Wer für eine neue Wohnung die Kaution nicht sofort aufbringen möchte, kann dem Vermieter statt Geld eine Mietkautionsbürgschaft anbieten. Ein Versicherer oder anderer Bürge sagt dem Vermieter zu, berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Summe zu bezahlen. Dafür zahlt der Mieter laufende Beiträge. Zahlt der Bürge, muss der Mieter ihm den ausgelegten Betrag grundsätzlich erstatten.
Mit der Bürgschaft bleibt das Geld zunächst auf dem Konto des Mieters, statt als Kaution gebunden zu sein. Über mehrere Jahre zahlt der Mieter jedoch laufende Beiträge, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Außerdem muss der Vermieter zustimmen. Die Beispiele zeigen, wann eine Bürgschaft infrage kommt, welche Beiträge Anbieter nannten und was vor dem Abschluss zu prüfen ist.
Wie sich Anbieter vergleichen lassen
Ein Preisvergleich ist nur aussagekräftig, wenn Kautionssumme und Zahlungsweise übereinstimmen. In einer Finanztip-Stichprobe aus Oktober 2025 wurden die Jahresbeiträge mehrerer Anbieter verglichen. Die konkreten Kosten hängen vom Tarif, der Zahlungsweise und den Vertragsbedingungen ab.
Wer Angebote vergleicht, sollte prüfen, ob monatliche Zahlungen teurer sind als jährliche. Die R+V-Produktinformationen nennen außerdem einen Standardtarif ab 4,17 Euro monatlich und einen Young-Tarif für 18- bis 25-Jährige ab 2,08 Euro monatlich. Für die konkrete Kautionssumme zählt das individuelle Angebot.
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Die Gesamtkosten liegen über den ausgewiesenen Beiträgen, wenn die Bürgschaft länger läuft: Für jeden weiteren Zeitraum fallen zusätzliche Beiträge an. Ein Vergleichsrechner ersetzt deshalb nicht den Blick in die Vertragsbedingungen. Prüfe insbesondere Mindestbeitrag, Zahlungsrhythmus und Kündigung. Für die Moneyfix-Mietkaution der Deutschen Kautionskasse war in der dort genannten Übersicht kein einheitlicher öffentlicher Tarif aufgeführt; dafür ist ein konkretes Angebot nötig.
Drei Beispiele aus dem Mietalltag
1. Der Einzug steht an, aber die Rücklagen sind knapp
Nina soll für ihre Wohnung eine Kaution stellen. Ihr Vermieter stimmt einer Bürgschaft schriftlich zu. Nina behält dadurch zunächst ihr Geld auf dem Konto. Dafür zahlt sie laufende Beiträge, die sich über die Mietdauer summieren.
Eine Barkaution wäre dagegen gebundenes Geld. Bei einer Wohnung darf der Mieter die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Wer die Kaution auf diese Weise aufbringen kann und die Rücklagen nicht dringend für andere Ausgaben braucht, sollte die laufenden Bürgschaftskosten dagegenrechnen. Finanztip empfiehlt, wenn möglich die Barkaution zu wählen, weil die Versicherung zusätzliche Kosten verursacht und der Bürge unter Umständen auch dann an den Vermieter zahlt, wenn der Mieter die Forderung bestreitet.
2. Der Vermieter akzeptiert nur eine Barkaution
Tarek hat bereits eine Bürgschaft ausgewählt, doch die Vermieterin verlangt eine Barkaution. Sie muss eine Bürgschaft nicht automatisch annehmen. Tarek sollte daher die Zustimmung vor Vertragsabschluss einholen und schriftlich festhalten lassen. Ohne Zustimmung sollte er die Urkunde nicht einfach als Ersatz für die vereinbarte Kaution übergeben.
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Einige Anbieter nennen eigene Rückgaberegeln, wenn der Vermieter die Bürgschaft ablehnt. Laut den R+V-Bedingungen lässt sich die Bürgschaft innerhalb der ersten 30 Tage beitragsfrei zurückgeben, falls der Vermieter sie nicht akzeptiert. Das ist eine anbieterspezifische Regel und kein allgemeines Recht für alle Verträge. Tarek sollte die Frist und die Bedingungen vor dem Abschluss prüfen.
3. Drei Mitbewohner unterschreiben gemeinsam
In einer Wohngemeinschaft mit gemeinsamem Mietvertrag haften alle Mieter gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Der Vermieter kann sich wegen einer Forderung grundsätzlich an jeden einzelnen Mitmieter wenden. Zieht eine Person aus, endet der gemeinsame Mietvertrag nicht automatisch und die Kaution wird deshalb nicht automatisch anteilig freigegeben. Die Deutsche Kautionskasse beschreibt diese Konstellation anhand eines WG-Beispiels.
Die Mitbewohner sollten vor dem Abschluss klären, wer die Bürgschaft beantragt und wie sie die Kosten intern aufteilen. Auch die vereinbarte Kautionssumme muss zum Mietvertrag passen. Bei einem Hauptmietvertrag mit Untermietern ist dagegen der Hauptmieter für die Kaution gegenüber dem Vermieter zuständig; Ansprüche gegenüber den Untermietern müssen im Untermietvertrag geregelt werden.
Was vor dem Abschluss geklärt sein sollte
Bei einer Wohnung darf die Kaution grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Betriebskosten zählen bei dieser Grenze nicht mit. Eine zusätzliche Bürgschaft neben einer vollen Barkaution kann diese Grenze überschreiten und rechtlich problematisch sein. Prüfe deshalb, ob eine zusätzliche Bürgschaft neben einer bereits vollständig vereinbarten Kaution zulässig ist. Die Hinweise von Finanztip zur Mietkaution erläutern die Obergrenze und die Risiken zusätzlicher Sicherheiten.
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Auch für die Bürgschaftsurkunde gibt es Formvorgaben: Für die Erklärung gilt grundsätzlich die Schriftform. Die elektronische Form ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Details zur Bürgschaft und ihren rechtlichen Grenzen sind besonders relevant, wenn Anbieter und Vermieter die Übergabe digital abwickeln wollen. Kläre vorher, welche Urkunde der Vermieter akzeptiert und wie er sie erhalten muss.
Schließlich ersetzt die Bürgschaft keine Haftung des Mieters. Zahlt der Bürge an den Vermieter, kann er den Betrag grundsätzlich vom Mieter zurückfordern. Bei manchen Angeboten muss der Bürge zunächst zahlen, sobald der Vermieter die Zahlung verlangt. Diese Regel heißt Zahlung „auf erstes Anfordern“. Die Baloise-Verbraucherinformationen beschreiben sie für ihre Mietkautions-Police. Lies deshalb genau nach, wann der Anbieter zahlt und wie du eine aus deiner Sicht unberechtigte Forderung prüfen lassen kannst.
Kernaussagen
- Hole die Zustimmung des Vermieters schriftlich ein, bevor du eine Bürgschaft abschließt.
- Vergleiche die Gesamtkosten: Bürgschaftsbeiträge fallen während der Laufzeit an und werden in der Regel nicht zurückgezahlt.
- Rechne mit Rückzahlungspflicht: Zahlt der Bürge an den Vermieter, musst du den Betrag grundsätzlich erstatten.
- Prüfe die Mietkonstellation: In einer WG mit gemeinsamem Vertrag haften die Mitmieter gemeinsam; der Auszug einer Person gibt ihren Kautionsanteil nicht automatisch frei.
- Beachte die Höchstgrenze: Für Wohnraum darf die Mietsicherheit grundsätzlich drei Nettokaltmieten nicht überschreiten.
FAQ
Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft annehmen?
Nein. Der Vermieter muss einer Bürgschaft als Ersatz für die vereinbarte Kaution nicht automatisch zustimmen. Kläre die Akzeptanz schriftlich, bevor du einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.
Bekomme ich die Beiträge zurück, wenn der Vermieter keine Forderung hat?
In der Regel nicht. Mit den Beiträgen bezahlt der Mieter den Schutz durch die Bürgschaft. Anders als die Kaution werden sie normalerweise nach dem Mietende nicht zurückgezahlt.
Was passiert, wenn der Vermieter Geld aus der Bürgschaft verlangt?
Der Bürge kann die vereinbarte Summe an den Vermieter zahlen. Der Mieter muss dem Bürgen den ausgelegten Betrag grundsätzlich erstatten und sollte Forderung, Urkunde und Vertragsbedingungen genau prüfen.
Kann ich die Bürgschaft zusätzlich zur vollen Barkaution stellen?
Damit kann die gesetzliche Obergrenze für die Kaution überschritten werden. Das kann rechtlich problematisch sein. Lass eine zusätzliche Sicherheit prüfen, statt sie ohne Klärung zu unterschreiben.