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Was gehört in einen privaten Darlehensvertrag?

✓ Beantwortet von der Redaktion Antrag und Vertrag 6 Min. Lesezeit

Inhalt der Antwort
  1. Kurze Antwort
  2. Was das Gesetz für Privatdarlehen vorsieht
  3. Diese Angaben gehören in den Vertrag
  4. Worauf Banken achten
  5. Rechenbeispiel: feste Monatsraten
  6. Typische Fehler bei Privatdarlehen
  7. Wenn die Rückzahlung nicht klappt
  8. Kernaussagen
  9. FAQ
FrageSo oder ähnlich fragen viele

Ich möchte einer Bekannten 6.000 Euro leihen, damit sie ihr Auto reparieren kann. Wir haben besprochen, dass sie mir das Geld in monatlichen Raten über zwei Jahre zurückzahlt, aber schriftlich festgelegt haben wir noch nichts.

Was gehört in einen privaten Darlehensvertrag, damit die Abmachung rechtlich sauber ist? Welche Angaben zu Zinsen, Rückzahlung und Sicherheiten sollten wir unbedingt aufnehmen, und ist ein handgeschriebener Vertrag überhaupt gültig?

Redaktion KreditzentraleAntwort der Redaktion

Wer einer Freundin, einem Verwandten oder einer anderen Privatperson Geld leiht, sollte festhalten, wann und wie das Geld zurückgezahlt wird. Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit und hilft, die Abrede später nachzuweisen.

Ein klarer Vertrag hält außerdem fest, ob Zinsen anfallen und wie Auszahlung und Rückzahlung nachgewiesen werden.

Kurze Antwort

In den Vertrag gehören die vollständigen Namen und Anschriften beider Personen, die Darlehenssumme, die Zinsvereinbarung und genaue Regeln für die Rückzahlung. Legen Sie Laufzeit oder Kündigungsfrist sowie Höhe und Termine der Raten fest. Vereinbaren Sie ausdrücklich, ob das Darlehen zinsfrei ist, und halten Sie gegebenenfalls Sicherheiten fest. Das Gesetz schreibt für ein Darlehen zwischen Privatpersonen keine Schriftform vor; schriftlich ist die Vereinbarung trotzdem deutlich leichter zu belegen.

Legen Sie die Zinshöhe nicht nach Bauchgefühl fest: Über den Kreditvergleich von smava sehen Sie mit einer Schufa-neutralen Anfrage, welche Zinsen Banken für vergleichbare Ratenkredite nehmen. So können Sie einen angemessenen Zinssatz für Ihr privates Darlehen vereinbaren.

Was das Gesetz für Privatdarlehen vorsieht

Wer ein Darlehen gibt, muss den vereinbarten Betrag bereitstellen. Wer das Geld erhält, muss die vereinbarten Zinsen zahlen und es zurückzahlen, sobald die Rückzahlung fällig ist. Diese Grundregeln stehen in § 488 BGB.

Für ein reines Darlehen zwischen zwei Privatpersonen genügt grundsätzlich auch eine mündliche Vereinbarung. Die besonderen Schriftform- und Informationspflichten für Verbraucherdarlehen gelten dagegen für Verträge zwischen einem Unternehmen wie einer Bank und Verbraucherinnen oder Verbrauchern. Ein unterschriebener Vertrag ist trotzdem sinnvoll. Ohne ihn lässt sich bei einem Streit oft schwerer nachweisen, ob das Geld ein Darlehen oder ein Geschenk war.

Wenn kein Rückzahlungstermin vereinbart ist, wird das Darlehen grundsätzlich erst nach einer Kündigung fällig; die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei einem zinslosen Darlehen darf die darlehensnehmende Person auch ohne Kündigung zurückzahlen. Vereinbaren Sie deshalb ein klares Rückzahlungsdatum oder einen festen Ratenplan, statt sich auf eine spätere Absprache zu verlassen.

