Ich möchte mich zur Industriemeisterin weiterbilden, der Lehrgang dauert zwei Jahre in Vollzeit. Die Gebühren liegen bei etwa 8.000 Euro, dazu kommt der Lebensunterhalt, da ich während der Zeit nicht arbeiten kann. Mein Erspartes ist begrenzt, und ich überlege, wie ich das finanzieren soll.
Wie genau funktioniert das Aufstiegs-BAföG und welche Kosten deckt es ab? Muss ich mit einem zusätzlichen Kredit rechnen und worauf sollte ich dabei achten?
Wer eine Meisterschule plant, muss Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezahlen und bei Vollzeit oft auch den Lebensunterhalt sichern. In Deutschland übernimmt das Aufstiegs-BAföG einen großen Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Für die übrigen Kosten kommen eigene Ersparnisse oder ein zusätzlicher Kredit infrage.
Hier erfährst du, welche Teile der Fortbildung gefördert werden und wie du die übrigen Kosten planst.
Kurze Antwort
Meist finanzierst du die Meisterschule zuerst über das Aufstiegs-BAföG. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zur geltenden Fördergrenze 50 Prozent als Zuschuss gefördert; die übrigen 50 Prozent kannst du als KfW-Darlehen beziehen. Wenn du die Fortbildungsprüfung bestehst, werden dir auf Antrag 50 Prozent dieses Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Für verbleibende Kosten und den Lebensunterhalt bei Teilzeit brauchst du gegebenenfalls eigene Rücklagen, Unterstützung durch den Arbeitgeber oder einen zusätzlichen Kredit.
Erkundige dich zuerst bei der zuständigen Stelle über das Aufstiegs-BAföG. Falls danach noch ein Kredit nötig ist, vergleichst du über den Kreditvergleich von smava mit nur einer Schufa-neutralen Anfrage die Angebote vieler Banken.
Aufstiegs-BAföG senkt den Eigenanteil
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt berufliche Fortbildungen, die auf einen höheren Berufsabschluss vorbereiten. Dazu gehören Meisterfortbildungen im Handwerk und in der Industrie. Eine Altersgrenze gibt es nicht; du musst aber die Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildung oder zur Prüfung erfüllen. Auch der Lehrgang muss die Förderbedingungen erfüllen. Dazu gehört, dass der Anbieter anerkannt ist. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt auch, welche Voraussetzungen für verschiedene Meisterprüfungen gelten.
Dein Einkommen und Vermögen spielen bei der Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren keine Rolle. Die Förderung reicht bis zur geltenden Grenze. Die Hälfte ist ein Zuschuss; für die andere Hälfte kannst du ein Darlehen bei der KfW beantragen. Auch bestimmte Materialkosten für die fachpraktische Meisterarbeit werden innerhalb der Grenzen gefördert, die im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geregelt sind.
Hier geht es zum passenden Kredit
Bei einer Vollzeitmaßnahme kannst du zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt unter anderem von deinem Einkommen und Vermögen ab. Bei Teilzeit gibt es diesen Unterhaltsbeitrag nicht. Für Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren oder mit behinderten Kindern sieht das Gesetz bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro pro Monat und Kind vor.
Stelle den Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Stelle deines Bundeslands. Der Unterhaltsbeitrag wird frühestens ab dem Antragsmonat und ab Beginn der Maßnahme gezahlt, nicht rückwirkend für frühere Monate. Das Landratsamt Unterallgäu empfiehlt, den Antrag drei Kalendermonate vor Beginn einzureichen; je nach Wohnort kann eine andere Behörde zuständig sein.
Was du beim KfW-Darlehen beachten solltest
Das KfW-Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit grundsätzlich zins- und tilgungsfrei. Die Karenzzeit, also die Zeit, bevor du mit der Rückzahlung beginnst, beträgt zwei Jahre. Zusammen mit der Maßnahme darf sie höchstens sechs Jahre dauern. Danach fallen Zinsen an. Du musst das Darlehen innerhalb von zehn Jahren zurückzahlen; die monatliche Rate beträgt grundsätzlich mindestens 128 Euro.
Der Zinssatz richtet sich nach dem Sechs-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozentpunkt. Der EURIBOR ist ein Referenzzinssatz, der sich mit den Geldmarktzinsen verändert. Deshalb stehen die späteren Kreditkosten nicht von Beginn an fest. Nach dem Bestehen der Fortbildungsprüfung kannst du dir auf Antrag 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen lassen. Das gilt nicht automatisch für den Unterhaltsbeitrag oder andere Kredite. Die Bedingungen stehen in den gesetzlichen Regelungen zum Darlehen.
Zinsen vieler Banken vergleichen und günstigen Kredit finden
Worauf Banken bei einem zusätzlichen Kredit achten
Ein Bankkredit kann eine Finanzierungslücke schließen, etwa wenn die Lehrgangskosten die Förderung übersteigen oder du bei einer Teilzeitfortbildung laufende Ausgaben decken musst. Die Bank prüft, ob du nach deinen regelmäßigen Ausgaben genug Einkommen hast, um den Kredit zurückzuzahlen. Bestehende Kredite und die Auskunft bei der SCHUFA können ebenfalls eine Rolle spielen.
