Einen Kredit abzulösen heißt, die offene Schuld vor dem ursprünglich vereinbarten Ende vollständig oder teilweise zurückzuzahlen. Du kannst dafür eigenes Geld einsetzen. Nimmst du einen neuen Kredit auf, der den alten ersetzt, handelt es sich um eine Umschuldung.
Der entscheidende Punkt ist nicht, ob die neue Monatsrate kleiner aussieht. Entscheidend ist, welche Variante dich von heute an insgesamt weniger kostet und ob die neue Rate zuverlässig in dein Budget passt. Dafür brauchst du einen verbindlichen Ablösebetrag, die verbleibenden Zahlungen des alten Kredits und ein vollständiges Angebot für den neuen Kredit.
Kredit ablösen: Das Wichtigste in Kürze
- Einen normalen Verbraucherkredit darfst du grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Das ergibt sich aus § 500 Absatz 2 BGB.
- Durch die vorzeitige Rückzahlung müssen sich die Gesamtkosten um die Zinsen und Kosten für die verbleibende Vertragslaufzeit verringern. Das regelt § 501 BGB.
- Bei einem gebundenen Sollzinssatz kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Für Allgemein-Verbraucherdarlehen gelten gesetzliche Obergrenzen.
- Bitte die bisherige Bank um einen Ablösebetrag zu einem konkreten Stichtag. Eine Zahl aus einem älteren Tilgungsplan reicht für die Abwicklung nicht.
- Vergleiche die Summe aller noch ausstehenden Zahlungen des alten Vertrags mit der Summe aller Zahlungen und separat anfallenden Kosten des neuen Vertrags.
- Kündige oder bezahle den alten Kredit nicht auf Verdacht. Bei einer Umschuldung sollte zuerst verbindlich feststehen, dass der neue Kredit ausgezahlt werden kann.
- Eine Umschuldung kann auch dann sinnvoll sein, wenn sie nicht die maximal mögliche Ersparnis bringt, etwa wenn sie mehrere Raten übersichtlich zusammenfasst. Du solltest aber klar erkennen können, welchen Preis du für diese Entlastung zahlst.
Was genau passiert bei einer Kreditablösung?
Bei einer vollständigen Ablösung überweist du den Betrag, den die Bank zu einem bestimmten Tag für die Beendigung des Kredits verlangt. Nach richtiger Verbuchung ist der Vertrag ausgeglichen. Bei einer Teilrückzahlung sinkt nur die offene Schuld. Je nach Vertrag verkürzt sich dadurch die Laufzeit, die Rate ändert sich oder der Tilgungsplan wird neu berechnet.
Das Recht auf vorzeitige Erfüllung eines Verbraucherdarlehens besteht grundsätzlich unabhängig davon, warum du zahlen möchtest. Du musst also nicht erst beweisen, dass du geerbt, einen Bonus erhalten oder ein besseres Kreditangebot gefunden hast. Eine wichtige Ausnahme betrifft Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz. Während der Sollzinsbindung setzt die vorzeitige Rückzahlung dort grundsätzlich ein berechtigtes Interesse voraus.
Ablösen mit eigenem Geld oder umschulden?
Beide Wege beenden den alten Kredit, wirtschaftlich sind sie aber verschieden:
- Ablösung aus eigenem Geld: Du vergleichst den Ablösebetrag mit den Zahlungen, die ohne Ablösung noch folgen würden. Zusätzlich solltest du überlegen, ob nach der Zahlung ein ausreichender Notgroschen bleibt.
- Umschuldung: Ein neuer Kredit finanziert den Ablösebetrag. Du vergleichst die verbleibenden Zahlungen des alten Kredits mit allen Zahlungen des neuen Kredits und möglichen Kosten, die du zusätzlich aus eigener Tasche zahlst.
- Teilrückzahlung: Du zahlst nur einen Teil außerplanmäßig. Das kann sinnvoll sein, wenn du Zinsen sparen, aber nicht deine gesamte Liquidität einsetzen möchtest.