Diese Angaben gehören in den Vertrag

Vertragspunkt Was Sie festhalten sollten
Beteiligte Vollständige Namen und Anschriften von Darlehensgeber und Darlehensnehmer
Darlehensbetrag Genaue Summe und Datum sowie Art der Auszahlung, zum Beispiel Überweisung
Zinsen Zinssatz und Berechnung, oder ausdrücklich „zinslos“
Rückzahlung Fälligkeit, Ratenhöhe und Zahlungstermine
Laufzeit und Kündigung Enddatum oder Regeln für eine Kündigung, falls die Laufzeit offenbleibt
Vorzeitige Rückzahlung Ob und wie die gesamte Restschuld oder einzelne Beträge früher zurückgezahlt werden dürfen
Sicherheiten Beschreibung einer vereinbarten Sicherheit, etwa eines Wertgegenstands
Nachweise Datum und Unterschriften beider Personen

Ein Mustervertrag kann beim Formulieren helfen. Prüfen Sie, ob alle Vereinbarungen zu Ihrem Fall passen, und ergänzen Sie insbesondere konkrete Zahlungstermine. Finanztip stellt ein Muster für private Darlehen bereit.

Unterschreiben beide Personen jeweils ein Exemplar und überweisen Sie den Betrag mit einem eindeutigen Verwendungszweck, etwa „Privatdarlehen laut Vertrag vom …“. So lassen sich Vertrag und Auszahlung gemeinsam belegen. Bei einer vereinbarten notariellen Absicherung sollte das Geld erst ausgezahlt werden, wenn diese abgeschlossen ist.

Worauf Banken achten

Bei einem Darlehen zwischen Privatpersonen prüft keine Bank automatisch, ob das Geld zurückgezahlt werden kann. Wer Geld verleiht, muss das selbst einschätzen. Dabei helfen ein offenes Gespräch über Einkommen, regelmäßige Ausgaben und Schulden sowie ein Ratenplan, den beide Seiten einhalten können.

Wenn Sie stattdessen einen Bankkredit erwägen, prüft die Bank Ihre finanzielle Lage und Kreditwürdigkeit. Ihre Angaben zu Einkommen und Ausgaben sowie bestehende Verpflichtungen fließen ebenfalls in die Prüfung ein. Außerdem darf die Bank im Rahmen ihrer Prüfung Bonitätsinformationen einholen. Die Regeln für solche Verbraucherdarlehen stehen in den Vorschriften zu Verbraucherkrediten im BGB.

Ein Kreditvergleich kann Konditionen sichtbar machen, bevor Sie einen verbindlichen Antrag stellen. Bei einer schufaneutralen Konditionsanfrage, also einer Anfrage nach möglichen Kreditbedingungen ohne verbindlichen Kreditantrag, fragt ein Vergleichsportal wie smava passende Banken nach ihren Konditionen; die SCHUFA führt diese Anfrage als Konditionsanfrage und nicht als Kreditanfrage. Prüfen Sie vor dem Absenden, welche Art Anfrage das Portal tatsächlich auslöst und ob die spätere Kreditanfrage separat erfolgt. Zinssätze und mögliche Kosten finden Sie im konkreten Kreditangebot und später im Vertrag.

Rechenbeispiel: feste Monatsraten

Die Höhe einer Monatsrate hängt von Darlehenssumme, Zinssatz und Laufzeit ab. Im Vertrag sollten Sie festlegen, wann die erste Rate fällig ist und auf welches Konto die Zahlungen gehen.

Typische Fehler bei Privatdarlehen

Unklare Formulierungen wie „Rückzahlung, wenn es passt“ lassen offen, wann das Geld fällig wird. Schreiben Sie stattdessen konkrete Daten und Beträge auf. Halten Sie auch fest, ob die darlehensnehmende Person zusätzlich zu den Raten weitere Beträge zurückzahlen darf (Sondertilgung) und was gilt, wenn eine Rate zu spät kommt.