Vergleiche nicht nur die Monatsrate. Entscheidend sind auch der effektive Jahreszins, die Laufzeit und der Gesamtbetrag, den du zurückzahlen musst. Prüfe außerdem, ob eine Restschuldversicherung angeboten wird und welche zusätzlichen Kosten sie verursacht.
Ein Vergleichsportal wie smava beschreibt seine erste Kreditvergleichsanfrage als SCHUFA-neutral. Dabei werden zunächst mögliche Konditionen angefragt, bevor du dich für ein konkretes Angebot entscheidest. Achte vor dem Absenden darauf, welche Art von Anfrage übermittelt wird: Eine Konditionsanfrage dient dem Vergleich, während eine Kreditanfrage einen konkreten Kreditwunsch signalisiert. Die Informationen zum Einfluss eines Kreditvergleichs auf die SCHUFA erklären den Unterschied. Eine vorläufige Konditionsübersicht ist noch keine Kreditzusage; die Bank prüft den Antrag anschließend selbst.
Typische Fehler bei der Finanzierung
Ein häufiger Fehler ist, den Förderantrag erst nach Beginn des Kurses einzureichen. Da der Unterhaltsbeitrag nicht rückwirkend gezahlt wird, erhältst du für die Monate vor dem Antrag keine Unterstützung. Kläre außerdem vor der Anmeldung, ob der konkrete Lehrgang die Förderbedingungen erfüllt.
Kredit kostenlos und Schufa-neutral anfragen
Plane das KfW-Darlehen nicht als Zuschuss ein. Der Erlass für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren setzt das Bestehen der Prüfung und einen Antrag voraus. Auch die Annahme, dass während der gesamten Rückzahlung keine Zinsen anfallen, führt zu einer zu niedrigen Kalkulation: Nach der Karenzzeit gilt ein variabler Zinssatz.
Gib im Antrag Einkommen und Vermögen vollständig an und halte die geforderten Nachweise aktuell. Wenn du regelmäßig nicht am Unterricht teilnimmst oder die Maßnahme ohne wichtigen Grund abbrichst, können Leistungen zurückgefordert werden. Kläre deshalb früh mit der zuständigen Förderstelle, welche Folgen eine Unterbrechung oder ein Abbruch in deiner Situation hat.
Wenn die Förderung nicht reicht
Rechne zuerst aus, wie viel Geld fehlt. Addiere Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Materialkosten und laufende Ausgaben. Ziehe davon Zuschüsse und deinen geplanten Eigenanteil ab. Frage danach den Arbeitgeber, ob er Gebühren übernimmt oder einen Vorschuss gibt. Erkundige dich auch, ob er dich während der Fortbildung freistellt. Prüfe auch bei deiner Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder der zuständigen Landesstelle, ob es in deinem Bundesland eine zusätzliche Prämie für den Meisterabschluss gibt. Höhe und Voraussetzungen solcher Landesleistungen unterscheiden sich.
Bleibt eine Lücke, vergleiche einen Bankkredit anhand des effektiven Jahreszinses und des Gesamtbetrags. Nimm nur so viel auf, wie du nach Abzug deiner laufenden Kosten verlässlich zurückzahlen kannst. Wenn die Bank den Kredit ablehnt, kläre zuerst den Grund: Ein zu hoher Kreditbetrag, bestehende Verpflichtungen oder unvollständige Unterlagen erfordern unterschiedliche nächste Schritte. Eine kostenlose SCHUFA-Datenkopie hilft dir, gespeicherte Angaben und Anfragen zu kontrollieren.
Kernaussagen
- Beantrage zuerst Aufstiegs-BAföG: Bis zur geltenden Fördergrenze erhältst du die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss.
- Reiche den Antrag früh ein: Der Unterhaltsbeitrag beginnt frühestens im Antragsmonat und wird nicht rückwirkend gezahlt.
- Plane das KfW-Darlehen als Rückzahlung ein: Nach bestandener Prüfung kann die Hälfte des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
- Prüfe die Restkosten vor einem Bankkredit: Vergleiche effektiven Jahreszins, Laufzeit und Rückzahlungsbetrag und kläre die Art der SCHUFA-Anfrage.
FAQ
Kann ich Aufstiegs-BAföG auch für einen Teilzeitkurs bekommen?
Ja. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können auch bei einer Teilzeitfortbildung gefördert werden. Den Beitrag zum Lebensunterhalt gibt es dagegen nur bei Vollzeitmaßnahmen.
Was passiert, wenn ich die Meisterprüfung nicht bestehe?
Dann entfällt der Erlass von 50 Prozent des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Das Darlehen bleibt zurückzuzahlen; informiere dich bei der Förderstelle über die Möglichkeiten, wenn du die Prüfung wiederholst.
Wird der Unterhaltsbeitrag gezahlt, wenn ich den Antrag nach Kursbeginn stelle?
Er wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht, und frühestens ab Beginn der Maßnahme. Für Monate vor dem Antragsmonat gibt es keine rückwirkende Zahlung.
Ist eine SCHUFA-neutrale Konditionsanfrage bereits eine Kreditzusage?
Nein. Sie dient dazu, mögliche Kreditkonditionen zu vergleichen. Für einen konkreten Kredit prüft die Bank den Antrag gesondert und entscheidet selbst.