Die SCHUFA, Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei, speichert einen Kredit nicht nur während seiner Laufzeit. Ein laufender Kredit gilt als bestehende Zahlungsverpflichtung. Nach vollständiger Rückzahlung oder vorzeitiger Ablösung wird er als erledigt gemeldet, verschwindet aber nicht zwingend sofort.
Für erledigte oder vorzeitig abgelöste Kredite nennen Übersichten meist eine Speicherfrist von drei Jahren. Sie beginnt ab der Rückzahlung beziehungsweise Ablösung. Diese Frist gilt nicht ausnahmslos für jeden Fall. Wichtig sind unter anderem die korrekte Erledigungsmeldung des Kreditgebers und der genaue Datensatz.
Welche Kreditdaten die SCHUFA speichern kann
Die SCHUFA speichert nicht nur die Frage, ob jemand einen Kredit hat. Zu den möglichen Angaben gehören beispielsweise:
- laufende Ratenkredite oder andere Kreditverträge,
- vollständig zurückgezahlte Kredite,
- vorzeitig abgelöste Kredite,
- Kreditanfragen,
- Zahlungsstörungen und offene Forderungen,
- Angaben zu Girokonten, Kreditkarten sowie Mobilfunkverträgen.
Ein Kreditdatensatz enthält meist Angaben zur Geschäftsbeziehung und zum Zahlungsstatus. Die Bank sieht dadurch, dass eine Kreditverpflichtung besteht oder bestanden hat. Die SCHUFA selbst entscheidet jedoch nicht über die Kreditvergabe. Die Bank prüft außerdem Einkommen, Ausgaben, Beschäftigung, Sicherheiten und die eigene Haushaltsrechnung.
Ein ordnungsgemäß zurückgezahlter Kredit ist keine Zahlungsstörung. Wer seine Raten pünktlich bezahlt, erhält dadurch nicht automatisch einen negativen Eintrag. Der erledigte Kredit bleibt nur für eine bestimmte Zeit als abgeschlossene Geschäftsbeziehung sichtbar.
Wie lange ein laufender oder erledigter Kredit gespeichert bleibt
Für die praktische Einordnung hilft folgende Übersicht:
| Status des Kredits | Was bei der SCHUFA stehen kann | Maßgeblicher Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Kredit läuft noch | Aktive Kreditverpflichtung | Bis zur vollständigen Rückzahlung |
| Kredit wurde regulär zurückgezahlt | Erledigter Kredit | Nach der Erledigungsmeldung beginnt die reguläre Speicherfrist |
| Kredit wurde vorzeitig abgelöst | Vorzeitig erledigter Kredit | Ablösung und Meldung durch den Kreditgeber |
| Kredit ist mit einer Zahlungsstörung verbunden | Zahlungsstörung oder offene Forderung | Eigene Regeln, nicht automatisch die Frist für einen ordnungsgemäß erledigten Kredit |
Laut der Übersicht von smava zu SCHUFA-Löschfristen speichert die SCHUFA einen laufenden Kredit bis zur vollständigen Tilgung. Für einen erledigten oder vorzeitig abgelösten Kredit werden dort drei Jahre ab Rückzahlung beziehungsweise Ablösung genannt. Nach Ablauf der jeweiligen Frist wird der Eintrag grundsätzlich automatisch gelöscht.
Die Frist beginnt in der Praxis nicht unbedingt an dem Tag, an dem die letzte Rate beim Kreditgeber eingegangen ist. Zuerst muss die Bank der SCHUFA die vollständige Rückzahlung oder Ablösung melden. Meldet die Bank die Erledigung verspätet, verschiebt sich der maßgebliche Zeitpunkt. Deshalb sollte man nach der letzten Zahlung die Bestätigung des Kreditgebers aufbewahren und später mit der SCHUFA-Datenkopie abgleichen.
Warum ein erledigter Kredit nicht sofort verschwindet
Die weitere Speicherung zeigt, wie sich eine finanzielle Verpflichtung entwickelt hat. Ein Kredit, der ordnungsgemäß beendet wurde, liefert einen anderen Hinweis als ein laufender Kredit oder eine offene Zahlungsstörung. Der Eintrag zeigt, dass eine Finanzierung bestanden hat und beendet wurde.
