Dieser Artikel richtet sich an private Verbraucher in Deutschland, die bei der SCHUFA oder einer anderen Auskunftei eine Selbstauskunft angefordert haben. Dabei finden sie Einträge, die nicht zu ihnen passen, oder sie vermissen ein Konto, einen Kredit oder einen Vertrag. Wenn Sie einen Kredit aufgenommen oder ein Girokonto eröffnet haben, speichert eine Auskunftei Daten über Sie. Eine Selbstauskunft zeigt Ihnen, welche Daten das sind.
Eine Selbstauskunft ist die Datenkopie, die eine Auskunftei über Sie gespeichert hat. Die SCHUFA ist die größte Auskunftei in Deutschland; daneben gibt es weitere wie Creditreform Boniversum und CRIFBürgel. Die SCHUFA ist kein staatliches Amt, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das seine Informationen hauptsächlich von Vertragspartnern aus der Wirtschaft bezieht, also von Banken, Telekommunikationsanbietern, Kreditkartenunternehmen und anderen. Bonität bedeutet Kreditwürdigkeit, also die Einschätzung, ob Sie einen Kredit zurückzahlen können.
Wenn eine Selbstauskunft unvollständig wirkt, liegt das in der Regel daran, dass die Auskunftei nur das speichert, was ihr gemeldet wird. Fehlt ein Konto, weil die Bank es nicht gemeldet hat, fehlt es in der Selbstauskunft. Sie können die Daten prüfen, falsche Einträge anfechten und die Auskunftei zur Korrektur auffordern. Dieser Schritt ist gesetzlich geregelt und steht Ihnen zu.
Warum eine Selbstauskunft unvollständig wirkt
Die SCHUFA gibt an, kreditrelevante Informationen zu [68 Millionen Personen und 6 Millionen Unternehmen
](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/was-tun-bei-einem-schufaeintrag-53209) zu speichern. Fast alle Verbraucher, die einen Kredit aufgenommen oder ein Girokonto eröffnet haben, sind eingetragen. Die Daten stammen nicht von Ihnen, sondern von den Vertragspartnern der Auskunftei. Wenn ein Vertragspartner einen Vertrag nicht meldet, fehlt der Eintrag in Ihrer Selbstauskunft. Das betrifft nicht nur Kredite, sondern auch Girokonten, Ratenkäufe und Rechnungen, die nicht bezahlt wurden.
Die Auskunftei darf nicht alles speichern und auch nicht auf Dauer. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Verbraucher abfragen können, was gespeichert ist, und sich bei falschen Einträgen wehren können. Wenn ein Eintrag nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist noch vorhanden ist, wirkt die Selbstauskunft unvollständig, weil sie mehr enthält als erlaubt. Auch das lässt sich korrigieren.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Art der Auskunft. Eine Datenkopie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zeigt alle gespeicherten Daten. Eine Bonitätsauskunft, die Sie etwa für eine Vermieteranfrage vorlegen, enthält nur die kreditrelevanten Einträge und den Score. Die SCHUFA bietet mit dem Paket meineSCHUFA kompakt eine digitale Bonitätsauskunft an, die Verbraucher vor Entscheidungen wie einem Umzug nutzen können. Wenn Sie eine Bonitätsauskunft anfordern, fehlen bewusst Einträge, die in der Datenkopie stehen. Das ist eine andere Auskunftsart.
Und schließlich: Die SCHUFA ist nicht die einzige Auskunftei. Wenn Sie nur bei der SCHUFA anfragen, sehen Sie nicht, was Creditreform Boniversum oder KreditBürgel über Sie gespeichert haben. Eine Selbstauskunft bei nur einer Auskunftei wirkt deshalb unvollständig, weil die Daten bei den anderen Auskunfteien fehlen.
Was Sie in Ihrer Selbstauskunft prüfen sollten
Beginnen Sie mit der Datenkopie, nicht mit der Bonitätsauskunft. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt alle gespeicherten Daten und ist einmal pro Jahr kostenlos. Für die Dateneinsicht bei der SCHUFA ist die Registrierung eines SCHUFA-Accounts erforderlich; die Einsicht umfasst den SCHUFA-Score und die gespeicherten Daten.
Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Verträge auftauchen: Girokonten, Kredite, Ratenkäufe, Mobilfunkverträge. Fehlt ein Vertrag, den Sie abgeschlossen haben, hat der Vertragspartner ihn vermutlich nicht gemeldet. Das ist kein Nachteil, kann aber den Score beeinflussen, weil die Auskunftei weniger Daten über Ihr Zahlungsverhalten hat.
Prüfen Sie dann, ob Einträge enthalten sind, die nicht mehr gespeichert werden dürfen. Das betrifft bezahlte Forderungen, deren gesetzliche Speicherfrist abgelaufen ist. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die gespeicherten Daten abzufragen und sich bei falschen Einträgen zu wehren. Ein falscher Eintrag kann Ihre Bonität negativ darstellen, auch wenn Sie die Forderung längst bezahlt haben.
Namensgleichheit oder alte Adressen führen manchmal dazu, dass Einträge einer anderen Person in Ihrer Selbstauskunft stehen. Prüfen Sie deshalb, ob die Einträge wirklich zu Ihnen gehören.
