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Vermieter lehnt Mietkautionsbürgschaft ab: Was tun?

Lehnt Ihr Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft ab, prüfen Sie zuerst den Mietvertrag. Klären Sie dann schriftlich, welche Sicherheit Sie vereinbart haben. Bei einer Mietkautionsbürgschaft, oft auch Mietkautionsversicherung genannt, zahlt ein Anbieter dem Vermieter im vereinbarten Umfang, wenn dieser die Bürgschaft in Anspruch nimmt. Der Anbieter fordert das Geld in der Regel von Ihnen zurück.

Der Vermieter muss eine Bürgschaft nicht automatisch akzeptieren. Entscheidend ist, welche Kautionsform Sie vereinbart haben. Bestellen Sie die Bürgschaft, bevor der Vermieter zugestimmt hat, zahlen Sie möglicherweise Gebühren, ohne dass die Kautionsfrage geklärt ist.

Erst den Mietvertrag prüfen

Verlangt der unterschriebene Mietvertrag ausdrücklich eine Barkaution, also eine Kaution als Geldzahlung, können Sie diese nicht einseitig durch eine Bürgschaft ersetzen. Fragen Sie den Vermieter schriftlich, ob er die konkrete Bürgschaft annimmt. Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich bestätigen und klären Sie, welche Höhe und welchen Wortlaut er verlangt.

Vereinbart der Vertrag ausdrücklich eine Bürgschaft oder eine andere Sicherheit, ist der genaue Wortlaut entscheidend. Eine allgemeine Formulierung wie „Mietsicherheit“ legt nicht immer fest, welche Sicherheit Sie stellen müssen. Lassen Sie eine unklare Klausel prüfen, bevor Sie Gebühren zahlen oder eine andere Sicherheit leisten.

Der Wohnraummietvertrag muss eine Mietsicherheit vorsehen. Fehlt eine solche Vereinbarung, kann der Vermieter die Sicherheit nicht nachträglich einseitig verlangen. Die Kaution darf grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Die gesetzlichen Regeln zu Vereinbarung und Höhe erläutert der Kommentar zu § 551 BGB.

So reagieren Sie auf die Ablehnung

Haben Sie noch nicht unterschrieben, fragen Sie vor dem Vertragsabschluss, ob der Vermieter die Bürgschaft annimmt. Verlassen Sie sich nicht allein auf eine mündliche Zusage. Lehnt der Vermieter die Bürgschaft ab, können Sie die vereinbarte Barkaution zahlen, eine andere akzeptierte Sicherheit vorschlagen oder auf den Mietvertrag verzichten.

Haben Sie bereits unterschrieben, lesen Sie die Kautionsklausel genau und bitten Sie den Vermieter schriftlich um den Grund für die Ablehnung. Verlangt der Vertrag eine Barkaution, ersetzt eine Bürgschaft diese nur mit Zustimmung des Vermieters. Lässt der Vertrag eine Bürgschaft zu, lassen Sie prüfen, ob die angebotene Erklärung die vereinbarten Bedingungen erfüllt. Tun Sie das, bevor Sie die Bürgschaft erneut beantragen oder die Kaution auf anderem Weg zahlen.

Sie dürfen eine Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen mit den folgenden Mietzahlungen. Dieses gesetzliche Ratenrecht gilt für eine Geldkaution, nicht für eine Bürgschaft. Der Vermieter muss die Barkaution getrennt von seinem Vermögen anlegen. Die Zinsen stehen Ihnen zu.

Häufige Fehler kosten Geld oder verschärfen den Streit

Die Bürgschaft bestellen, bevor der Vermieter zugestimmt hat: Dann zahlen Sie möglicherweise Gebühren, obwohl der Vermieter die Bürgschaftsurkunde nicht annimmt. Klären Sie schriftlich, ob er die Bürgschaft akzeptiert und welche Bedingungen gelten, bevor Sie den Vertrag mit dem Anbieter abschließen.

Die Bürgschaft für eine Versicherung gegen Schäden halten: Die Bürgschaft bietet vor allem dem Vermieter Sicherheit. Zahlt der Anbieter, fordert er das Geld grundsätzlich von Ihnen zurück. Für berechtigte Forderungen müssen Sie also weiterhin aufkommen, ähnlich wie bei einer Barkaution.

Bürgschaft und volle Barkaution zusätzlich akzeptieren: Bei Wohnraummietverhältnissen darf die vereinbarte Sicherheit insgesamt grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine Bürgschaft zusätzlich zu einer vollständigen Barkaution kann diese Grenze überschreiten. Prüfen Sie deshalb die Gesamtsumme aller Sicherheiten, bevor Sie etwas unterschreiben oder überweisen.

Langfristige Gebühren nicht vergleichen: Die Gebühren für eine Bürgschaft werden in der Regel nicht erstattet und verringern die Kaution nicht. Ein Anbieter nennt als Beispiel eine Kaution von 2.400 Euro und einen Jahresbeitrag von fünf Prozent. Das ergibt rechnerisch 120 Euro pro Jahr. Die Übersicht zeigt dieses Anbieterbeispiel und ist keine unabhängige Ermittlung der Marktpreise.