Eine Umschuldung ist kein automatischer Neustart ohne Vorgeschichte. Die neue Bank prüft Einkommen, Ausgaben und bestehende Verpflichtungen. Sie darf einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag nach § 505a BGB nur schließen, wenn aus ihrer Prüfung keine erheblichen Zweifel an der vertragsgemäßen Rückzahlung hervorgehen.
Das muss dich nicht vom Vergleich abhalten. Bereite den Antrag so vor, dass die Bank schnell ein vollständiges Bild erhält: aktuelle Einkommensnachweise, richtige Angaben zu laufenden Krediten, die letzte Abrechnung des alten Darlehens und den gewünschten Ablösebetrag. Wenn ein zweiter Kreditnehmer mit unterschreibt, sollte das nur geschehen, wenn beide die volle gemeinsame Haftung verstehen und die Rate gemeinsam tragen können.
Welchen Betrag musst du wirklich zahlen?
Die Restschuld, der Ablösebetrag und die Summe der verbleibenden Raten sind drei unterschiedliche Größen. Für eine gute Entscheidung brauchst du alle drei.
| Größe | Wofür du sie brauchst |
|---|---|
| Restschuld | Sie beschreibt den noch offenen Kapitalbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt. |
| Ablösebetrag | Diesen Betrag verlangt die Bank für die vollständige Ablösung an einem konkreten Stichtag. |
| Verbleibende Zahlungen | Ihre Summe zeigt, was du ohne Ablösung nach dem bisherigen Plan noch zahlen würdest. |
Der Ablösebetrag kann neben dem offenen Kapital unter anderem bis zum Stichtag aufgelaufene Zinsen und eine zulässige Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen. Bereits geleistete oder noch nicht verbuchte Zahlungen können ihn ebenfalls beeinflussen. Deshalb solltest du den Betrag nicht selbst aus einem alten Tilgungsplan ableiten.
So fragst du den Ablösebetrag richtig an
Bitte die Bank schriftlich um:
- den vollständigen Ablösebetrag zu einem konkreten Datum,
- eine Aufschlüsselung der enthaltenen Positionen,
- die Zahlungsdaten und den Verwendungszweck,
- die Information, wie lange die Berechnung gilt,
- die Höhe und Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung,
- die Behandlung einer Zahlung, die einige Tage früher oder später eingeht,
- eine Schlussabrechnung nach vollständiger Zahlung.
Der Stichtag ist wichtig, weil Zinsen bis zum tatsächlichen Zahlungseingang weiterlaufen können. Kommt das Geld später an, kann ein kleiner Rest offenbleiben. Geht es früher ein oder wurde zwischenzeitlich noch eine Rate abgebucht, kann ein Guthaben entstehen. Kläre solche Differenzen mit der Schlussabrechnung, statt sie zu schätzen.
Wie sinken die Kreditkosten durch die frühere Zahlung?
§ 501 BGB schreibt eine Kostenermäßigung vor. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung nach § 500 Absatz 2 verringern sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und Kosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit. Du zahlst also nicht einfach sämtliche ursprünglich kalkulierten Zinsen bis zum alten Vertragsende weiter.
Das bedeutet aber nicht, dass jede Ablösung kostenlos ist. Eine zulässige Vorfälligkeitsentschädigung kann einen Teil der Zinsersparnis wieder aufzehren. Für deine Rechnung brauchst du daher die konkrete, aufgeschlüsselte Ablösesumme der Bank.
Wann darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
Nach § 502 BGB kann eine Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eine angemessene Entschädigung für den unmittelbar damit zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn du zu diesem Zeitpunkt Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldest. Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen gilt das nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bereits beim Vertragsschluss vereinbart wurde.
Für typische Allgemein-Verbraucherdarlehen, zu denen viele Ratenkredite gehören, begrenzt das Gesetz die Entschädigung auf den jeweils niedrigeren dieser Beträge:
- höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
- höchstens 0,5 Prozent, wenn zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung nicht mehr als ein Jahr liegt,
- höchstens die Sollzinsen, die im Zeitraum zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung noch angefallen wären.