Auch erledigte Forderungen mit früheren Zahlungsproblemen werden nicht automatisch unmittelbar nach der Zahlung entfernt. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in einem Fall, dass eine dreijährige Speicherung einer beglichenen, lange überfälligen Forderung angemessen sein konnte. Der Fall betraf eine erledigte Zahlungsstörung, nicht jeden pünktlich zurückgezahlten Kredit.
Ein gespeicherter, erledigter Kredit bedeutet daher nicht automatisch, dass die Person zahlungsunfähig ist. Der Datensatz allein zeigt außerdem nicht, wie eine bestimmte Bank den Antrag bewertet. Der SCHUFA-Score und die Kreditentscheidung hängen von mehreren Daten und vom jeweiligen Kreditgeber ab.
Was bei einer vorzeitigen Ablösung gilt
Bei einer vorzeitigen Ablösung endet der Kreditvertrag früher als geplant. Der Kreditgeber muss diesen Status korrekt an die SCHUFA übermitteln. Danach sollte der Datensatz nicht mehr als laufende Verpflichtung erscheinen, sondern als erledigt oder vorzeitig erledigt.
Prüfen Sie deshalb nach der Ablösung zwei Punkte:
- Liegt eine schriftliche Bestätigung der Bank über die vollständige Ablösung vor?
- Wird der Kredit in der SCHUFA-Datenkopie als erledigt und nicht weiterhin als offen oder laufend geführt?
Die SCHUFA erläutert in ihren Informationen zum vorzeitig erledigten Kredit, wie Betroffene bei einem fehlerhaften Status vorgehen können. Eine korrekte Erledigung verhindert zwar nicht automatisch die reguläre Speicherfrist, beseitigt aber den falschen Eindruck einer noch offenen Schuld.
Was Sie bei einem falschen Kreditstatus tun können
Warten Sie bei einem falschen Eintrag nicht bis zum Ende der regulären Frist. Das gilt besonders, wenn ein bereits zurückgezahlter Kredit weiterhin als offen erscheint, ein fremder Kredit zugeordnet wurde oder ein Ablösedatum nicht stimmt.
Gehen Sie am besten so vor:
- Datenkopie anfordern: Die kostenlose Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung listet die zu Ihrer Person gespeicherten Daten auf.
- Kreditdaten vergleichen: Prüfen Sie Gläubiger, Vertragsstatus, Erledigungsdatum und gegebenenfalls die Kontonummer des Vertrags.
- Belege sammeln: Halten Sie Rückzahlungsbestätigung, Ablösevertrag oder Kontoauszüge bereit.
- Berichtigung verlangen: Wenden Sie sich schriftlich an die SCHUFA und an den Kreditgeber, der die Daten gemeldet hat.
- Bearbeitung dokumentieren: Bewahren Sie Schreiben, Nachweise und Antworten auf.
Informationen zum Vorgehen bei falschen Angaben bietet auch Finanztip zur Berichtigung falscher SCHUFA-Einträge. Bestreiten Sie den Sachverhalt, sollte die meldende Stelle den Fall prüfen. Eine pauschale Entfernung eines korrekten erledigten Kredits vor Ablauf der regulären Frist folgt daraus jedoch nicht.
Die 100-Tage-Regel betrifft nicht jeden erledigten Kredit
Für bestimmte erledigte Zahlungsstörungen beschreibt die SCHUFA eine kürzere Speicherfrist. Nach der Information der SCHUFA zur 100-Tage-Regelung können die Voraussetzungen unter anderem erfüllt sein, wenn eine Forderung innerhalb von 100 Tagen nach ihrer Meldung beglichen wird, keine weiteren Negativmerkmale vorliegen und es sich um eine einmalige Zahlungsstörung handelt.
Diese Regelung gilt nicht für einen gewöhnlichen, pünktlich zurückgezahlten Kredit. Ein ordnungsgemäß erledigter Kredit und eine beglichene Zahlungsstörung sind unterschiedliche Datensätze mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Prüfen Sie deshalb zuerst, welcher Status tatsächlich vorliegt, bevor Sie eine bestimmte Frist annehmen.
Was ein erledigter Kredit bei einem neuen Antrag bedeutet
Ein erledigter Kredit ist nicht automatisch ein Ablehnungsgrund. Für die Bank zählt unter anderem, ob aktuell weitere Verpflichtungen bestehen, ob das Einkommen die monatlichen Raten trägt und ob Zahlungsstörungen vorliegen. Ein einzelner abgeschlossener Kredit sagt daher nicht zuverlässig voraus, wie eine Bank entscheidet.
Vor einer neuen Finanzierung sollten Sie Ihre Datenkopie prüfen, unnötige Kreditanfragen vermeiden und bei einem Kreditvergleich nach einer Konditionsanfrage fragen, wenn der Anbieter diese Möglichkeit anbietet. Eine Konditionsanfrage dient der Angebotsermittlung und ist von einer verbindlichen Kreditanfrage zu unterscheiden. Lassen Sie sich vom Anbieter erklären, welche Anfrage tatsächlich gemeldet wird.
Vergleichen Sie anschließend nicht nur den Zinssatz, sondern auch effektiven Jahreszins, Laufzeit, Gesamtbetrag, Sondertilgungen und mögliche Zusatzkosten. Mit einer vollständigen Haushaltsrechnung prüfen Sie, ob Sie die Rate auch bei unerwarteten Ausgaben zahlen können.
Kernaussagen
- Prüfen Sie den Status: Ein laufender Kredit bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung gespeichert; ein erledigter Kredit wird nicht sofort entfernt.
- Rechnen Sie mit der regulären Frist: Für vollständig zurückgezahlte oder vorzeitig abgelöste Kredite werden häufig drei Jahre ab Erledigung beziehungsweise Ablösung genannt.
- Kontrollieren Sie das Meldedatum: Die Speicherfrist kann praktisch später beginnen, wenn der Kreditgeber die Erledigung verspätet an die SCHUFA übermittelt.
- Trennen Sie Kredit und Zahlungsstörung: Die verkürzte Frist für bestimmte erledigte Zahlungsstörungen gilt nicht automatisch für jeden ordnungsgemäß zurückgezahlten Kredit.
- Korrigieren Sie falsche Angaben: Fordern Sie eine Datenkopie an und verlangen Sie bei einem falschen Status die Berichtigung mit passenden Nachweisen.
FAQ
Bleibt ein Kredit nach der letzten Rate noch bei der SCHUFA stehen?
Ja. Die SCHUFA löscht einen erledigten Kredit nicht unbedingt am Tag der letzten Zahlung. Nach der üblichen Übersicht bleibt er ab der vollständigen Rückzahlung oder Ablösung noch für eine reguläre Frist gespeichert.
Ab wann laufen die drei Jahre?
Entscheidend sind grundsätzlich die vollständige Rückzahlung oder Ablösung und die entsprechende Erledigungsmeldung. Wenn die Bank den Abschluss verspätet meldet, kann sich der praktische Beginn der Frist verschieben.
Wirkt sich ein erledigter Kredit automatisch negativ auf den SCHUFA-Score aus?
Nein. Ein erledigter Kredit wirkt sich nicht allein deshalb automatisch negativ aus, weil er gespeichert ist. Wie eine Bank den Datensatz bewertet, hängt vom gesamten Bonitätsbild und von den eigenen Prüfkriterien ab.
Gilt die 100-Tage-Regel für jeden bezahlten Kredit?
Nein. Die Regelung betrifft bestimmte erledigte Zahlungsstörungen unter festgelegten Voraussetzungen. Sie gilt nicht pauschal für jeden Kredit, der regulär oder vorzeitig zurückgezahlt wurde.
Wie finde ich heraus, ob ein Kredit noch als offen geführt wird?
Fordern Sie eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung an. Vergleichen Sie den dort genannten Status mit der Rückzahlungs- oder Ablösebestätigung Ihrer Bank.
Was mache ich, wenn ein erledigter Kredit weiterhin als offen erscheint?
Wenden Sie sich schriftlich an die SCHUFA und an den Kreditgeber, der den Datensatz gemeldet hat. Fügen Sie die Bestätigung über die vollständige Rückzahlung oder Ablösung bei und verlangen Sie die Berichtigung des Status.
Kann ich die reguläre Speicherfrist eines korrekten erledigten Kredits verkürzen?
Eine vorzeitige Entfernung eines korrekt gespeicherten erledigten Kredits folgt nicht allein daraus, dass der Kredit zurückgezahlt wurde. Eine Berichtigung kommt vor allem dann infrage, wenn die Angaben falsch, unvollständig oder unzulässig gespeichert sind.