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Was passiert, wenn man eine Kreditrate nicht zahlen kann?

✓ Beantwortet von der Redaktion Kredit allgemein 6 Min. Lesezeit

Inhalt der Antwort
  1. Kurze Antwort
  2. Was nach einer ausbleibenden Rate passiert
  3. Wann die Bank den Kredit kündigen darf
  4. Worauf Banken achten
  5. Was Sie tun können, wenn das Geld fehlt
  6. Typische Fehler bei Zahlungsproblemen
  7. Kernaussagen
  8. FAQ
FrageSo oder ähnlich fragen viele

Ich zahle jeden Monat 340 Euro für einen Ratenkredit. Diesen Monat kommt mein Gehalt wegen eines Fehlers in der Lohnabrechnung später, und ich weiß schon jetzt, dass das Konto am Ersten nicht gedeckt sein wird. Ab nächstem Monat sollte alles wieder normal laufen.

Was passiert, wenn eine Rate platzt? Kann die Bank deswegen den ganzen Kredit kündigen, und was sollte ich jetzt am besten tun?

Redaktion KreditzentraleAntwort der Redaktion

Wenn Sie eine Kreditrate nicht zahlen können, kommt es darauf an, ob nur diese Rate offen bleibt oder sich weitere Rückstände ansammeln. Eine einzelne verspätete Rate führt nicht automatisch zur Kündigung des ganzen Kredits. Die Bank kann aber Verzugszinsen verlangen und weitere Schritte einleiten.

Sprechen Sie früh mit der Bank, statt den Rückstand einfach laufen zu lassen.

Kurze Antwort

Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, geraten Sie mit dem fälligen Betrag in Verzug. Das bedeutet, dass Sie den Betrag rechtlich verspätet zahlen. Auf den offenen Betrag können zusätzliche Zinsen, sogenannte Verzugszinsen, anfallen. Einen Ratenkredit darf die Bank wegen Zahlungsverzugs grundsätzlich erst kündigen, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ganz oder teilweise offen sind, der Rückstand eine gesetzliche Mindesthöhe erreicht und eine zweiwöchige Zahlungsfrist erfolglos verstreicht. Melden Sie sich möglichst früh bei der Bank und bitten Sie um eine schriftliche Vereinbarung.

Ist die Rate auf Dauer zu hoch, kann eine Umschuldung auf eine längere Laufzeit die monatliche Belastung senken, solange noch keine Raten offen sind. Welche Angebote dafür infrage kommen, zeigt Ihnen ein Kreditvergleich bei smava mit einer Schufa-neutralen Anfrage.

Was nach einer ausbleibenden Rate passiert

Bleibt eine Rate offen, schulden Sie zunächst den fälligen Betrag weiter. Bei einem Verbraucherdarlehen kommen nach Eintritt des Verzugs Verzugszinsen hinzu; auch ein nachweisbarer weiterer Verzugsschaden kann eine Rolle spielen. Die genaue Abrechnung hängt vom Vertrag und der gesetzlichen Regelung ab. Bei einem Verbraucherkredit mit Immobilienbezug (Immobiliar-Verbraucherdarlehen) gilt für Verzugszinsen eine eigene Regel: 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Einzelheiten stehen in § 497 BGB.

Die Bank kann Sie zur Zahlung auffordern und versuchen, das Geld einzufordern. Eine Kündigung des gesamten Ratenkredits ist jedoch an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Die folgende Übersicht zeigt den grundsätzlichen Ablauf:

Situation Was daraus folgen kann
Eine Rate ist fällig und bleibt offen Rückstand und, wenn Verzug eingetreten ist, Verzugszinsen
Mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten sind ganz oder teilweise offen Die Bank prüft, ob der Rückstand die gesetzliche Mindesthöhe erreicht
Die Bank setzt eine zweiwöchige Frist und kündigt die Gesamtfälligkeit für den Fall der Nichtzahlung an Zahlt die Person innerhalb der Frist nicht, kann die Bank den Kredit unter den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen und die Restschuld verlangen

Reichen Ihre Zahlungen nicht für alle offenen Beträge, werden sie bei Verbraucherdarlehen grundsätzlich zuerst auf Kosten der Rechtsverfolgung, danach auf den übrigen geschuldeten Betrag und zuletzt auf Zinsen angerechnet. Die Bank darf Teilzahlungen nicht zurückweisen. Das bedeutet aber nicht, dass eine kleine Zahlung die offene Summe schnell beseitigt: Dadurch fließt eine kleine Zahlung zuerst in die Kosten und dann in den geschuldeten Betrag. Zinsen werden zuletzt verrechnet. Diese Regeln stehen ebenfalls in § 497 BGB.