Ein Beispiel für die Obergrenze: Zahlst du bei einem entsprechenden Allgemein-Verbraucherdarlehen 8.000 Euro vorzeitig zurück und wären es bis zum vereinbarten Ende noch mehr als zwölf Monate, liegt die prozentuale Obergrenze bei 80 Euro. Ergibt die Summe der sonst noch anfallenden Sollzinsen nur 55 Euro, wären 55 Euro die niedrigere gesetzliche Grenze. Das Beispiel erklärt nur die Rechenlogik. Ob überhaupt ein Anspruch besteht, hängt von deinem Vertrag ab.
Wann ist der Anspruch ausgeschlossen?
§ 502 Absatz 2 BGB nennt zwei Ausschlussfälle:
- Die Rückzahlung stammt aus einer Versicherung, die aufgrund einer entsprechenden Pflicht im Kreditvertrag zur Sicherung der Rückzahlung abgeschlossen wurde.
- Im Vertrag sind die Angaben über die Laufzeit, dein Kündigungsrecht oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend.
Wenn dir die Berechnung nicht nachvollziehbar erscheint, bitte die Bank schriftlich um Erläuterung. Bestreite nicht einfach den gesamten Betrag und überweise auch nicht eigenmächtig eine geschätzte Summe. Du kannst die Unterlagen zunächst von einer Verbraucherzentrale oder einer fachkundigen Rechtsberatung prüfen lassen.
Die genannten Prozentgrenzen gelten für Allgemein-Verbraucherdarlehen. Übertrage sie nicht ungeprüft auf eine Immobilienfinanzierung. Dort können andere Regeln und deutlich größere Beträge relevant sein.
Lohnt sich die Ablösung oder Umschuldung?
Eine saubere Rechnung trennt zwei Entscheidungen:
- Ist die neue Finanzierung von heute an insgesamt günstiger?
- Passt die neue Monatsrate auch dann zum Haushalt, wenn unerwartete Ausgaben kommen?
Für den reinen Kostenvergleich gilt:
Kosten bei Fortführung = Summe aller noch ausstehenden Raten und vereinbarten Schlusszahlungen des alten Kredits
Kosten der Umschuldung = Summe aller Zahlungen des neuen Kredits plus einmalige Kosten, die nicht bereits im neuen Kredit finanziert sind
Ersparnis = Kosten bei Fortführung minus Kosten der Umschuldung
Addiere die Vorfälligkeitsentschädigung nicht noch einmal zu den verbleibenden Raten des alten Kredits. Wenn du den alten Vertrag einfach weiterführst, fällt diese Ablösekostenposition nicht an. Bei der Umschuldung steckt die Entschädigung üblicherweise bereits im Ablösebetrag und damit im Finanzierungsbedarf des neuen Kredits. Nimm sie nur dann separat in die neue Seite der Rechnung auf, wenn du sie tatsächlich zusätzlich aus eigenen Mitteln bezahlst.
Fiktives Rechenbeispiel
Die folgenden Zahlen sind frei erfunden und zeigen nur die Methode:
- Alter Kredit: noch 24 Raten zu je 450 Euro
- Kosten bei Fortführung: 24 mal 450 Euro = 10.800 Euro
- Ablösebetrag zum vereinbarten Stichtag: 9.720 Euro, einschließlich aller von der Bank ausgewiesenen Ablösepositionen
- Neues Angebot: 24 Raten zu je 425 Euro
- Kosten des neuen Kredits: 24 mal 425 Euro = 10.200 Euro
- Zusätzliche, separat zu zahlende Kosten: 0 Euro
- Rechnerische Ersparnis: 10.800 Euro minus 10.200 Euro = 600 Euro
In diesem Beispiel wäre die Umschuldung insgesamt 600 Euro günstiger. Würde die neue Rate stattdessen 300 Euro über 36 Monate betragen, läge die neue Gesamtzahlung ebenfalls bei 10.800 Euro. Die monatliche Entlastung wäre deutlich, die rechnerische Ersparnis aber null und die Verpflichtung würde ein Jahr länger laufen.
Du kannst dich trotzdem bewusst für eine längere Laufzeit entscheiden, wenn die niedrigere Rate dringend Luft schafft. Dann solltest du diese Entscheidung korrekt benennen: Du kaufst monatliche Entlastung mit einer längeren Bindung und möglicherweise höheren Gesamtkosten. Das ist etwas anderes als Zinsen zu sparen.
Effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag und Zusatzprodukte
Der effektive Jahreszins hilft, Kreditangebote zu vergleichen. Nach § 16 PAngV werden darin Zinsen und bekannte, einzubeziehende Kosten als jährlicher Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags ausgedrückt. Die Berechnung unterstellt, dass der Vertrag wie vereinbart bis zum Ende läuft und beide Seiten ihre Pflichten termingerecht erfüllen.
Vergleiche Angebote mit demselben Nettodarlehensbetrag, derselben Laufzeit und derselben Zinsart. Prüfe außerdem:
- den Gesamtbetrag aller Zahlungen,
- die Rate und Anzahl der Raten,
- mögliche Schlussraten,
- optionale Versicherungen oder andere Zusatzprodukte,
- Bedingungen für kostenlose Sondertilgungen,
- Kosten, die nicht in den effektiven Jahreszins einfließen.
Eine freiwillige Versicherung ist nicht automatisch im effektiven Jahreszins enthalten. § 16 PAngV nimmt Kosten für Versicherungen und Zusatzleistungen aus, wenn sie keine Voraussetzung für den Kredit oder die angebotenen Konditionen sind. Lass dir deshalb den Preis eines Zusatzprodukts getrennt zeigen und entscheide, ob du es wirklich brauchst.
§ 17 PAngV verlangt außerdem, dass Kreditwerbung redlich, eindeutig und nicht irreführend ist. Werbung darf keine falschen Erwartungen über Kosten oder die Chance auf eine Kreditvergabe wecken. Ein beworbener Beispielzins ist deshalb noch keine persönliche Zusage.
Für einen breiteren Angebotsvergleich kannst du unseren Beitrag zum Kreditvergleich nutzen. Wenn du mehrere Verbindlichkeiten zu einer Rate bündeln möchtest, findest du die nächsten Schritte unter Umschuldungskredite.
So läuft die Ablösung mit alter und neuer Bank ab
Der genaue Prozess unterscheidet sich je nach Bank. Diese Reihenfolge schützt dich vor den häufigsten Fehlern:
1. Ausgangsdaten vollständig sammeln
Lege Kreditvertrag, aktuelle Abrechnung, Tilgungsplan und Kontoauszüge bereit. Frage den Ablösebetrag zu einem realistischen Stichtag an. Prüfe, ob noch eine Rate vor diesem Stichtag abgebucht wird und ob sie in der Berechnung bereits berücksichtigt ist.
2. Neue Finanzierung vollständig vergleichen
Vergleiche nicht nur den beworbenen Zins. Rechne mit dem persönlichen Angebot, das du tatsächlich erhalten kannst. Der neue Nettodarlehensbetrag sollte den bestätigten Ablösebetrag abdecken, aber nicht unbemerkt zusätzliche Konsumausgaben finanzieren. Wenn du zusätzliches Geld aufnehmen möchtest, weise diesen Betrag in deiner Rechnung getrennt aus.
3. Auszahlungsvoraussetzungen klären
Eine vorläufige Berechnung oder Werbeanzeige ist noch keine sichere Finanzierung. Prüfe, ob die Bank alle Unterlagen akzeptiert hat, ob der Vertrag wirksam geschlossen ist und welche Bedingungen vor Auszahlung noch erfüllt werden müssen. Erst wenn die Auszahlung verlässlich organisiert ist, sollte die Ablösung ausgelöst werden.
4. Ablösevollmacht bewusst erteilen
Viele neue Banken bieten an, die bisherige Bank direkt zu bezahlen. Dafür kann eine Ablösevollmacht nötig sein. Lies nach, welche Informationen die neue Bank einholen und welche Zahlungen sie ausführen darf. Der direkte Bank-zu-Bank-Weg kann den Ablauf vereinfachen, ist aber kein Ersatz für deine Kontrolle des Betrags und des Stichtags.
