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Wenn eine Verwechslung in der Auskunft steht

Dieser Artikel hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland, die in ihrer Bonitätsauskunft einen Eintrag finden, der nicht zu ihnen gehört. Eine Bonitätsauskunft ist die Sammlung gespeicherter Zahlungsdaten, die Auskunfteien wie die Schufa, Creditreform Boniversum oder CRIFBürgel über Sie führen. Eine Verwechslung liegt vor, wenn darin ein Kredit, eine offene Rechnung oder ein Zahlungsausfall auftaucht, den eine andere Person verursacht hat, etwa weil Namen oder Adressen ähnlich sind oder weil ein Vertragspartner falsche Daten übermittelt hat.

Ein falscher Eintrag kann teuer werden: Banken lehnen Kredite ab, verlangen höhere Zinsen, oder Vermieter ziehen Ihre Bewerbung nicht in Betracht. Die gute Nachricht: Sie haben das Recht, Ihre gespeicherten Daten zu prüfen und falsche Einträge korrigieren zu lassen. Die Auskunfteien dürfen nicht alles und nicht für immer speichern. Es gibt Löschfristen. Der Weg zur Korrektur ist klar, braucht aber Geduld und die richtigen Unterlagen.

Wie eine Verwechslung entsteht und welche Folgen sie hat

Die Schufa ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, kein staatliches Amt. Sie bekommt ihre Informationen hauptsächlich von Vertragspartnern aus der Wirtschaft: Banken, Mobilfunkanbieter, Versandhändler und andere Unternehmen melden Zahlungsdaten. Schon die Eröffnung eines Girokontos wird dort eingetragen, und fast alle Verbraucher, die einen Kredit aufgenommen oder ein Konto eröffnet haben, sind bei der Schufa registriert. Weil so viele Daten zusammenfließen, kommt es gelegentlich zu Verwechslungen: Ein Vertragspartner übermittelt ein falsches Geburtsdatum, eine alte Adresse wird einem neuen Konto zugeordnet, oder zwei Personen mit demselben Namen werden im System vermischt.

Nicht jeder Eintrag, der Sie überrascht, ist automatisch falsch. Ein negativer Eintrag entsteht, wenn jemand Rechnungen nicht bezahlt. Er kann den Score, also die Kennzahl für Ihre Kreditwürdigkeit, stark verschlechtern. Wie stark er den Score senkt, hängt von der Art des Eintrags ab:

| Art des Eintrags | Beispiele | Auswirkung auf den Score |

Balkendiagramm zur relativen Score-Auswirkung: Weiche Negativmerkmale gering bis mittel, harte Negativmerkmale starker Einbruch von 10 bis 30 Prozent, kritische Negativmerkmale sehr stark.
Ordinale Skala: 1 = gering bis mittel, 2 = stark (10–30 % Score-Einbruch), 3 = sehr stark.

|—|—|—| | Weiche Negativmerkmale | Zahlungserinnerung, erste Mahnung, erhöhte Kreditnachfrage | gering bis mittel | | Harte Negativmerkmale | Inkasso-Fälle, titulierte Forderungen, Zahlungsausfälle, Kreditkündigungen | starker Einbruch von 10 bis 30 Prozent | | Kritische Negativmerkmale | Privatinsolvenz, Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft | sehr stark |

Ein negativer Eintrag erschwert alltägliche Dinge wie die Wohnungssuche oder den Ratenkauf. Deshalb sollten Sie einen falschen Eintrag nicht auf sich beruhen lassen, sondern die Korrektur aktiv angehen.

So prüfen Sie Ihre Auskunft und belegen die Verwechslung

Der erste Schritt ist die Datenauskunft. Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten eine Auskunftei über Sie gespeichert hat. Fordern Sie diese Auskunft bei allen drei großen Auskunfteien an: bei der Schufa, bei Creditreform Boniversum und bei CRIFBürgel. Ein falscher Eintrag kann bei einer Auskunftei stehen, bei einer anderen aber nicht. Die Verbraucherzentrale erklärt Schritt für Schritt, wie Sie abfragen, was Auskunfteien gespeichert haben, und wie Sie sich bei falschen Einträgen wehren.

Prüfen Sie die Auskunft auf vier Punkte: Stimmen Name, Geburtsdatum und Anschrift? Passen Kontonummern und Vertragsnummern zu Ihnen? Taucht ein Kredit, eine Rechnung oder ein Zahlungsausfall auf, den Sie nie hatten? Gehört der Eintrag vielleicht zu einer alten Adresse, unter der Sie längst nicht mehr wohnen?

Für die Korrektur brauchen Sie Belege. Legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei, einen aktuellen Meldenachweis, falls die Adresse nicht stimmt, und Unterlagen, die belegen, dass der beanstandete Vertrag nicht Ihrer ist, etwa eine Rechnung oder einen Kontoauszug, der zeigt, dass Sie keine Verbindung zu dem Vertragspartner haben. Bewahren Sie außerdem eine Kopie der Datenauskunft auf, in der der falsche Eintrag steht.

