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Kann ich Kreditzinsen von der Steuer absetzen?

✓ Beantwortet von der Redaktion Kredit allgemein 6 Min. Lesezeit

Inhalt der Antwort
  1. Kurze Antwort
  2. Wann Kreditzinsen steuerlich zählen
  3. Worauf Banken achten
  4. Zinsen für eine vermietete Wohnung
  5. Typische Fehler bei der Steuererklärung
  6. Was tun, wenn das Finanzamt den Abzug ablehnt?
  7. Kernaussagen
  8. FAQ
FrageSo oder ähnlich fragen viele

Zusammen mit meiner Frau habe ich letztes Jahr eine kleine Wohnung gekauft, die wir vermieten. Die Renovierung haben wir über einen Kredit finanziert, 20.000 Euro über 8 Jahre. Nun sitzen wir an der Steuererklärung und fragen uns, wie wir die Kreditzinsen richtig ansetzen.

Können wir die Zinsen für diesen Kredit von den Mieteinnahmen absetzen? Und müssen wir dem Finanzamt nachweisen, wofür das Geld genau verwendet wurde?

Redaktion KreditzentraleAntwort der Redaktion

Wenn Sie einen Privatkredit, einen Autokredit oder ein Darlehen für Ihre eigene Wohnung zurückzahlen, möchten Sie vielleicht wissen, ob Sie die Zinsen von der Steuer absetzen können. Das hängt davon ab, wofür Sie das Geld verwenden. Private Kreditzinsen sind grundsätzlich nicht absetzbar. Zinsen für ein Darlehen, mit dem Sie eine vermietete Immobilie finanzieren, können Sie dagegen von den Mieteinnahmen abziehen.

Hier erfahren Sie, wann Sie Kreditzinsen absetzen können und welche Belege zeigen, wofür Sie das Darlehen verwendet haben.

Kurze Antwort

Die Zinsen für einen privaten Ratenkredit oder ein Darlehen für Ihre selbst genutzte Immobilie können Sie in der Regel nicht absetzen. Zinsen für geliehenes Geld sind abziehbar, wenn das Darlehen direkt mit steuerpflichtigen Einnahmen oder einer betrieblichen Tätigkeit zusammenhängt. Bei einem Kredit für eine vermietete Immobilie mindern die Zinsen die Einkünfte aus Vermietung. Die Tilgung, also die Rückzahlung des Darlehens, können Sie dagegen nicht abziehen. Entscheidend ist, wofür Sie das Geld tatsächlich verwendet haben, nicht nur, was im Kreditvertrag steht.

Besprechen Sie die Absetzbarkeit mit einem Steuerberater. Falls Sie für weitere Vorhaben einen Ratenkredit benötigen, vergleichen Sie über smava die Angebote vieler Banken mit einer Schufa-neutralen Anfrage.

Wann Kreditzinsen steuerlich zählen

Wenn Sie eine Immobilie vermieten, können Sie die Zinsen für ein Darlehen abziehen, mit dem Sie das Mietobjekt finanziert haben. Sie zählen dann als Werbungskosten, also als Kosten, die Sie von den Mieteinnahmen abziehen können. Dazu können auch bestimmte Finanzierungskosten wie Bereitstellungszinsen gehören. Welche Kosten Sie abziehen können, hängt davon ab, ob Sie den Kredit tatsächlich für steuerpflichtige Einnahmen verwendet haben. Dass der Kredit rechtlich mit der Immobilie zusammenhängt, reicht allein nicht aus. Die steuerliche Einordnung von Finanzierungskosten richtet sich nach diesem Zusammenhang.

Bei einem privaten Konsumkredit gelten andere Regeln. Die Zinsen für ein Auto, einen Urlaub oder Möbel entstehen durch private Ausgaben. Auch Zinsen für eine selbst genutzte Wohnung können Sie grundsätzlich nicht als Werbungskosten, also als Kosten im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen, abziehen. Die Darstellung zu Immobilien als Kapitalanlage unterscheidet deshalb zwischen selbst genutzten und vermieteten Immobilien.

Verwendung des Kredits Steuerliche Behandlung der Zinsen
Privater Ratenkredit oder privates Auto In der Regel nicht abziehbar
Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie In der Regel nicht abziehbar
Finanzierung einer vermieteten Immobilie Als Werbungskosten abziehbar, soweit der Kredit dem Mietobjekt dient
Betriebliche oder berufliche Verwendung Abziehbar, soweit die Zinsen nachweisbar damit zusammenhängen

Wenn Sie einen Teil eines Gebäudes vermieten und den anderen selbst nutzen, können Sie nur die Zinsen für den vermieteten Teil abziehen, sofern sich dieser Anteil klar belegen lässt. Wenn eigenes Geld und Kreditgeld über dasselbe Konto laufen, ist oft schwerer nachzuvollziehen, wofür Sie das Darlehen verwendet haben. Ein Fall zur Vermischung von Eigen- und Fremdmitteln zeigt, warum getrennte Zahlungswege und Belege wichtig sind.

Worauf Banken achten

Die Bank entscheidet, ob sie Ihnen einen Kredit gibt und zu welchen Konditionen. Ob Sie die Zinsen von der Steuer absetzen dürfen, entscheidet sich danach, wofür Sie das Geld tatsächlich verwendet haben und ob Sie den Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen belegen können.

Bei einem Kreditantrag prüft die Bank unter anderem, ob Ihr Einkommen nach den laufenden Ausgaben für die Kreditrate reicht. Die Verbraucherzentrale nennt eine Kreditrate von höchstens 40 Prozent des Nettoeinkommens als groben Durchschnittswert. Sie empfiehlt außerdem, finanziellen Spielraum einzuplanen. Die Faustregel ersetzt keine persönliche Haushaltsrechnung. Die Berechnung der tragbaren Immobilienrate bezieht auch Rücklagen und regelmäßige Ausgaben ein.

Wenn Sie Kreditangebote vergleichen, achten Sie darauf, dass zunächst nur eine schufaneutrale Anfrage zu den Kreditkonditionen gestellt wird. Bei einem Vergleichsportal wie smava prüfen Sie vor dem Absenden, ob es sich um eine Anfrage zu den Konditionen und noch nicht um einen verbindlichen Kreditantrag handelt. Die Anfrage hilft Ihnen beim Vergleichen, ändert aber nichts daran, ob Sie die Zinsen von der Steuer absetzen können.

Zinsen für eine vermietete Wohnung

Wenn Sie eine Wohnung vermieten, können Sie die Zinsen für das Darlehen, mit dem Sie die Wohnung finanziert haben, von den Mieteinnahmen abziehen. Die Tilgung ist nicht abziehbar. Wie stark sich der Zinsabzug auf Ihre Steuer auswirkt, hängt auch von Ihrer persönlichen Situation ab.

Typische Fehler bei der Steuererklärung

Setzen Sie Zinsen nicht mit der Tilgung gleich. Ihre Bank weist beide Beträge im Tilgungsplan oder in der Jahresbescheinigung getrennt aus. Grundsätzlich können Sie nur die Zinsen abziehen, nicht die Rückzahlung des Darlehens.

Sie müssen auch belegen können, wofür Sie das Darlehen verwendet haben. Bewahren Sie deshalb den Kreditvertrag, Kontoauszüge und Rechnungen auf. Wenn Sie ein Objekt teilweise vermieten und teilweise selbst nutzen, sollten die Belege klar zeigen, welche Zahlungen zu welchem Teil gehören.

Ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung abziehen können, hängt vom Anlass der Zahlung ab. Lösen Sie ein Darlehen für ein weiterhin vermietetes Objekt vorzeitig ab, kann die Entschädigung als Werbungskosten abziehbar sein. Verkaufen Sie das Mietobjekt und lösen deshalb das Darlehen ab, gilt die Zahlung nach der dargestellten Rechtsprechung grundsätzlich nicht als Werbungskosten aus Vermietung. Sie kann stattdessen bei der Berechnung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns eine Rolle spielen. Die Übersicht zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Mietobjekten erläutert die Einzelheiten.

Was tun, wenn das Finanzamt den Abzug ablehnt?

Prüfen Sie zuerst den Steuerbescheid und vergleichen Sie die Begründung mit Ihren Unterlagen. Wenn Sie die Zinsen für ein vermietetes Objekt oder für eine betriebliche beziehungsweise berufliche Tätigkeit geltend machen, reichen Sie passende Nachweise ein. Bei gemischter Nutzung oder einer Umschuldung müssen die Zahlungsbelege zeigen, welcher Teil des neuen Kredits den alten Kredit für steuerpflichtige Einnahmen abgelöst hat.

Beachten Sie die Einspruchsfrist: Gegen einen Steuerbescheid haben Sie grundsätzlich einen Monat Zeit. Die Übersicht zum Einspruch gegen den Steuerbescheid erklärt die Frist und die Anforderungen. Bei einem privaten Konsumkredit ohne Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen können Sie keinen Abzug erreichen, indem Sie den Kredit anders bezeichnen.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie den Verwendungszweck: Private Konsumkredite und Darlehen für die selbst genutzte Wohnung sind grundsätzlich nicht absetzbar.
  • Setzen Sie bei Vermietung nur Zinsen an: Der Tilgungsanteil zählt nicht als Werbungskosten.
  • Belegen Sie die Zuordnung: Kreditvertrag, Kontoauszüge und Jahresaufstellung der Bank machen den Zusammenhang mit der Vermietung nachvollziehbar.
  • Achten Sie auf die Frist: Wenn Sie gegen einen Steuerbescheid vorgehen wollen, müssen Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

FAQ

Kann ich die Zinsen für meinen privaten Ratenkredit absetzen?

In der Regel nicht. Zinsen für private Ausgaben wie Möbel, Urlaub oder ein Auto, das Sie selbst nutzen, sind privat veranlasst.

Kann ich die Zinsen für mein selbst bewohntes Haus absetzen?

Grundsätzlich nicht. Sie können aber Zinsen für einen klar abgrenzbaren Teil der Immobilie absetzen, wenn Sie diesen vermieten und die entsprechenden Darlehensmittel dafür verwendet haben.

Sind bei einer vermieteten Wohnung auch die Tilgungsraten absetzbar?

Nein. Sie können grundsätzlich die Zinsen und bestimmte Finanzierungskosten absetzen. Die Tilgung ist die Rückzahlung des Darlehens und mindert die steuerpflichtigen Mieteinnahmen nicht.

Was passiert, wenn ein Kredit teils privat und teils für eine Vermietung genutzt wird?

Dann können Sie nur den Anteil absetzen, den Sie nachweislich für die Vermietung verwendet haben. Führen Sie die Zahlungen möglichst getrennt und bewahren Sie Belege auf, damit die Aufteilung klar erkennbar ist.

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