Ich habe einen negativen SCHUFA-Eintrag wegen eines alten, längst beglichenen Handyvertrags. Vor Kurzem hat meine Bank mir das Girokonto gekündigt, und zwei andere Banken haben mich abgelehnt. Ich brauche aber dringend ein Konto für Miete und Strom.
Darf eine Bank mich wegen der Schufa ablehnen? Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto, und wie gehe ich vor, wenn die Bank trotzdem nicht will?
Wenn Sie wegen eines negativen SCHUFA-Eintrags ein Girokonto suchen, kann eine Bank Ihren Antrag auf ein gewöhnliches Konto ablehnen. Für ein Basiskonto gelten besondere Regeln: Es ermöglicht grundlegende Zahlungsvorgänge. Die Bank darf den Antrag nicht allein ablehnen, weil sie Zweifel hat, dass Sie Rechnungen bezahlen können.
Entscheidend ist, ob Sie ein gewöhnliches Girokonto oder ein Basiskonto beantragen.
Kurze Antwort
Ja, trotz negativer SCHUFA können Sie ein Girokonto eröffnen, wenn Sie Anspruch auf ein Basiskonto haben. Diesen Anspruch haben Verbraucherinnen und Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU für private Zahlungsvorgänge. Eine schlechte Bonität oder ein negativer SCHUFA-Eintrag ist kein zulässiger Ablehnungsgrund. Über einen vollständigen Antrag muss die Bank innerhalb von zehn Geschäftstagen entscheiden.
Bitte bei Ihrer Hausbank um ein Basiskonto. Das ist ein gesetzlicher Anspruch. Falls Sie zusätzlich Geld benötigen, zeigt Ihnen smava mit einer Schufa-neutralen Anfrage, welche Banken einen Ratenkredit anbieten.
Wer Anspruch auf ein Basiskonto hat
Ein Basiskonto ermöglicht grundlegende Bankgeschäfte für private Zwecke. Banken müssen berechtigten Verbraucherinnen und Verbrauchern ein solches Konto anbieten. Dazu gehören Ein- und Auszahlungen von Bargeld sowie Überweisungen und Daueraufträge. Das Konto ermöglicht außerdem Lastschriften und Zahlungen mit einer Zahlungskarte. Die Fragen und Antworten der Verbraucherzentrale zum Basiskonto erläutern den Anspruch und die Voraussetzungen.
Die Bank darf den Antrag nur aus bestimmten Gründen ablehnen. Ein Beispiel ist, dass Sie bereits ein nutzbares Basiskonto oder ein Konto mit vergleichbaren Funktionen haben. Weitere Gründe sind bestimmte frühere Kündigungen oder eine vorsätzliche Straftat, durch die die Bank in den vergangenen drei Jahren geschädigt wurde. Die Bank darf den Antrag außerdem ablehnen, wenn sie Ihre Identität nicht feststellen kann. Eine schlechte SCHUFA und laufende Pfändungen reichen für sich genommen nicht aus.
Hier geht es zum passenden Kredit
Das Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Die Bank muss ihre Entgelte angemessen festsetzen; eine feste gesetzliche Preisgrenze gibt es nicht. Prüfen Sie deshalb vor dem Antrag den Preisaushang und später den Vertrag. Die Verbraucherzentrale erklärt auch, welche Anforderungen an die Kosten eines Basiskontos gelten.
Was die Bank prüft
Die Bank muss Ihre Identität feststellen und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durchführen. Für den Antrag auf ein Basiskonto gibt es ein gesetzlich vorgesehenes Formular, das die Bank kostenlos bereitstellen muss. Zur Identifizierung brauchen Sie in der Regel einen Personalausweis oder Reisepass. Sobald der Antrag vollständig ist, hat die Bank zehn Geschäftstage für ihre Entscheidung.
Einige Banken fragen SCHUFA-Daten ab, etwa um zu prüfen, ob Sie bereits ein Konto bei einem anderen Institut haben. Bei bestehendem Anspruch darf die Bank ein Basiskonto auch nach einer SCHUFA-Abfrage und bei schlechter Bonität nicht ablehnen. Ein Basiskonto umfasst außerdem keinen Anspruch auf einen Dispositionskredit, also die Möglichkeit, das Konto zu überziehen. Auch eine Kreditkarte muss die Bank nicht bereitstellen.
Rechenbeispiel: zehn Geschäftstage
Die Bank muss innerhalb dieser Frist über die Kontoeröffnung entscheiden oder Ihnen eine Ablehnung in Textform mitteilen. Fehlen Unterlagen, ist der Antrag unvollständig. Die Zehntagesfrist beginnt erst, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Typische Fehler bei der Kontoeröffnung
Wenn Sie nur ein gewöhnliches Girokonto beantragen und nicht ausdrücklich ein Basiskonto, können Sie bei einer Ablehnung die besonderen Regeln übersehen. Schreiben Sie daher klar, dass Sie ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz beantragen, und verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular.
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Rechnen Sie auch nicht automatisch mit einem kostenlosen Konto, einem Dispo oder einer Kreditkarte. Vergleichen Sie die Kontoführungsgebühren und Zusatzkosten im Preisverzeichnis der Bank. Ein bereits nutzbares Konto kann darüber entscheiden, ob Sie Anspruch auf ein weiteres Basiskonto haben.
Kontrollieren Sie außerdem Ihre SCHUFA-Daten. Mit einer kostenlosen Datenkopie können Sie prüfen, welche Einträge gespeichert sind und ob sie stimmen. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie Sie einen SCHUFA-Eintrag prüfen.
Was Sie bei einer Ablehnung tun können
Bitten Sie die Bank um eine schriftliche Begründung. Eine Ablehnung muss innerhalb der Frist in Textform mitgeteilt werden. Prüfen Sie, ob der genannte Grund gesetzlich zulässig ist und auf Ihre Situation zutrifft.
Wurde Ihr Basiskonto-Antrag zu Unrecht abgelehnt, können Sie bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen. Dieses Verfahren ist kostenlos; stellt die BaFin eine unzulässige Ablehnung fest, kann sie die Bank zur Kontoeröffnung verpflichten. Die Verbraucherzentrale beschreibt die Schritte nach einer Ablehnung.
Kredit kostenlos und Schufa-neutral anfragen
Bei einer Kontopfändung können Sie das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, führen lassen. Damit wird ein gesetzlich geschützter Betrag auf dem Konto vor Pfändungen geschützt; für zusätzliche Freibeträge, etwa wegen Kindergeld, kann ein Nachweis nötig sein. Die Informationen des Bundesjustizministeriums zum P-Konto erläutern den Schutz und seine Grenzen.
Ein Kreditvergleich hilft dagegen nicht dabei, ein Basiskonto zu erhalten. Wenn Sie zusätzlich einen Kredit oder Dispo suchen, ist ein Vergleich eine getrennte Anfrage. Smava beschreibt seine Konditionsanfrage als SCHUFA-neutral: Sie soll als „Anfrage Kreditkonditionen“ gespeichert werden und den Score nicht beeinflussen. Prüfen Sie beim jeweiligen Portal genau, ob tatsächlich eine Konditionsanfrage und keine Kreditanfrage gestellt wird.
Kernaussagen
- Beantragen Sie ein Basiskonto, wenn eine Bank ein gewöhnliches Girokonto wegen Ihrer Bonität ablehnt und Sie in der EU rechtmäßig wohnen.
- Verlassen Sie sich auf die Zehntagesfrist: Die Bank muss bei vollständigem Antrag innerhalb von zehn Geschäftstagen entscheiden.
- Prüfen Sie die Bedingungen: Ein Basiskonto muss grundlegende Zahlungen ermöglichen, bietet aber keinen Anspruch auf Dispo, Kreditkarte oder kostenlose Kontoführung.
- Verlangen Sie eine Begründung, wenn die Bank ablehnt; gegen eine unzulässige Ablehnung können Sie ein kostenloses BaFin-Verfahren beantragen.
FAQ
Darf eine Bank ein Basiskonto wegen eines negativen SCHUFA-Eintrags ablehnen?
Nein. Schlechte Bonität oder ein negativer SCHUFA-Eintrag sind für sich genommen kein zulässiger Ablehnungsgrund. Die Bank darf nur aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen ablehnen.
Was ist, wenn ich schon ein Girokonto habe?
Ein vorhandenes, funktionierendes Konto mit vergleichbaren Funktionen kann den Anspruch auf ein weiteres Basiskonto ausschließen. Ist das vorhandene Konto nicht nutzbar oder wurde es gekündigt, erklären Sie der Bank die Situation und legen Sie passende Unterlagen vor.
Ist ein Basiskonto kostenlos und hat es einen Dispo?
Ein Basiskonto muss nicht kostenlos sein; die konkreten Entgelte stehen im Preisaushang und im Vertrag. Einen Anspruch auf einen Dispositionskredit oder eine Kreditkarte gibt es nicht.
Hilft eine SCHUFA-neutrale Kreditanfrage bei der Kontoeröffnung?
Nein, sie ersetzt keinen Antrag auf ein Basiskonto und verschafft keinen Anspruch auf ein gewöhnliches Girokonto. Sie kann relevant sein, wenn Sie zusätzlich einen Kredit vergleichen; prüfen Sie dann, ob das Portal eine Konditionsanfrage stellt.