Auch wer sein Konto sorgfältig führt, kann in eine Lage geraten, in der ein Gläubiger das Guthaben pfänden lässt: ein Inkassounternehmen wegen einer offenen Rechnung, ein Vermieter wegen ausstehender Miete oder das Finanzamt wegen Steuerschulden. Sobald die Pfändung durchgesetzt ist, friert die Bank das Guthaben ein und führt den pfändbaren Teil an den Gläubiger ab. Ohne besonderen Schutz verlieren Sie den Zugriff auf Ihr Geld, obwohl Sie Miete, Strom und Lebensmittel weiter bezahlen müssen. Der gesetzliche Ausweg ist das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto.
Das P-Konto stellt sicher, dass ein Teil des Guthabens auch während einer Pfändung frei verfügbar bleibt. Sie können die Umwandlung Ihres Girokontos jederzeit verlangen, auch wenn die Pfändung bereits erfolgt ist.
Was eine Kontopfändung für Ihr Konto bedeutet
Eine Kontopfändung läuft nicht direkt zwischen Ihnen und dem Gläubiger ab, sondern über das Gericht und Ihre Bank. Der Gläubiger benötigt zuerst einen vollstreckbaren Titel, etwa ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder einen gerichtlichen Vergleich. Damit beantragt er beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Mit diesem Beschluss ordnet das Gericht an, dass die Bank das Guthaben nicht mehr an Sie auszahlen darf, sondern den pfändbaren Teil an den Gläubiger abführen muss. Erfasst werden der Betrag, der bei Zustellung auf dem Konto liegt, und spätere Eingänge wie Lohn oder Rente. Ohne besonderen Schutz können Sie dann nicht mehr über Ihr Konto verfügen, obwohl Sie davon Ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Ein gesperrtes Konto wirkt sich sofort auf den Alltag aus: Lastschriften für Strom, Versicherung oder Handyvertrag werden nicht ausgeführt, die Mietüberweisung bleibt liegen. Fehlgeschlagene Buchungen können Gebühren verursachen. Bleibt die Miete aus, reagiert der Vermieter meist mit einer Zahlungserinnerung oder Abmahnung. Je schneller Sie den Schutzstatus herstellen, desto geringer ist das Risiko weiterer Kosten und Schwierigkeiten.
Das P-Konto verhindert, dass Ihr Konto während einer Pfändung vollständig gesperrt bleibt. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass Sie auch in dieser Lage die Miete zahlen und Nahrung kaufen können. Dafür bleibt ein Grundbetrag, der sogenannte Sockelbetrag, vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Er liegt derzeit bei 1.590 Euro pro Monat. Zum 1. Juli 2025 werden die Pfändungsfreigrenzen angehoben; damit steigt auch dieser Grundfreibetrag. Der Gesetzgeber gleicht die Freigrenzen regelmäßig an die Einkommensentwicklung an. Der Sockelbetrag gilt unabhängig davon, ob das Geld aus Lohn, Rente oder einer anderen Einkunftsart stammt.
Ein Punkt wird häufig übersehen: Der Schutz greift nur für Guthaben, das tatsächlich auf dem Konto liegt. Ist das Konto leer oder im Minus, gibt es nichts zu schützen. Die Umwandlung in ein P-Konto ändert daran nichts. Die Umwandlung füllt das Konto nicht auf und begründet keinen Anspruch auf einen Kredit. Wer regelmäßiges Einkommen bezieht, ist mit dem P-Konto ab dem Eingang der Zahlung geschützt.
Die Übersicht zeigt, wie sich eine Kontopfändung mit und ohne P-Konto auswirkt:

| Situation | Wirkung |
|---|---|
| Pfändung, Konto ohne P-Konto-Status | Die Bank friert das Guthaben ein und führt den pfändbaren Teil an den Gläubiger ab |
| P-Konto, Guthaben bis zum Sockelbetrag von 1.590 Euro | Das Guthaben bleibt für Sie verfügbar |
| P-Konto, Guthaben über dem Sockelbetrag | Den überschüssigen Betrag kann die Bank an den Gläubiger abführen |
| P-Konto mit Bescheinigung über Unterhaltspflichten | Der geschützte Freibetrag erhöht sich entsprechend der Bescheinigung |
Bedenken Sie bei der Planung Ihrer Zahlungen: Der Sockelbetrag ist die Obergrenze des monatlich geschützten Guthabens. Gehen auf dem Konto regelmäßig mehr als 1.590 Euro ein, ist der überschüssige Teil nicht automatisch gesichert. Wer zum Beispiel am Monatsanfang mehr als 1.590 Euro Lohn erhält, kann über 1.590 Euro frei verfügen; den überschüssigen Betrag kann die Bank an den Gläubiger abführen. In solchen Fällen lohnt der Blick auf den erhöhten Freibetrag.