So korrigieren Sie den Eintrag und wann Sie Hilfe holen

Wenn Sie den falschen Eintrag gefunden haben, schreiben Sie der Auskunftei einen formlosen, aber klaren Widerspruch. Nennen Sie den betroffenen Eintrag, erklären Sie die Verwechslung und legen Sie Ihre Belege bei. Setzen Sie eine Frist von etwa vier Wochen für Prüfung und Antwort. Die Auskunftei muss den Fall prüfen. Stellt sich heraus, dass der Eintrag nicht zu Ihnen gehört, muss sie ihn korrigieren oder löschen.

Rechnen Sie nicht damit, dass eine erledigte Forderung von selbst verschwindet. Seit Ende 2025 entscheidet bei erledigten Zahlungsstörungen oft eine Einzelfallabwägung, ob der Eintrag gelöscht wird. Eine schnelle Löschung ist also nicht automatisch zu erwarten. Und wenn der Eintrag tatsächlich berechtigt ist, weil Sie selbst eine Rechnung nicht bezahlt haben, hilft kein Widerspruch; dann geht es um die regulären Löschfristen.

Lehnt die Auskunftei die Korrektur ab oder reagiert sie nicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden; sie kann die Auskunftei prüfen. Die Verbraucherzentrale berät zu Schufa-Einträgen und unterstützt bei der Formulierung. Ein Rechtsanwalt, der auf Datenschutz- oder Verbraucherrecht spezialisiert ist, kann den Widerspruch durchsetzen. Manche Kanzleien und Anwaltsplattformen bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an, bei der Sie den Fall schildern und Unterlagen hochladen, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Anwaltskosten hängen vom Streitwert ab; bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe in Frage kommen.

FAQ

Wie merke ich, dass ein Eintrag nicht zu mir gehört?

Ein Eintrag gehört nicht zu Ihnen, wenn er einen Vertrag, eine Forderung oder einen Zahlungsausfall betrifft, den Sie nie abgeschlossen haben, oder wenn Name, Geburtsdatum oder Adresse nicht zu Ihnen passen. Vergleichen Sie die Angaben in der Datenauskunft mit Ihren eigenen Unterlagen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Eintrag berechtigt ist, fragen Sie bei der Auskunftei nach, auf welchem Vertrag er beruht.

Kostet die Korrektur eines falschen Eintrags etwas?

Die Datenauskunft und der Widerspruch bei der Auskunftei selbst sind für Sie kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn Sie einen Anwalt beauftragen oder ein Gerichtsverfahren führen. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Wie lange dauert die Korrektur?

Wie lange es dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Auskunftei muss den Widerspruch prüfen und Ihnen antworten; rechnen Sie mit mehreren Wochen. Wenn die Auskunftei ablehnt und Sie die Datenschutzaufsicht oder ein Gericht einschalten, dauert es entsprechend länger.

Muss ich jede Auskunftei einzeln anschreiben?

Ja. Die Schufa, Creditreform Boniversum und CRIFBürgel führen getrennte Datenbestände. Fordern Sie daher bei allen drei eine Datenauskunft an und widersprechen Sie dort, wo der falsche Eintrag steht.

Was mache ich, wenn der Eintrag eigentlich berechtigt ist?

Wenn Sie die Forderung selbst verursacht haben, hilft ein Widerspruch nicht. Dann sind die Löschfristen entscheidend. Seit Ende 2025 wird bei erledigten Zahlungsstörungen oft im Einzelfall abgewogen. Zahlen Sie offene Beträge und prüfen Sie nach einiger Zeit, ob der Eintrag entfernt wurde.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie alle drei großen Auskunfteien: Fordern Sie die Datenauskunft bei der Schufa, bei Creditreform Boniversum und bei CRIFBürgel an, denn der falsche Eintrag kann nur bei einer stehen.
  • Belegen Sie die Verwechslung mit Dokumenten: Ausweis, Meldenachweis und Unterlagen, die zeigen, dass der Vertrag nicht Ihrer ist, machen Ihren Widerspruch belastbar.
  • Widersprechen Sie schriftlich und setzen Sie eine Frist: Nennen Sie den Eintrag und erklären Sie die Verwechslung. Verlangen Sie eine Prüfung innerhalb von etwa vier Wochen.
  • Erledigte Forderungen verschwinden nicht automatisch: Seit Ende 2025 entscheidet bei erledigten Zahlungsstörungen oft eine Einzelfallabwägung, ob der Eintrag gelöscht wird.
  • Ziehen Sie bei Ablehnung weitere Stellen hinzu: Die Datenschutzaufsichtsbehörde, die Verbraucherzentrale oder ein spezialisierter Anwalt können den Widerspruch durchsetzen.

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