Wenn du für eine Wohnung eine Kaution stellen sollst, aber dein Geld lieber verfügbar halten möchtest, kommt eine Mietkautionsbürgschaft infrage. Der Versicherer oder ein anderer Bürge sagt dem Vermieter zu, berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Kautionssumme zu bezahlen. Du zahlst dafür laufende Beiträge.
Die Bürgschaft ist allerdings kein Schutz vor Mietschulden oder Schadensersatz: Zahlt der Bürge an den Vermieter, kann er das Geld von dir zurückfordern. Das beste Angebot ist deshalb nicht automatisch das mit dem niedrigsten Beitrag. Der Vermieter muss es akzeptieren, und es muss zu deinem Mietvertrag passen. Achte auch auf die Kosten und darauf, wann du dem Bürgen Geld zurückzahlen musst.
Schritt 1: Kläre zuerst, ob der Vermieter die Bürgschaft annimmt
Ein Vermieter muss eine Bürgschaft nicht automatisch anstelle einer vereinbarten Barkaution akzeptieren. Hol dir deshalb die Zustimmung vor dem Abschluss des Vertrags mit dem Anbieter, am besten schriftlich. Sonst zahlst du Beiträge, ohne die vereinbarte Kaution damit erfüllt zu haben. Die Einsteigererklärung zur Mietkautionsbürgschaft erläutert, warum die vereinbarte Sicherheitsform und die Zustimmung des Vermieters entscheidend sind.
Prüfe außerdem, wie hoch die verlangte Sicherheit ist. Bei einer Wohnung darf sie grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine Bürgschaft und eine Barkaution zählen zusammen zu dieser Grenze. Verlangt der Vermieter bereits die volle Barkaution, solltest du eine zusätzliche Bürgschaft daher nicht ohne Klärung akzeptieren. Mehr zu den rechtlichen Grenzen und zur nötigen Zustimmung steht im Überblick zu Bürgschaft statt Barkaution erläutert.
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Schritt 2: Vergleiche die Gesamtkosten für deine Kautionssumme
Vergleiche Angebote für dieselbe Kautionssumme und dieselbe geplante Mietdauer. Achte neben dem jährlichen Prozentsatz auf Mindestbeiträge und darauf, ab wann die Gebühren enden. Gerade bei kleinen Kautionssummen kann ein Mindestbeitrag den effektiven Preis erhöhen.
Ein Marktvergleich mit ausgewiesenem Stand vom 10. September 2026 nennt bei mehreren Angeboten Jahresbeiträge von etwa 4,3 bis 4,7 Prozent der Kautionssumme. Du berechnest den Jahresbeitrag aus der Kautionssumme und dem Beitragssatz. Über die Laufzeit addieren sich die Beiträge. Das ist keine individuelle Berechnung und berücksichtigt keine abweichenden Mindestbeiträge.
Die Berechnungsbeispiele und die genannten Beitragssätze stammen aus einem Anbietervergleich mit Stand September 2026. Tarife können sich ändern; prüfe daher vor dem Abschluss den aktuellen Beitrag und die Vertragsbedingungen des Anbieters.
Vergleiche die laufenden Beiträge auch mit einer Barkaution. Eine Barkaution bleibt dein Geld und muss bei Wohnraum in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden können; die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Bürgschaftsbeiträge werden dagegen grundsätzlich nicht auf die Kautionssumme angerechnet und nicht zurückerstattet. Bei einer langen Mietdauer summieren sie sich weiter.
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Schritt 3: Lies genau, wann der Bürge zahlen muss
Entscheidend ist der Wortlaut der Bürgschaft. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann sich der Vermieter unter den vereinbarten Bedingungen an den Bürgen wenden, ohne vorher erfolglos Geld von dir gefordert zu haben. Bei einer Ausfallbürgschaft muss der Vermieter grundsätzlich erst belegen, dass er das Geld nicht von dir eintreiben kann. Lies den Vertrag genau: Die Bezeichnungen allein sagen nicht, was im konkreten Fall gilt.
Achte besonders auf die Formulierung „auf erstes Anfordern“. Bei einer solchen Bürgschaft kann der Anbieter zunächst zahlen, bevor abschließend geklärt ist, ob die Forderung des Vermieters berechtigt war. Anschließend kann der Anbieter den gezahlten Betrag von dir zurückfordern. Die Erläuterung zu Bürgschaftsbedingungen beschreibt diesen möglichen Ablauf. Wenn du eine solche Klausel findest, prüfe sie besonders sorgfältig, statt nur den Beitrag zu vergleichen.