Laufzeit Aufgelaufene Beiträge im Beispiel
1 Jahr 120 Euro
3 Jahre 360 Euro
5 Jahre 600 Euro
10 Jahre 1.200 Euro

Bei langer Mietzeit können die Gebühren einen großen Teil der Kautionssumme ausmachen. Vergleichen Sie die Gesamtkosten mit denen einer Barkaution. Prüfen Sie auch Mindestbeiträge, Kündigungsfrist und mögliche Zusatzkosten. Kostenbeispiele und Vertragsbedingungen eines Anbieters gelten nicht automatisch für andere Tarife. Der Überblick zur Mietkautionsversicherung und ihren Kosten beschreibt die grundlegenden Unterschiede.

Was das BGH-Urteil zur Bürgschaft bedeutet

Der Bundesgerichtshof entschied über eine Bankbürgschaft, die im Mietvertrag vereinbart, vom Mieter aber nicht gestellt worden war. Nach dem Urteil gilt die besondere Regel zur fristlosen Kündigung wegen eines Kautionsrückstands von zwei Monatsmieten (§ 569 Abs. 2a BGB) nicht automatisch für eine Bankbürgschaft. Anders als eine Geldkaution ist eine Bürgschaft kein Geldbetrag, den der Mieter in Raten zahlen kann. Die Zusammenfassung des BGH-Urteils betrifft diesen konkreten Fall.

Das Urteil ändert nichts an Ihren Pflichten aus dem Mietvertrag. Andere Kündigungsgründe bleiben je nach den Umständen möglich. Außerdem betraf das Urteil eine Bankbürgschaft. Daraus lässt sich nicht ohne Weiteres ableiten, wie Gerichte andere Bürgschaften beurteilen. Erhalten Sie wegen einer fehlenden Kaution eine Kündigung, reagieren Sie sofort und lassen Sie den Vertrag und das Kündigungsschreiben fachkundig prüfen.

Auszug und Betrugsrisiko mitdenken

Eine Bürgschaft endet nicht unbedingt automatisch mit dem Auszug. Prüfen Sie im Vertrag, wie Sie beim Anbieter kündigen und wie der Vermieter den Bürgen aus der Haftung entlässt. Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung und das Übergabeprotokoll auf. Die Bedingungen für das Ende der Bürgschaft unterscheiden sich je nach Anbieter.

Überweisen Sie Kaution und Gebühren nur an den Empfänger, der im Vertrag oder in den offiziellen Unterlagen des Anbieters steht. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie unter Zeitdruck auf ein privates Konto zahlen sollen oder ein unbekannter Dienstleister behauptet, die Kaution direkt an den Vermieter weiterzuleiten. Prüfen Sie, ob der Vermieter zur Vermietung berechtigt ist. Lassen Sie sich für eine gezahlte Barkaution einen schriftlichen Beleg geben. Die Information zu Mietkautionsbetrug beschreibt solche Risiken.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst den Vertrag: Ob der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft annehmen muss, richtet sich nach der vereinbarten Kautionsform.
  • Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein: Bestellen Sie die Bürgschaft erst, wenn der Vermieter Anbieter, Höhe und Bedingungen akzeptiert hat.
  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Beiträge werden normalerweise nicht zurückgezahlt und ersetzen keine spätere Haftung für berechtigte Forderungen.
  • Begrenzen Sie die Sicherheit: Barkaution und Bürgschaft zusammen dürfen bei Wohnraum grundsätzlich nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen.
  • Behandeln Sie eine Kündigung als dringlich: Das BGH-Urteil zur Bankbürgschaft verhindert nicht jede Kündigung wegen einer fehlenden Sicherheit.

FAQ

Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?

Nein, eine allgemeine Pflicht zur Annahme besteht nicht. Entscheidend ist, welche Kautionsform Sie im Mietvertrag vereinbart haben. Lassen Sie eine abweichende Zustimmung schriftlich festhalten.

Was mache ich, wenn ich die Bürgschaft schon bestellt habe?

Fragen Sie den Vermieter schriftlich, ob er genau diese Bürgschaft annimmt. Lehnt er sie ab, prüfen Sie die Kündigungs- und Erstattungsbedingungen beim Anbieter; bereits gezahlte Beiträge werden in der Regel nicht zurückgezahlt.

Kann der Vermieter zusätzlich zur Bürgschaft die volle Barkaution verlangen?

Bei Wohnraum darf die Summe aller Sicherheiten grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine volle Barkaution und eine Bürgschaft zusammen können diese Grenze überschreiten. Prüfen Sie die vereinbarten Beträge und lassen Sie eine unklare Klausel rechtlich beurteilen.

Schützt mich die Bürgschaft vor Forderungen des Vermieters?

Nein. Die Bürgschaft bietet dem Vermieter Sicherheit. Zahlt der Anbieter eine berechtigte Forderung, fordert er das Geld grundsätzlich von Ihnen zurück.

Endet die Bürgschaft automatisch mit dem Auszug?

Nicht unbedingt. Prüfen Sie die Kündigungsbedingungen und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Bürge nicht mehr haftet. Bewahren Sie diese Bestätigung und das Übergabeprotokoll auf.

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