Mein Vater ist vor drei Wochen gestorben. Beim Sortieren seiner Unterlagen habe ich gesehen, dass er noch einen Ratenkredit bei seiner Bank hatte, offen sind etwa 9.000 Euro. Meine Mutter hat den Vertrag nicht mit unterschrieben, und wir wissen noch nicht genau, was sonst an Vermögen und Schulden da ist.
Wer muss jetzt die Raten zahlen? Gehen die Schulden automatisch auf uns über, und was sollten wir als Erstes tun?
Wenn ein Angehöriger mit einem offenen Kredit stirbt, stellt sich schnell die Frage, wer die Raten zahlen muss. Entscheidend ist, ob Sie das Erbe annehmen, den Kredit gemeinsam unterschrieben haben oder eine Versicherung für den Todesfall besteht.
Prüfen Sie zuerst den Kreditvertrag, das Vermögen und die Schulden des Verstorbenen sowie mögliche Versicherungen. So sehen Sie, welche Schritte nötig sind, bevor die Frist zum Ausschlagen des Erbes abläuft.
Kurze Antwort
Ja, ein Kredit bleibt nach dem Tod des Kreditnehmers bestehen und zählt zu den Schulden, die der Verstorbene hinterlässt. Wer das Erbe annimmt, haftet grundsätzlich auch für diese Schulden, unter Umständen mit dem eigenen Vermögen. Sie können das Erbe in der Regel innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Haben Sie den Kredit gemeinsam unterschrieben, haften Sie als Mitkreditnehmer weiter, unabhängig davon, ob Sie erben.
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Was rechtlich mit dem Kredit geschieht
Mit dem Tod gehen Vermögen und Schulden auf die Erben über. Dazu zählt auch die noch offene Kreditschuld. Nach § 1967 BGB haften Erben für die Nachlassverbindlichkeiten, also für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat. Das gilt beispielsweise für einen Ratenkredit, einen Dispokredit oder eine Baufinanzierung.
Hier geht es zum passenden Kredit
Wer das Erbe annimmt, muss deshalb unter Umständen auch mit dem eigenen Vermögen für offene Schulden zahlen. Bei einem gemeinsamen Kredit gilt zusätzlich: Haben Sie den Kreditvertrag als Mitkreditnehmer unterschrieben, müssen Sie der Bank weiterhin Geld zurückzahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Der Bankenverband erklärt den Unterschied zwischen Einzel- und Gemeinschaftskredit.
Wenn Sie das Erbe nicht annehmen wollen, müssen Sie es in der Regel innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt ausschlagen, an dem Sie von der Erbschaft erfahren. Sie verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Verstorbene zuletzt im Ausland lebte oder Sie selbst im Ausland leben. Die Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht oder über einen Notar; ein gewöhnlicher Brief an das Gericht genügt nicht. Die Verbraucherzentrale erläutert Frist und Verfahren.
Prüfen Sie vorher die Folgen: Wenn Sie das Erbe ausschlagen, verzichten Sie auf das gesamte Erbe, nicht nur auf die Schulden. Sie können dann auch keinen Pflichtteil verlangen. Beantragen Sie vor Ihrer Entscheidung keinen Erbschein und verfügen Sie nicht über Nachlassgegenstände, etwa indem Sie ein Nachlasskonto auflösen. Solche Handlungen können als Annahme des Erbes gelten.
Was die Bank prüfen muss
Die Bank muss klären, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat und wie hoch die Restschuld ist. Prüfen Sie deshalb den Vertrag: Steht dort nur der Name der verstorbenen Person, handelt es sich um einen Einzelkredit. Haben Sie ebenfalls unterschrieben, sind Sie Mitkreditnehmer und bleiben für die Rückzahlung verantwortlich.
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Melden Sie den Todesfall der Bank und bitten Sie um eine schriftliche Aufstellung der offenen Kreditsumme sowie um eine Kopie des Vertrags, falls diese fehlt. Fragen Sie außerdem, ob eine Restschuldversicherung besteht. Diese Versicherung soll die offene Kreditsumme bei einem versicherten Todesfall übernehmen. Fragen Sie auch, welche Unterlagen der Versicherer für die Prüfung benötigt. Eine solche Versicherung zahlt nur, wenn der konkrete Vertrag den Todesfall abdeckt und die Versicherungsbedingungen erfüllt sind. Die Verbraucherzentralen weisen auf mögliche Ausschlüsse und Einschränkungen hin, etwa in ihren Informationen zur Restschuldversicherung.
| Vertragssituation | Wer bleibt für den Kredit verantwortlich? |
|---|---|
| Einzelkredit, Erbe angenommen | Die Erben haften für die Restschuld. |
| Einzelkredit, Erbe ausgeschlagen | Die ausschlagende Person haftet nicht als Erbe. |
| Gemeinschaftskredit | Der überlebende Mitkreditnehmer bleibt gegenüber der Bank verpflichtet. |
| Restschuldversicherung vorhanden | Der Versicherer prüft, ob der Todesfall nach dem Vertrag abgedeckt ist. |
Beispiel: Wenn die Schulden das Erbe übersteigen
Angenommen, die Schulden des Verstorbenen sind höher als sein Vermögen. Nimmt ein Erbe das Erbe an, kann die Bank grundsätzlich auch auf dessen eigenes Vermögen zugreifen.