Schritt 4: Prüfe Voraussetzungen und Rückgriff
Anbieter verlangen typischerweise einen Antrag, einen Identitätsnachweis und Angaben zum Mietverhältnis. Außerdem prüfen sie deine Bonität, also deine Kreditwürdigkeit. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann die Annahme erschweren oder zur Ablehnung führen. Reiche Unterlagen erst ein, wenn du weißt, welche Informationen der Anbieter benötigt, und verlasse dich nicht auf eine Zusage, bevor sie tatsächlich vorliegt.
Lies auch nach, was passiert, wenn der Anbieter an den Vermieter zahlt. Du bleibst zur Zahlung verpflichtet: Der Bürge kann grundsätzlich Rückgriff bei dir nehmen. Vergleiche deshalb neben Preis und Zahlungsbedingungen auch die Regeln zur Inanspruchnahme, zur Kündigung und zur Rückforderung. Ein Marktvergleich der Vertragskriterien führt diese Punkte neben dem Beitrag ausdrücklich als Vergleichsmerkmale auf.
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Schritt 5: Sichere die Urkunde und plane das Vertragsende
Kläre, in welcher Form der Vermieter die Bürgschaftsurkunde benötigt und wohin du sie schicken sollst. Nach der Darstellung des Mieter-Magazins zu den Formvorschriften muss eine Bürgschaftserklärung grundsätzlich schriftlich abgegeben werden; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Bestätige daher vorab, ob der Vermieter das Original verlangt, und bewahre selbst eine Kopie auf.
Beende die Bürgschaft nicht einfach mit dem Auszug. Die Beiträge laufen weiter, bis der Bürge aus der Haftung entlassen ist. Wenn du später zur Barkaution wechselst, beendet deren Zahlung die Bürgschaft ebenfalls nicht automatisch. Kläre den Wechsel mit dem Vermieter, dokumentiere die Zahlung und sorge dafür, dass du die Urkunde zurückbekommst oder eine Erklärung erhältst, dass der Bürge nicht mehr haftet. Lass dir anschließend auch vom Anbieter schriftlich bestätigen, dass der Vertrag beendet ist. Die Anleitung zum Wechsel und zur Kündigung beschreibt diese Schritte im Detail.
FAQ
Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft annehmen?
Nein, eine Bürgschaft ersetzt eine vereinbarte Barkaution nicht automatisch. Lass dir die Zustimmung schriftlich geben, bevor du einen kostenpflichtigen Vertrag mit einem Anbieter abschließt.
Was passiert, wenn der Bürge an den Vermieter zahlt?
Der Anbieter kann den ausgezahlten Betrag grundsätzlich von dir zurückfordern. Die Bürgschaft verschafft dir also Liquidität, übernimmt aber nicht dauerhaft deine Zahlungspflicht.
Wird eine Mietkautionsbürgschaft bei langer Mietdauer günstiger?
Die Beiträge laufen, solange die Bürgschaft besteht, und werden normalerweise nicht mit der Kautionssumme verrechnet. Je länger sie läuft, desto mehr zahlst du insgesamt; rechne daher mehrere mögliche Mietjahre durch und vergleiche sie mit der Barkaution.
Was bedeutet „auf erstes Anfordern“?
Der Bürge kann nach den Vertragsbedingungen zunächst zahlen, bevor ein Streit über die Berechtigung der Forderung abschließend geklärt ist. Der Anbieter kann anschließend Rückzahlung von dir verlangen. Lies diese Klausel deshalb genau, bevor du unterschreibst.
Muss der Vermieter wegen einer fehlenden Bürgschaft sofort kündigen können?
Der Bundesgerichtshof entschied im Mai 2025, dass ein Vermieter bei Verzug mit einer vereinbarten Bankbürgschaft nicht nach § 569 Absatz 2a BGB fristlos kündigen kann. Das Urteil betrifft diesen Kündigungsgrund und diese Sicherheitsform; es begründet keine allgemeine Pflicht des Vermieters, eine Bürgschaft anstelle einer Barkaution anzunehmen. Eine Zusammenfassung des BGH-Urteils zur nicht geleisteten Kautionsbürgschaft erläutert die Abgrenzung.
Kernaussagen
- Hole die Zustimmung ein: Lass dir vor dem Abschluss schriftlich bestätigen, dass der Vermieter die Bürgschaft akzeptiert.
- Rechne über mehrere Jahre: Vergleiche Beitrag, Mindestgebühr und Laufzeit mit der Barkaution, statt nur auf den Prozentsatz zu schauen.
- Prüfe den Bürgschaftstext: Achte besonders auf Rückgriff, Voraussetzungen für eine Zahlung und die Klausel „auf erstes Anfordern“.
- Plane das Ende mit: Sorge nach dem Auszug für die Freigabe der Bürgschaft und eine schriftliche Beendigungsbestätigung, damit keine Beiträge weiterlaufen.