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Wenn ein Identitätsdiebstahl die Bonität trifft

Als Privatperson in Deutschland haben Sie festgestellt oder befürchten, dass jemand mit Ihren persönlichen Daten Verträge abgeschlossen, Waren bestellt oder Kredite aufgenommen hat.

Identitätsbetrug bedeutet, dass eine fremde Person Ihre Daten nutzt, um Ihre Kreditwürdigkeit für eigene Zwecke auszunutzen.

Der Betrug fällt oft erst auf, wenn Mahnungen eintreffen, ein Inkassounternehmen schreibt oder ein negativer Eintrag bei einer Auskunftei auftaucht. Ihre Bonität, also Ihre Kreditwürdigkeit, ist dann in Gefahr. Auskunfteien wie die SCHUFA speichern solche falschen Informationen in Ihrem Namen und berechnen daraus einen Score-Wert. Banken, Vermieter, Mobilfunkanbieter und Versandhändler nutzen diesen Wert, um zu entscheiden, ob sie Ihnen einen Kredit gewähren, eine Wohnung vermieten oder einen Vertrag anbieten. Ein einziger unberechtigter Eintrag kann dazu führen, dass Sie abgelehnt werden, obwohl Sie selbst nichts falsch gemacht haben. Sie können dagegen vorgehen, wenn Sie die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge unternehmen.

Was Identitätsbetrug für Ihre Bonität bedeutet

Wenn eine fremde Person in Ihrem Namen einen Handyvertrag abschließt, einen Online-Kredit beantragt oder auf Rechnung einkauft, entstehen Forderungen auf Ihren Namen. Wenn Sie diese Forderungen nicht zahlen, weil Sie nichts davon wissen, meldet der Gläubiger den Zahlungsverzug an eine Auskunftei wie die SCHUFA. Dort entsteht ein negativer Eintrag, der Ihren Score-Wert senkt. Die SCHUFA ist die größte Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Seit ihrer Gründung 1927 liefert sie Bonitätsdaten an Banken, Versicherungen und andere Unternehmen. Ein niedriger Score bedeutet für Sie konkret: Kredite werden abgelehnt oder nur zu schlechteren Konditionen vergeben. Mietverträge scheitern, weil Vermieter eine Bonitätsauskunft verlangen. Manche Unternehmen schließen keinen Vertrag mit Ihnen, etwa bei Mobilfunk oder Strom.

Der Betrug wird häufig erst spät entdeckt, nämlich wenn Forderungen bereits rückständig sind und ein Mahnverfahren eingeleitet wurde. Bis dahin kann der negative Eintrag bereits mehrere Monate alt sein. Je länger Sie warten, desto länger bleibt der Eintrag in Ihrer Akte und desto schwieriger wird der Nachweis, dass Sie nicht der Vertragspartner waren. Handeln Sie deshalb schnell, auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob tatsächlich ein Betrug vorliegt. Ein unberechtigter Eintrag bleibt in Ihrer Akte, bis Sie aktiv eine Korrektur veranlassen.

Die ersten Schritte nach dem Betrug

Wenn Sie unberechtigte Abbuchungen auf Ihrem Konto, Mahnungen für Verträge, die Sie nie abgeschlossen haben, oder unberechtigte Inkassoforderungen erhalten, handeln Sie in dieser Reihenfolge:

Schritt Was Sie tun Warum es wichtig ist
Konto sperren Lassen Sie Ihr Konto sofort sperren, wenn Abbuchungen erfolgt sind Verhindert weitere unberechtigte Zahlungen
Strafanzeige erstatten Gehen Sie zur Polizei und zeigen Sie den Identitätsbetrug an Schafft einen Nachweis, den Sie später für Auskunfteien und Banken brauchen
Bank informieren Melden Sie Ihrer Bank die unberechtigten Abbuchungen und fordern Sie die Erstattung schriftlich Nicht autorisierte Zahlungen müssen grundsätzlich unverzüglich erstattet werden
Empfängerbank benachrichtigen Informieren Sie die Bank, an die das Geld geflossen ist Ermöglicht die Rückverfolgung der Zahlung
Erstattung einfordern Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich mit Verweis auf § 675u BGB Schafft eine rechtliche Grundlage für Ihren Anspruch

Der Zahlungsdienstleister muss nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich unverzüglich erstatten, sofern die Bank keine grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits nachweisen kann; das ist in § 675u BGB geregelt. Bewahren Sie alle Belege auf: Kontoauszüge, Mahnungen, E-Mails und den Aktenvermerk der Polizei. Diese Unterlagen brauchen Sie, um gegenüber der Bank, der SCHUFA und gegebenenfalls einem Anwalt nachzuweisen, dass Sie nicht der Verursacher waren.

So korrigieren Sie falsche Einträge bei der SCHUFA

Neben der Bank müssen Sie auch bei der SCHUFA aktiv werden. Sie können sich dort als Identitätsbetrugsopfer einmelden. Wenn Banken und andere Unternehmen, die SCHUFA-Vertragspartner sind, neue Anträge prüfen oder bestehende Verträge bearbeiten, sehen sie, dass Ihre Daten missbraucht wurden, und können das bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.