5. Zahlung und Schlussabrechnung kontrollieren
Bitte die alte Bank nach der Zahlung um eine Bestätigung, dass der Kredit vollständig ausgeglichen ist. Vergleiche diese mit dem letzten Kontoauszug. Wurde noch eine Rate eingezogen, sollte klar sein, ob sie erstattet oder verrechnet wird. Ist ein kleiner Restbetrag offen, kläre ihn zügig, damit keine weiteren Zinsen oder Mahnkosten entstehen.
Bewahre Vertrag, Ablöseberechnung, Zahlungsbeleg und Schlussbestätigung zusammen auf. So kannst du später nachvollziehen, wann und mit welchem Betrag der alte Kredit beendet wurde.
Sondertilgung, Widerruf und Immobilienkredit
Diese drei Themen werden oft mit der Ablösung vermischt, folgen aber eigenen Regeln.
Sondertilgung oder vollständige Ablösung
Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Teilzahlung. Der Kredit läuft danach weiter. Eine vollständige Ablösung beendet ihn. Manche Verträge erlauben pro Jahr einen bestimmten Betrag ohne Entschädigung. Prüfe zuerst diese Vereinbarung. Wenn du nur einen Teil deiner Ersparnisse einsetzen möchtest, kann die Sondertilgung günstiger und flexibler sein als eine komplette Umschuldung.
Frage die Bank, wie eine Teilzahlung den Vertrag verändert. Verkürzt sich die Laufzeit bei gleicher Rate oder sinkt die Rate bei gleicher Laufzeit? Für deine Entscheidung macht das einen großen Unterschied.
Widerruf ist keine spätere Kündigung
Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 495 BGB in Verbindung mit § 355 BGB. Die regelmäßige Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Für den Beginn der Frist bei Verbraucherdarlehen gelten zusätzliche Anforderungen aus § 356b BGB, insbesondere zur Bereitstellung der Vertragsurkunde oder einer Abschrift und zu Pflichtangaben.
Ein Widerruf ist damit kein frei wählbarer Ausstieg Monate oder Jahre nach Vertragsschluss. Ob die Frist in einem konkreten Fall richtig begonnen hat oder ob Angaben fehlen, ist eine Rechtsfrage. Wenn du Zweifel an deinen Unterlagen hast, lass genau diese Unterlagen prüfen. Verlasse dich nicht auf pauschale Versprechen eines angeblich unbegrenzt möglichen Widerrufs.
Bei Immobilienkrediten gelten wichtige Besonderheiten
Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz kannst du während der Sollzinsbindung nach § 500 Absatz 2 BGB nur dann vorzeitig ganz oder teilweise erfüllen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Auch die Berechnung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung folgt nicht einfach den Prozentgrenzen für normale Allgemein-Verbraucherdarlehen.
Daneben kann § 489 BGB ein ordentliches Kündigungsrecht eröffnen. Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz ist eine Kündigung in jedem Fall nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten möglich. Wurde später eine neue Vereinbarung über Rückzahlungszeit oder Sollzins getroffen, kann für den Fristbeginn der Zeitpunkt dieser Vereinbarung maßgeblich sein.
Bei einer Immobilienfinanzierung solltest du deshalb Vertrag, Auszahlungszeitpunkt, spätere Zinsvereinbarungen und die Berechnung der Bank gemeinsam prüfen lassen. Eine vorschnelle Zahlung oder Kündigung kann bei hohen Restschulden erhebliche Folgen haben.
Checkliste: Kredit sicher ablösen
- Aktuellen Vertrag, Tilgungsplan und letzte Abrechnung bereitlegen.
- Schriftlichen Ablösebetrag zu einem festen Stichtag anfordern.
- Aufschlüsselung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
- Summe aller verbleibenden Zahlungen des alten Kredits berechnen.
- Persönliches neues Angebot mit Gesamtbetrag, Rate, Laufzeit und Zusatzkosten erfassen.
- Ablösekosten nicht doppelt in die Vergleichsrechnung aufnehmen.
- Zusatzbetrag für neue Konsumausgaben getrennt ausweisen.
- Prüfen, ob die neue Rate dauerhaft ins Budget passt.
- Alle Auszahlungsvoraussetzungen der neuen Bank erfüllen.