So richten Sie ein P-Konto ein und erhöhen den Freibetrag
Jede Kontoinhaberin und jeder Kontoinhaber hat gegenüber der Bank einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihr oder sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Sie müssen dafür keine Gründe nennen und keine Schulden nachweisen. In der Praxis genügt eine formlose Erklärung gegenüber Ihrer Bank, dass Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln möchten. Die Bank muss dem Antrag unverzüglich entsprechen. Das gilt auch dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bereits zugestellt wurde und Ihr Konto schon gesperrt ist.
Ein P-Konto ist kein neues Konto. Es ist Ihr bisheriges Girokonto mit einem besonderen Schutzstatus. Ihre IBAN bleibt gleich. Sie können weiterhin Überweisungen ausführen, Lastschriften zulassen und mit der Karte zahlen, solange Sie sich innerhalb des geschützten Freibetrags bewegen. Liegt das Guthaben über dem Freibetrag, kann die Bank den überschüssigen Teil an den Gläubiger abführen.
Der Sockelbetrag reicht nicht für jede Lebenslage. Wer gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, etwa für Kinder oder einen Ehepartner, kann den Pfändungsschutz erhöhen lassen. Dafür müssen Sie der Bank eine Bescheinigung vorlegen, die das Jobcenter, das Sozialamt oder eine andere berechtigte Stelle ausstellt. In der Bescheinigung steht, wem Sie Unterhalt zahlen und in welcher Höhe. Die Bank darf den erhöhten Schutz nicht nach eigenem Ermessen gewähren, weil sie die Unterhaltsverpflichtung selbst nicht beurteilen kann. Beantragen Sie die Bescheinigung frühzeitig und reichen Sie sie nach Erhalt unverzüglich bei Ihrer Bank ein.
Warten Sie mit der Umwandlung nicht, bis eine Zahlung scheitert. Sobald Sie von der Pfändung erfahren, etwa durch eine Benachrichtigung der Bank oder die Zustellung des Beschlusses, stellen Sie den Antrag. Bewahren Sie den Nachweis über den Antrag auf, zum Beispiel das ausgefüllte Formular oder die Nachricht im Online-Banking. Je früher das Konto den Schutzstatus erhält, desto geringer ist das Risiko, dass eine fällige Miete oder ein Lebensmitteleinkauf platzt. Die Umwandlung ändert nichts an der zugrunde liegenden Forderung: Der Gläubiger kann weiterhin versuchen, sein Geld zu bekommen, etwa durch die Pfändung anderer Vermögenswerte. Das P-Konto begrenzt lediglich den Zugriff auf Ihr Konto und sorgt dafür, dass Ihnen ein Existenzminimum erhalten bleibt.
Endet die Pfändung, behält das Konto zunächst seinen Status als P-Konto. Das ist unschädlich: Ohne laufende Pfändung können Sie über Ihr Guthaben wie gewohnt verfügen. Wenn Sie den Schutzstatus nicht mehr benötigen, können Sie die Rückumwandlung bei Ihrer Bank beantragen.
Wann eine Schuldnerberatung sinnvoll ist
Eine Kontopfändung ist oft nur das sichtbare Zeichen einer insgesamt angespannten finanziellen Lage. Wenn mehrere Gläubiger Forderungen verfolgen, Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren haben oder Pfändungen Ihr Einkommen über Monate schmälern, ist eine professionelle Schuldnerberatung der richtige Schritt. Beratungsstellen der Caritas, der Diakonie sowie kommunale Schuldnerberatungen helfen kostenlos oder gegen einen geringen Eigenanteil. Sie müssen die Situation nicht allein bewältigen.