Ein weiterer Fehler ist, Zinsen oder Zinsfreiheit nicht eindeutig zu regeln. Bei größeren oder langfristigen zinslosen Darlehen im Familien- und Freundeskreis kann auch die Steuer auf den Zinsvorteil eine Rolle spielen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein nicht marktüblich verzinstes Darlehen eine Schenkung wegen des Zinsvorteils begründen kann; die Bewertung hängt vom konkreten Fall ab. Bei hohen Beträgen oder sehr niedrigen Zinsen ist steuerlicher Rat sinnvoll. Mehr dazu erläutert die Einordnung zum Urteil des Bundesfinanzhofs.

Verzichten Sie außerdem nicht auf einen Nachweis der Auszahlung. Bei Bargeld lässt sich der Geldfluss später schwerer belegen als bei einer Überweisung. Bewahren Sie deshalb den Vertrag und Zahlungsbelege gemeinsam auf.

Wenn die Rückzahlung nicht klappt

Wenn Sie sich Geld leihen und eine Rate nicht zahlen können, informieren Sie die Person, die Ihnen das Geld geliehen hat, möglichst früh. Schlagen Sie eine konkrete Änderung vor, etwa kleinere Raten oder einen neuen Zahlungsplan, und halten Sie jede Änderung schriftlich fest. Eine mündliche Verlängerung führt sonst leicht zu neuen Missverständnissen.

Wenn Sie das Geld verliehen haben und die Rückzahlung ausbleibt, dokumentieren Sie zunächst die offenen Beträge und fordern Sie die Zahlung schriftlich mit einer klaren Frist. Ist keine feste Fälligkeit vereinbart, beachten Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei größeren Summen, strittigen Absprachen oder einer geplanten Kündigung kann eine anwaltliche Beratung helfen, bevor Sie weitere Schritte einleiten.

Kernaussagen

  • Halten Sie die Rückzahlung genau fest: Vereinbaren Sie Betrag, Fälligkeit oder Raten sowie ein Enddatum.
  • Regeln Sie die Zinsen ausdrücklich: Schreiben Sie den Zinssatz auf oder vereinbaren Sie klar, dass das Darlehen zinslos ist.
  • Belegen Sie Vertrag und Auszahlung: Beide Personen unterschreiben und bewahren Vertrag sowie Überweisungsnachweis auf.
  • Prüfen Sie Steuerfolgen bei niedrigen Zinsen: Bei größeren oder langfristigen zinslosen Darlehen kann der Zinsvorteil als Schenkung zählen.
  • Unterscheiden Sie Privatdarlehen und Bankkredit: Verbraucherkreditregeln gelten für Kredite von Unternehmen an Verbraucher, nicht automatisch für private Darlehen.

FAQ

Muss ein privater Darlehensvertrag schriftlich sein?

Nein. Eine mündliche Vereinbarung kann wirksam sein, ist aber oft schwerer zu beweisen. Ein schriftlicher Vertrag mit Unterschriften und Überweisungsbeleg schafft Klarheit.

Habe ich bei einem privaten Darlehen 14 Tage Widerrufsrecht?

Für ein reines Darlehen zwischen Privatpersonen gibt es grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten betrifft andere Vertragskonstellationen, insbesondere Kredite von Unternehmen an Verbraucher; die Verbraucherzentrale erklärt diese Kreditrechte.

Was gilt, wenn im Vertrag kein Rückzahlungstermin steht?

Dann wird das Darlehen grundsätzlich nach einer Kündigung fällig; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei einem zinslosen Darlehen darf die darlehensnehmende Person auch ohne Kündigung zurückzahlen.

Muss ich ein zinsloses Darlehen schriftlich festhalten?

Eine Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber ein schriftlicher Vertrag macht die Rückzahlungspflicht klarer. Bei größeren oder länger laufenden zinslosen Darlehen sollten Sie mögliche steuerliche Folgen des Zinsvorteils prüfen lassen.

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