Sammeln Sie deshalb vor Ihrer Entscheidung Informationen über das Vermögen und die Schulden des Verstorbenen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Forderungen und die rechtliche Situation.
Häufige Fehler nach einem Todesfall
Ein häufiger Fehler ist, die Ausschlagungsfrist verstreichen zu lassen, weil die Erben noch auf vollständige Auskünfte warten. Die Frist beginnt grundsätzlich, sobald die Erben von der Erbschaft erfahren. Sie läuft auch, wenn noch nicht alle Schulden feststehen. Holen Sie daher rasch Informationen zu Konten, Krediten und anderen Verbindlichkeiten ein.
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Verwechseln Sie außerdem eine Erbschaft nicht mit einer gemeinsamen Kreditverpflichtung. Wer einen Kredit mit unterschrieben hat, bleibt als Mitkreditnehmer zahlungspflichtig, selbst wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird. Und verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Restschuldversicherung automatisch den gesamten Kredit tilgt: Prüfen Sie die Police und lassen Sie sich vom Versicherer schriftlich mitteilen, ob er den Todesfall anerkennt.
Was Sie tun können, wenn der Nachlass überschuldet ist
Wenn Sie innerhalb der Frist erkennen, dass die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen, können Sie das Erbe ausschlagen. Lassen Sie sich vor dem Ausschlagen beraten, wenn Sie nicht wissen, ob Sie das Erbe durch eine bereits vorgenommene Handlung angenommen haben oder ob auch minderjährige Kinder erben.
Ist das Erbe bereits angenommen oder die Ausschlagungsfrist abgelaufen, kann eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren die Haftung auf den Nachlass begrenzen. Bei einer Nachlassverwaltung übernimmt eine bestellte Person die Verwaltung des Nachlasses, um daraus die Schulden zu begleichen; die Erben verwalten ihn dann nicht selbst. Ein Nachlassinsolvenzverfahren ist ein Insolvenzverfahren für den Nachlass, das Sie beim Insolvenzgericht beantragen. Klären Sie bei Zahlungsforderungen der Bank zeitnah mit einer Schuldnerberatung oder einer Rechtsberatung, welches Vorgehen für Ihren Fall passt.
Kernaussagen
- Prüfen Sie den Vertrag: Bei einem allein unterschriebenen Kredit gehört die Restschuld zum Nachlass.
- Beachten Sie die Sechs-Wochen-Frist: Die Erbschaft lässt sich meist innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen.
- Trennen Sie Erbe und Mitkredit: Als Mitkreditnehmer bleiben Sie gegenüber der Bank zahlungspflichtig, auch wenn Sie das Erbe ausschlagen.
- Klären Sie eine Versicherung schriftlich: Eine Restschuldversicherung übernimmt die Schulden nur, wenn der Vertrag den Todesfall abdeckt und die Bedingungen erfüllt sind.
FAQ
Muss ich als Ehepartner den Kredit meines verstorbenen Partners bezahlen?
Das hängt davon ab, ob Sie den Kreditvertrag mit unterschrieben haben oder das Erbe annehmen. Als Mitkreditnehmer bleiben Sie unabhängig von der Erbschaft zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie den Kredit nicht mit unterschrieben haben, entsteht durch die Ehe allein grundsätzlich keine Haftung; als Erbe können Sie jedoch gegebenenfalls haften.
Wird der Kredit durch eine Restschuldversicherung automatisch getilgt?
Nein. Der Versicherer prüft, ob der Todesfall versichert ist und ob die Vertragsbedingungen erfüllt sind. Fordern Sie die Police an und melden Sie den Todesfall sowohl der Bank als auch dem Versicherer.
Kann ich nur die Kreditschulden ausschlagen?
Nein. Eine Erbschaft lässt sich nicht teilweise ausschlagen. Mit der Ausschlagung verzichten Sie auf den gesamten Nachlass.
Was gilt, wenn ich die Sechs-Wochen-Frist verpasst habe?
Dann lässt sich das Erbe in der Regel nicht mehr durch eine einfache Ausschlagung ablehnen. Lassen Sie umgehend prüfen, ob eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren infrage kommt, um die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen.