Sie haben Post von einem Gläubiger bekommen: einer Bank, einem Händler, einem Vermieter oder einem Inkasso-Unternehmen, das die Forderung für den Gläubiger eintreibt. In dem Schreiben liegt ein Formular, das Sie unterschreiben sollen: ein Schuldanerkenntnis. Damit bestätigen Sie, dass die Schuld besteht und in welcher Höhe. Die Unterschrift bindet Sie rechtlich. Ein einmal erklärtes Anerkenntnis können Sie nicht einfach zurücknehmen.
Dieser Text richtet sich an private Verbraucher in Deutschland, die vor einer solchen Unterschrift stehen. Bevor Sie entscheiden, klären Sie vier Punkte: Stimmt die Forderung? Stimmt die Höhe? Ist die Forderung verjährt? Welche Kosten kommen auf Sie zu? Sie erfahren, wie Sie die Forderung prüfen, welche Kosten bei einer Ratenzahlung entstehen und welche kostenlosen Beratungsangebote Sie vor der Unterschrift nutzen sollten.
Was Ihre Unterschrift rechtlich auslöst
Ein Schuldanerkenntnis ist eine Willenserklärung: Sie bestätigen dem Gläubiger, dass die Schuld besteht und in welcher Höhe. Diese Erklärung ist rechtlich verbindlich. Sie können sie nicht mehr zurücknehmen. Wer unterschrieben hat, kann später nicht sagen, die Bestätigung habe nicht gegolten.
Das Gesetz regelt das abstrakte Schuldanerkenntnis in §781 BGB. Danach muss der Vertrag, mit dem Sie das Bestehen einer Schuld anerkennen, schriftlich abgeschlossen werden. Daneben gibt es das bestätigende Anerkenntnis, das eine bereits bestehende Forderung nur bestätigt. Nach der Unterschrift zählt für beide Formen nur der Inhalt des Papiers. Eine mündliche Absprache, die anders lautet, hilft Ihnen später nicht.
Die wichtigste Folge für Sie betrifft die Beweislast, also die Frage, wer die Schuld nachweisen muss. Ohne Anerkenntnis muss der Gläubiger im Streitfall nachweisen, dass die Forderung entstanden und nicht beglichen ist. Mit Ihrer Unterschrift entfällt dieser Nachweis weitgehend, denn das Schuldanerkenntnis erleichtert ihre Durchsetzbarkeit erheblich. Wenn ein Gläubiger behauptet, aus einem Kredit sei noch ein Restbetrag offen, genügt vor Gericht der Nachweis, dass Sie das Papier unterschrieben haben.
Besondere Vorsicht gilt bei der notariellen Form. Wenn Sie das Anerkenntnis vor einem Notar erklären und sich zugleich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen, also der sofortigen Pfändung, dann kann das Schuldanerkenntnis als Vollstreckungstitel dienen. Der Gläubiger muss nicht erst ein Urteil erwirken, sondern kann direkt pfänden lassen. Ein solches Papier unterschreibt man nur nach unabhängiger Prüfung.
Prüfen Sie vor der Unterschrift außerdem, ob die Forderung verjährt ist. Verjährung bedeutet: Nach Ablauf der gesetzlichen Frist müssen Sie die Forderung nicht mehr bezahlen. Ein Schuldanerkenntnis setzt die Verjährung jedoch neu in Gang. Wer eine alte Forderung unterschreibt, gibt damit den Einwand der Verjährung auf, ohne es zu merken.
Was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten
Nehmen Sie das Dokument mit und unterschreiben Sie erst, wenn Sie die Forderung vollständig nachvollziehen können. Ein seriöser Gläubiger lässt Ihnen dafür Zeit. Wer zur sofortigen Unterschrift drängt, will keine sorgfältige Prüfung. Bitten Sie schriftlich um eine angemessene Frist zur Prüfung.
Lassen Sie sich die Forderung im Einzelnen aufstellen. Die Aufstellung muss enthalten:
- den Vertrag, aus dem die Forderung stammt, und das Entstehungsdatum,
- den ursprünglich geschuldeten Betrag,
- alle Zinsen, Gebühren und Inkassokosten getrennt ausgewiesen,
- alle Zahlungen, die bereits angerechnet worden sind.
Vergleichen Sie diese Angaben mit Ihren eigenen Unterlagen: Verträgen, Kontoauszügen, Zahlungsbelegen und früheren Schreiben. Wenn die Aufstellung abweicht, verlangen Sie schriftlich eine Korrektur. Solange offene Punkte bestehen, gehört Ihre Unterschrift nicht auf das Papier.
Prüfen Sie die Kosten gesondert. Zusatzkosten bei Ratenzahlung fallen bei Inkasso-Unternehmen meistens an. Sie müssen sie nur zahlen, wenn Sie einverstanden sind. Das Gesetz begrenzt ihre Höhe. Lassen Sie sich jede Gebühr einzeln nennen, bevor Sie einem Ratenplan zustimmen. Was Ihnen nicht erklärt wird, nehmen Sie nicht in die Vereinbarung auf.
Klären Sie außerdem, ob die Forderung verjährt ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Ob sie im Einzelfall abgelaufen ist, hängt davon ab, wann die Forderung entstanden ist und ob der Gläubiger sie rechtzeitig eingefordert hat. Wenn die Forderung verjährt ist, dürfen Sie die Zahlung verweigern. Diese Möglichkeit verlieren Sie mit der Unterschrift.
Unterschreiben Sie niemals unter Druck. Am Telefon oder an der Haustür beenden Sie das Gespräch, nehmen das Dokument mit und antworten schriftlich. Ein Satz wie „Ich nehme das Dokument mit und melde mich nach Prüfung“ genügt. Solange Sie nicht unterschrieben haben, muss der Gläubiger seine Forderung belegen, wenn er sie durchsetzen will.
Ratenzahlung, Widerspruch und Schuldnerberatung
Wenn die Forderung stimmt und Sie zahlen wollen, klären Sie vorher, was genau Sie anerkennen. Wer in Raten zahlen möchte, sollte sich die Bedingungen schriftlich geben lassen: die Höhe der Raten, ihre Anzahl und die Zinsen. Achten Sie darauf, dass die Raten in Ihr Monatsbudget passen. Eine zu hoch angesetzte Rate führt meist zu neuen Rückständen und neuen Kosten. Prüfen Sie dabei, ob in dem Papier neben dem Ratenplan ein Schuldanerkenntnis versteckt ist, das über die geprüfte Forderung hinausgeht.
Wenn die Forderung nicht stimmt oder die Höhe unklar ist, unterschreiben Sie nicht. Widersprechen Sie schriftlich und fordern Sie Nachweise an, zum Beispiel den ursprünglichen Vertrag oder eine Rechnung. Ein Anerkenntnis gibt dem Gläubiger das, was er sonst erst beweisen müsste. Wenn Sie inhaltliche Änderungen für nötig halten, lassen Sie das Papier in einer Beratungsstelle prüfen, statt einzelne Sätze selbst zu streichen oder zu ergänzen.
Vor der Unterschrift gehört eine unabhängige Prüfung dazu. Kostenlose oder kostengünstige Schuldnerberatung bieten unter anderem Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und die Schuldnerberatungsstellen der Städte und Landkreise. Die Beratung arbeitet unabhängig vom Gläubiger und bleibt vertraulich. Bei geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Der Staat trägt dann die Kosten einer anwaltlichen Beratung bis zur gesetzlich festgelegten Höhe. Sie zahlen einen Eigenanteil. Wenn es sich um Forderungen öffentlicher Stellen handelt, fragen Sie dort nach einer Stundung, also einem Aufschub der Zahlung.
Wenn die Schulden insgesamt so hoch sind, dass Sie sie voraussichtlich nie zurückzahlen können, sprechen Sie mit einer Schuldnerberatung, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Die Beratung erklärt Ihnen auch, unter welchen Voraussetzungen das Verbraucherinsolvenzverfahren mit einer Restschuldbefreiung enden kann. Je früher Sie sich helfen lassen, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bleiben Ihnen.
FAQ
Muss ich ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, wenn ich Schulden habe?
Nein. Ein Schuldanerkenntnis beruht auf Ihrer freiwilligen Erklärung. Niemand kann Sie zur Unterschrift zwingen. Wenn Sie die Unterschrift verweigern, kann der Gläubiger seine Forderung allerdings auf anderem Weg durchsetzen, etwa mit einer Klage. Deshalb ist die richtige Reihenfolge: erst die Forderung prüfen, dann entscheiden.
Kann ich ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis widerrufen?
In der Regel nicht. Einmal erklärt, ist das Anerkenntnis rechtlich verbindlich und nicht mehr zurücknehmbar. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Täuschung oder Drohung, können Sie das Anerkenntnis anfechten. Dafür müssen Sie die Umstände belegen und schnell handeln.
Was passiert, wenn die Forderung verjährt ist?
Wenn eine Forderung verjährt ist, dürfen Sie die Zahlung verweigern. Wenn Sie trotzdem ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, setzt das die Verjährung neu in Gang. Lassen Sie die Verjährung deshalb vor der Unterschrift prüfen, wenn Sie Zweifel haben.
Muss ich Inkassogebühren und Zusatzkosten zahlen?
Nicht automatisch. Zusatzkosten einer Ratenzahlung müssen Sie nur zahlen, wenn Sie einverstanden sind. Das Gesetz begrenzt ihre Höhe. Verlangen Sie eine Aufstellung, die zeigt, welche Gebühren für welche Leistung entstanden sind. Was nicht nachvollziehbar ist, akzeptieren Sie nicht.
Wo bekomme ich Beratung, bevor ich unterschreibe?
Kostenlose oder kostengünstige Schuldnerberatung bieten unter anderem Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und kommunale Beratungsstellen. Bei geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und damit eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Beide Wege eignen sich, bevor Sie eine bindende Erklärung abgeben.
Kernaussagen
- Prüfen statt unterschreiben: Ein Schuldanerkenntnis ist bindend und lässt sich später kaum anfechten. Nehmen Sie das Dokument mit und verlangen Sie eine vollständige Aufstellung der Forderung.
- Kosten nur mit Zustimmung: Zusatzkosten und Inkassogebühren müssen Sie nur zahlen, wenn Sie einverstanden sind. Das Gesetz begrenzt ihre Höhe.
- Verjährung vorher klären: Eine verjährte Forderung müssen Sie nicht bezahlen. Ihre Unterschrift setzt die Verjährung neu in Gang.
- Erst beraten, dann unterschreiben: Kostenlose Schuldnerberatung und Beratungshilfe stehen Ihnen zu, bevor Sie eine rechtliche Erklärung abgeben.
- Nie unter Druck entscheiden: Wer zur sofortigen Unterschrift drängt, will Ihnen die Prüfung ersparen. Lehnen Sie höflich ab und antworten Sie schriftlich.