- Alten Kredit erst ablösen, wenn die neue Auszahlung verlässlich steht.
- Bei direkter Ablösung die Vollmacht und den Stichtag kontrollieren.
- Nach Zahlung eine Schlussabrechnung und Ausgleichsbestätigung anfordern.
- Letzte Lastschriften, Restbeträge oder Guthaben prüfen.
- Alle Unterlagen und Zahlungsbelege gemeinsam aufbewahren.
Wenn du unter Zeitdruck stehst, konzentriere dich zuerst auf drei Dinge: den verbindlichen Ablösebetrag, die verbindlichen Gesamtkosten des neuen Angebots und die gesicherte Auszahlung. Damit verhinderst du, dass du einen funktionierenden Kredit beendest, bevor die Ersatzfinanzierung tatsächlich verfügbar ist.
Häufige Fragen
Kann ich jeden Ratenkredit vorzeitig ablösen?
Einen Verbraucherkredit darfst du nach § 500 Absatz 2 BGB grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Ob die Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, ist eine getrennte Frage und hängt unter anderem von der Zinsvereinbarung und den Vertragsangaben ab.
Ist der Ablösebetrag dasselbe wie die Restschuld?
Nicht zwingend. Die Restschuld bezeichnet meist das noch offene Kapital. Der Ablösebetrag ist die konkrete Summe, die zum genannten Stichtag für den vollständigen Ausgleich erforderlich ist. Sie kann auch Zinsen bis zum Stichtag und eine zulässige Entschädigung berücksichtigen.
Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung immer bezahlen?
Nein. Das Gesetz knüpft den Anspruch an Voraussetzungen und nennt Ausschlussfälle. Für Allgemein-Verbraucherdarlehen gelten außerdem Obergrenzen von 1 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags und die zusätzliche Grenze der sonst noch anfallenden Sollzinsen.
Kann die neue Bank den alten Kredit direkt ablösen?
Viele Banken bieten eine direkte Ablösung an. Dafür wird häufig eine Vollmacht verwendet. Kläre vorab, wer den Ablösebetrag anfordert, auf welches Konto gezahlt wird und wie eine Abweichung vom Stichtag behandelt wird.
Was mache ich, wenn mein Umschuldungsantrag abgelehnt wird?
Lass den alten Vertrag zunächst unverändert weiterlaufen und prüfe den Ablehnungsgrund, soweit die Bank ihn nennt. Kontrolliere die Antragsdaten auf Fehler, sammle aktuelle Nachweise und rechne eine Rate, die zu deinem verfügbaren Budget passt. Stelle nicht viele unkoordinierte Anträge gleichzeitig. Ein Vergleich mit konditionsneutralen Anfragen kann dir helfen, ohne voreilige Vertragsänderung nach einer tragfähigen Alternative zu suchen.
Ist eine niedrigere Rate automatisch besser?
Nein. Sie kann durch einen besseren Zins entstehen, aber auch nur durch eine längere Laufzeit. Prüfe die Summe aller Zahlungen. Wenn du bewusst eine längere Laufzeit wählst, sollte die gewonnene monatliche Entlastung den möglichen Mehrpreis wert sein.
Was passiert nach der letzten Zahlung?
Bitte die Bank um eine Schlussabrechnung und die Bestätigung, dass der Kredit ausgeglichen ist. Kontrolliere, ob weitere Lastschriften erfolgen, ein Restbetrag offen ist oder dir ein Guthaben zusteht. Erst wenn diese Punkte geklärt sind, ist die Ablösung praktisch abgeschlossen.
Quellen und Stand
Dieser Beitrag wurde am 27. Juli 2026 fachlich geprüft. Er bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 355: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 356b: Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 489: Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 495: Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 500: Kündigungsrecht und vorzeitige Rückzahlung
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 501: Kostenermäßigung
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 502: Vorfälligkeitsentschädigung
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 505a: Kreditwürdigkeitsprüfung
- Preisangabenverordnung, § 16: Verbraucherdarlehen
- Preisangabenverordnung, § 17: Werbung für Verbraucherdarlehen
- Verbraucherzentrale: Kredite und Darlehen vergleichen