Im ersten Gespräch stellen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüber und ordnen offene Forderungen. Nehmen Sie dafür Unterlagen mit, etwa Kontoauszüge, Verträge, Mahnungen und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die Beraterinnen und Berater prüfen, welche Forderungen berechtigt sind, und verhandeln mit Gläubigern über Ratenzahlungen oder einen Forderungsverzicht. Sie unterstützen beim Schriftverkehr mit Banken und Inkassounternehmen und zeigen auf, welche Zahlungen Sie zuerst leisten sollten. Bei knappen Einkommen geht es oft um die Frage, welche laufenden Kosten – Miete, Strom, Versicherungen – vorrangig bedient werden müssen und welche Zahlungen sich stunden oder neu verhandeln lassen. In aussichtslosen Fällen begleiten sie Sie durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren: Nach einer Wohlverhaltensphase von drei Jahren können Sie dort die Restschuldbefreiung erreichen, sofern Sie die gesetzlichen Pflichten erfüllen.
Die Beratung ist vertraulich und unabhängig; die Beraterinnen und Berater arbeiten nicht für Gläubiger oder Banken. Ein Insolvenzverfahren ist an Bedingungen geknüpft und dauert mehrere Jahre; es ist nicht für jede Situation die beste Lösung. Eine Beratungsstelle hilft einzuschätzen, ob eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern realistisch ist, bevor Sie diesen Schritt prüfen. Eine frühzeitige Beratung verhindert außerdem, dass sich die Lage durch weitere Zinsen, Mahngebühren und Vollstreckungskosten verschärft. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie den Überblick behalten, ist ein erstes Gespräch bei einer Beratungsstelle der richtige nächste Schritt.
Kernaussagen
- P-Konto beantragen: Mit der Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto verfügen Sie trotz Pfändung über einen Grundbetrag. Sie können sie jederzeit verlangen, auch nach der Pfändung.
- Sockelbetrag sichert den Lebensunterhalt: Derzeit sind 1.590 Euro monatlich vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt; zum 1. Juli 2025 steigen die Freigrenzen.
- Unterhaltsbescheinigung für einen höheren Freibetrag: Wer Angehörige unterhält, kann den Schutz erhöhen lassen, muss die Bescheinigung aber bei der Bank einreichen.
- Ohne P-Konto droht die Sperre: Ohne den Schutz kann die Bank das Guthaben einfrieren, sodass Miete und Lebensmittel nicht mehr bezahlt werden können.
- Schuldnerberatung frühzeitig nutzen: Bei mehreren Gläubigern oder drohender Insolvenz hilft eine kostenlose oder günstige Beratungsstelle, den Überblick zu behalten und weitere Kosten zu vermeiden.
FAQ
Was passiert, wenn mein Konto bereits gesperrt ist?
Sie können die Umwandlung in ein P-Konto auch dann noch verlangen, wenn die Bank das Konto bereits gesperrt hat. Die Bank muss dem Antrag entsprechen, und ab der Umwandlung sind die geschützten Beträge vor dem Zugriff der Gläubiger sicher. Stellen Sie den Antrag sofort und am besten schriftlich, damit Sie einen Nachweis haben. So verhindern Sie, dass dringende Zahlungen wie Miete oder Strom scheitern.
Kostet die Umwandlung in ein P-Konto etwas?
Die Verbraucherzentrale macht in ihren Informationen keine Angaben zu Gebühren für die Umwandlung oder Führung eines P-Kontos. Ob Ihre Bank ein Entgelt verlangt, ist nicht einheitlich geregelt. Fragen Sie vorab bei Ihrer Bank nach, ob Kosten anfallen. Die gesetzliche Pflicht, das Konto auf Ihren Wunsch als P-Konto zu führen, besteht unabhängig von möglichen Gebühren.
Wie bekomme ich eine Bescheinigung über meine Unterhaltspflichten?
Die Bescheinigung für den erhöhten Pfändungsschutz stellt in der Regel das Jobcenter, das Sozialamt oder eine andere berechtigte Stelle aus. Die Bank stellt diese Bescheinigung nicht aus. Sie müssen bei der zuständigen Stelle nachweisen, wem Sie Unterhalt zahlen und in welcher Höhe. Auf Grundlage der Bescheinigung erhöht die Bank den geschützten Freibetrag.
Was passiert mit Geld, das über dem Freibetrag liegt?
Geld, das über dem geschützten Freibetrag auf dem Konto liegt, kann die Bank an den Gläubiger abführen. Der Schutz umfasst nur den Teil des Guthabens, der innerhalb der gesetzlichen Grenze liegt. Wer regelmäßig mehr als den Sockelbetrag auf dem Konto hat, sollte prüfen, ob ein erhöhter Freibetrag in Frage kommt, etwa wegen Unterhaltspflichten.