Vergleichen Sie den Score mit den Daten. Die SCHUFA gibt an, als weltweit erste Auskunftei ihr Scoring vollständig transparent zu machen; nach ihren Angaben haben knapp 82 Prozent aller Menschen in Deutschland einen hervorragenden oder guten Score. Wenn Ihr Score deutlich niedriger ist, liegt das meist an negativen Einträgen oder an einer dünnen Datenbasis. Prüfen Sie, welche Einträge den Score drücken, und klären Sie, ob sie korrekt sind.
Wie Sie fehlende oder falsche Einträge korrigieren
Wenn Sie einen falschen oder nicht mehr zulässigen Eintrag gefunden haben, schreiben Sie der Auskunftei. Sie brauchen die Datenkopie, den betreffenden Eintrag und einen Nachweis. Als Nachweis eignen sich eine Bankbestätigung über die Zahlung, ein Kontoauszug oder ein Vertragsdokument.
Die Auskunftei muss Ihre Anfrage prüfen und innerhalb der gesetzlichen Frist antworten. Die DSGVO sieht vor, dass eine Datenanfrage in der Regel innerhalb eines Monats beantwortet wird. Wenn die Auskunftei den Eintrag nicht korrigiert, können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden, die für die Auskunftei zuständig ist.
Fehlt ein Eintrag, weil ein Vertragspartner ihn nicht gemeldet hat, wenden Sie sich an diesen Vertragspartner. Die Bank oder der Anbieter kann den Eintrag nachmelden. Sie können der Auskunftei auch Ihre Unterlagen vorlegen und um die Ergänzung bitten, obwohl die Auskunftei nicht verpflichtet ist, jede Meldung nachzutragen.
Bewahren Sie Kopien Ihrer Schreiben und Belege auf. Wenn ein Eintrag eine Kreditentscheidung oder eine Vermieteranfrage beeinflusst, ist der Nachweis über die Korrektur wichtig.
Wann Beratung und amtliche Hilfe sinnvoll sind
Die Verbraucherzentrale berät, wie Sie mit falschen oder unvollständigen Einträgen umgehen. Sie hat Informationen zum Thema Schufa-Eintrag aktualisiert und nennt die wichtigsten Schritte. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Eintrag korrekt ist, lohnt sich eine Beratung.
Wenn die Auskunftei nicht antwortet oder eine Korrektur ablehnt, wenden Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde. Das sind die Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer. Die Behörde kann die Auskunftei zur Prüfung und Korrektur auffordern.
Wenn ein falscher Eintrag Ihre Bonität erheblich beeinträchtigt und die Auskunftei nicht korrigiert, kann ein Anwalt für Datenschutzrecht sinnvoll sein. Das kostet Geld, kann aber die richtige Wahl sein, wenn ein Kredit oder eine Wohnung von dem Eintrag abhängt.
Kernaussagen
- Prüfen Sie die Datenkopie, nicht nur die Bonitätsauskunft: Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt alle gespeicherten Daten und ist die richtige Grundlage für die Prüfung.
- Vergleichen Sie die Einträge mit Ihren Unterlagen: Bankbelege, Kontoauszüge und Verträge zeigen, ob ein Eintrag fehlt oder falsch ist.
- Reichen Sie eine Korrektur mit Nachweis ein: Die Auskunftei muss falsche Einträge prüfen und berichtigen, wenn Sie einen Beleg vorlegen.
- Wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde, wenn die Auskunftei nicht reagiert: Die Landesdatenschutzbeauftragten können die Auskunftei zur Korrektur auffordern.
- Holen Sie sich früh Rat bei der Verbraucherzentrale: Wenn ein Eintrag Ihre Kredit- oder Wohnungsentscheidung beeinflusst, lohnt sich eine Beratung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einer Datenkopie und einer Bonitätsauskunft?
Eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt alle gespeicherten Daten. Eine Bonitätsauskunft ist ein Produkt, das nur die kreditrelevanten Einträge und den Score enthält, etwa für eine Vermieteranfrage. Die SCHUFA bietet mit dem Paket meineSCHUFA kompakt eine digitale Bonitätsauskunft an.
Wie oft darf ich eine kostenlose Selbstauskunft anfordern?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist einmal pro Jahr kostenlos. Für weitere Kopien kann die Auskunftei ein Entgelt verlangen. Zusätzliche Pakete wie meineSCHUFA kompakt sind kostenpflichtig.
Was kann ich tun, wenn ein Eintrag fehlt, der eigentlich da sein sollte?
Wenden Sie sich an den Vertragspartner, der den Vertrag abgeschlossen hat, etwa die Bank oder den Anbieter. Der Vertragspartner kann den Eintrag nachmelden. Sie können der Auskunftei auch Ihre Unterlagen vorlegen und um die Ergänzung bitten, obwohl die Auskunft nicht verpflichtet ist, jede Meldung nachzutragen.
Wie lange dauert die Korrektur eines falschen Eintrags?
Die Auskunftei muss Ihre Anfrage innerhalb der gesetzlichen Frist beantworten, in der Regel innerhalb eines Monats. Wenn sie den Eintrag nicht korrigiert, können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die tatsächliche Dauer hängt vom Einzelfall ab.
Was tue ich, wenn die Auskunftei nicht reagiert?
Wenden Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes. Bei erheblichen Auswirkungen auf Ihre Bonität kann auch eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt für Datenschutzrecht sinnvoll sein.