Wann die Bank den Kredit kündigen darf

Bei einem üblichen Ratenkredit müssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Teilzahlungen ganz oder teilweise noch offen sein. Zusätzlich muss der Rückstand mindestens 10 Prozent des ursprünglichen Kreditbetrags betragen, wenn die vereinbarte Laufzeit höchstens drei Jahre beträgt. Bei längeren Laufzeiten liegt die Schwelle bei mindestens 5 Prozent.

Vor einer Kündigung muss die Bank Ihnen eine zweiwöchige Frist setzen, um den Rückstand auszugleichen. Zugleich muss sie darauf hinweisen, dass sie andernfalls die gesamte Restschuld verlangt. Spätestens mit dieser Fristsetzung soll sie ein Gespräch über eine einvernehmliche Lösung anbieten. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen, etwa bestimmte Baufinanzierungen, gilt eine eigene Rückstandsschwelle von mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags. Die Kündigungsregeln enthält § 498 BGB.

Worauf Banken achten

Ob die Bank kündigen darf, hängt unter anderem davon ab, wie viele aufeinanderfolgende Raten offen sind, wie hoch der Rückstand im Verhältnis zum ursprünglichen Darlehen ist und ob sie die vorgeschriebene Frist gesetzt hat. Prüfen Sie deshalb im Kreditvertrag, ob es sich um einen gewöhnlichen Ratenkredit oder um ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen handelt und welche Laufzeit vereinbart ist.

Wenn entsprechende Daten gemeldet werden, kann eine Auskunftei wie die SCHUFA eine Zahlungsstörung speichern. Eine Auskunftei sammelt Informationen zur Kreditwürdigkeit. Das geschieht nicht automatisch allein dadurch, dass eine einzelne Rate verspätet ist. Für erledigte Zahlungsstörungen gilt nach dem SCHUFA-Verhaltenskodex grundsätzlich eine Speicherfrist von drei Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt die sogenannte 100-Tage-Regel die Frist auf 18 Monate: Dazu muss die Zahlungsstörung innerhalb von 100 Tagen nach ihrer Meldung beglichen werden; außerdem dürfen bis zum Ablauf der 18 Monate keine weiteren Negativdaten oder bestimmten Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen vorliegen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein Ausgleich nicht automatisch zur sofortigen Löschung solcher Daten führt. Die Voraussetzungen der verkürzten Speicherfrist beschreibt die SCHUFA.

Was Sie tun können, wenn das Geld fehlt

Kontaktieren Sie die Bank, sobald absehbar ist, dass Sie die Rate nicht zahlen können. Erklären Sie kurz, wann und in welcher Höhe Sie voraussichtlich zahlen können, und bitten Sie um eine konkrete Lösung, zum Beispiel eine Ratenpause, eine vorübergehend niedrigere Rate oder eine Stundung. Solche Änderungen brauchen die Zustimmung der Bank. Lassen Sie sich eine Vereinbarung schriftlich bestätigen und klären Sie, ob sich dadurch Laufzeit, Gesamtkosten oder Zinsen verändern.

Wenn Ihre Einnahmen dauerhaft nicht für alle Zahlungen reichen, erstellen Sie eine Übersicht über Einkommen, feste Ausgaben und Schulden. Wenden Sie sich frühzeitig an eine gemeinnützige Schuldnerberatung, besonders wenn auch Miete, Energie oder andere wichtige Rechnungen offen sind. Vermeiden Sie es, den Rückstand mit einem weiteren teuren Kredit zu überdecken.

