Wenn beim Umzug das Geld knapp ist, wirkt eine Mietkautionsbürgschaft praktisch: Ein Anbieter stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus, statt dass Sie die gesamte Kaution sofort als Geld hinterlegen. Dafür zahlen Sie laufende Beiträge. Zahlt der Anbieter später berechtigte Forderungen des Vermieters, müssen Sie ihm den ausgezahlten Betrag grundsätzlich erstatten.
Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Monatsbeitrag. Berücksichtigen Sie neben den Gesamtkosten für die geplante Mietdauer auch die Bedingungen bei einem Schadensfall und die Zustimmung des Vermieters. Klären Sie die Annahme der Bürgschaft, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Wann sich eine Bürgschaft gegenüber einer Barkaution lohnt
Eine Bürgschaft hält Geld für andere Ausgaben frei. Eine Barkaution wird dagegen auf einem getrennten Konto angelegt und nach Ende des Mietverhältnisses grundsätzlich zurückgezahlt, soweit der Vermieter keine berechtigten Ansprüche hat. Der Vermieter muss eine Geldkaution getrennt von seinem Vermögen und zu den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu, wie die Erläuterung zu § 551 BGB erklärt.
Die Bürgschaft kostet laufende Beiträge, die im Allgemeinen nicht zurückerstattet werden. Je länger Sie in der Wohnung bleiben, desto mehr zahlen Sie insgesamt. Ein Anbietervergleich zeigt beispielhaft, wie sich laufende Beiträge über die Mietdauer summieren. Er nennt keinen allgemein gültigen oder verbindlichen Tarif.
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| Möglichkeit | Was Sie zunächst zahlen | Was bei längerer Mietdauer passiert |
|---|---|---|
| Barkaution | Die Kaution, gegebenenfalls in drei Raten | Das Geld bleibt gebunden und wird nach der Abrechnung zurückgezahlt, soweit keine Forderungen offen sind |
| Mietkautionsbürgschaft | Laufende Beiträge statt der vollen Kautionssumme | Die Beiträge summieren sich und werden im Allgemeinen nicht zurückerstattet |
| Kautionsdepot | Anlagevermögen wird zugunsten des Vermieters verpfändet | Kursverluste können einen Ausgleich erforderlich machen |
Die gesetzliche Obergrenze für eine Mietsicherheit bei Wohnraum liegt bei drei Nettokaltmieten. Die Barkaution dürfen Sie nach dem Gesetz in drei gleichen monatlichen Raten zahlen: Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die beiden weiteren zusammen mit den nächsten Mietzahlungen. Dieses gesetzliche Ratenrecht gilt nicht automatisch für Bürgschaften. Den Zahlungstermin für eine Bürgschaft sollten Sie daher vorab mit dem Vermieter abstimmen. Details zu Höchstbetrag und Ratenzahlung finden Sie in den Regeln zur Mietkaution.
Welche Kostenbeispiele Anbieter nennen
Einzelne Preisangaben geben einen Anhaltspunkt, ersetzen aber keinen vollständigen Marktvergleich. R+V nennt beispielsweise für einen Young-Tarif ab 2,08 Euro im Monat. Der Preis basiert auf einem Jahresbeitrag von 25 Euro bei 640 Euro Kaution und jährlicher Zahlung; das Angebot richtet sich laut Anbieter an 18- bis 25-Jährige. Für den Standardtarif nennt R+V einen Einstiegspreis ab 4,17 Euro monatlich, berechnet mit 50 Euro Jahresbeitrag bei 1.000 Euro Kaution und jährlicher Zahlweise. Die Angaben stehen auf der Seite zur R+V-MietkautionsBürgschaft.
Diese Beispiele sind keine Preisgarantie. Der tatsächliche Preis hängt von Beitrag, Kautionshöhe, Zahlweise und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Vergleichen Sie deshalb konkrete Angebote für dieselbe Kautionssumme und denselben Zeitraum. Rechnen Sie den Jahresbeitrag mit der geplanten Mietdauer hoch und prüfen Sie, ob zusätzliche Gebühren anfallen.
Worauf Sie beim Angebotsvergleich achten sollten
Der monatliche Beitrag ist nur ein Teil des Angebots. Prüfen Sie zuerst, ob der Vermieter die Bürgschaft akzeptiert und ob die vorgesehene Kautionssumme zum Mietvertrag passt. Ein Vermieter muss eine Bürgschaft nicht anstelle einer vereinbarten Barkaution annehmen. Wenn der Vermieter die Bürgschaft ablehnt, können Sie eine bereits gekaufte Bürgschaft nicht nutzen. Lassen Sie sich die Zustimmung möglichst schriftlich geben. Hinweise zu Akzeptanz und Prüfung erläutern auch, warum Vermieter digitale Urkunden nachvollziehbar prüfen können müssen.
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Vergleichen Sie anschließend die Vertragsbedingungen: Wie endet die Beitragspflicht nach dem Auszug? Welche Unterlagen muss der Anbieter dafür erhalten? Gibt es eine Mindestlaufzeit oder eine Kündigungsfrist? Welche Forderungen deckt die Bürgschaft ab, und wie läuft die Prüfung eines Anspruchs ab? Diese Regeln unterscheiden sich je nach Anbieter. Die Bedingungen eines einzelnen Tarifs lassen sich nicht auf alle Bürgschaften übertragen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die sogenannte Bürgschaft „auf erstes Anfordern“. Dabei zahlt der Bürge nach den Vertragsbedingungen zunächst an den Vermieter; Sie müssen eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Forderung anschließend klären. Fragen Sie vor dem Abschluss konkret nach, ob das Angebot eine solche Regelung enthält und wie der Anbieter Einwände prüft. Die verfügbaren Beschreibungen einzelner Tarife machen nicht immer klar, ob sie eine solche Regelung enthalten.
Auch die Bonitätsprüfung kann eine Rolle spielen. Ein negativer SCHUFA-Eintrag erschwert nach den vorliegenden Anbieterinformationen die Annahme oder führt zu einer Ablehnung. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine Zusage, bevor der Anbieter Ihren Antrag geprüft hat.
So prüfen Sie ein Angebot vor dem Abschluss
Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor: Ermitteln Sie zuerst die vereinbarte Kautionssumme und bestätigen Sie mit dem Vermieter, dass er genau diese Bürgschaftsform annimmt. Holen Sie dann Angebote für dieselbe Summe ein und vergleichen Sie den Gesamtbeitrag über Ihre voraussichtliche Mietdauer. Prüfen Sie zum Schluss die Bedingungen für Schadensfälle, Kündigung und Ende der Beitragspflicht.
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Bei einer zusätzlichen Bürgschaft neben einer anderen Mietsicherheit sollten Sie außerdem die gesetzliche Höchstgrenze prüfen. Für Wohnraum gilt grundsätzlich eine Grenze von drei Nettokaltmieten für die vom Mieter zu stellenden Sicherheiten zusammen. Wie eine freiwillige oder zusätzliche Bürgschaft im konkreten Fall einzuordnen ist, hängt von den Umständen ab. Lassen Sie sich die vereinbarte Sicherung daher vor dem Abschluss schriftlich bestätigen. Eine Übersicht zu Anbietern und Vertragsfragen behandelt solche Unterschiede.
Was nach dem Auszug und bei einem Anspruch passiert
Nach dem Auszug endet die Beitragspflicht nicht bei jedem Anbieter automatisch am Tag der Schlüsselübergabe. R+V beschreibt für das eigene Angebot beispielsweise, dass der Versicherer innerhalb von drei Monaten bestimmte Nachweise erhalten muss, etwa eine Rückgabeerklärung, ein Übergabeprotokoll oder eine Kündigungsbestätigung. Andere Anbieter können andere Fristen und Nachweise verlangen. Prüfen Sie die Regelung im eigenen Vertrag und senden Sie geforderte Unterlagen nachweisbar.
Eine Bürgschaft schützt Sie auch nicht vor Mietschulden oder Schadensersatzforderungen. Sie stellt dem Vermieter eine Sicherheit bis zur vereinbarten Summe bereit. Zahlt der Anbieter eine Forderung, müssen Sie ihm den Betrag grundsätzlich erstatten. Der Anbieter ersetzt also nicht Ihre Zahlungspflicht.
Bei einer Barkaution gibt es nach dem Auszug keine starre gesetzliche Rückzahlungsfrist für alle Fälle. Der Vermieter darf eine angemessene Zeit zur Prüfung und Abrechnung nutzen. Für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückhalten, wenn eine Nachforderung ernsthaft zu erwarten ist; über Betriebskostenvorauszahlungen muss er grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Die Regeln zur Mietkaution über eine Bank erläutern diese Abrechnungsfragen.
Kernaussagen
- Lassen Sie sich die Annahme bestätigen: Der Vermieter muss eine Bürgschaft nicht akzeptieren, wenn im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart ist.
- Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Laufende Beiträge summieren sich über die Mietdauer und werden im Allgemeinen nicht zurückerstattet.
- Prüfen Sie die Rückgriffsregel: Zahlt der Bürge an den Vermieter, müssen Sie den Betrag grundsätzlich an den Anbieter erstatten.
- Lesen Sie die Vertragsbedingungen: Kündigung, Nachweise nach dem Auszug und Zahlungsablauf im Schadensfall unterscheiden sich je nach Anbieter.
- Beziehen Sie Alternativen ein: Bei Wohnraum können Sie eine Barkaution in drei gesetzlichen Monatsraten zahlen; das Geld bleibt dabei gebunden.
FAQ
Muss mein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft annehmen?
Nein. Wenn im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart ist, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, stattdessen eine Bürgschaft zu stellen. Fragen Sie vor dem Abschluss nach und lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben.
Ist eine Bürgschaft günstiger als eine Barkaution?
Das hängt vor allem von der Mietdauer und dem Beitrag ab. Eine Barkaution bindet zunächst Geld, wird aber nach der Abrechnung grundsätzlich zurückgezahlt. Bürgschaftsbeiträge summieren sich und werden im Allgemeinen nicht erstattet.
Muss ich dem Anbieter Geld zurückzahlen, wenn er an den Vermieter zahlt?
Grundsätzlich ja. Die Bürgschaft sichert berechtigte Forderungen des Vermieters ab; sie übernimmt Ihre Schuld nicht endgültig. Prüfen Sie, wie der Anbieter Forderungen behandelt und ob er bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zunächst unabhängig von Ihrem Einwand zahlt.
Kann ich die Bürgschaft nach dem Auszug sofort beenden?
Das richtet sich nach den Vertragsbedingungen. Manche Anbieter verlangen eine Rückgabeerklärung oder andere Nachweise, bevor die Beiträge enden. Schicken Sie die Unterlagen fristgerecht und bewahren Sie einen Zustellnachweis auf.
Was passiert, wenn der Vermieter die Bürgschaft ablehnt?
Dann ist die Bürgschaft für die vereinbarte Kaution nicht verwendbar. Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob der Anbieter eine Regelung für diesen Fall vorsieht. Für das beschriebene R+V-Angebot wird eine beitragsfreie Rückgabe innerhalb der ersten 30 Tage genannt; diese Bedingung gilt nicht automatisch bei anderen Anbietern.
Bekomme ich eine Bürgschaft trotz negativem SCHUFA-Eintrag?
Anbieter prüfen möglicherweise Ihre Bonität und können Ihren Antrag ablehnen. Nach den verfügbaren Angaben führt ein negativer Eintrag nicht bei allen Anbietern automatisch zur Ablehnung. Fragen Sie vorab nach den Annahmekriterien und schließen Sie keine kostenpflichtige Bürgschaft ab, bevor der Anbieter Ihren Antrag geprüft hat.