So bereiten Sie die Einmeldung vor:

  • Das Informationsblatt der SCHUFA lesen und das Einwilligungsformular vollständig ausfüllen
  • Eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beifügen
  • Einen Nachweis über die Strafanzeige beifügen, der den Betrugsvorwurf nennt

Ohne diese Einmeldung können Ihre persönlichen Daten weiter für Betrugsversuche verwendet werden und weitere falsche Einträge entstehen. Widersprechen Sie außerdem unberechtigten Inkassoforderungen und falschen SCHUFA-Einträgen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben. Behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen. Fordern Sie die Auskunftei auf, den Eintrag zu löschen und Ihnen eine Bestätigung zu schicken. Die SCHUFA ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten auf Richtigkeit zu prüfen, wenn Sie das verlangen.

Wann Sie Hilfe von außen brauchen

Wenn die Bank die Erstattung verweigert oder die SCHUFA den falschen Eintrag nicht löscht, kommen Sie allein nicht weiter. Dann sollten Sie eine Schlichtungsstelle einschalten oder mit einem Anwalt klären, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Betrug im digitalen Zahlungsverkehr zunimmt und Banken ihre Kundinnen und Kunden oft unzureichend schützen und den Schaden auf sie abwälzen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt in solchen Fällen, die Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzuschalten. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann außerdem prüfen, ob Sie Ansprüche gegen die Bank oder den Gläubiger geltend machen können.

Die Kosten für einen Anwalt hängen vom Streitwert ab. Eine Rechtsschutzversicherung kann sie übernehmen. Wenn Sie wenig Einkommen haben, können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Auch die Verbraucherzentralen in den Bundesländern bieten kostenlose oder kostengünstige Erstberatung an. Warten Sie mit diesen Schritten nicht zu lange. Für viele Ansprüche gelten Fristen. Je älter der Eintrag ist, desto schwieriger wird der Nachweis, dass Sie nicht der Vertragspartner waren.

Kernaussagen

  • Sofort handeln: Sperren Sie Ihr Konto, erstatten Sie Strafanzeige und fordern Sie die Erstattung schriftlich bei Ihrer Bank, bevor weitere Schäden entstehen.
  • Einmeldung als Betrugsopfer nutzen: Melden Sie sich bei der SCHUFA als Identitätsbetrugsopfer an, damit Unternehmen bei neuen Anträgen sehen, dass Ihre Daten missbraucht wurden.
  • Unterlagen vollständig sammeln: Ausweiskopie, Strafanzeige und ausgefülltes Einwilligungsformular sind die Grundlage für die Korrektur bei der SCHUFA.
  • Widerspruch schriftlich einlegen: Falsche Einträge und Inkassoforderungen verschwinden nicht von selbst, Sie müssen aktiv und schriftlich widersprechen.
  • Hilfe holen, wenn die Bank blockiert: Schlichtungsstelle, Anwalt oder Verbraucherzentrale sind der nächste Schritt, wenn Erstattung oder Löschung verweigert werden.

FAQ

Was kostet die Einmeldung als Identitätsbetrugsopfer bei der SCHUFA?

Die Einmeldung als Identitätsbetrugsopfer kostet bei der SCHUFA keine Gebühr. Auch die Selbstauskunft, also die Auskunft über die bei der SCHUFA gespeicherten Daten, ist einmal pro Jahr kostenlos. Für weitere Auskünfte können Kosten anfallen.

Wie lange bleibt ein falscher Eintrag in meiner SCHUFA-Akte?

Das hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Ein Eintrag, der auf Identitätsbetrug beruht, wird nach erfolgreichem Widerspruch und Nachweis des Betrugs gelöscht. Ohne aktiven Widerspruch bleibt der Eintrag bestehen, bis die gesetzlichen Löschfristen greifen. Diese Fristen liegen je nach Art der Forderung zwischen einem und drei Jahren.

Was mache ich, wenn die Bank die Erstattung verweigert?

Wenn die Bank die Erstattung verweigert, weil sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft, lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich begründen und schalten Sie anschließend die Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft ein. Sie können außerdem einen Anwalt beauftragen, der prüft, ob die Einwände der Bank berechtigt sind.

Muss ich zur Polizei gehen, auch wenn der Schaden noch klein ist?

Ja, die Strafanzeige ist wichtig, auch wenn der finanzielle Schaden gering ist. Sie dient als Nachweis gegenüber der SCHUFA, der Bank und anderen Stellen, dass Sie nicht der Verursacher der Forderungen sind. Ohne Strafanzeige können Sie sich nicht als Identitätsbetrugsopfer einmelden.

Was passiert, wenn ich den Betrug erst nach Monaten bemerke?

Auch dann sollten Sie die Schritte in der beschriebenen Reihenfolge durchführen. Je später Sie handeln, desto mehr falsche Einträge können entstanden sein und desto aufwendiger wird die Korrektur. Die gesetzlichen Ansprüche auf Erstattung nicht autorisierter Zahlungen verjähren in der Regel erst nach mehreren Jahren. Auch bei später Entdeckung haben Sie noch Chancen.

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