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Kann ich eine Beerdigung mit einem Kredit bezahlen?

✓ Beantwortet von der Redaktion Kredit allgemein 5 Min. Lesezeit

Inhalt der Antwort
  1. Kurze Antwort
  2. Wer die Bestattungskosten tragen muss
  3. Worauf die Bank bei Ihrem Antrag schaut
  4. Rate und Budget prüfen
  5. Typische Fehler bei der Finanzierung
  6. Was Sie tun können, wenn der Kredit nicht klappt
  7. Kernaussagen
  8. FAQ
FrageSo oder ähnlich fragen viele

Mein Vater ist vor zwei Wochen gestorben, und die Beerdigung kostet etwa 7.500 Euro. Das Bestattungsunternehmen erwartet eine schnelle Zahlung, aber ich habe nicht so viel Geld zur Verfügung. Ob in seinem Nachlass genug ist, weiß ich noch nicht, und ich habe ein geringes Einkommen.

Muss ich als Tochter die Kosten selbst tragen, auch wenn ich nicht die Erbin bin? Und kann ich die Beerdigung mit einem Ratenkredit bezahlen, ohne dass die monatliche Rate mein Budget übersteigt? Worauf achtet die Bank bei einem solchen Antrag?

Redaktion KreditzentraleAntwort der Redaktion

Nach einem Todesfall müssen Angehörige oft kurzfristig über die Bestattung entscheiden, obwohl noch offen ist, wer die Kosten trägt und wie viel Geld im Nachlass vorhanden ist. Mit einem Ratenkredit können Sie die Rechnung sofort bezahlen. Dafür zahlen Sie feste monatliche Raten und Zinsen.

Hier erfahren Sie, wer die Bestattungskosten tragen muss, worauf Sie bei einem Kreditangebot achten sollten und welche Alternativen es gibt.

Kurze Antwort

Ja, grundsätzlich können Sie eine Beerdigung mit einem Kredit bezahlen, sofern eine Bank Ihren Antrag annimmt und der Kreditvertrag die Verwendung zulässt. Die Kosten hängen stark von Bestattungsart, Ort und Umfang ab. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob Sie als Erbin oder Erbe für die Kosten aufkommen müssen und ob Geld aus dem Nachlass verfügbar ist. Ein Kredit ist nur tragbar, wenn die monatlichen Raten nach Ihren laufenden Ausgaben sicher in Ihr Budget passen.

Bevor Sie einen Kredit aufnehmen, klären Sie zunächst, ob Sie als Erbin überhaupt für die Bestattungskosten haften. Wenn das der Fall ist, können Sie mit dem Kreditvergleich von smava die Konditionen mehrerer Banken vergleichen. Die Anfrage ist Schufa-neutral.

Wer die Bestattungskosten tragen muss

Nach § 1968 BGB trägt grundsätzlich der Erbe die Kosten der Beerdigung. Das gilt auch für angemessene Bestattungskosten, die eine andere Person zunächst bezahlt hat und vom Erben zurückverlangt. Wer die Bestattung organisieren muss, regeln die jeweiligen Landesgesetze. Diese Pflicht ist von dieser Kostentragung zu unterscheiden.

Zum Nachlass gehören auch die Schulden der verstorbenen Person. Nach § 1967 BGB haftet der Erbe grundsätzlich für diese Nachlassverbindlichkeiten. Klären Sie deshalb, welches Geld und welche Schulden zum Nachlass gehören, bevor Sie selbst einen Kredit aufnehmen oder die Erbschaft ausschlagen. Für eine Ausschlagung gelten Fristen; bei Unsicherheit sollten Sie rasch rechtliche Beratung einholen.

Worauf die Bank bei Ihrem Antrag schaut

Die Bank prüft Ihre finanzielle Lage und wendet ihre eigenen Kreditbedingungen an. Dabei zählen vor allem Ihr regelmäßiges Einkommen, Ihre laufenden Ausgaben, bestehende Kredite und die Auskunft der SCHUFA, einer deutschen Auskunftei für Kreditinformationen. Ein Kreditvergleich zeigt verschiedene Angebote, garantiert aber keine Zusage.

Prüfen Sie beim Angebot den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag. Der Effektivzins umfasst neben dem Sollzins auch weitere Kreditkosten, sofern sie in den Vertrag einfließen. Vergleichen Sie nicht nur die Monatsrate: Bei einer längeren Laufzeit sinkt sie, aber erhöht aber die Gesamtkosten.

Laut smava ist die erste Anfrage beim Angebotsvergleich eine SCHUFA-neutrale Konditionenanfrage, also eine Anfrage nach Kreditkonditionen. Achten Sie darauf, dass tatsächlich eine Konditionenanfrage gestellt wird, und prüfen Sie vor dem Absenden, ob der Vergleich später eine Kreditanfrage auslöst. Eine vorläufige Kondition ist noch keine endgültige Kreditentscheidung. Vor dem Vertragsabschluss prüft die Bank Ihre Unterlagen erneut.