Ein neuer Kredit zur Ablösung eines bestehenden Kredits (Umschuldung) kommt nur infrage, wenn die Monatsrate ins Budget passt und die Gesamtkosten vertretbar bleiben. Bei einem Vergleich über ein Portal wie smava sollten Sie darauf achten, dass zunächst eine Konditionsanfrage und keine verbindliche Kreditanfrage gestellt wird. Eine schufaneutrale Konditionsanfrage dient dazu, mögliche Kreditkonditionen zu vergleichen, ohne eine Kreditanfrage mit möglicher Auswirkung auf den SCHUFA-Score auszulösen. Prüfen Sie vor dem Absenden die genaue Bezeichnung der Anfrage und die Hinweise des Portals; eine Umschuldung ist keine Lösung, wenn die neue Rate ebenfalls nicht ins Budget passt.

Typische Fehler bei Zahlungsproblemen

Wer den Brief der Bank aus Angst ungeöffnet liegen lässt, verpasst möglicherweise eine Frist oder ein Gesprächsangebot. Reagieren Sie auf Schreiben zeitnah und bewahren Sie Zahlungsbelege sowie die schriftliche Kommunikation auf.

Eine Teilzahlung ist besser als gar keine Zahlung, wenn sie finanziell möglich ist. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass sie automatisch eine Kündigung verhindert: Entscheidend sind der verbleibende Rückstand und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen. Fragen Sie die Bank, wie sie den Betrag verbucht und welche Summe noch offen ist.

Auch eine mündliche Zusage zu einer Ratenpause reicht als verlässliche Grundlage nicht aus. Zahlen Sie erst dann nach einem geänderten Plan, wenn die Bank die Änderung bestätigt hat und Sie die neuen Termine kennen.

Kernaussagen

  • Melden Sie sich früh bei der Bank: Eine schriftlich vereinbarte Anpassung ist verlässlicher als abzuwarten oder nur einen Teilbetrag zu überweisen.
  • Prüfen Sie die Kündigungsschwellen: Bei einem Ratenkredit sind grundsätzlich mindestens zwei aufeinanderfolgende Rückstände, eine Mindesthöhe von 10 oder 5 Prozent und eine erfolglose zweiwöchige Frist nötig.
  • Rechnen Sie mit zusätzlichen Kosten: Bei eingetretenem Verzug fallen Verzugszinsen an. Die konkrete Abrechnung hängt vom Vertrag und der gesetzlichen Regelung ab.
  • Lassen Sie eine Umschuldung durchrechnen: Eine niedrigere Monatsrate hilft nur, wenn Laufzeit und Gesamtkosten für Sie tragbar bleiben.

FAQ

Kündigt die Bank den Kredit sofort, wenn eine Rate fehlt?

Nein. Bei einem Ratenkredit setzt eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs grundsätzlich mindestens zwei aufeinanderfolgende offene Raten, einen ausreichend hohen Rückstand und eine erfolglose zweiwöchige Zahlungsfrist voraus. Eine einzelne verspätete Rate führt daher nicht automatisch dazu, dass die gesamte Restschuld sofort fällig wird.

Soll ich trotzdem einen Teil der Rate überweisen?

Wenn Sie den vollen Betrag nicht aufbringen können, kann eine Teilzahlung den Rückstand verringern. Teilen Sie der Bank mit, was Sie zahlen können, und fragen Sie nach der verbleibenden Forderung: Bei Verbraucherdarlehen gelten gesetzliche Regeln, in welcher Reihenfolge Teilzahlungen verrechnet werden.

Wird ein SCHUFA-Eintrag sofort gelöscht, wenn ich nachzahle?

Nein, der Ausgleich führt nicht automatisch zur sofortigen Löschung eines gemeldeten Zahlungsrückstands. Grundsätzlich gilt eine Speicherfrist von drei Jahren; unter den Voraussetzungen der 100-Tage-Regel kann sie auf 18 Monate verkürzt sein. Prüfen Sie die gespeicherten Angaben und wenden Sie sich bei einem Fehler an die SCHUFA und den meldenden Vertragspartner.

Was mache ich, wenn ich auch die nächste Rate nicht zahlen kann?

Bitten Sie die Bank um eine tragbare schriftliche Vereinbarung und wenden Sie sich an eine gemeinnützige Schuldnerberatung. Wenn mehrere Gläubiger betroffen sind oder wichtige Rechnungen liegen bleiben, sollten Sie nicht warten, bis weitere Mahnungen oder Fristen verstreichen.

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