten berechnet die Auskunftei einen Score, einen Zahlenwert, der Ihre Zahlungswahrscheinlichkeit einschätzt. Liegt der Score unter der internen Schwelle des Anbieters, lehnt er den Vertrag ab.
Wenn ein Handyvertrag an diesem Score scheitert, stehen Sie vor drei Fragen: Warum hat der Anbieter abgelehnt, welche Daten liegen über Sie vor, und welche Alternativen bleiben Ihnen? Die Antworten darauf entscheiden, ob Sie gegen die Ablehnung vorgehen können oder ob Sie Ihre Bonität erst verbessern müssen.
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass bei der Schufa ein negativer Eintrag vorliegt. Der Anbieter nennt den Ablehnungsgrund oft nicht. Gleichzeitig haben Sie das Recht zu erfahren, was Auskunfteien über Sie gespeichert haben, und sich gegen falsche Einträge zu wehren. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass die Schufa ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Sie speichert bereits bei der Eröffnung eines Girokontos Daten über Verbraucher und soll Auskunft geben, wenn jemand Kredite, Ratenkäufe oder Rechnungen nicht bezahlt. Sie darf nicht alles und nicht auf Dauer speichern.
Warum der Anbieter ablehnt, obwohl alles bezahlt ist
Die Ablehnung hat mehrere mögliche Ursachen, und nur eine davon ist ein negativer Eintrag. Nach Angaben von Anwälten nennt der Anbieter den Ablehnungsgrund oft nicht. Mögliche Gründe sind unbezahlte Rechnungen oder Mahnungen vom Anbieter selbst sowie eine schlechte Bonität. Der Anbieter prüft nicht nur die Schufa, sondern auch eigene Daten. Wenn Sie bei demselben Anbieter früher eine Rechnung nicht oder zu spät bezahlt haben, kann das die Ablehnung erklären, ohne dass ein Schufa-Eintrag existiert.
Der Score ist keine feste Note, sondern eine statistische Einschätzung. Die Auskunftei berechnet aus gespeicherten Daten wie Zahlungshistorie, bestehenden Krediten und Anfragen einen Zahlenwert. Jeder Anbieter legt fest, ab welchem Wert er einen Vertrag eingeht. Zwei Anbieter können bei identischen Daten unterschiedlich entscheiden, weil sie unterschiedliche Risikobereitschaft und eigene Datenquellen haben. Auch eine hohe Zahl an Kreditanfragen in kurzer Zeit kann den Score senken, selbst wenn alle Rechnungen bezahlt sind.
Ein negativer Eintrag wirkt allerdings weit über den Handyvertrag hinaus. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann zu abgelehnten Kreditanfragen, keinem neuen Handyvertrag oder Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche führen. Wenn Sie also eine Ablehnung erhalten, sollten Sie Ihre gesamte Datenlage prüfen, nicht nur den einen Vertrag. Fragen Sie sich: Gibt es offene Rechnungen, Mahnungen oder ältere Einträge, die Sie nicht mehr auf dem Schirm haben? Diese Bestandsaufnahme entscheidet, ob Sie gegen die Ablehnung vorgehen können oder ob Sie die Bonität erst verbessern müssen.
Was Sie jetzt prüfen und anfechten können
Ihr erster Schritt ist die kostenlose Selbstauskunft. Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung das Recht, einmal im Jahr kostenlos zu erfahren, welche Daten eine Auskunftei über Sie gespeichert hat. Das gilt für die Schufa ebenso wie für weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel. Fordern Sie die Auskunft schriftlich an, am besten per Post oder über das jeweilige Online-Portal. Die Auskunftei muss Ihnen mitteilen, welche Einträge gespeichert sind, und Ihnen eine Kopie der Daten aushändigen.
Prüfen Sie die Auskunft auf drei Dinge: ob ein Eintrag sachlich falsch ist, ob er veraltet ist oder ob er zu Unrecht erfolgt ist, etwa weil eine Forderung bereits bezahlt war. Bei falschen Einträgen haben Sie das Recht, eine Korrektur oder Löschung zu verlangen. Die Verbraucherzentrale bestätigt, dass Verbraucher sich bei falschen Einträgen wehren können.
Das Oberlandesgericht Köln hat die frühere Praxis der SCHUFA, erledigte Forderungen pauschal drei Jahre lang zu speichern, für unvereinbar mit der DSGVO erklärt. Sobald eine Forderung vollständig bezahlt und die Zahlung nachgewiesen ist, darf die Schufa die Daten nicht weiter speichern. Wenn ein bezahlter Eintrag also noch in Ihrer Auskunft steht, können Sie die Löschung verlangen. Auch das Landgericht Bayreuth und der Europäische Gerichtshof haben neue Maßstäbe für den Umgang mit Schufa-Einträgen gesetzt.
Für den Widerspruch brauchen Sie Belege. Sammeln Sie Zahlungsnachweise, Kontoauszüge und Mahnungen, die den Sachverhalt klären. Reichen Sie den Widerspruch schriftlich bei der Auskunftei ein und setzen Sie eine Frist von zwei bis vier Wochen. Lehnt die Auskunftei ab, bleibt Ihnen der Weg zur Datenschutz-Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes oder zu einer anwaltlichen Beratung.
Alternativen, wenn der Score tatsächlich schlecht ist
Wenn die Auskunft einen berechtigten negativen Eintrag zeigt, bleibt der normale Handyvertrag mit neuem Gerät in der Regel verschlossen. Bei einer negativen Schufa ist es in der Regel schwer, einen Handyvertrag zu bekommen. Die praktikabelste Alternative ist ein Prepaid-Tarif: Sie zahlen im Voraus, der Anbieter geht kein Zahlungsrisiko ein und verlangt deshalb keine Bonitätsprüfung. Sie erhalten eine SIM-Karte und laden Guthaben auf. Für viele reicht das, um erreichbar zu sein und mobil im Internet zu surfen, ohne auf ein neues Gerät in Raten angewiesen zu sein.
| Kriterium | Handyvertrag mit Gerät | Prepaid-Tarif |
|---|---|---|
| Bonitätsprüfung | Ja, über Schufa und andere Auskunfteien | Meist keine |
| Zahlungsweise | Monatliche Rechnung | Guthaben im Voraus |
| Gerät | Oft in Raten enthalten | Eigenkauf oder vorhandenes Gerät |
| Risiko bei Zahlungsproblemen | Mahnung, möglicher Schufa-Eintrag | Kein Vertragsrisiko, nur Guthabenverlust |
Die Risiken liegen bei Angeboten, die eine Bonitätsprüfung versprechen oder umgehen wollen. Manche Anbieter werben mit Verträgen ohne Schufa, verlangen dafür aber höhere Preise oder schlechtere Konditionen. Prüfen Sie solche Angebote genau, bevor Sie unterschreiben. Ein Vertrag ohne Schufa ist kein Freibrief, sondern meist ein Geschäft mit höheren Kosten oder strengeren Bedingungen.
Wann lohnt sich Beratung? Wenn Sie einen falschen oder veralteten Eintrag vermuten und die Auskunftei nicht reagiert, hilft die Beratung der Verbraucherzentrale weiter. Auch eine anwaltliche Beratung ist sinnvoll, wenn ein Eintrag länger als erlaubt gespeichert wird oder wenn die Ablehnung Ihren Alltag spürbar einschränkt, etwa bei der Wohnungssuche. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung hängen von der Honorarvereinbarung ab. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe greifen. Wichtig ist, dass Sie Belege sammeln, bevor Sie Beratung aufsuchen: Zahlungsnachweise, Kontoauszüge und die Selbstauskunft der Auskunftei gehören in den Ordner.
Kernaussagen
- Fordern Sie zuerst die kostenlose Selbstauskunft an: Sie haben das Recht, einmal im Jahr kostenlos zu erfahren, welche Daten die Schufa und andere Auskunfteien über Sie gespeichert haben.
- Eine Ablehnung bedeutet keinen negativen Eintrag: Der Anbieter kann aus eigenen Daten oder internen Kriterien ablehnen, ohne dass die Schufa belastet ist.
- Bezahlte Forderungen müssen gelöscht werden: Nach dem OLG-Köln-Urteil darf die Schufa erledigte Forderungen nicht pauschal drei Jahre speichern. Verlangen Sie die Löschung und legen Sie den Zahlungsnachweis bei.
- Prepaid-Tarife umgehen die Bonitätsprüfung: Sie zahlen im Voraus und kommen ohne Score-Prüfung an eine SIM-Karte, oft zu höheren Stückkosten.
- Bei falschen Einträgen wehren Sie sich schriftlich: Legen Sie Widerspruch mit Belegen ein und wenden Sie sich bei Ablehnung an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
FAQ
Kann ein Handyvertrag abgelehnt werden, obwohl keine negativen Schufa-Einträge vorliegen?
Ja. Der Anbieter prüft neben der Schufa auch eigene Daten wie unbezahlte Rechnungen oder Mahnungen und legt eigene Risikoschwellen fest. Die Ablehnung kann also auch ohne negativen Eintrag erfolgen, und der Anbieter muss den Grund nicht nennen.
Wie oft bekomme ich eine kostenlose Selbstauskunft?
Einmal im Jahr pro Auskunftei. Sie können die Auskunft bei der Schufa, bei Creditreform Boniversum und bei CRIFBürgel jeweils einmal jährlich kostenlos anfordern.
Wie lange darf ein bezahlter Eintrag gespeichert werden?
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln nicht mehr pauschal drei Jahre. Verlangen Sie die Löschung schriftlich mit Zahlungsnachweis.
Was mache ich, wenn ein Eintrag falsch ist?
Reichen Sie einen schriftlichen Widerspruch bei der Auskunftei ein und legen Sie Belege wie Zahlungsnachweise oder Kontoauszüge bei. Setzen Sie eine Frist von zwei bis vier Wochen. Reagiert die Auskunftei nicht, wenden Sie sich an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes oder an die Verbraucherzentrale.
Helfen Prepaid-Tarife wirklich bei schlechter Bonität?
Ja, in der Regel schon. Prepaid-Tarife verlangen keine Bonitätsprüfung, weil Sie im Voraus zahlen. Achten Sie aber auf die Konditionen: Manche Anbieter verlangen für Verträge ohne Schufa höhere Preise oder schlechtere Bedingungen.