Rate und Budget prüfen

Die konkrete Rate und der Gesamtbetrag stehen im persönlichen Angebot oder im Kreditvertrag. Rechnen Sie zuerst aus, wie viel Ihnen jeden Monat bleibt. Ziehen Sie dafür Miete und Lebenshaltungskosten ebenso ab wie Versicherungen und bestehende Raten. Smava empfiehlt als Richtwert, die Rate auf höchstens ein Drittel dieses Überschusses zu begrenzen. Das ist eine Faustregel des Anbieters und keine verbindliche Vorgabe für jede Bank.

Typische Fehler bei der Finanzierung

Nehmen Sie nicht vorschnell einen Kredit auf. Klären Sie zuerst die voraussichtlichen Kosten und wer dafür aufkommen muss. Bestattungsanbieter berechnen unterschiedliche Preise. Bitten Sie um eine verständliche Kostenaufstellung und fragen Sie, welche Leistungen Sie anpassen können. Fragen Sie außerdem vor der Beauftragung, ob der Bestatter Ratenzahlung anbietet und welche Bedingungen dafür gelten.

Vergleichen Sie nicht nur die Monatsrate. Bei einer langen Laufzeit zahlen Sie trotz niedriger Rate insgesamt oft deutlich mehr. Verwechseln Sie bei einem Onlinevergleich auch eine Konditionenanfrage nicht mit einem verbindlichen Angebot oder einer endgültigen Zusage.

Was Sie tun können, wenn der Kredit nicht klappt

Prüfen Sie zuerst, ob das Geld aus dem Nachlass für die Bestattung reicht oder ob andere Angehörige einen Teil der Kosten übernehmen können. Fragen Sie den Bestatter nach Ratenzahlung und lassen Sie sich die Zahlungsbedingungen schriftlich geben. Falls eine Finanzierung nötig bleibt, vergleichen Sie mehrere Angebote und fragen Sie ausdrücklich nach einer SCHUFA-neutralen Konditionenanfrage.

Wenn Sie die erforderlichen Bestattungskosten nicht zumutbar tragen können, kommt eine Übernahme durch das Sozialamt nach § 74 SGB XII infrage. Stellen Sie den Antrag möglichst, bevor Sie den Bestatter beauftragen, und fragen Sie beim zuständigen Sozialamt, welche Unterlagen und Kosten anerkannt werden. Eine Kostenübernahme ist an Voraussetzungen gebunden und umfasst nicht automatisch alle gewünschten Zusatzleistungen.

Kernaussagen

  • Klären Sie zuerst die Zahlungspflicht: Grundsätzlich trägt der Erbe die Beerdigungskosten; prüfen Sie daher Nachlass und Erbenstellung, bevor Sie selbst Schulden aufnehmen.
  • Rechnen Sie mit Zinsen: Die Monatsrate muss in Ihr Budget passen, und Laufzeit sowie Effektivzins bestimmen, wie viel Sie insgesamt zurückzahlen.
  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Achten Sie auf den Gesamtbetrag im Kreditangebot und fragen Sie den Bestatter vor der Beauftragung nach Ratenzahlung.
  • Prüfen Sie Unterstützung: Wenn Sie die erforderlichen Kosten nicht zumutbar tragen können, wenden Sie sich vor der Beauftragung an das Sozialamt.

FAQ

Muss ich als Angehörige oder Angehöriger die Beerdigung bezahlen?

Die Kostenpflicht richtet sich grundsätzlich nach der Erbenstellung. Davon getrennt können landesrechtliche Bestattungspflichten gelten. Klären Sie daher, ob Sie Erbe sind und ob Sie die Bestattung bereits beauftragt haben.

Kann ich den Kredit direkt an den Bestatter auszahlen lassen?

Das hängt von den Bedingungen des Kreditangebots ab. Fragen Sie die Bank, ob sie den Betrag auf Ihr Konto oder direkt an den Bestatter auszahlt und ob sie einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung verlangt.

Wirkt sich ein Kreditvergleich auf meine SCHUFA aus?

Das hängt davon ab, welche Anfrage der Anbieter stellt. Fragen Sie ausdrücklich nach einer SCHUFA-neutralen Konditionenanfrage und prüfen Sie die Angaben vor dem Absenden. Bei smava wird der erste Vergleich laut Anbieter als Konditionenanfrage gestellt.

Was kann ich tun, wenn ich die Bestattungskosten nicht tragen kann?

Fragen Sie das Sozialamt nach einer Übernahme der erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII. Wenden Sie sich möglichst vor der Beauftragung an die Behörde, denn die Kostenübernahme ist an Voraussetzungen gebunden.

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